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EU-NOVEL-FOOD EINSCHRÄNKUNG: BEIFUSS NATÜRLICHE KREBS-THERAPIE

Beifuß, insbesondere Artemisia annua (Einjähriger Beifuß), fällt unter die EU „Novel Food“-Verordnung, wodurch bestimmte Produkte aus Beifuß, als „neuartiges Lebensmittel“ gelten, die nun in der EU nicht ohne Zulassung verkauft werden dürfen.
Der Zulassungsprozess ist langwierig und teuer, für manche kleine Unternehmen aufgrund der Kosten langfristig unmöglich. 

In anderen Ländern, außerhalb der EU, wie beispielsweise China, wird Beifuß traditionell verwendet und gilt als Heilpflanze

Der einjährige Beifuß, Artemisia annua, aus der Familie der Korbblütler hat einen wichtigen Platz in der Malariatherapie. Zudem entfalteten Zubereitungen der Pflanze oder deren Derivate in vitro, in Tierversuchen, im palliativen Einsatz und in klinischen Phase-II-Studien bei krebskranken Menschen eine bemerkenswerte Antitumorwirkung.

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