Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Der Vaterländische Hilfsdienst im II. Königlich Bayerischen Armeekorpsbezirk ist nun auch mit einer eigenen Seite vertreten. Bayern kommt zu sich. Komm einfach mit!
https://www.hilfsdienst.net/startseite-2b.html
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www.hilfsdienst.net
Herzlich willkommen im II. K. B. AK-Bezirk des VHD. - II. B. Ak.-Bezirk
Vaterländischer Hilfsdienst. Wir restaurieren das Vaterland!
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Media is too big
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Wegen "Hassrede" von youtube gelöscht: Teil 29 der Wissen-Reihe.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Beschwerde bei youtube eingereicht:
Das Video wurde mit der Begründung "Hassrede" entfernt. Wir weisen diesen Vorwurf entschieden zurück, fordern eine Revision Ihrer Entscheidung und verlangen, bei negativer Bescheidung, die eindeutige Benennung der Stellen, die gegen die youtube-Richtlinien verstossen, um unsererseits zukünftig sicherstellen zu können, keine Inhalte mehr zu veröffentlichen, die gegen youtube-Richtlinien verstossen.
Das Video wurde mit der Begründung "Hassrede" entfernt. Wir weisen diesen Vorwurf entschieden zurück, fordern eine Revision Ihrer Entscheidung und verlangen, bei negativer Bescheidung, die eindeutige Benennung der Stellen, die gegen die youtube-Richtlinien verstossen, um unsererseits zukünftig sicherstellen zu können, keine Inhalte mehr zu veröffentlichen, die gegen youtube-Richtlinien verstossen.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Artikel von Bismarcks Erben als Podcast beim Hilfsdienst. ☺️
https://anchor.fm/hilfdienst/episodes/Das-Gottesgnadentum-des-Deutschen-Kaisers-em08kc
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Forwarded from VHD Versteigerung VS0
Dieses 👆🏻 weitere Meisterwerk hat Martin zur Versteigerung für den VHD gespendet. Der prächtige Löwenkopf mit Wappen hat die Maße 40x29cm, mit Rahmen beträgt das Maß 52cm Breite und 42cm Höhe. Es handelt sich hier selbstverständlich um ein Unikat.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Donnerstag, den 19. November um 20 Uhr.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Donnerstag, den 19. November um 20 Uhr.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Staatsrechtliche Literatur über das Deutsche Reich für jeden Wissensstand.
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?s=Laband
Unterstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=unsere-reichsverfassung-und-deutsche-landesverfassungen
Volksschule.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-verfassung-und-verwaltung-des-deutschen-reiches-und-des-preussischen-staates
Mittlere Reife.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?rcno_review=die-reichsverfassungsurkunde-vom-16-april-1871-und-die-wichtigsten-administrativgesetze-des-deutschen-reichs-1871
Oberstufe.
https://bibliothek.ewigerbund.org/?s=Laband
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Gültige Gesetze werden einzig dadurch wieder geltend gemacht, daß wir, die Deutschen, sie wieder achten und anwenden.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Notwehr im Völkerrecht. Necessaria ad finem belli: Die Not-wend-igkeit als letztes Mittel in einem totalem Krieg.
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
StGB geltend
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33. Überschreitung der Notwehr.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34. Rechtfertigender Notstand.
[1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
[2] Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35. Entschuldigender Notstand.
(1) [1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
[2] Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) [1] Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.
[2] Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
BGB geltend.
§ 227. Notwehr.
(1) Eine durch Nothwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
⚠️ Wichtig: Ankündigung der Notwehr.
"Halten Sie ein oder ich werde auf Leben und Tod von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen."
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33. Überschreitung der Notwehr.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34. Rechtfertigender Notstand.
[1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
[2] Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35. Entschuldigender Notstand.
(1) [1] Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
[2] Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) [1] Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte.
[2] Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
BGB geltend.
§ 227. Notwehr.
(1) Eine durch Nothwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Nothwehr ist diejenige Vertheidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
⚠️ Wichtig: Ankündigung der Notwehr.
"Halten Sie ein oder ich werde auf Leben und Tod von meinem Recht auf Notwehr Gebrauch machen."
Forwarded from Bismarcks Erben Archiv
Auch dieses Meisterwerk hat Martin zur Versteigerung für den VHD gespendet. Das Bild hat die Maße 40x29cm, mit Rahmen beträgt das Maß 52cm Breite und 42cm Höhe. Auch hierbei handelt sich selbstverständlich wieder um ein Unikat.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Sonntag, den 22. November um 20 Uhr.
Der Erlös kommt abzüglich der Versandkosten, Rahmen und einem kleinen Obolus für Martin wieder vollumfänglich dem VHD zu Gute.
Die Versteigerung endet am Sonntag, den 22. November um 20 Uhr.