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Hintergründe & Enthüllungen zu Politik, Gesundheit, Bewusstseinswandel und Satire

Haftungsausschluss
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Update von Philipp the Eagle

Auch 2 Jahre nach meiner ersten u einzigen #Impfung mit BioNTech fand Beate Jäger MD in meinem Blut "signifikante" Micro Clots, d. h. kleine Blutgerinsel, sowie Endothelschäden der Stufe 3 von 4. Offenbar reißt mein Blut kleine Stückchen aus den Gefäßwänden. #Impfschaeden

Quelle:
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​​💥🇩🇪💉 Haften Ärztinnen und Ärzte für #Impfschaeden?

Huch, was ist denn da auf der Homepage der #LongCovid-Initiative des BMG zu lesen?

"Die Durchführung einer Schutzimpfung stellt eine medizinische Behandlung im Sinne des § 630a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Eine Haftung von Ärztinnen und Ärzten für Impfschäden kommt daher nur in Betracht, wenn bei der Durchführung der Schutzimpfung ein Behandlungsfehler begangen oder die Patientin oder der Patient nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

So sind Ärztinnen und Ärzte z. B. verpflichtet, Patientinnen und Patienten vor einer medizinischen Behandlung über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dabei muss die Aufklärung über Impfrisiken so umfassend sein, dass der Patientin oder dem Patienten das Wissen vermittelt wird, das für eine wirksame Einwilligung in die Behandlung notwendig ist. Sie ist zwar grundsätzlich auch anhand eines Merkblatts möglich, der Patient muss dann jedoch in jedem Fall die Möglichkeit haben, weitere Informationen in einem persönlichen Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt erhalten zu können. Enthält das Merkblatt das Risiko verharmlosende Ausführungen, dann muss dieser Eindruck gegenüber dem Patienten korrigiert werden.

Ist die Aufklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist die Einwilligung der Patientin oder des Patienten unwirksam, sodass die gleichwohl durchgeführte Schutzimpfung eine Pflichtverletzung darstellt, die Ärztinnen und Ärzte zum Schadensersatz verpflichtet."

https://www.bmg-longcovid.de/infobox/wissenswertes-zu-nebenwirkungen-von-covid-19-impfstoffen-und-zum-impfschadensrecht

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