Ein 36-jähriger Oberleutnant verweigerte 2022 den Impfbefehl aus tiefem Gewissen – und das Landgericht Schweinfurt bestätigte in zweiter Instanz: Freispruch!
Die Kammer sah Artikel 4 Grundgesetz (Gewissensfreiheit) als verletzt an – der Soldat handelte ernsthaft und nachhaltig aus Gewissen, der Befehl war für ihn unzumutbar. Keine Schuld! 😱
Das könnte ein echter Präzedenzfall werden (erster expliziter Fokus auf Gewissensentscheidung bei Soldaten in Deutschland).
Aber Achtung – bitterer Nachgeschmack:
Trotz Freispruch im Strafverfahren läuft das Disziplinarverfahren weiter!
Der Soldat ist suspendiert, darf keine Uniform mehr tragen, bekommt nur 50 % Bezüge – und ein Ausschluss aus der Bundeswehr droht immer noch!
Gewissen schützt vor Strafe, aber nicht vor Rache der Bürokratie? 👀
Quellen:
Main-Post (28.01.2026):
https://www.mainpost.de/schweinfurt/stadtschweinfurt/schweinfurt-corona-impfung-verweigert-auch-das-landgericht-schweinfurt-spricht-bundeswehroffizier-frei-280126-113221130
NIUS.de (live vor Ort, 28./29.01.2026):
https://nius.de/politik/news/soldat-der-sich-nicht-gegen-corona-impfen-lassen-wollte-beruft-sich-auf-gewissen-und-wird-freigesprochen
DIE ZEIT (27.01.2026, aktualisiert):
https://www.zeit.de/news/2026-01/27/soldat-verweigert-corona-impfung-bisher-straffrei
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