Balaclava Graphics Bautzen
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8 Jahre Haft wegen Körperverletzung in mehren Fällen, sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation für Maja
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HIER SPRICHT DRESDEN!

Liebe Freunde, Kameraden und Unterstützer!

Nun ist nur noch eine Woche Zeit, bevor unser traditioneller Gedenkmarsch zum diesjährigen Dresden-Gedenken stattfindet. Die letzten Vorbereitungen werden getroffen, um wieder einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Jeder Einzelne kann dazu seinen Beitrag leisten!

Macht euch mit den Regeln vertraut, die wir für unsere Veranstaltung aufgestellt haben.

https://dresden-gedenken.de/#auflagen

Wer sich vor Ort, bspw. beim Auf- und Abbau oder als Ordner einbringen möchte, kann sich gern an uns wenden.

kontakt@dresden-gedenken.info

In den kommenden Tagen werden wir hier weitere Einzelheiten zum diesjährigen Dresden-Gedenken bekannt geben.

Wir sehen uns am 14.02.2026 in Dresden!

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Forwarded from Freie Sachsen
🎥 Morgen im Sonntagsgespräch: Lutz Giesen, Organisator des Dresden Gedenkens!

Heute in einer Woche findet die zentrale Gedenkveranstaltung in Dresden statt, mit der an die alliierten Terrorangriffe vom 12. und 13. Februar 1945 erinnert werden soll. Um über die Hintergründe der Veranstaltung zu informieren und einen Ausblick auf das kommende Wochenende zu geben, ist Lutz Giesen beim morgigen Sonntagsgespräch der FREIEN SACHSEN zu Gast. Los geht es um 18 Uhr, das Gespräch wird natürlich bei Telegram geteilt.

Wer Lutz, neben seiner Tätigkeit im Gedenkbündnis im Übrigen auch Kreisrat in Mittelsachsen, persönlich erleben möchte: Beim Montagsprotest (9. Februar 2026) wird er, neben Max Schreiber, das Wort ergreifen. Beginn ist um 19 Uhr am Kulturpalast in Dresden!

FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram! http://t.me/freiesachsen
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Forwarded from FSN - The Revolution
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+++ HONK DES JAHRES WAHL +++

Wie angekündigt, nun die Abstimmung mit den von mir handverlesenen Top 10-Teilnehmern der Antifa-Demo, welche sich nicht zuletzt gegen mich als Person richtete... 😉

Also, erst das Video schauen - danach im Beitrag darunter abstimmen 😎

Wir wünschen viel Spaß und ein gutes Händchen!
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Wie ihr wisst, nähert sich das Dresden-Gedenken – und wie jedes Jahr stellt sich die große Stilfrage:
„Was zieh ich an?“

🧥🧢
Yves und Moe haben euch deshalb auf etwas überspitzte Art ein paar modische No-Gos zusammengestellt.
Kleiner Reminder: Es handelt sich um einen Gedenkmarsch, keinen Fasching! 😉

Wir sehen uns in Dresden –
ansprechend gekleidet, wetterfest (!) und ohne modische Totalausfälle. 😌
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Forwarded from Kanal Sturmzeichen
❗️Eilmeldung: Morgen keine Urteilsverkündung zum Verbot der „Artgemeinschaft“ – Termin kurzfristig aufgehoben – merkwürdige Vorgänge kündigen sich an!

Nach zwei gescheiterten Verbotsverfahren gegen das Compact-Magazin und die Hammerskins steht das Regime in Zugzwang, wenigstens das Verbot der „Artgemeinschaft“ mit allen Mitteln durchzudrücken.

Die Artgemeinschaft wurde im September 2023 von der Skandal-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten, die bereits für die rechtswidrigen Verbote des Compact-Magazins und der Hammerskins verantwortlich war. Am 28. Januar war über die Klage der Glaubensgemeinschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt worden, für den morgigen Dienstag war eigentlich der Termin zur Verkündung der Entscheidung anberaumt worden.

Nachdem die mündliche Verhandlung anscheinend nicht im Sinne des Ministeriums verlief und sich die dritte Niederlage in Folge abzeichnete, musste wohl dringend „nachgebessert“ werden: Am 5. Februar hat das Innenministerium beim Gericht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beantragt – und hier kündigen sich nun äußerst merkwürdige Vorgänge an!

Angeblich erst nach der mündlichen Verhandlung habe das Ministerium plötzlich neue „Erkenntnisse“ gewonnen, die aus einem Strafverfahren gegen eine Person aus dem „Umfeld“ der Artgemeinschaft (also gar nicht aus der Artgemeinschaft selbst!) wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz resultieren.

Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben, den Termin zur Entscheidungsverkündung aufgehoben und wird nun einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Wir dürfen also gespannt sein, was das Regime nun wieder für ein Kaninchen aus dem Hut zaubern wird!

Übrigens: Der Umstand, dass das Gericht dem Antrag stattgegeben und die Entscheidung verschoben hat, deutet darauf hin, dass das Verbot der Artgemeinschaft morgen aufgehoben worden wäre! Denn hätte das Gericht morgen sowieso das Verbot bestätigt, hätte es schließlich keine Veranlassung gegeben, nochmal in die neue mündliche Verhandlung zu gehen, um neue „belastende“ Tatsachen gegen die Artgemeinschaft zu finden.

🌊 KANAL STURMZEICHEN - @sturmzeichen

Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:
https://www.bverwg.de/pm/2026/08
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Kippt das nächste Faeser-Verbot – oder kommt noch schnell ein „Hase aus dem Hut“? (1/2)

Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10. Februar 2026 um 10 Uhr seine Entscheidung über die Klage gegen das Verbot der Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. verkünden.
Nach der mündlichen Verhandlung am 28. Januar 2026 hatte sich bei vielen Beobachtern der Eindruck verfestigt, dass das Verbot vom September 2023 vor Gericht keinen Bestand haben dürfte – zumindest wenn man sich allein an den vorgelegten Fakten und Beweisen orientiert. Mehrere Teilnehmer der Anhörung berichteten, dass das Gericht „eigentlich gar nicht anders könne“, als das Verbot der über 65 Jahre bestehenden Glaubensgemeinschaft aufzuheben.
Die von Rechtsanwalt Richter und Rechtsanwalt Narath vertretenen Kläger (zwei Leiter der Artgemeinschaft) konnten überzeugend darlegen, dass die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte viele der zentralen Verbotsgründe nur sehr dünn oder gar nicht mit belastbaren Beweisen untermauern konnte. Besonders der Vorwurf, der Verein habe sich „kämpferisch-aggressiv“ gegen die Verfassung und die Völkerverständigung gewandt, wurde selbst vom Vorsitzenden Richter als „auf tönernen Füßen stehend“ charakterisiert.
Die Beklagte stützte sich stark auf Schriften und Aussagen des bereits seit Jahren verstorbenen früheren Leiters Jürgen Rieger sowie auf das „Artbekenntnis“ und das „Sittengesetz“ der Gemeinschaft. Darin meinte Dr. Lutsch vom Innenministerium eine „Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“ erkennen zu können – eine Interpretation, die sehr weit hergeholt wirkt.
Die Kläger kritisierten zudem die stark geschwärzten und unvollständigen Akten sowie den Umstand, dass vor dem Verbot auf eine Anhörung verzichtet wurde. Besonders schwer wog der Vorwurf, dass die sogenannte Vermögenseinziehung in vielen Fällen faktisch eine großangelegte Beschlagnahme und Enteignung von Privateigentum darstellte – teilweise wurde bei Mitgliedern etwa ein Drittel des gesamten Hausstands durch die Polizei mitgenommen.
In der Verhandlung wurde von Klägerseite unter anderem belegt, dass die Artgemeinschaft
keinerlei missionarischen Eifer entwickelt hat,
sich nach außen bewusst abgeschottet hielt,
Interessenten nur mit einem „Bürgen“ zu Veranstaltungen zugelassen wurden,
und dass der Vorwurf einer „negativen Beeinflussung von Kindern“ nicht haltbar war.
Ein ehemaliges Mitglied aus Österreich, das jahrelang um Aufnahme gebeten hatte, beschrieb die Treffen als „Astrotreffen“ mit Vorträgen zu Runen, alten Göttern, gesunder Ernährung etc. – alles in sehr lockerer, ungezwungener Atmosphäre. Niemand sei je zu irgendetwas gedrängt oder gezwungen worden.
Als Beweismittel der Beklagten dienten unter anderem Fotos von antiquarischen Büchern, Bildern und Gegenständen – teilweise aus der Zeit des Dritten Reichs. Diese befanden sich jedoch ausschließlich im Privatbesitz einzelner Mitglieder und konnten nicht mit der Gemeinschaft als solcher in Verbindung gebracht werden. Die Kläger wiesen zudem darauf hin, dass artgläubige Gruppen im NS-Staat keineswegs gern gesehen waren.
Der Vorwurf des Antisemitismus stützte sich lediglich auf eine einzelne Äußerung in einem Gruppenchat sowie auf sehr weitgehende Interpretationen vereinzelter Textstellen – stichhaltige Belege sehen anders aus. Das Gericht stellte fest, dass in jeder Einladung der Artgemeinschaft ausdrücklich auf das Verbot politischer Symbolik bei Treffen hingewiesen wurde. Die Beklagte konnte nichts Gegenteiliges vorbringen.
Die Anwälte der Kläger betonten das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie das Recht der Gemeinschaft auf weltanschauliche Abgrenzung. Als eingetragener Verein sei man nicht zu einer aktiven „Verfassungstreue“ gegenüber dem Staat verpflichtet. Bemerkenswert: Die Gemeinnützigkeit war bis zum Verbot nie aberkannt worden.
Die ehemalige Leiterin schilderte die Jahresfeiern als unpolitisch: gemeinsames Singen, Tanzen, Basteln, Schattentheater für die Kinder.
…

weiterlesen: https://t.me/gefangenenhilfe/1094 (2/2)
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Hier spricht Dresden!

Liebe Freunde, Kameraden und Unterstützer!

Am 14. Februar 2026 findet unser Gedenkmarsch zum diesjährigen Dresden-Gedenken statt.

Dafür treffen wir uns ab 12 Uhr am Bahnhof Dresden-Mitte, Weißeritzstraße.

Ab 12 Uhr ist auf dem Platz unsere Ausstellung zu sehen.
Um 14 Uhr beginnt dann die Kundgebung.
Anschließend wird sich der Gedenkmarsch in Bewegung setzen.

In der Zeit von 12 Uhr bis kurz vor dem Abmarsch steht wieder unsere Teeküche bereit. An unserem Infostand liegen verschiedene Hefte aus und es gibt die Möglichkeit einen neugestalteten Anstecker zu bekommen.

————————————

Die Besonderheiten in diesem Jahr werfen ihre Schatten voraus:

Die Stadt Dresden hat erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden auch verschiedene Dinge eingeschränkt.

Neben Auflagen, die uns schon seit Jahren begleiten, wie das Verbot von Bomberjacken und Springerstiefeln und militärischer Kleidung (Tarnkleidung), wird auch die Vermummung und das militante Auftreten geregelt.

Entsprechend der Allgemeinverfügung und auch nach Auskunft der Versammlungsbehörde, sind folgende Dinge zwingend zu beachten:

1. Jegliche Form der Vermummung ist zu unterlassen!
2. Vollständig schwarze Kleidung im Zusammenhang mit einem militanten, also aggressiven Auftreten, ist zu unterlassen!

Schwarze Kleidung, friedliches Verhalten und ein offenes Gesicht stellen kein Problem dar!

3. Gefährliche Gegenstände (Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Glasflaschen, usw.) dürfen nicht mitgeführt werden!

Diese Auflagen gelten sowohl während der Veranstaltung, als auch auf dem An- und dem Abreiseweg!


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Neben den Auflagen der Stadt, gelten natürlich auch unsere eigenen Regeln, die wir uns für ein gutes Gelingen gegeben haben. Macht euch damit vertraut!

https://dresden-gedenken.de/#auflagen

Wir empfehlen die Anreise in Gruppen und der Witterung entsprechende Kleidung (Handschuhe nicht vergessen!). Vorhergesagt ist derzeit eine Temperatur um den Gefrierpunkt herum (2° C bis 0° C) und leichter Schneefall.

Wir sehen uns am 14.02.2026 in Dresden!

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Hier spricht Dresden!

Liebe Freunde, Kameraden und Unterstützer!

Am 14. Februar 2026 findet unser Gedenkmarsch zum diesjährigen Dresden-Gedenken statt.

Hier nochmal die wesentlichen Dinge, auf die ihr euch vorbereiten solltet.

Anreise:

Bitte ausreichend Zeit einplanen, damit ihr spätestens um 14 Uhr am Bahnhof Dresden-Mitte ankommt.

Der Hauptbahnhof ist gesperrt. Es fährt lediglich die S-Bahn!

Züge von auswärts enden in Dresden-Plauen, am Bahnhof Dresden-Neustadt oder Dresden-Friedrichstadt. Dort muß dann umgestiegen werden!

Auf der Seite www.bahn.de oder auch auf www.dvb.de sind die Einzelheiten einsehbar.

Verhalten:

Die Stadt Dresden hat erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser werden auch verschiedene Dinge eingeschränkt.

Neben Auflagen, die uns schon seit Jahren begleiten, wie das Verbot von Bomberjacken und Springerstiefeln und militärischer Kleidung (Tarnkleidung), wird auch die Vermummung und das militante Auftreten geregelt.

Entsprechend der Allgemeinverfügung und auch nach Auskunft der Versammlungsbehörde, sind folgende Dinge zwingend zu beachten:

1. Jegliche Form der Vermummung ist zu unterlassen!
2. Vollständig schwarze Kleidung im Zusammenhang mit einem militanten, also aggressiven Auftreten, ist zu unterlassen!

Schwarze Kleidung, friedliches Verhalten und ein offenes Gesicht stellen kein Problem dar!

3. Gefährliche Gegenstände (Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Glasflaschen, usw.) dürfen nicht mitgeführt werden!

Diese Auflagen gelten sowohl während der Veranstaltung, als auch auf dem An- und dem Abreiseweg!


https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/allgemeinverfuegung-13.und-14.februar-2026.php

Unsere Regeln:

Neben den Auflagen der Stadt, gelten natürlich auch unsere eigenen Regeln, die wir uns für ein gutes Gelingen gegeben haben. Macht euch damit vertraut!

https://dresden-gedenken.de/#auflagen

Veranstaltung:

Ort: Bahnhof Dresden-Mitte, Weißeritzstraße

Aufbau: ab 12 Uhr

Beginn: 14 Uhr

Neben unserer Teeküche wird es auch einen Infostand geben. Dort liegen verschiedene Hefte aus (Aufgewacht-Magazin "Sonderheft Dresden '45", Comic "Lara in Dresden"). Außerdem gibt es dort auch den aktuellen Anstecker.


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Erst ist es still in den Funkleitungen - aber dann schreit eine Männerstimme in höchster Erregung:
„Die Bomber drehen ab! Sie drehen ab auf Dresden! Sie kommen!“


https://youtu.be/aCgjFiWltdM?si=DRxiF7BbmwAZwRTw
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Wir sind auf dem Heidefriedhof in Dresden.

Livestream von Schmidtke:

https://www.youtube.com/live/y7RwIYSSOJ4?si=lm_SgR2kGtr7RD4L
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