🛡 Ewiger Bund Wissen
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Das Wissensarchiv des Ewigen Bundes bietet jede Menge Wissen sowie alle wesentlichen Fakten und Informationen aus unseren Gruppen @EwigerBundOrg, @BismarcksErbenOrg und @hilfsdienst_vhd

Hauptgruppe https://t.me/EwigerBundOrg
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Versailler Vertrag Artikel 1 bis 21 enthält die Gründung des Völkerbundes. Dieser Völkerbund übertrug mit dem Palästina Mandat 1922 die Kontrolle über Jerusalem vom Osmanischen Reich an England (und die Kontrolle über Syrien an Frankeich). Das handlungsunfähige Reich ist das Faustpfand für Israel in Palästina. Das Palästina Mandat ist die Einlösung des Versprechens Englands an Rothschild aus der Balfour Deklaration von 1917....
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Franz von Liszt - Das Völkerrecht, 12. Auflage, 1926.
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Aber das darf nicht unser Thema sein. Wir sollten alles, was nach dem 9. November 1918 geschah, ignorieren. Wenn wir frei, souverän und in Frieden leben, haben wir 1000 Jahre Zeit, alles aufzuarbeiten.
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Anordnung des IX. Armeekorps bzgl. Umhertreibens ohne genügenden Ausweis und so....
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Verordnung des IX. Armeekorps über die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorschriften.
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anordnungen-ix-armeekorps-1914-1918.pdf
48.9 KB
Hier das Inhaltsverzeichnis der kompletten Anordnungen des IX. Armeekorps der Jahre 1914 bis 1918 (ohne Beschlagnahmungen und Kriegsgefangene).
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„Jetzt hat Luther den Krieg verloren!“
Papst Benedikt XV. nach dem „Ende“ von WK1.

https://bismarckserben.org/aktuelles/2018-09-11-das-gottesgnadentum-des-deutschen-kaisers/
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Beim Wiener Kongress 1815 wurde das "Legitimitätsprinzip" eingeführt, mit dem alles, was bis 1815 geschah, völkerrechtlich festgeschrieben wurde. (u.a. der für die deutsche Souveränität so wichtige »Vertrag von Labiau 1656«).

Völkerrechtliche Verträge (bi- und multilaterale Verträge zwischen Staaten) kennen keine Laufzeitbeschränkung, sie gelten, bis sie von den Vertragspartnern geändert oder durch neue Verträge abgelöst werden.

Solche völkerrechtlichen Verträge sind auch die Verfassungsverträge des Norddeutschen Bundes bzw. der Versailler Verträge, d.h. zum Austritt eines Staates aus dem Bund oder zur Auflösung des Deutschen Reiches müssen alle in Artikel 1 der RV genannten Staaten zustimmen (Verfassungsänderung).

Ein ewiger Bund zum Wohle der Deutschen wurde geschlossen.
https://www.ewigerbund.org/
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Wichtig für alle Deutschen → Reichsverfassungsurkunde.
https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/
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Das Wappen der Hohenzollern bildet übrigens die Mitte des Reichsadlers des Deuschen Kaiserreiches → https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadler#/media/Datei:Wappen_Deutsches_Reich_-_Reichsadler_1889.svg
Forwarded from Roland 🧐⚔️
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⚠️ WICHTIGER AUFRUF ⚠️
Wir sind wie angekündigt im Hintergrund damit beschäftigt, eine virtuelle Meldestelle für den Vaterländischen Hilfsdienst bereit zu stellen. Damit ist großer Programmieraufwand verbunden, den sich ein junger Preuße ans Bein gebunden hat. Als Student kurz vor den Prüfungen ist er zeitlich eng gebunden, weil er zusätzlich zum Studium seinen Lebensunterhalt verdienen muss. Darum stockt die Entwicklung der Meldestelle.

Es sei nochmals dringend darauf hingewiesen, dass 30% der Verkaufserlöse der Artikel im "Zeughaus Alter Fritz" direkt dem Vaterländischen Hilfsdienst zu Gute kommen. Wenn ihr euch für den Kauf eines T-Hemdes entschließt, könnte rasch genügend Geld zusammenkommen, um unseren Programmierer damit zu unterstützen. Entsprechend schnell kann die Meldestelle fertig gestellt und zum Einsatz gebracht werden.

Zeughaus Alter Fritz → https://tinyurl.com/indieherzen

⚠️ DAS VATERLAND DANKT FÜR UNTERSTÜTZUNG ⚠️
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
"Was den Verlust des Landes oder einzelner Teile des Staatsgebietes infolge kriegerischer Ereignisse betrifft, so hat dies zunächst nur die Wirkung einer faktischen Verhinderung in der Ausübung der Regierung; das Recht kann erst dann verloren gehen, wenn der König entweder im Friedensschluße(!) diesen tatsächliche Zustand anerkennt und die Krone oder einen Teil des Landes an den Ursupator abtritt, oder wenn der völkerrechtliche Erwerbstitel der Eroberung (debellatio im Gegensatz zur occupatio(!)) vorliegt."
Dr. Ludwig Rönne - Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1906, §. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit. Seite 233.
https://preussenjournal.net/2019/05/13/das-staatsrecht-der-preussischen-monarchie-von-roenne/
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