Forwarded from Epoch Times Deutschland
🎥 [LIVE-Diskussion Heute Abend, 19 Uhr] Wie entwickelt sich die gesellschaftliche Spaltung? Wie können wir sie überwinden? 🔴
💬„Wenn die Regierung dazu aufruft, gegen die Opposition und faktisch für die Regierung zu demonstrieren, dann darf man da nicht hingehen. Es sei denn, man will in einem Staat mit faktischer Einheitspartei und gesellschaftlicher Einheitsfront aufwachen."
- Philosoph Dr. Andrick
❓ Wie entwickelt sich die gesellschaftliche Spaltung?
Welche Wege gibt es noch für ein konstruktives Miteinander? Wie die Spaltung überwinden, wie Brücken bauen?
Zu diesem Thema diskutiert Alexander Zwieschowski heute Abend LIVE mit seinen prominenten Gästen:
🔸 Philosoph Dr. Michael Andrick
🔸 Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot und Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner Patzelt
🔸 Drehbuchautorin Giovanna Winterfeldt
👉 Nicht verpassen, hier geht es zum Live-Talk – heute ab 19 Uhr!
💬„Wenn die Regierung dazu aufruft, gegen die Opposition und faktisch für die Regierung zu demonstrieren, dann darf man da nicht hingehen. Es sei denn, man will in einem Staat mit faktischer Einheitspartei und gesellschaftlicher Einheitsfront aufwachen."
- Philosoph Dr. Andrick
❓ Wie entwickelt sich die gesellschaftliche Spaltung?
Welche Wege gibt es noch für ein konstruktives Miteinander? Wie die Spaltung überwinden, wie Brücken bauen?
Zu diesem Thema diskutiert Alexander Zwieschowski heute Abend LIVE mit seinen prominenten Gästen:
🔸 Philosoph Dr. Michael Andrick
🔸 Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot und Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner Patzelt
🔸 Drehbuchautorin Giovanna Winterfeldt
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The Epoch Times
Wie die gesellschaftliche Spaltung überwinden, wie Brücken bauen?
Wie entwickelt sich die gesellschaftliche Spaltung? Wie die Spaltung überwinden, wie Brücken bauen? Zu diesem Thema diskutiert Alexander Zwieschowski, Gastgeber der EpochTV-Sendung „Respektiven“, am 26. Februar mit prominenten Gästen.
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Forwarded from SchwarzwaldTV
🚨🚜 Scholz in Freiburg:
Ich bin freier Journalist alias Schwarzwald TV.
Sicher hast Du mitbekommen, dass am morgigen Dienstag, den 27. Februar 2024 Kanzler Olaf Scholz nach Freiburg kommt. Er will die Schaufel in die Hand nehmen, um beim Spatenstich mal ehrliche Arbeit leisten.
Dies sollte man sich doch nicht entgehen lassen?
Die Bauern haben zu einer Sternfahrt zum Spatenstich nach Freiburg-Dietenbach aufgerufen. Wie die Stadt Freiburg mitteilt, wollen sich die Landwirte mit 500 Traktoren in Dietenbach einfinden, um ihren Unmut zu bekunden. Aus sicherer Quelle heißt es, dass es sogar viel mehr werden sollen und nicht nur Bauern, sondern Gruppierungen aus den verschiedensten Kreisen.
Die Veranstaltung zum neuen Stadtteil Dietenbach findet um 11.00 Uhr im Festzelt auf dem Mundenhof statt. Der Gang zum Spatenstich mit Kanzler Olaf Scholz ist für 12.15 Uhr geplant.
Heißen wir den besten Kanzler aller Zeiten willkommen und zeigen ihm unsere Liebe!
https://www.youtube.com/SchwarzwaldTVinfo
Ich bin freier Journalist alias Schwarzwald TV.
Sicher hast Du mitbekommen, dass am morgigen Dienstag, den 27. Februar 2024 Kanzler Olaf Scholz nach Freiburg kommt. Er will die Schaufel in die Hand nehmen, um beim Spatenstich mal ehrliche Arbeit leisten.
Dies sollte man sich doch nicht entgehen lassen?
Die Bauern haben zu einer Sternfahrt zum Spatenstich nach Freiburg-Dietenbach aufgerufen. Wie die Stadt Freiburg mitteilt, wollen sich die Landwirte mit 500 Traktoren in Dietenbach einfinden, um ihren Unmut zu bekunden. Aus sicherer Quelle heißt es, dass es sogar viel mehr werden sollen und nicht nur Bauern, sondern Gruppierungen aus den verschiedensten Kreisen.
Die Veranstaltung zum neuen Stadtteil Dietenbach findet um 11.00 Uhr im Festzelt auf dem Mundenhof statt. Der Gang zum Spatenstich mit Kanzler Olaf Scholz ist für 12.15 Uhr geplant.
Heißen wir den besten Kanzler aller Zeiten willkommen und zeigen ihm unsere Liebe!
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Forwarded from News von TKP
Im politischen Westen hat schon vor längerer Zeit eine Erosion von Grund- und Menschenrechten sowie der Demokratie eingesetzt. Massiv zugenommen hat dieser Prozess dank der Corona „Pandemie“. Mit der weiteren Zentralisierung der Macht in globalistischen Organisationen wie WHO, UNO oder EU soll der Wille des Wahlvolkes durch den der westlichen Oligarchen und ihrer PR-Organisationen wie das WEF ersetzt werden.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2024/02/26/2024-ist-das-letzte-jahr-der-freien-meinungsaeusserung-und-der-demokratie-in-der-westlichen-welt/
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tkp.at
2024 ist das letzte Jahr der freien Meinungsäußerung und der Demokratie in der westlichen Welt
Im politischen Westen hat schon vor längerer Zeit eine Erosion von Grund- und Menschenrechten sowie der Demokratie eingesetzt. Massiv zugenommen hat dieser Prozess dank […]
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Passend zum obigen Beitrag:
Der Verfassungsschutz bereitet sich laut Medienberichten darauf vor, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Ein eigenes „Koordinierungsteam“ ist im Bundesamt mit der Bearbeitung der AfD beauftragt. Apollo News
Kommentar: eigentlich sollte man diesen Propagandamüll des Regierungsschutzes gar nicht teilen…
Der Verfassungsschutz bereitet sich laut Medienberichten darauf vor, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Ein eigenes „Koordinierungsteam“ ist im Bundesamt mit der Bearbeitung der AfD beauftragt. Apollo News
Kommentar: eigentlich sollte man diesen Propagandamüll des Regierungsschutzes gar nicht teilen…
Apollo News
Bericht: Verfassungsschutz will gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen
Der Verfassungsschutz bereitet sich laut Medienberichten darauf vor, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Ein eigenes „Koordinierungsteam“ ist im Bundesamt mit der Bearbeitung der AfD beauftragt.
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Forwarded from 🇪🇸↔️🇩🇪 Mary Illmiller
🇪🇸 SPANIEN
Spaniens Maskendeals: Das Epizentrum des Komplotts, Verträge im Wert von 54 Millionen, Geldwäsche mit Wohnungen und Steueroasen
25. Februar 2024
Infolge von 14 Verhaftungen, die am vergangenen Dienstag von der Guardia Civil vorgenommen wurden, wurde die Existenz eines mutmaßlichen Korruptionskomplotts im Zusammenhang mit hochrangigen Regierungsebenen aufgedeckt, die während der Pandemie beim Kauf von Masken tätig waren. Die Informationen über diese Korruption waren ein echtes Erdbeben für die PSOE und insbesondere für José Luis Ábalos, ehemaliger Verkehrsminister und ehemaliger allmächtiger Mann der Partei, da sein ehemaliger Berater Koldo García eine zentrale Rolle in dem Fall spielte, der bereits vom Nationalen Gerichtshof untersucht wird.
Wie an diesem Freitag bekannt wurde, hat die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft im September 2023 nach eineinhalb Jahren geheimer Ermittlungen Anzeige wegen des Komplotts erstattet. Das Dokument sammelt akribisch die Ergebnisse einer Untersuchung, die mit der Central Operational Unit (UCO) der Guardia Civil koordiniert wurde und die sich aus einer Beschwerde der Volkspartei im März 2022 ergab.
Aus dem Dokument geht hervor, dass Koldo für die Vermittlung zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem Unternehmen Soluciones de Gestión y Apoyo a las Empresas S.L. verantwortlich war, um acht Auszeichnungen für den Verkauf von Masken im Wert von 54 Millionen Euro zu erhalten. Die Auftraggeber hätten sich auf das Verkehrsministerium und das Innenministerium, aber auch auf die Regierungen der Kanarischen Inseln und der Balearen gestützt.
Als Gegenleistung für die Vermittlung erhielt García einen erheblichen Zuwachs an Vermögenswerten, die er mit Hilfe seiner Familie zu verstecken versuchte. Trotz der Tatsache, dass die gerichtlichen Ermittlungen gerade erst begonnen haben, enthält das von Staatsanwalt Luis Pastor unterzeichnete Dokument viele Informationen über die Funktionsweise des Netzwerks: Verträge, öffentliche Einrichtungen, Beteiligte und die Struktur eines Unternehmens, das von allem profitiert hat.
Wie aus der Antikorruptionsbeschwerde hervorgeht, wurde "Soluciones de Gestión" 2017 als Unternehmen gegründet, das sich der Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Unternehmen und insbesondere für “Stromerzeugungssysteme” widmet. In den Jahren 2018 und 2019 war es nicht aktiv (Rechnungsstellung 0 Euro) und nach den mehr als 54 Millionen im Jahr 2020 fiel es im Jahr 2021 wieder auf 845.670 Euro.
García, der seit 2018 sowohl Beamter im Ministerium als auch selbst Mitglied des Regierungsrats von Puertos del Estado ist, der Einrichtung, die den ersten der Verträge unterzeichnete, beriet auch ADIF, den Unterzeichner eines weiteren Preises. “In der Folge war es das Innenministerium, das aufgrund der Entscheidungen des Verkehrsministeriums die folgenden Aufträge vergab.”
Garcia gab “bis zu 1,5 Millionen Dollar” für Immobilien aus. Ein Großteil der von der Familie erworbenen Immobilien war auf den Namen von Koldo Garcías Ehefrau Patricia Uriz bekannt. Zwischen 2017 und 2022 zahlten beide 1,4 Millionen Euro auf ihre Bankkonten ein und steigerten damit ihre Bareinnahmen im Jahr 2020 “erheblich”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben García und Uriz 138.000 Euro in bar eingesteckt.
(Gekürzter Artikel. Quelle: https://nachrichten.es/spaniens-maskendeals-das-epizentrum-des-komplotts-vertraege-im-wert-von-54-millionen-geldwaesche-mit-wohnungen-und-steueroasen/)
Spaniens Maskendeals: Das Epizentrum des Komplotts, Verträge im Wert von 54 Millionen, Geldwäsche mit Wohnungen und Steueroasen
25. Februar 2024
Infolge von 14 Verhaftungen, die am vergangenen Dienstag von der Guardia Civil vorgenommen wurden, wurde die Existenz eines mutmaßlichen Korruptionskomplotts im Zusammenhang mit hochrangigen Regierungsebenen aufgedeckt, die während der Pandemie beim Kauf von Masken tätig waren. Die Informationen über diese Korruption waren ein echtes Erdbeben für die PSOE und insbesondere für José Luis Ábalos, ehemaliger Verkehrsminister und ehemaliger allmächtiger Mann der Partei, da sein ehemaliger Berater Koldo García eine zentrale Rolle in dem Fall spielte, der bereits vom Nationalen Gerichtshof untersucht wird.
Wie an diesem Freitag bekannt wurde, hat die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft im September 2023 nach eineinhalb Jahren geheimer Ermittlungen Anzeige wegen des Komplotts erstattet. Das Dokument sammelt akribisch die Ergebnisse einer Untersuchung, die mit der Central Operational Unit (UCO) der Guardia Civil koordiniert wurde und die sich aus einer Beschwerde der Volkspartei im März 2022 ergab.
Aus dem Dokument geht hervor, dass Koldo für die Vermittlung zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem Unternehmen Soluciones de Gestión y Apoyo a las Empresas S.L. verantwortlich war, um acht Auszeichnungen für den Verkauf von Masken im Wert von 54 Millionen Euro zu erhalten. Die Auftraggeber hätten sich auf das Verkehrsministerium und das Innenministerium, aber auch auf die Regierungen der Kanarischen Inseln und der Balearen gestützt.
Als Gegenleistung für die Vermittlung erhielt García einen erheblichen Zuwachs an Vermögenswerten, die er mit Hilfe seiner Familie zu verstecken versuchte. Trotz der Tatsache, dass die gerichtlichen Ermittlungen gerade erst begonnen haben, enthält das von Staatsanwalt Luis Pastor unterzeichnete Dokument viele Informationen über die Funktionsweise des Netzwerks: Verträge, öffentliche Einrichtungen, Beteiligte und die Struktur eines Unternehmens, das von allem profitiert hat.
Wie aus der Antikorruptionsbeschwerde hervorgeht, wurde "Soluciones de Gestión" 2017 als Unternehmen gegründet, das sich der Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Unternehmen und insbesondere für “Stromerzeugungssysteme” widmet. In den Jahren 2018 und 2019 war es nicht aktiv (Rechnungsstellung 0 Euro) und nach den mehr als 54 Millionen im Jahr 2020 fiel es im Jahr 2021 wieder auf 845.670 Euro.
García, der seit 2018 sowohl Beamter im Ministerium als auch selbst Mitglied des Regierungsrats von Puertos del Estado ist, der Einrichtung, die den ersten der Verträge unterzeichnete, beriet auch ADIF, den Unterzeichner eines weiteren Preises. “In der Folge war es das Innenministerium, das aufgrund der Entscheidungen des Verkehrsministeriums die folgenden Aufträge vergab.”
Garcia gab “bis zu 1,5 Millionen Dollar” für Immobilien aus. Ein Großteil der von der Familie erworbenen Immobilien war auf den Namen von Koldo Garcías Ehefrau Patricia Uriz bekannt. Zwischen 2017 und 2022 zahlten beide 1,4 Millionen Euro auf ihre Bankkonten ein und steigerten damit ihre Bareinnahmen im Jahr 2020 “erheblich”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben García und Uriz 138.000 Euro in bar eingesteckt.
(Gekürzter Artikel. Quelle: https://nachrichten.es/spaniens-maskendeals-das-epizentrum-des-komplotts-vertraege-im-wert-von-54-millionen-geldwaesche-mit-wohnungen-und-steueroasen/)
Nachrichten.es
Spaniens Maskendeals: Das Epizentrum des Komplotts, Verträge im Wert von 54 Millionen, Geldwäsche mit Wohnungen und Steueroasen…
Infolge von 14 Verhaftungen, die am vergangenen Dienstag von der Guardia Civil vorgenommen wurden, wurde die Existenz eines mutmaßlichen Korruptionskomplotts
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Media is too big
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TheRealTom auf X: Auf dem Weg zum langfristigen Ziel 'Negativ-Emissionen' soll CO2 aus der Luft abgesaugt werden und 'auf hoher See' vor der deutschen Küste gelagert werden. Man kann es 'planetarische Müllabfuhr' nennen. Jeder Kohlenstoff, der über die EU-Grenzen hereinkommt, muss über einen neuen 'Regulierungsrahmen' erfasst und bepreist werden.
Das ist ein 'Meilenstein für die Klimapolitik in Deutschland und Europa'.
Kommentar: Wie kann man so einen Blödsinn verbreiten und wer glaubt sowas? Es wird wirklich lustig werden, wenn man kommenden Generationen erklären muss, was für einen Irrsinn Politik und Medien in den zwanziger Jahren verbreitet haben.
Das ist ein 'Meilenstein für die Klimapolitik in Deutschland und Europa'.
Kommentar: Wie kann man so einen Blödsinn verbreiten und wer glaubt sowas? Es wird wirklich lustig werden, wenn man kommenden Generationen erklären muss, was für einen Irrsinn Politik und Medien in den zwanziger Jahren verbreitet haben.
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Forwarded from Beneder.Media⚖️
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaysvu30mcvu18t9ku6f/
Kommentar:
Klarer Punktesieg für Haditsch! Ich hätte Prof. Gartlehner gefragt was er dazu sagt dass die Ärztekammer immer noch Disziplinarverfahren wegen Verschreibung von Ivermectin gegen Ärzte führt!
😐
Kommentar:
Klarer Punktesieg für Haditsch! Ich hätte Prof. Gartlehner gefragt was er dazu sagt dass die Ärztekammer immer noch Disziplinarverfahren wegen Verschreibung von Ivermectin gegen Ärzte führt!
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Forwarded from Mike Alpha
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Forwarded from stattzeitung.net - Info
Am Rande des AfD-Parteitags in Rottweil spricht Weidel Klartext. Verfassungsschutz, Corona, Bundesregierung, Staatsmedien, Ukrainekrieg, Parteitag. 10 aufregende Minuten mit der “Chefin” der Alternative für Deutschland.
https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2024-02-27-alice-weidel-im-interview.html
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Gute Arbeit? Bitte unterstützt das, damit wir weitermachen können. Lesen, was dran ist. Journalismus mit Rückgrat. Ihr wollt mehr? https://www.stattzeitung.org/kontoverbindungen.html
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Gute Arbeit? Bitte unterstützt das, damit wir weitermachen können. Lesen, was dran ist. Journalismus mit Rückgrat. Ihr wollt mehr? https://www.stattzeitung.org/kontoverbindungen.html
www.stattzeitung.org
Alice Weidel im Interview: Von der "Vermachtung“ der Exekutive.
Am Rande des AfD-Parteitags in Rottweil spricht Weidel Klartext. Verfassungsschutz, Corona, Bundesregierung, Staatsmedien, Bodentruppen in die Ukraine, Parteitag. 10 aufregende Minuten mit der “Chefin” der Alternative für Deutschland.
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Forwarded from Beneder.Media⚖️
Schluss mit der Eskalation! Frieden jetzt! Macron möge zurücktreten!
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Media is too big
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Stefan Homburg auf X: Die Union hat erkannt, dass es sie selbst treffen wird, nachdem @ NancyFaeser die @ AfD und @ WerteUnion ausgerottet hat. Bismarck, Stresemann oder Stauffenberg: Alles Rechte!
Übrig bleibt, wer an grüne Wirtschaftswunder, nebenwirkungsfreie Impfungen und xy Geschlechter glaubt.
Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-aktuelle-stunde-meinungsfreiheit-990908
Es ist erschreckend, wie nassforsch die Ampel alle abweichenden Meinungen ausmerzen will, indem sie den Geheimdienst, die Medien und ihre NGOs in Stellung bringt. Die Zersetzung, Isolierung und Liquidierung politischer Gegner durch Einsatz von Steuergeldern ist ganz sicher keine „Demokratieförderung”.
Übrig bleibt, wer an grüne Wirtschaftswunder, nebenwirkungsfreie Impfungen und xy Geschlechter glaubt.
Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-aktuelle-stunde-meinungsfreiheit-990908
Es ist erschreckend, wie nassforsch die Ampel alle abweichenden Meinungen ausmerzen will, indem sie den Geheimdienst, die Medien und ihre NGOs in Stellung bringt. Die Zersetzung, Isolierung und Liquidierung politischer Gegner durch Einsatz von Steuergeldern ist ganz sicher keine „Demokratieförderung”.
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Forwarded from News von TKP
Im Bundestaat Queensland in Australien galt eine Impfpflicht für Polizei- und Rettungsdienstmitarbeiter. Wer dieser Anweisung nicht gefolgt war, der war mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert. Jetzt – im Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof aber entschieden, dass die Impfpflicht rechtswidrig gewesen war. Für viele kommt dieses Urteil zu spät.
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https://tkp.at/2024/02/27/australien-covid-impfpflicht-war-rechtswidrig/
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https://tkp.at/2024/02/27/australien-covid-impfpflicht-war-rechtswidrig/
tkp.at
Australien: Covid-Impfpflicht war rechtswidrig
Die Impfpflicht für Polizisten und Sanitäter im australischen Bundesstaat Queensland war rechtswidrig. Das hat das Oberste Gericht jetzt entschieden.
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Ausführliche Pressemitteilung der Kanzlei HÖCKER zum Sieg gegen die SPD-nahe Organisation Correctiv
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).
Wahlprüfungsbeschwerden: Falschbehauptung verboten
Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung einer Falschbehauptung zu Vosgeraus Vortrag auf dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 verboten.
Correctiv hatte eine Aussage Vosgeraus zu Wahlprüfungsbeschwerden falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt. Verboten wurde Correctiv die nachstehende Passage:
„Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist, Zitat LG Hamburg:
„Leserinnen und Leser entnehmen der Äußerung, „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“ das Verständnis, dass der Antragsteller, wenn nicht wörtlich, so doch wenigstens sinngemäß gesagt habe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden.
Dies ist prozessual unwahr.“
Vosgerau hatte gerade nicht gesagt, dass der Erfolg von Wahlprüfungsbeschwerden mit steigender Anzahl zunehme. Ganz im Gegenteil sagte er explizit, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden nicht sinnvoll sei. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.
Angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien: Correctiv stellt schriftsätzlich klar, dass dieser Hauptvorwurf gar nicht Thema des Treffens war
Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen, Thema des Potsdam-Treffens sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gewesen. Hunderttausende gingen völlig zu Recht empört gegen diese vermeintlichen Pläne auf die Straße. Jedoch: es gab sie nie.
Sieben Teilnehmer des Treffens hatten vor Gericht eidesstattlich versichert, dass die vermeintlichen Ausweisungspläne nicht Gegenstand der Diskussion waren. Die medienrechtlich offenbar gut beratenen Correctiv-Aktivisten hatten dies zwar auch nie explizit behauptet. Fast jeder hatte die Andeutungen, Mutmaßungen und Meinungsäußerungen von Correctiv aber so missverstanden, als habe es die Ausweisungspläne tatsächlich gegeben. Dies stellte die Teilnehmer des Treffens vor ein großes prozessuales Problem: Bloße Meinungsäußerungen sind auf Grund des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit auch dann nicht angreifbar, wenn die Öffentlichkeit sie als falsche Tatsachenbehauptungen missversteht. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hauptvorwurf von Correctiv war daher nicht möglich. Correctiv äußerte sich also zwar in manipulativ fragwürdiger Art und Weise, aber in Form einer juristisch gerade noch zulässigen Meinungsäußerung. Es war den Teilnehmern der Veranstaltung dennoch wichtig, öffentlich klarzustellen, dass die von Correctiv geschickt insinuierten konkreten Ausweisungspläne nie Thema der Veranstaltung waren. Denn genau dieser Vorwurf hatte zu Recht die Menschen zu Massendemonstrationen auf die Straßen getrieben. Daher legten wir im Verfahren sieben eidesstattliche Versicherungen vor, die klarstellten, dass die Darstellung von Correctiv falsch ist. Correctiv hat sich wie erwartet hierzu geäußert und in einem Schriftsatz an das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass Correctiv gar nicht behauptet habe, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien besprochen worden. Das bestätigt Correctiv gleich dreimal, Zitate aus dem Schriftsatz von Correctiv:
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).
Wahlprüfungsbeschwerden: Falschbehauptung verboten
Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung einer Falschbehauptung zu Vosgeraus Vortrag auf dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 verboten.
Correctiv hatte eine Aussage Vosgeraus zu Wahlprüfungsbeschwerden falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt. Verboten wurde Correctiv die nachstehende Passage:
„Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist, Zitat LG Hamburg:
„Leserinnen und Leser entnehmen der Äußerung, „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“ das Verständnis, dass der Antragsteller, wenn nicht wörtlich, so doch wenigstens sinngemäß gesagt habe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden.
Dies ist prozessual unwahr.“
Vosgerau hatte gerade nicht gesagt, dass der Erfolg von Wahlprüfungsbeschwerden mit steigender Anzahl zunehme. Ganz im Gegenteil sagte er explizit, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden nicht sinnvoll sei. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.
Angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien: Correctiv stellt schriftsätzlich klar, dass dieser Hauptvorwurf gar nicht Thema des Treffens war
Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen, Thema des Potsdam-Treffens sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gewesen. Hunderttausende gingen völlig zu Recht empört gegen diese vermeintlichen Pläne auf die Straße. Jedoch: es gab sie nie.
Sieben Teilnehmer des Treffens hatten vor Gericht eidesstattlich versichert, dass die vermeintlichen Ausweisungspläne nicht Gegenstand der Diskussion waren. Die medienrechtlich offenbar gut beratenen Correctiv-Aktivisten hatten dies zwar auch nie explizit behauptet. Fast jeder hatte die Andeutungen, Mutmaßungen und Meinungsäußerungen von Correctiv aber so missverstanden, als habe es die Ausweisungspläne tatsächlich gegeben. Dies stellte die Teilnehmer des Treffens vor ein großes prozessuales Problem: Bloße Meinungsäußerungen sind auf Grund des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit auch dann nicht angreifbar, wenn die Öffentlichkeit sie als falsche Tatsachenbehauptungen missversteht. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hauptvorwurf von Correctiv war daher nicht möglich. Correctiv äußerte sich also zwar in manipulativ fragwürdiger Art und Weise, aber in Form einer juristisch gerade noch zulässigen Meinungsäußerung. Es war den Teilnehmern der Veranstaltung dennoch wichtig, öffentlich klarzustellen, dass die von Correctiv geschickt insinuierten konkreten Ausweisungspläne nie Thema der Veranstaltung waren. Denn genau dieser Vorwurf hatte zu Recht die Menschen zu Massendemonstrationen auf die Straßen getrieben. Daher legten wir im Verfahren sieben eidesstattliche Versicherungen vor, die klarstellten, dass die Darstellung von Correctiv falsch ist. Correctiv hat sich wie erwartet hierzu geäußert und in einem Schriftsatz an das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass Correctiv gar nicht behauptet habe, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien besprochen worden. Das bestätigt Correctiv gleich dreimal, Zitate aus dem Schriftsatz von Correctiv:
X (formerly Twitter)
Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) on X
Ausführliche Pressemitteilung der Kanzlei HÖCKER zum Sieg gegen die SPD-nahe Organisation Correctiv
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr.…
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr.…
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„Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt.
…
Eine derartige Tatsachenbehauptung stellt die streitgegenständliche Berichterstattung aber gar nicht auf.
…
Eine Tatsachenbehauptung mit diesem faktischen, dem Beweise zugänglichen Gehalt hat die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Artikel nicht aufgestellt.“
Ausbürgerung und Briefwahl: Zwei weitere irreführende Darstellungen wurden - noch - nicht verboten
Die nach unserer Auffassung sinnentstellend gekürzte Wiedergabe zweier Aussagen Vosgeraus hält das Gericht dagegen noch für vertretbar:
Correctiv hatte Herrn Vosgerau vor der Berichterstattung Gelegenheit gegeben, eine entlastende Stellungnahme abzugeben, diese dann aber sinnentstellend verkürzt und wesentliche Teile im Artikel verschwiegen:
Vosgerau hatte in seiner entlastenden Stellungnahme betont, dass auf dem Treffen niemandgesagt hat, es sollten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgebürgert werden. Der Staatsrechtler sagte zudem, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch rechtlich gar nicht möglich sei. Vosgeraus Stellungnahme an Correctiv lautete:
„Es ist dort nach meiner Erinnerung von niemandem gesagt worden, es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert worden. Dies wäre ja rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich.“
Diese Aussage passte womöglich nicht sehr gut in Correctivs redaktionelles Konzept von der Darstellung des Potsdamer Treffens. Correctiv hat diese entlastende Aussage Vosgeraus nicht zitiert, sondern verfälscht und verkürzt: Im Bericht formuliert Correctiv nämlich, dass sich Vosgerau sich nur in Sellners Vortrag nicht an das Thema der Ausweisung deutscher Staatsbürger erinnern könne, Zitat:
„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“
Beim Leser entsteht durch die verfälschte Wiedergabe der Stellungnahme der falsche Eindruck, Vosgerau habe Aussagen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger auf dem Treffen nicht generell in Abrede gestellt, sondern nur in Sellners Vortrag. Die Aussage, dass Vosgerau als Staatsrechtler die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch gar nicht für rechtlich möglich hält, ließ Correctiv gleich ganz unter den Tisch fallen. Correctiv muss sich fragen lassen, weshalb es seinen Lesern diese wesentliche Information im Bericht vorenthielt. Platz genug wäre gewesen, um Vosgeraus Stellungnahme vollständig abzudrucken.
Das Landgericht Hamburg stellt zwar nicht in Abrede, dass die entlastende Antwort Vosgeraus durch Correctiv gekürzt wurde. In der Abwägung meint das Gericht aber, dass eine Wiedergabe der verschwiegenen Aussagen beim Leser nicht zu einem erheblich anderen Verständnis geführt habe.
Das bewerten wir anders. Der Leser mag sich ein eigenes Urteil bilden.
Drittens hatte sich Vosgerau dagegen gewehrt, dass Correctiv ein von ihm benanntes Beispiel für Probleme bei der Briefwahl ebenfalls völlig verzerrt aus dem Kontext gerissen hat. Correctiv hat nach unserer Auffassung den falschen Eindruck erweckt, Vosgerau habe jungen türkischen Wählerinnen generelldie Fähigkeit abgesprochen, sich eine politische Meinung bilden zu können. Correctiv hatte zudem fälschlicherweise behauptet, Herr Vosgerau habe dies auch noch gegenüber Correctiv bestätigt. Hier der Wortlaut des Textes:
„Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahl-geheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.“
Tatsächlich hat Correctiv die Aussage Vosgeraus aus dem Zusammenhang gerissen.
…
Eine derartige Tatsachenbehauptung stellt die streitgegenständliche Berichterstattung aber gar nicht auf.
…
Eine Tatsachenbehauptung mit diesem faktischen, dem Beweise zugänglichen Gehalt hat die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Artikel nicht aufgestellt.“
Ausbürgerung und Briefwahl: Zwei weitere irreführende Darstellungen wurden - noch - nicht verboten
Die nach unserer Auffassung sinnentstellend gekürzte Wiedergabe zweier Aussagen Vosgeraus hält das Gericht dagegen noch für vertretbar:
Correctiv hatte Herrn Vosgerau vor der Berichterstattung Gelegenheit gegeben, eine entlastende Stellungnahme abzugeben, diese dann aber sinnentstellend verkürzt und wesentliche Teile im Artikel verschwiegen:
Vosgerau hatte in seiner entlastenden Stellungnahme betont, dass auf dem Treffen niemandgesagt hat, es sollten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgebürgert werden. Der Staatsrechtler sagte zudem, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch rechtlich gar nicht möglich sei. Vosgeraus Stellungnahme an Correctiv lautete:
„Es ist dort nach meiner Erinnerung von niemandem gesagt worden, es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert worden. Dies wäre ja rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich.“
Diese Aussage passte womöglich nicht sehr gut in Correctivs redaktionelles Konzept von der Darstellung des Potsdamer Treffens. Correctiv hat diese entlastende Aussage Vosgeraus nicht zitiert, sondern verfälscht und verkürzt: Im Bericht formuliert Correctiv nämlich, dass sich Vosgerau sich nur in Sellners Vortrag nicht an das Thema der Ausweisung deutscher Staatsbürger erinnern könne, Zitat:
„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“
Beim Leser entsteht durch die verfälschte Wiedergabe der Stellungnahme der falsche Eindruck, Vosgerau habe Aussagen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger auf dem Treffen nicht generell in Abrede gestellt, sondern nur in Sellners Vortrag. Die Aussage, dass Vosgerau als Staatsrechtler die Ausweisung deutscher Staatsbürger auch gar nicht für rechtlich möglich hält, ließ Correctiv gleich ganz unter den Tisch fallen. Correctiv muss sich fragen lassen, weshalb es seinen Lesern diese wesentliche Information im Bericht vorenthielt. Platz genug wäre gewesen, um Vosgeraus Stellungnahme vollständig abzudrucken.
Das Landgericht Hamburg stellt zwar nicht in Abrede, dass die entlastende Antwort Vosgeraus durch Correctiv gekürzt wurde. In der Abwägung meint das Gericht aber, dass eine Wiedergabe der verschwiegenen Aussagen beim Leser nicht zu einem erheblich anderen Verständnis geführt habe.
Das bewerten wir anders. Der Leser mag sich ein eigenes Urteil bilden.
Drittens hatte sich Vosgerau dagegen gewehrt, dass Correctiv ein von ihm benanntes Beispiel für Probleme bei der Briefwahl ebenfalls völlig verzerrt aus dem Kontext gerissen hat. Correctiv hat nach unserer Auffassung den falschen Eindruck erweckt, Vosgerau habe jungen türkischen Wählerinnen generelldie Fähigkeit abgesprochen, sich eine politische Meinung bilden zu können. Correctiv hatte zudem fälschlicherweise behauptet, Herr Vosgerau habe dies auch noch gegenüber Correctiv bestätigt. Hier der Wortlaut des Textes:
„Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahl-geheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.“
Tatsächlich hat Correctiv die Aussage Vosgeraus aus dem Zusammenhang gerissen.
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Ausführliche Pressemitteilung der Kanzlei HÖCKER zum Sieg gegen die SPD-nahe Organisation Correctiv
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr.…
Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr.…
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Vosgerau hat die Aussage nämlich in einem ganz anderen Kontext getroffen: Er erklärte, dass die Briefwahl bedenklich sein könne, wenn Personen, die sich zunächst einmal frei entschieden haben, wen sie wählen wollen, bei der Stimmabgabe der Briefwahl einem Druck Dritter ausgesetzt sehen. Als Beispiel hat Vosgerau eine (fiktive) türkischstämmige Mitbürgerin benannt, die sich entschieden hat, welche Partei sie wählen möchte, die dann aber bei der Briefwahl ihre Stimme in Anwesenheit Dritter abgibt, die Einfluss darauf nehmen könnten, an welcher Stelle das Kreuzchen gemacht wird.
Anders als von Correctiv verzerrt dargestellt, hat Vosgerau somit nicht etwa türkischstämmigen Mitbürgerinnen generell die Fähigkeit abgesprochen, die Partei ihrer Wahl auszuwählen. Er hat nur gesagt, dass es dazu kommen kann, dass die Ausübung der frei getroffenen Wahl beschränkt werden könne.
Correctiv hat durch die irreführende Darstellung den Eindruck erweckt, dass Vosgerau ganz generell türkischstämmige Jungwählerinnen dadurch herabwürdigen wolle, dass er ihnen jede Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abspricht, was erwiesenermaßen falsch ist.
Vosgerau hat in seiner Stellungnahme gegenüber Corrrectiv auch klargestellt, dass er türkischstämmigen Deutschen nicht etwa die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen hat, sondern das die Äußerung in einem gänzlich anderen Kontext gefallen ist. Hier die Stellungnahme Vosgeraus an Correctiv:
„Die Behauptung, ich hätte in einem Vortrag die "Briefwahl bei Jungwählern mit türkischer Herkunft problematisiert“, ist jedenfalls stark verzerrend. In dem Vortrag ging es über den sehr hohen Briefwähleranteil bei der Bundestagswahl 2021 und die verfassungsrechtlichen Probleme der (im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen) Briefwahl, speziell im Lichte der drei hierzu ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wobei dessen letztes Urteil aus dem Jahr 2009 das wichtigste ist.
In diesem Zusammenhang habe ich – wohl eher am Rande und in einem Nebensatz – möglicherweise sinngemäß darauf hingewiesen, daß eine Jungwählerin türkischer Herkunft (hier lohnt sich einmal das „gendern“!), die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuzt, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genießt, den die Verfassung beim Wahlakt eigentlich voraussetzt.“
Der durch Correctiv erweckte Eindruck, Vosgerau habe türkischstämmigen Jungwählerinnen generell die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen und die Behauptung Correctivs, Vosgerau habe dies auch noch im Nachhinein bestätigt, sind also erwiesenermaßen falsch.
Das Landgericht Hamburg hat ein Verbot der Passage deshalb nicht ausgesprochen, weil es meint, dass der Leser nicht der Fehlvorstellung unterliegen könne, Vosgerau habe jungen Türkinnen die Fähigkeit zur Meinungsbildung absprechen wollen.
Auch hier möge sich der Leser einen eigenen Eindruck verschaffen und sich fragen, weshalb Correctiv die Stellungnahme Vosgeraus nicht annähernd vollständig abdruckte.
Herr Dr. Vosgerau prüft, ob er die teilweise Zurückverweisung in der nächsten Instanz angreift.
Dr. Carsten Brennecke:
„Unser Vorgehen war ein voller Erfolg: Wir freuen uns, dass wir Correctiv dazu zwingen konnten, den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen. Soweit das Gericht meint, Correctiv dürfe Zitate unseres Mandanten massiv kürzen und so der Öffentlichkeit vorenthalten, halten wir dies allerdings für falsch. Jeder Leser möge sich aber selbst ein Bild machen, welche Vosgerau-Zitate Correctiv seinen Lesern unterschlägt und was der Grund hierfür sein könnte.“
Anders als von Correctiv verzerrt dargestellt, hat Vosgerau somit nicht etwa türkischstämmigen Mitbürgerinnen generell die Fähigkeit abgesprochen, die Partei ihrer Wahl auszuwählen. Er hat nur gesagt, dass es dazu kommen kann, dass die Ausübung der frei getroffenen Wahl beschränkt werden könne.
Correctiv hat durch die irreführende Darstellung den Eindruck erweckt, dass Vosgerau ganz generell türkischstämmige Jungwählerinnen dadurch herabwürdigen wolle, dass er ihnen jede Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abspricht, was erwiesenermaßen falsch ist.
Vosgerau hat in seiner Stellungnahme gegenüber Corrrectiv auch klargestellt, dass er türkischstämmigen Deutschen nicht etwa die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen hat, sondern das die Äußerung in einem gänzlich anderen Kontext gefallen ist. Hier die Stellungnahme Vosgeraus an Correctiv:
„Die Behauptung, ich hätte in einem Vortrag die "Briefwahl bei Jungwählern mit türkischer Herkunft problematisiert“, ist jedenfalls stark verzerrend. In dem Vortrag ging es über den sehr hohen Briefwähleranteil bei der Bundestagswahl 2021 und die verfassungsrechtlichen Probleme der (im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen) Briefwahl, speziell im Lichte der drei hierzu ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wobei dessen letztes Urteil aus dem Jahr 2009 das wichtigste ist.
In diesem Zusammenhang habe ich – wohl eher am Rande und in einem Nebensatz – möglicherweise sinngemäß darauf hingewiesen, daß eine Jungwählerin türkischer Herkunft (hier lohnt sich einmal das „gendern“!), die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuzt, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genießt, den die Verfassung beim Wahlakt eigentlich voraussetzt.“
Der durch Correctiv erweckte Eindruck, Vosgerau habe türkischstämmigen Jungwählerinnen generell die Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung abgesprochen und die Behauptung Correctivs, Vosgerau habe dies auch noch im Nachhinein bestätigt, sind also erwiesenermaßen falsch.
Das Landgericht Hamburg hat ein Verbot der Passage deshalb nicht ausgesprochen, weil es meint, dass der Leser nicht der Fehlvorstellung unterliegen könne, Vosgerau habe jungen Türkinnen die Fähigkeit zur Meinungsbildung absprechen wollen.
Auch hier möge sich der Leser einen eigenen Eindruck verschaffen und sich fragen, weshalb Correctiv die Stellungnahme Vosgeraus nicht annähernd vollständig abdruckte.
Herr Dr. Vosgerau prüft, ob er die teilweise Zurückverweisung in der nächsten Instanz angreift.
Dr. Carsten Brennecke:
„Unser Vorgehen war ein voller Erfolg: Wir freuen uns, dass wir Correctiv dazu zwingen konnten, den Kernvorwurf von den angeblichen Ausweisungsplänen selbst zu revidieren und ihnen obendrein eine glatte Falschbehauptung verbieten zu lassen. Soweit das Gericht meint, Correctiv dürfe Zitate unseres Mandanten massiv kürzen und so der Öffentlichkeit vorenthalten, halten wir dies allerdings für falsch. Jeder Leser möge sich aber selbst ein Bild machen, welche Vosgerau-Zitate Correctiv seinen Lesern unterschlägt und was der Grund hierfür sein könnte.“
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Corona-Quarantäne: Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen - SWR Aktuell (SWR)
Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte.
Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte.
SWR Aktuell
Corona-Quarantäne: Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen
Nicht geimpft und wegen Corona-Erkrankung in Quarantäne? Dann bleibt man auf einem Verdienstausfall sitzen, meinte das Land Baden-Württemberg. Doch der Verwaltungsgerichtshof BW entschied: In bestimmten Fällen muss das Land den entgangenen Verdienst ersetzen.
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Forwarded from ℂ𝕣𝕚𝕥𝕚𝕔𝕒𝕝 ℕ𝕖𝕨𝕤 𝕀𝕟𝕥𝕖𝕣𝕟𝕒𝕥𝕚𝕠𝕟𝕒𝕝
Media is too big
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Rechtsanwalt Ivan Künnemann im Interview vor dem Gebäude von Landgericht und Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 26.02.2024
Nächste Verhandlung im Soldatenprozess am Freitag, 01.03.2024 ab 10:00 Uhr beim Landgericht Hildesheim.
Anklage gegen eine Soldatin, gegen die der Vorwurf einer Befehlsverweigerung gegen eine Injektion mit COVID-19 vorgeworfen wurde.
Nächste Verhandlung im Soldatenprozess am Freitag, 01.03.2024 ab 10:00 Uhr beim Landgericht Hildesheim.
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