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„Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – Frau Faeser, wer hat die Presse informiert?
Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Faeser muss daher aufarbeiten, wie Informationen über das Verbot und die Durchsuchungen bei Compact an die Presse durchgestochen werden konnten.
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Forwarded from Disclose.tv
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