AfD-Fraktion Thüringen
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Dies ist der offizielle Kanal der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Die Abschaffung des Paragrafen 218 wird gerade von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wieder zum Thema gemacht. Die Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, der nach derzeitiger Rechtslage mit einer Geldstrafe oder bis zu einjähriger Freiheitsstrafe geahndet werden kann, soll aus dem Gesetzbuch gestrichen werden, da sie das Selbstbestimmungsrecht von Frauen infrage stelle. Dabei stellt die derzeitige Beratungslösung bereits einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, nachdem eine ungewollt Schwangere lediglich dazu angehalten wird, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bevor sie nach einer dreitägigen Bedenkzeit eine Abtreibung vornehmen lassen kann. Es ist also auch nach derzeitiger Rechtslage keineswegs so, dass Frauen »kriminalisiert« würden.

Die Väter der Kinder spielen bei den gesetzlichen Erwägungen in der Regel keine Rolle in der Debatte, wie selbstverständlich wird von ihrem Desinteresse oder gar der Ablehnung der Schwangerschaft ausgegangen. Dabei wäre es wichtig, auch sie in die Entscheidung mit einzubinden. Ohnehin liegt der Fokus stets mehr auf einem Abbruch als darauf, jungen Familien oder auch alleinstehenden Frauen Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sie sich unbesorgt dazu entschließen können, ihr Kind zu bekommen. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat dazu in ihrem Familienpapier bereits einige Vorschläge vorgelegt, die nicht nur die finanzielle Absicherung der Mütter durch ein Familiengeld berücksichtigen, sondern auch deren Betreuung durch ein Netzwerk gut ausgebildeter Hebammen. Falls die Mutter sich später zur Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit entschließt, muss zudem sichergestellt sein, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer KiTa erhält.

Wir brauchen – auch aufgrund des demografischen Wandels – eine Kultur, die Kinder willkommen heißt und keine Debatte, in der Babys als lästige Störung des Alltags dargestellt werden. Die derzeitige Beratungslösung ist ein gangbarer Kompromiss, der Notlagen berücksichtigt, in die schwangere Frauen aufgrund gesundheitlicher oder persönlicher Umstände geraten können. Aber es ist dringend nötig, sie um Hilfsangebote zu ergänzen, auf die sich Frauen verlassen können, wenn sie das Kind behalten möchten. Denn Selbstbestimmung heißt letztlich auch, eine Alternative zum Schwangerschaftsabbruch vor Augen zu haben.

Eine ausführliche Darstellung unserer familienpolitischen Positionen finden Sie in der Broschüre »Familie ist Zukunft« unserer Fraktion:

https://afd-thl.de/veroeffentlichungen/positionspapiere/
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Barbara Borchardt ist Mitglied am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern – und in der vom Verfassungsschutz beobachteten »Antikapitalistischen Linken«. Ihre juristische Ausbildung machte sie an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam. Von ihrer SED-Vergangenheit hat sie sich nie distanziert und ist nahtlos in ein Parteiamt bei der »Linken« übergewechselt. Seit zwei Jahren übt Frau Borchardt ihr Richteramt nun aus, ohne dass es zu schwerwiegenden Protesten kam. Ihre Laufbahn ist gut dokumentiert, gibt aber dem Staat keinen Grund zur Sorge.

Ganz anders sieht es aus, wenn eine Frau Schöffin am Erfurter Landgericht wird, die schon einmal eine Montagsdemonstration angemeldet hat, bei der auch unser Fraktionsvorsitzender Björn Höcke eine Rede hielt. Nachdem der MDR davon erfahren hatte, entließ der vorsitzende Richter die Beisitzerin sofort aus dem Amt. Obwohl sie im Vorfeld mit ihm Gespräche geführt und einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hatte. Gitta Kritzmöller steht als Lehrerin für Mathematik und Physik seit Jahren im öffentlichen Leben und hat sich nichts zuschulden kommen lassen – die Anmeldung einer Versammlung gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten jedes Bürgers.

Es ist ein Skandal: Reicht es zukünftig aus, Bürger durch mediale Berichterstattung zu diffamieren, um sie aus öffentlichen Ämtern zu drängen? Die Unschuldsvermutung ist damit außer Kraft gesetzt – zudem fällt wieder einmal die politische Einseitigkeit der Entscheidung auf. Hinzu kommt, dass durch die Entscheidung des Gerichts nun erst einmal ein wichtiger Schleuserprozess geplatzt ist: Zwei Männer und eine Frau hatten Arbeitskräfte aus Osteuropa mit gefälschten Papieren an Thüringer Unternehmen vermittelt. Es standen mehrjährige Haftstrafen im Raum. Gitta Kritzmöller wird deshalb Befangenheit vorgeworfen – ob das im Falle einer linksextremen Schöffin mit »Open Borders«-Ideologie wohl auch der Fall gewesen wäre? Es wurde wieder einmal mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen – ein weiterer Schritt in Richtung Gesinnungsstaat ist getan.
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141 Millionen-Defizit beim MDR – Es wird Zeit für grundlegende Reformen!

Medienberichten zufolge rügt der Landesrechnungshof Thüringen in einem Prüfbericht den MDR hinsichtlich seines „mangelnden Einsparwillens“. Demnach gehe der MDR selbst von einem Defizit von 141 Millionen Euro bis 2024 aus. Laut Prüfbericht „gelingt es dem MDR mittelfristig nicht, sein strukturelles Defizit abzubauen. Ein "planmäßiges Vorgehen" sei "nicht erkennbar, heißt es unter anderem.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta, kommentiert das wie folgt:

„Zahlreiche Vorschläge der AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zu reformieren und transparent zu gestalten, zuletzt durch die Forderung nach der Kündigung der Medienstaatsverträge im vergangenen Dezember, wurden von den Altparteien stets abgelehnt. Die Analyse des Rechnungshofes sollte nun endlich auch Rot-Rot-Grün die Augen öffnen und den überfälligen Startschuss für Reformen geben. Wenn nicht jetzt, wann dann? Ansonsten müssen sie sich die Frage gefallen lassen, die naheliegende und drohende Pleite des MDR und damit die Verschwendung öffentlicher Gelder bewusst zu tolerieren.“
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Weltanschauliche Disziplinierung schadet dem Polizeiberuf!

Zur Ankündigung des Thüringer Innenministers, das Projekt „Demokratiepaten“ für die Thüringer Polizei zu prüfen und umsetzen zu wollen, erteilt die AfD-Fraktion Thüringen eine klare Absage. Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Ringo Mühlmann:

„Die Polizei hat als Staatsgewalt Exekutivaufgaben für jeden nach gleichem Recht und Gesetz um- und durchzusetzen. Die AfD-Fraktion hält nichts davon, grundsätzliches Misstrauen gegen Polizeibeamte durch eine weitere Form der Gesinnungsüberprüfung anzuheizen. Diejenigen, die sogenannte ‚Demokratiepaten‘ in der Polizei für notwendig erachten, haben die Zweifel, die sie zu beseitigen vorgeben, selbst geschürt - sei es durch die rücksichtslose Durchsetzung der unverhältnismäßigen Einschränkung von Grundrechten in der Corona-Pandemie oder die Anbiederung an zumeist linksextremistische Gruppen durch unnötige Studien zu angeblichem Rassismus in der Polizei.

Dass auch der Polizei zunehmend Nachwuchskräfte fehlen oder verloren gehen, hat unter anderem damit zu tun, dass man sie stets weltanschaulich zu disziplinieren versucht. Freilich passt das ins Bild einer linken und polizeifeindlichen Landesregierung.“
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62 Asylbewerber haben im letzten Jahr in Thüringen Kirchenasyl gewährt bekommen, berichten die Medien. Genutzt wird dieses Kirchenasyl vor allem von sogenannten »Dublin-Flüchtlingen«, die über sichere Drittstaaten eingereist sind und daher schlechte Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland haben – sie hoffen so, einer Abschiebung zu entgehen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht, denn die Kirchen haben diesbezüglich keine Sonderstellung innerhalb des deutschen Staates. Polizei und Staatsanwaltschaft darf der Zutritt zu kirchlichen Räumen nicht verwehrt werden. Auch der Asylbewerber selbst entgeht durch die Flucht in die Kirche keineswegs der Strafverfolgung, sei es wegen einer begangenen Straftat oder des illegalen Aufenthalts in Deutschland. So ist zumindest die Rechtslage – aber dennoch gelingt es ausreisepflichtigen Personen auf diese Weise immer wieder, ihre Abschiebung zu verzögern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzichtet in der Regel darauf, sein Recht durchzusetzen, obwohl durch die Einrichtung von Härtefallkommissionen das Kirchenasyl abgeschafft werden sollte.

Grund dafür ist eine im Jahr 2015 getroffene Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem BAMF. Darin wurde festgelegt, unter welchen Umständen eine Kirchengemeinde Asylbewerber bei sich aufnehmen kann und welche Schritte dabei einzuhalten sind. Zum Beispiel muss bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abschiebungstermin ein Härtefalldossier vorgelegt werden, das die individuelle Unzumutbarkeit der Ausreise in einen Schengen-Staat darlegt. Zudem verpflichten sich die Kirchen, während der Zeit des Kirchenasyls für alle Unterbringungskosten inklusive der medizinischen Versorgung aufzukommen. Ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand – es stellt sich die Frage, inwieweit andere kirchliche Aufgaben davon in Mitleidenschaft gezogen werden.

Diese Vereinbarung zeigt, wie leicht es ist, die rechtlichen Grundlagen des Asylrechts in Deutschland auszuhebeln. Historisch diente das Kirchenasyl einmal dazu, einen akut an Leib und Leben gefährdeten Verfolgten vor dem Tod zu schützen, bis die Gemeinde eine Begnadigung für ihn erwirken konnte oder aber auch eine kirchliche Strafe verhängte. Es war nie dazu gedacht, das staatliche Gesetz zu unterwandern oder eine Strafverfolgung generell zu verhindern, sondern lediglich als Beistandsmöglichkeit zur unmittelbaren Lebensrettung. Dass vor allem »Dublin-Flüchtlinge« davon profitieren, die noch nicht einmal davon bedroht sind, in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden, zeigt, wie beliebig das Asylrecht heute ausgelegt wird: Die Kirchen betreiben gut durchorganisierte Moralpolitik zu Lasten des deutschen Staates, der sie dabei auch noch nach Kräften unterstützt. Weil er seine »Willkommenskultur« auch entgegen allen Belastungen, welche der Allgemeinheit durch unkontrollierte Einwanderung entstehen, aufrechterhalten will. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch eine Absage an den Rechtsstaat.

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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Rund 300 Medikamente fehlen mittlerweile in deutschen Apotheken – in Thüringen ist davon besonders der ländliche Raum betroffen. »Über konkret lebensbedrohliche Folgen oder Todesfälle durch Liefer- und Versorgungsengpässe liegen hier keine Erkenntnisse vor«, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums, aber diese Aussage kann die Betroffenen nur wenig beruhigen. Zu den fehlenden Wirkstoffen zählen nämlich auch Blutdrucksenker und Medikamente zur Krebstherapie, sowie Arzneien gegen chronische Erkrankungen wie Epilepsie. Wer in der Stadt wohnt, wo Apotheken in der Regel gut untereinander vernetzt sind, kann Glück haben und das benötigte Medikament von einer anderen Apotheke in der Nähe bekommen – auf dem Land besteht eine solche Möglichkeit nicht. Für jene, die aufgrund ihrer Erkrankung oder aus Altersgründen nur eingeschränkt mobil sind, können die Lieferengpässe folglich ernsthafte gesundheitliche Probleme zur Folge haben.

Als Grund für diese Lieferengpässe wird die Corona-Krise ins Feld geführt, jedoch begannen sich erste Versorgungslücken schon 2017 abzuzeichnen. Rund 63 Prozent der benötigten Grundstoffe für Arzneimittel werden mittlerweile vorwiegend aus Asien bezogen, weil die Pharmaindustrie Kosten sparen wollte. Nun rächt sich der Preisdruck, der auch durch das Bundesgesundheitsministerium befeuert wurde: Wenn die produzierte Menge nicht ausreicht, erhalten zunächst diejenigen Länder ihre Lieferung, die bereit sind, höhere Preise zu zahlen. Deshalb drängt die AfD-Fraktion schon seit geraumer Zeit darauf, die Produktion wieder verstärkt in Deutschland anzusiedeln, um die Versorgung sicherzustellen.

Und der Mangel an benötigten Medikamenten ist nicht das einzige Problem, vor dem Thüringer Patienten stehen: Bei der Terminservicestelle, welche Bürger zur Behandlung an Fachärzte vermittelt, laufen die Telefone heiß. Zwar rät die kassenärztliche Vereinigung, zunächst den Hausarzt um Rat zu fragen, ob eine fachärztliche Beratung nötig ist, aber selbst mit Überweisung stehen zeitnahe Termine oft nicht zur Verfügung. Der Grund auch hier: Einsparungen, die es den Ärzten unmöglich machen, benötigtes Personal einzustellen. Während der Staat und das Land reichlich Geld in ideologiegetriebene Projekte wie den Ausbau der Windenergie steckt, bleibt die Gesundheit der Bürger auf der Strecke.

https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/gesundheit-medizin/medikamentenengpaesse-treffen-besonders-menschen-auf-dem-land-id237427805.html

https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml?jfwid=42D012AD37EDDB084D5E0602BC4E8F43%3A0
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Wir brauchen eine Komplettüberholung der Schienen-Infrastruktur!

Der Medieninformation des MDR zufolge, hat Thüringen rund elf Millionen Euro von insgesamt 255,5 Millionen Euro aufgrund verspäteter und ausgefallener Züge sowie anderen Servicemängeln einbehalten bzw. zurückgefordert. Dies wird hauptsächlich auf fehlendes Personal in den Zügen als auch an den Stellwerken zurückgeführt.

Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Thomas Rudy:

„Offenbar hat die Deutsche Bahn aus ihrem Verspätungsrekord des vergangenen Jahres Rückschlüsse gezogen, wenn sie nun seit Anfang 2023 25.000 Neueinstellungen plant und um Mitarbeiter wirbt. Im Hinblick auf das ‚Deutschlandticket‘ setzt die Politik – obwohl die Infrastruktur um die ‚Schiene‘ augenscheinlich marode ist – auf völlig falsche Prioritäten. Demnach muss doch an erster Stelle stehen, wie der Bedarf an funktionierenden und vorhandenen Fahrzeugen und Wagons sowie auch die Reaktivierung von Strecken und insbesondere von Personal zukünftig zu decken ist. Was wir brauchen, ist eine Komplettüberholung der Schienen-Infrastruktur.“
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Nicht benötigte Mittel des Energiehärtefallfonds gehören in den Kernhaushalt zurück!

Wenn es nach Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee ginge, sollen Medienberichten zufolge auf die verhaltene Nachfrage nach Energiehilfen ein Teil des im Oktober errichteten Härtefallfonds für Investitionen in den Unternehmen zur Umstellung auf Erneuerbare Energien genutzt werden. Die AfD-Fraktion Thüringen hält von diesem Vorschlag nichts.

Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Olaf Kießling:

„Wenn die Mittel zur Abfederung von Härten angesichts der durch den Bund eingeräumten Entlastungen, wie der Strom- und Gaspreisbremse nicht benötigt werden, müssen sie zurück in den Kernhaushalt des Freistaates überführt werden. Abgesehen davon bleibt abzuwarten, wie der nächste Winter wird, da das Entlastungspaket bis Ende 2024 veranschlagt worden ist. Ich warne vor einer Umschichtung im größeren Stil zum jetzigen Zeitpunkt. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die weitere Energiepreisentwicklung, da die Kernkraftwerke im April vom Netz genommen werden sollen. Die rot-rot-grüne Landesregierung wäre gut beraten, mit Steuermitteln sparsam umzugehen. Das 300 Milliarden schwere Energieentlastungspaket des Bundes wird bereits generationenübergreifend getilgt werden müssen.
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Landarztquote kommt zu spät – Bereits 2020 gab es Handlungsbedarf!

Zum Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Heike Werner, eine Landarztquote einzuführen, um der regionalen hausärztlichen Unterversorgung zu begegnen, stellt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Dr. Wolfgang Lauerwald, fest:

„Die medizinische Unterversorgung auf dem Land ist durch die jahrelange Untätigkeit der rot-rot-grünen Landesregierung zu einem realen Problem geworden. Bereits im Jahr 2020 war der Hausarztmangel insbesondere auf dem Land deutlich geworden. Die AfD-Fraktion Thüringen hatte damals ihr Thüringer Landarztgesetz (Drs. 7/1644) vorgelegt, was von allen Fraktionen abgelehnt worden war. Jetzt, wo das Problem nicht mehr zu übersehen ist, ist die Minderheitsregierung gezwungen zu handeln und verkauft die Landarztquote – eine Forderung der AfD - als ihren Erfolg. Durch diese jahrelange Untätigkeit ist vor 2030 jedoch nicht mit Medizinabsolventen zu rechnen, die als Hausärzte die entsprechenden Mangelregionen stärken und die medizinische Versorgung sichern könnten. Diesen Zeitverlust sowie die zunehmende Unterversorgung hat die gesamte Landesregierung und dort insbesondere die federführenden Minister Werner und Tiefensee sowie der Ministerpräsident zu verantworten.“
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