Forwarded from Saſcha ✶🦅
Nüchtern betrachtet verzichtet ein Bundesstaatenangehöriger mit Einleitung des Feststellungsverfahrens zum Staatsangehörigkeitsausweis gem. § 30 StAG freiwillig auf die Rechte aus seiner Bundesstaatenangehörigkeit, ganz so, wie es Artikel 278 Versailler Vertrag fordert. Merke: Wo der Weimarer Adler drauf ist, die Weimarer Republik drin.
#NotizAnMichSelber: Der BE-Artikel muss dringend überarbeitet werden.
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