Am 25. Oktober 1993 verabschiedete der Freistaat Thüringen auf der Wartburg seine jetzige Verfassung, die ein Jahr später, am 16. Oktober, durch einen Volksentscheid endgültig in Kraft trat. Anlässlich der Sonderführungen im Oktober 2021 nannte Landtagspräsidentin Birgit Pommer diese Landesverfassung im Landtag den »moralischen Leitfaden« der Parlamentsarbeit, doch gleich in der Präambel des Textes wird darauf hingewiesen, dass die Verfassung nicht allein den Parteien im Landtag gewidmet ist, sondern dem gesamten Thüringer Volk:
»In dem Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.«
Wie steht es nun um die Beteiligung des Souveräns, also des Volkes, am politischen Geschehen? Denn Politik findet nicht nur im Landtag statt, sondern auch auf der Straße, in Vereinen und Organisationen. Und gerade damit tut sich die Landesregierung derzeit schwer, denn die Bürger tragen ihre Unzufriedenheit über die Inflation, steigende Energiepreise und das kurzsichtige Handeln der Landesregierung in die Öffentlichkeit. Ministerpräsident Ramelow, noch ganz ergriffen von den Erlebnissen während seiner Chile-Reise, wird nicht müde, die Spaziergänger und ihren legitimen Protest als »Faschismus« zu diffamieren. Dabei muss er selbst zugeben, dass die Ampelregierung in Berlin bisher viel zu zögerlich auf die Sorgen der Bürger reagiert hat und so den Anlass zu den Protesten erst geschaffen hat.
Die Präambel der Thüringer Landesverfassung spricht von sozialer Gerechtigkeit, der Ministerpräsident suggerierte aber gerade gestern wieder, die Bürger seien einfach zu anspruchsvoll geworden: Derzeit befänden wir uns in einem »Stresstest« der Demokratie, die Menschen müssten lernen, ihren Wohlstand nicht als selbstverständlich zu begreifen und ihn zum »Gradmesser ihrer Zufriedenheit« zu machen. Es geht allerdings nicht mehr um Wohlstand, sondern um die Existenz der Bürger und um die Zukunft Thüringens, das vor der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 1945 steht. Ist das noch der Geist der Thüringer Verfassung, der aus Ramelows Worten spricht? Statt ausgedehnte Dienstreisen zu unternehmen und den Thüringer Spaziergängern unlautere Motive zu unterstellen, sollte der Ministerpräsident sich die Landesverfassung zu Herzen nehmen, sich nicht nur um Minderheiten kümmern, sondern um die Sorgen der Bürger. Sonst ist es kein Wunder, wenn sein Ansehen als »Landesvater« ruiniert ist.
»In dem Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, gibt sich das Volk des Freistaats Thüringen in freier Selbstbestimmung und auch in Verantwortung vor Gott diese Verfassung.«
Wie steht es nun um die Beteiligung des Souveräns, also des Volkes, am politischen Geschehen? Denn Politik findet nicht nur im Landtag statt, sondern auch auf der Straße, in Vereinen und Organisationen. Und gerade damit tut sich die Landesregierung derzeit schwer, denn die Bürger tragen ihre Unzufriedenheit über die Inflation, steigende Energiepreise und das kurzsichtige Handeln der Landesregierung in die Öffentlichkeit. Ministerpräsident Ramelow, noch ganz ergriffen von den Erlebnissen während seiner Chile-Reise, wird nicht müde, die Spaziergänger und ihren legitimen Protest als »Faschismus« zu diffamieren. Dabei muss er selbst zugeben, dass die Ampelregierung in Berlin bisher viel zu zögerlich auf die Sorgen der Bürger reagiert hat und so den Anlass zu den Protesten erst geschaffen hat.
Die Präambel der Thüringer Landesverfassung spricht von sozialer Gerechtigkeit, der Ministerpräsident suggerierte aber gerade gestern wieder, die Bürger seien einfach zu anspruchsvoll geworden: Derzeit befänden wir uns in einem »Stresstest« der Demokratie, die Menschen müssten lernen, ihren Wohlstand nicht als selbstverständlich zu begreifen und ihn zum »Gradmesser ihrer Zufriedenheit« zu machen. Es geht allerdings nicht mehr um Wohlstand, sondern um die Existenz der Bürger und um die Zukunft Thüringens, das vor der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 1945 steht. Ist das noch der Geist der Thüringer Verfassung, der aus Ramelows Worten spricht? Statt ausgedehnte Dienstreisen zu unternehmen und den Thüringer Spaziergängern unlautere Motive zu unterstellen, sollte der Ministerpräsident sich die Landesverfassung zu Herzen nehmen, sich nicht nur um Minderheiten kümmern, sondern um die Sorgen der Bürger. Sonst ist es kein Wunder, wenn sein Ansehen als »Landesvater« ruiniert ist.
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Thüringen kann man nicht vom Ausland aus regieren, Herr Ramelow!
Die heutige Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Bodo Ramelow, bei der er vorwiegend auf sein Amt als Bundesratspräsident zurückblickte, fasst der stellvertretende Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta, wie folgt zusammen:
„Corona-Krise in Thüringen – Ramelow war im Ausland, Energiekrise – Ramelow war im Ausland, Bewältigung der Flüchtlingskrise – Ramelow war auf Reisen. Anstatt seinen Aufgaben als Ministerpräsident im eigenen Land gerecht zu werden und sich um das Wohl der Thüringer Bürger zu kümmern, zog er es vor, beispielsweise linke Parteigenossen in Chile zu besuchen. Statt zu gestalten, ließ er verwalten – und nicht mal das hat funktioniert. Die durch den Landtag beschlossenen 49,5 Millionen Euro für Landkreise und Kommunen zur Aktivierung von Wohnraum für Geflüchtete werden verspätet ausgezahlt, weil das dazu notwendige Gesetz nicht zeitnah veröffentlicht worden sei. Dieser ‚bürokratische Lapsus‘, wie ihn Ramelow selbst bezeichnete, zeigt, dass man ein Land eben nicht vom Ausland aus regieren kann.“
Die heutige Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Bodo Ramelow, bei der er vorwiegend auf sein Amt als Bundesratspräsident zurückblickte, fasst der stellvertretende Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta, wie folgt zusammen:
„Corona-Krise in Thüringen – Ramelow war im Ausland, Energiekrise – Ramelow war im Ausland, Bewältigung der Flüchtlingskrise – Ramelow war auf Reisen. Anstatt seinen Aufgaben als Ministerpräsident im eigenen Land gerecht zu werden und sich um das Wohl der Thüringer Bürger zu kümmern, zog er es vor, beispielsweise linke Parteigenossen in Chile zu besuchen. Statt zu gestalten, ließ er verwalten – und nicht mal das hat funktioniert. Die durch den Landtag beschlossenen 49,5 Millionen Euro für Landkreise und Kommunen zur Aktivierung von Wohnraum für Geflüchtete werden verspätet ausgezahlt, weil das dazu notwendige Gesetz nicht zeitnah veröffentlicht worden sei. Dieser ‚bürokratische Lapsus‘, wie ihn Ramelow selbst bezeichnete, zeigt, dass man ein Land eben nicht vom Ausland aus regieren kann.“
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Verpfuschte Zukunft durch Impfschäden – Danke für Nichts!
Mit 168 Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens hat sich die Anzahl der Anträge bis zum dritten Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr fast verfünffacht. Das ist der Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Gesundheitspolitikers Dr. Wolfgang Lauerwald zu entnehmen. Unter den Betroffenen befinden sich auch Kinder und junge Erwachsene (13 Anträge in Altersklasse 0 bis 29 Jahre). Allein 47 Anträge betreffen die Altersklasse 50 bis 59 Jahre und ab der Altersklasse 60 Jahre schlagen insgesamt 64 Anträge zu Buche.
Dr. Lauerwald sagt dazu:
„Es ist alarmierend und zugleich erschreckend, wohin die Weisungsgebundenheit des Paul-Ehrlich-Instituts führt. Sehenden Auges werden weiterhin sämtliche Sicherheitsmerkmale durch das PEI ignoriert. Die Nebenwirkungen, die steigende Anzahl von Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens, steigende Sterberaten und ein massiver Geburtenrückgang sind solche Warnsignale. Vor diesem Hintergrund halte ich die jüngste Impf-Werbekampagne als auch die Verweigerungshaltung derjenigen, die den Bürgern die Impfung nach wie vor aufnötigen und sich sogleich jeder Verantwortung entziehen, für kriminell. Die durch die Corona-Impfung hervorgerufenen Impfschäden haben die Lebensqualität und vor allem die Zukunft von jungen Menschen verpfuscht.“
Mit 168 Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens hat sich die Anzahl der Anträge bis zum dritten Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr fast verfünffacht. Das ist der Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Gesundheitspolitikers Dr. Wolfgang Lauerwald zu entnehmen. Unter den Betroffenen befinden sich auch Kinder und junge Erwachsene (13 Anträge in Altersklasse 0 bis 29 Jahre). Allein 47 Anträge betreffen die Altersklasse 50 bis 59 Jahre und ab der Altersklasse 60 Jahre schlagen insgesamt 64 Anträge zu Buche.
Dr. Lauerwald sagt dazu:
„Es ist alarmierend und zugleich erschreckend, wohin die Weisungsgebundenheit des Paul-Ehrlich-Instituts führt. Sehenden Auges werden weiterhin sämtliche Sicherheitsmerkmale durch das PEI ignoriert. Die Nebenwirkungen, die steigende Anzahl von Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens, steigende Sterberaten und ein massiver Geburtenrückgang sind solche Warnsignale. Vor diesem Hintergrund halte ich die jüngste Impf-Werbekampagne als auch die Verweigerungshaltung derjenigen, die den Bürgern die Impfung nach wie vor aufnötigen und sich sogleich jeder Verantwortung entziehen, für kriminell. Die durch die Corona-Impfung hervorgerufenen Impfschäden haben die Lebensqualität und vor allem die Zukunft von jungen Menschen verpfuscht.“
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Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschloss der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2022 eine Ergänzung des sogenannten »Volksverhetzungsparagraphen« (§ 130 Abs. 5 StGB). Künftig soll das »öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen« unter Strafe gestellt werden, »wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören«. Wer die politische Entwicklung in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat, ahnt schnell, wohin die Reise geht: Pünktlich zur Wiedereinführung der Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens dürfte hier auch ein »Gesinnungsmaulkorb« geschaffen worden sein. Viele Ereignisse rund um den Ukraine-Konflikt etwa sind zwar medial diskutiert worden, aber letztlich noch nicht juristisch bewertet, merkt die Leipziger Jura-Professorin Elisa Hoven in einem aktuellen Artikel in der »Welt« an. Dennoch könnte sich nach der neuen Ergänzung jeder, der Zweifel an der ukrainischen Darstellung etwa des Massakers von Butscha äußert, rasch auf der Anklagebank wiederfinden.
»Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.« So lautete die ursprüngliche Fassung des Paragraphen 130 von 1871 im Reichsstrafgesetzbuch. Ursprünglich stammt das Gesetz aus Frankreich, ist ein Ergebnis der Gewaltexzesse während der französischen Revolution und sollte Übergriffe auf bestimmte Bevölkerungsgruppen verhindern. Es ging dabei nicht um das Unterbinden von Meinungen – das Hineinregieren ins Private war damals nicht üblich – sondern um konkrete Straftaten gegen das Leben und Sachbeschädigung. Wendete man die Urform des Gesetzes heute an, müssten etwa die Betreiber von »Indymedia - Linksunten« mit Strafverfolgung rechnen, weil auf dieser Seite häufig unverhohlen zur Brandstiftung an AfD-Fahrzeugen und auch zu Körperverletzung aufgefordert wird. Wie wir wissen, passiert aber gerade das nicht.
Hans-Georg Maaßen, der wegen unbequemer Äußerungen zu den Demonstrationen in Chemnitz als Verfassungsschutzchef von der Regierung Merkel abgesägt wurde, macht auf weitere Fallstricke der Gesetzesergänzung aufmerksam: So wird es künftig möglich sein, schon im Falle eines Verdachtes auf »geplante Volksverhetzung« die Überwachung der Telefonate und des Schriftverkehrs der Bürger durch die Nachrichtendienste anzuordnen. Bisher war das nur möglich, wenn es Hinweise auf die Planung eines Kapitalverbrechens oder terroristischen Aktes gab.
Die Ergänzung des »Volksverhetzungsparagraphen« gibt sich menschenfreundlich, treibt letztlich aber die in den letzten Jahren begonnene Unsitte auf die Spitze, jede unbequeme Meinung als »Hass und Hetze« zu stigmatisieren. Damit stehen wir nicht nur vor einer weiteren weitreichenden Einschränkung unserer Meinungsfreiheit, sondern es wird auch die Möglichkeit beschränkt, Informationen zu aktuellen politischen Ereignissen zugänglich zu machen. Denn auch kritische Journalisten werden künftig fürchten müssen, für ihre Berichterstattung auf der Anklagebank zu landen. Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist getan.
»Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.« So lautete die ursprüngliche Fassung des Paragraphen 130 von 1871 im Reichsstrafgesetzbuch. Ursprünglich stammt das Gesetz aus Frankreich, ist ein Ergebnis der Gewaltexzesse während der französischen Revolution und sollte Übergriffe auf bestimmte Bevölkerungsgruppen verhindern. Es ging dabei nicht um das Unterbinden von Meinungen – das Hineinregieren ins Private war damals nicht üblich – sondern um konkrete Straftaten gegen das Leben und Sachbeschädigung. Wendete man die Urform des Gesetzes heute an, müssten etwa die Betreiber von »Indymedia - Linksunten« mit Strafverfolgung rechnen, weil auf dieser Seite häufig unverhohlen zur Brandstiftung an AfD-Fahrzeugen und auch zu Körperverletzung aufgefordert wird. Wie wir wissen, passiert aber gerade das nicht.
Hans-Georg Maaßen, der wegen unbequemer Äußerungen zu den Demonstrationen in Chemnitz als Verfassungsschutzchef von der Regierung Merkel abgesägt wurde, macht auf weitere Fallstricke der Gesetzesergänzung aufmerksam: So wird es künftig möglich sein, schon im Falle eines Verdachtes auf »geplante Volksverhetzung« die Überwachung der Telefonate und des Schriftverkehrs der Bürger durch die Nachrichtendienste anzuordnen. Bisher war das nur möglich, wenn es Hinweise auf die Planung eines Kapitalverbrechens oder terroristischen Aktes gab.
Die Ergänzung des »Volksverhetzungsparagraphen« gibt sich menschenfreundlich, treibt letztlich aber die in den letzten Jahren begonnene Unsitte auf die Spitze, jede unbequeme Meinung als »Hass und Hetze« zu stigmatisieren. Damit stehen wir nicht nur vor einer weiteren weitreichenden Einschränkung unserer Meinungsfreiheit, sondern es wird auch die Möglichkeit beschränkt, Informationen zu aktuellen politischen Ereignissen zugänglich zu machen. Denn auch kritische Journalisten werden künftig fürchten müssen, für ihre Berichterstattung auf der Anklagebank zu landen. Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist getan.
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Tarifversprechen für den ÖPNV ändern nichts an unzureichender Infrastruktur und fehlendem Personal!
Bezugnehmend auf den Vorschlag Bodo Ramelows, der ein 28-EUR-Ticket für junge Menschen bis 28 Jahren fordert, sagt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Thomas Rudy:
„49-EUR, 28-EUR-, 9-EUR-Ticket – Man könnte diese Wunschliste nach einheitlichen Tarifen im öffentlichen Nachverkehr wohl ewig fortsetzen. Wie realistisch sind derartige Vorschläge aber? Die Bilanz des 9-EUR-Tickets hatte die Grenzen für derartige Fahrkarten eindeutig aufgezeigt. Demnach fehlt es nicht nur an Strecken und Verbindungen für Bus und Bahn, insbesondere im ländlichen Raum, sondern vor allen Dingen an Personal. Dass im ÖPNV wie auch im SPNV seit Wochen Strecken krankheitsbedingt ausfallen, dürfte auch Herrn Ramelow nicht entgangen sein. Eine zusätzliche Finanzierung durch den Freistaat, neben der finanziellen Beteiligung am 49-EUR-Ticket, dürfte schwer umzusetzen sein. Ich empfinde daher derartige Tarifversprechungen bei mangelndem Infrastrukturausbau mehr als befremdlich.“
Bezugnehmend auf den Vorschlag Bodo Ramelows, der ein 28-EUR-Ticket für junge Menschen bis 28 Jahren fordert, sagt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Thomas Rudy:
„49-EUR, 28-EUR-, 9-EUR-Ticket – Man könnte diese Wunschliste nach einheitlichen Tarifen im öffentlichen Nachverkehr wohl ewig fortsetzen. Wie realistisch sind derartige Vorschläge aber? Die Bilanz des 9-EUR-Tickets hatte die Grenzen für derartige Fahrkarten eindeutig aufgezeigt. Demnach fehlt es nicht nur an Strecken und Verbindungen für Bus und Bahn, insbesondere im ländlichen Raum, sondern vor allen Dingen an Personal. Dass im ÖPNV wie auch im SPNV seit Wochen Strecken krankheitsbedingt ausfallen, dürfte auch Herrn Ramelow nicht entgangen sein. Eine zusätzliche Finanzierung durch den Freistaat, neben der finanziellen Beteiligung am 49-EUR-Ticket, dürfte schwer umzusetzen sein. Ich empfinde daher derartige Tarifversprechungen bei mangelndem Infrastrukturausbau mehr als befremdlich.“
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„Grünes Herz“ ist kein „Nazi“-Schlagwort!
Der Debattenbeitrag des ehemaligen Chefs des Hauptstaatsarchives Bernhard Post zur Frage nach einem geeigneten Slogan für den Thüringen-Tourismus stößt bei der AfD-Fraktion Thüringen auf Kopfschütteln. Die Marke „Grünes Herz“ wurde bereits im Kaiserreich verwendet, lange vor der Machtergreifung der Nazis und auch nach 1990, lange nachdem die Nazis nicht mehr an der Macht waren, griff man das „Grüne Herz“ erfolgreich wieder auf. Von einem Nazi-Slogan kann also mitnichten die Rede sein.
Dazu bemerkt Uwe Thrum, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Geschichte der Marke ‚Grünes Herz‘ einseitig auf das Völkische und den Nationalsozialismus zu beziehen, ist leider sinnbildlich für das ideologische Festfahren in diesem Land. Offenbar heimat- und identitätsvergessen geht der Blick auf das, was Thüringen stark macht, völlig verloren.“
Der Debattenbeitrag des ehemaligen Chefs des Hauptstaatsarchives Bernhard Post zur Frage nach einem geeigneten Slogan für den Thüringen-Tourismus stößt bei der AfD-Fraktion Thüringen auf Kopfschütteln. Die Marke „Grünes Herz“ wurde bereits im Kaiserreich verwendet, lange vor der Machtergreifung der Nazis und auch nach 1990, lange nachdem die Nazis nicht mehr an der Macht waren, griff man das „Grüne Herz“ erfolgreich wieder auf. Von einem Nazi-Slogan kann also mitnichten die Rede sein.
Dazu bemerkt Uwe Thrum, tourismuspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Geschichte der Marke ‚Grünes Herz‘ einseitig auf das Völkische und den Nationalsozialismus zu beziehen, ist leider sinnbildlich für das ideologische Festfahren in diesem Land. Offenbar heimat- und identitätsvergessen geht der Blick auf das, was Thüringen stark macht, völlig verloren.“
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Untersuchungsausschuss zur ‚politisch motivierten Kriminalität‘ verfehlt Ziel:
„Der Untersuchungsausschuss zur politisch motivierten Gewaltkriminalität in Thüringen verkommt immer mehr zur Farce und verfehlt sein Ziel. Die nicht bereitgestellten Akten sind eine nicht länger hinnehmbare Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses. Viel gravierender ist jedoch, dass Anträge der AfD-Fraktion in teils gesetzeswidriger Weise abgelehnt wurden. Wir kommen nicht umhin und werden den Rechtsweg beschreiten müssen. Eine entsprechende Klageschrift liegt dem Untersuchungsausschuss vor,“ erläutert der Innenpolitiker und Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Ringo Mühlmann. Der Ausschuss erhält nach Auffassung Mühlmanns momentan ein erhebliches einseitiges Übergewicht für die Beurteilung politisch motivierter Gewaltkriminalität im Freistaat Thüringen.
Mühlmann bemerkt: „Der Landtag hat nicht die Einsetzung eines weiteren ‚Rechtsextremismus-Ausschusses‘ beschlossen. Dazu verkommt er aber, wenn die Aufklärungsarbeit der AfD hintertrieben wird und die CDU im von ihr selbst beantragten Untersuchungsausschuss völlig untätig bleibt.“
„Der Untersuchungsausschuss zur politisch motivierten Gewaltkriminalität in Thüringen verkommt immer mehr zur Farce und verfehlt sein Ziel. Die nicht bereitgestellten Akten sind eine nicht länger hinnehmbare Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses. Viel gravierender ist jedoch, dass Anträge der AfD-Fraktion in teils gesetzeswidriger Weise abgelehnt wurden. Wir kommen nicht umhin und werden den Rechtsweg beschreiten müssen. Eine entsprechende Klageschrift liegt dem Untersuchungsausschuss vor,“ erläutert der Innenpolitiker und Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Ringo Mühlmann. Der Ausschuss erhält nach Auffassung Mühlmanns momentan ein erhebliches einseitiges Übergewicht für die Beurteilung politisch motivierter Gewaltkriminalität im Freistaat Thüringen.
Mühlmann bemerkt: „Der Landtag hat nicht die Einsetzung eines weiteren ‚Rechtsextremismus-Ausschusses‘ beschlossen. Dazu verkommt er aber, wenn die Aufklärungsarbeit der AfD hintertrieben wird und die CDU im von ihr selbst beantragten Untersuchungsausschuss völlig untätig bleibt.“
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Sie bewerfen Kunstwerke mit Tomatensuppe, kleben sich an Dinosaurierskeletten und Luxusautos fest und blockieren die Straßen der Hauptstadt, indem sie ihre Hände am Asphalt festleimen. Rund 730 Verfahren sind bisher gegen radikale Klimaaktivisten eröffnet worden, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Nötigung. Meist kommen die Beklagten mit geringen Geldstrafen davon, selten werden sie in Arrest verbracht. Die Sympathien von Journalisten und manchen Richtern sind ihnen sicher, denn die Angehörigen der »Letzten Generation« wissen sich geschickt in Szene zu setzen – wenn es um die Rettung des Planeten geht, so erklären sie uns, seien ihre Straftaten Bagatellen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht das freilich anders: Berlin sei zu einem »Wohlfühl-Biotop« für die »Aktivisten« geworden, weil der Rechtsstaat nicht genügend durchgreife.
An diesem Wochenende wurde wieder einmal deutlich, wie gefährlich die Blockaden tatsächlich sind: Bei einem Unfall wurde eine Radfahrerin unter einem LKW begraben und lebensgefährlich verletzt. Als der Fahrer nach der Frau sehen wollte, attackierte ihn zudem ein Passant mit dem Messer. Die Blockadeaktionen in der Hauptstadt verzögerten sowohl das Eintreffen eines Rüstfahrzeugs der Feuerwehr, mit dem die Radfahrerin befreit werden sollte, als auch die rechtzeitige Ankunft der Rettungswagen. Vor Ort mussten die Feuerwehrleute improvisieren. »In einer solchen Situation eine Frau schwerverletzt unter einem Betonmischer zu sehen und nicht helfen zu können, weil ein Rettungsfahrzeug in einem Stau steckt, der von einem willkürlich verursacht wurde, das kann wirklich an die Substanz gehen«, erklärte ein Vertreter der Berliner Feuerwehr dem Magazin »Focus«.
Carla Hinrichs, Sprecherin der »Letzten Generation« gab sich zwar reuig, aber angesichts anderer Reaktionen aus der Szene dürfte es sich um ein Lippenbekenntnis handeln. Man wäre nicht beim »Klimakuscheln«, erklärte der Klima-Extremist Tadzio Mueller, »Shit happens«. Das linke Urgestein Jutta Dittfurth merkte an, man müsse nicht über die Aktivisten der »Letzten Generation« diskutieren, sondern über fehlende Radwege in Berlin. Von Innenministerin Nancy Faeser wartet man bisher vergebens auf ein Machtwort zum Öko-Terrorismus – was muss noch alles geschehen, bis Politik und Justiz mit härteren Strafen reagieren? Die jungen Menschen, die sich verharmlosend als »Aktivisten« bezeichnen, terrorisieren immer wieder Autofahrer, die zur Arbeit müssen, behindern den Verkehr und stellen für sich und andere eine Gefahr dar. Schlimmer noch, sie halten zunehmend dringend benötigte Einsatzkräfte auf. Aber offenbar liegt genau da das Problem – wer noch nie für seinen Lebensunterhalt arbeiten musste und sich fanatisch dem Glauben ergibt, er würde durch seine Sitzblockade das Weltklima retten, sollte als das bezeichnet werden, was er in Wahrheit ist – ein Terrorist ohne Empathie für seine Mitmenschen.
An diesem Wochenende wurde wieder einmal deutlich, wie gefährlich die Blockaden tatsächlich sind: Bei einem Unfall wurde eine Radfahrerin unter einem LKW begraben und lebensgefährlich verletzt. Als der Fahrer nach der Frau sehen wollte, attackierte ihn zudem ein Passant mit dem Messer. Die Blockadeaktionen in der Hauptstadt verzögerten sowohl das Eintreffen eines Rüstfahrzeugs der Feuerwehr, mit dem die Radfahrerin befreit werden sollte, als auch die rechtzeitige Ankunft der Rettungswagen. Vor Ort mussten die Feuerwehrleute improvisieren. »In einer solchen Situation eine Frau schwerverletzt unter einem Betonmischer zu sehen und nicht helfen zu können, weil ein Rettungsfahrzeug in einem Stau steckt, der von einem willkürlich verursacht wurde, das kann wirklich an die Substanz gehen«, erklärte ein Vertreter der Berliner Feuerwehr dem Magazin »Focus«.
Carla Hinrichs, Sprecherin der »Letzten Generation« gab sich zwar reuig, aber angesichts anderer Reaktionen aus der Szene dürfte es sich um ein Lippenbekenntnis handeln. Man wäre nicht beim »Klimakuscheln«, erklärte der Klima-Extremist Tadzio Mueller, »Shit happens«. Das linke Urgestein Jutta Dittfurth merkte an, man müsse nicht über die Aktivisten der »Letzten Generation« diskutieren, sondern über fehlende Radwege in Berlin. Von Innenministerin Nancy Faeser wartet man bisher vergebens auf ein Machtwort zum Öko-Terrorismus – was muss noch alles geschehen, bis Politik und Justiz mit härteren Strafen reagieren? Die jungen Menschen, die sich verharmlosend als »Aktivisten« bezeichnen, terrorisieren immer wieder Autofahrer, die zur Arbeit müssen, behindern den Verkehr und stellen für sich und andere eine Gefahr dar. Schlimmer noch, sie halten zunehmend dringend benötigte Einsatzkräfte auf. Aber offenbar liegt genau da das Problem – wer noch nie für seinen Lebensunterhalt arbeiten musste und sich fanatisch dem Glauben ergibt, er würde durch seine Sitzblockade das Weltklima retten, sollte als das bezeichnet werden, was er in Wahrheit ist – ein Terrorist ohne Empathie für seine Mitmenschen.
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Nutzer der sozialen Medien, vor allem, wenn sie sich außerhalb des vorgegebenen Meinungskorridors bewegen, kennen das Problem: Ihre Beiträge werden gelöscht, Konten stillgelegt oder mit Sperren belegt. Algorithmen versehen kritische Posts zu aktuellen Themen wie der Corona-Impfung oder dem Klimawandel mit Warnhinweisen, die Nutzer davon abhalten sollen, sie weiterzuverbreiten. Sowohl bei Twitter als auch bei Facebook scheint ein Heer von Denunzianten unterwegs zu sein, das Unliebsames unverzüglich an das soziale Netzwerk meldet. Selbst wenn das Anschwärzen letztlich ohne Erfolg bleibt, verschwinden Beiträge somit »zur Prüfung« in der Versenkung. Unter dem Vorwand, »Hass und Hetze« zu unterbinden, können selbst harmloseste Kommentare der Zensur anheimfallen.
Bei Twitter soll das jetzt alles anders werden. »The bird is free!«, verkündete Elon Musk in Anspielung auf das bekannte Vogel-Logo, nachdem er den Nachrichtendienst für rund 44 Milliarden Dollar gekauft hatte, »der Vogel ist frei!«. Neben Finanzchef Ned Segal musste sogleich auch Vijaya Gadde gehen, die für die Unterbindung von »Hassrede« auf den Twitter-Kanälen verantwortlich war. Freilich konnte man auch dort bisher den Eindruck gewinnen, dass die Zensoren sich auf dem linken Auge blind zeigten. Zumindest in Deutschland hinderte niemand Politik und Medien daran, sich auf aggressivste Art und Weise gegen Kritiker der Corona-Politik zu äußern.
Nun geht vor allem in linken Kreisen die Panik um, was die neue Meinungsfreiheit auf Twitter bewirken könne, sogar die Bundesregierung kündigte an, die Plattform künftig besser im Auge zu behalten. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken verabschiedete sich bereits dramatisch, »Staatscomedian« Jan Böhmermann will zur Mini-Plattform »Mastodon« wechseln. »Monitor«-Macher Georg Restle kündigte an, bei Twitter tapfer die Stellung zur Verteidigung der Demokratie halten zu wollen. Nun verabschiedete sich auch Thüringens Kulturstaatsminister Benjamin-Immanuel Hoff in eine Twitter-Pause, will aber eventuell im nächsten Frühjahr zurückkehren. Denn eins ist sicher: Nirgendwo kann man kurze politische Botschaften schneller und effektiver verbreiten als bei dem Kurznachrichtendienst. Und so dürfen wir gespannt sein, ob wir den einen oder anderen, der nun wortreich die Tür hinter sich zuschlug, nicht doch bald dort wieder begrüßen dürfen – man möchte schließlich kontrollieren und kommentieren, was der politische Gegner zu sagen hat.
Bei Twitter soll das jetzt alles anders werden. »The bird is free!«, verkündete Elon Musk in Anspielung auf das bekannte Vogel-Logo, nachdem er den Nachrichtendienst für rund 44 Milliarden Dollar gekauft hatte, »der Vogel ist frei!«. Neben Finanzchef Ned Segal musste sogleich auch Vijaya Gadde gehen, die für die Unterbindung von »Hassrede« auf den Twitter-Kanälen verantwortlich war. Freilich konnte man auch dort bisher den Eindruck gewinnen, dass die Zensoren sich auf dem linken Auge blind zeigten. Zumindest in Deutschland hinderte niemand Politik und Medien daran, sich auf aggressivste Art und Weise gegen Kritiker der Corona-Politik zu äußern.
Nun geht vor allem in linken Kreisen die Panik um, was die neue Meinungsfreiheit auf Twitter bewirken könne, sogar die Bundesregierung kündigte an, die Plattform künftig besser im Auge zu behalten. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken verabschiedete sich bereits dramatisch, »Staatscomedian« Jan Böhmermann will zur Mini-Plattform »Mastodon« wechseln. »Monitor«-Macher Georg Restle kündigte an, bei Twitter tapfer die Stellung zur Verteidigung der Demokratie halten zu wollen. Nun verabschiedete sich auch Thüringens Kulturstaatsminister Benjamin-Immanuel Hoff in eine Twitter-Pause, will aber eventuell im nächsten Frühjahr zurückkehren. Denn eins ist sicher: Nirgendwo kann man kurze politische Botschaften schneller und effektiver verbreiten als bei dem Kurznachrichtendienst. Und so dürfen wir gespannt sein, ob wir den einen oder anderen, der nun wortreich die Tür hinter sich zuschlug, nicht doch bald dort wieder begrüßen dürfen – man möchte schließlich kontrollieren und kommentieren, was der politische Gegner zu sagen hat.
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750 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, aber nichts davon bleibt für die Zukunft Thüringens!
Zum Ergebnis der Oktobersteuerschätzung 2022 für Thüringen sagt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Olaf Kießling:
„Trotz Krisenzeiten sprudeln die Steuern in Thüringen. Mit einem Plus von 750 Millionen Euro resultieren die Steuermehreinnahmen unter anderem aus den gewinnwirksamen und damit ertragssteuerwirksamen Corona-Überbrückungshilfen sowie aus Umsatzsteuersteuersteigerungen in Folge der Inflation. Welchen jeweiligen Anteil Umsatzsteuern und Ertragssteuern konkret haben, wurde hingegen von Finanzministerin Taubert nicht erwähnt. Insgesamt profitiert der Freistaat von der Situation und macht ihn zum kurzfristigen Krisengewinner. Fakt ist jedoch, dass nichts von den Mehreinnahmen für Investitionen in die Zukunft Thüringens übrigbleibt.“
Zum Ergebnis der Oktobersteuerschätzung 2022 für Thüringen sagt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Olaf Kießling:
„Trotz Krisenzeiten sprudeln die Steuern in Thüringen. Mit einem Plus von 750 Millionen Euro resultieren die Steuermehreinnahmen unter anderem aus den gewinnwirksamen und damit ertragssteuerwirksamen Corona-Überbrückungshilfen sowie aus Umsatzsteuersteuersteigerungen in Folge der Inflation. Welchen jeweiligen Anteil Umsatzsteuern und Ertragssteuern konkret haben, wurde hingegen von Finanzministerin Taubert nicht erwähnt. Insgesamt profitiert der Freistaat von der Situation und macht ihn zum kurzfristigen Krisengewinner. Fakt ist jedoch, dass nichts von den Mehreinnahmen für Investitionen in die Zukunft Thüringens übrigbleibt.“
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Die Besondere Leistungsfeststellung hat sich in Thüringen bewährt und ist eine große Chance für angehende Abiturienten:
Medienberichten zufolge plant die rot-rot-grüne Minderheitskoalition, die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) an den Thüringer Gymnasien abzuschaffen. Die BLF am Ende der zehnten Klassen wurde im Jahr 2002 als Reaktion auf den Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium eingeführt, damit Schüler im Falle des Nichtbestehens des Abiturs ihre Schullaufbahn nicht ohne Schulabschluss beenden.
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Denny Jankowski:
„An der BLF sollte in Thüringen aus dreierlei Gründen festgehalten werden: Die Prüfungssituation, in der die Schüler beim Ablegen der BLF versetzt werden, ist eine gute Vorbereitung auf die Prüfungssituation beim Abitur und somit ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Ohne BLF würden Schulabgänger nach der zehnten Klasse den Realschulabschluss automatisch – also ohne Prüfung erhalten. Das kommt einem Schulabbruch gleich, der die Gymnasiasten gegenüber den Realschülern bevorteilt.
Der Hauptgrund jedoch ist, dass die Schulbildung in Deutschland eine dramatische Entwicklung genommen hat. Einschlägige Studien, wie der jüngste IQB-Bericht verdeutlichen den Bildungsverfall. Alles, was dazu führt, auf die Schüler leistungsfördernd zu wirken, können wir von der AfD-Fraktion Thüringen deshalb nur unterstützen. Wir lehnen die Abschaffung der BLF daher ab.“
Medienberichten zufolge plant die rot-rot-grüne Minderheitskoalition, die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) an den Thüringer Gymnasien abzuschaffen. Die BLF am Ende der zehnten Klassen wurde im Jahr 2002 als Reaktion auf den Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium eingeführt, damit Schüler im Falle des Nichtbestehens des Abiturs ihre Schullaufbahn nicht ohne Schulabschluss beenden.
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Denny Jankowski:
„An der BLF sollte in Thüringen aus dreierlei Gründen festgehalten werden: Die Prüfungssituation, in der die Schüler beim Ablegen der BLF versetzt werden, ist eine gute Vorbereitung auf die Prüfungssituation beim Abitur und somit ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Ohne BLF würden Schulabgänger nach der zehnten Klasse den Realschulabschluss automatisch – also ohne Prüfung erhalten. Das kommt einem Schulabbruch gleich, der die Gymnasiasten gegenüber den Realschülern bevorteilt.
Der Hauptgrund jedoch ist, dass die Schulbildung in Deutschland eine dramatische Entwicklung genommen hat. Einschlägige Studien, wie der jüngste IQB-Bericht verdeutlichen den Bildungsverfall. Alles, was dazu führt, auf die Schüler leistungsfördernd zu wirken, können wir von der AfD-Fraktion Thüringen deshalb nur unterstützen. Wir lehnen die Abschaffung der BLF daher ab.“
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