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🔷 Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (47, SPD) will in der am 28. November beginnenden Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen Antrag einbringen, mit dem die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abgesenkt und die Strafverfolgung vereinfacht werden sollen. Behörden könnten künftig leichter wegen Beleidigungen von Politikern ermitteln. SPD-Ministerin Wahlmann möchte die Einschränkung (Erschwerung des öffentlichen Wirkens eines Politikers) aus dem § 188 Strafgesetzbuch (StGB) streichen. Damit müsste von der Justiz kein Kausalzusammenhang mehr zwischen Beleidigung, Vertrauensverlust in Politiker und Beeinträchtigung des politisch-demokratischen Gemeinwesens hergestellt werden. Was übrigens im Fall des „Schwachkopf“-/Habeck-Memes ohnehin kausal nicht hergeleitet werden kann. 🔷

🔷❗️Die Anwälte für Aufklärung wenden sich mit einem Offenen Brief gegen dieses höchst fragwürdige Vorhaben ❗️🔷

Lesen Sie den Offenen Brief von AfA e.V. hier:

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Doppelstandards: Haintz soll am Amtsgericht Rheine erscheinen, Strack-Zimmermann und Co. nicht

Das Abmahnunternehmen "SO DONE" warb kürzlich noch damit, dass bislang keiner ihrer Kunden vor Gericht erscheinen musste. Nicht Strack-Zimmermann, und auch sonst niemand. Für mich gilt das nicht. Das AG Rheine hat mich (und die Gegenseite) persönlich geladen.

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Heute hat mein X-Kanal mit nun über 75.000 Abonnenten meinen Telegram-Kanal überholt
Im August 2021 habe ich mich hier angemeldet, um Informationen außerhalb der Telegram-Blase zu verbreiten & zu erhalten. X ermöglicht zensurfreie lagerübergreifende internationale Kommunikation.

Allein in den letzten 4 Wochen sind über 11.000 neue Abonnenten dazugekommen. Eine beachtliche Zahl, Danke für eure Vertrauen und den Austausch auf X. 🔗
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Nachrichten im Überblick – 03. Dezember 2024

Die wichtigsten Nachrichten für euch zusammengefasst.

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"Corona-Aufarbeitung: Sachsens Landeskirche bekommt Recht vor OVG Bautzen
[...]
Corona-Notverordnung: "Unverhältnismäßiger Eingriff" in Seelsorge

Nach der Corona-Notverordnung vom 19. November 2021 sollten Pfarrerinnen und Pfarrer demnach ausnahmslos kontrollieren, ob Menschen, die bei ihnen in einem Seelsorgegespräch Hilfe, Rat und geistlichen Beistand suchen, geimpft, getestet oder genesen sind. Nun sieht sich die Landeskirche in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass dies unverhältnismäßig war, weil damit in akuten Notsituationen, etwa bei Sterbenden oder Schwerkranken keine Seelsorge möglich gewesen sei.

Weiter stellte das Gericht demnach fest, dass die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf maximal 20 Personen rechtswidrig war, weil bei anderen Veranstaltungen eine wesentlich größere Zahl an Teilnehmern erlaubt gewesen sei." MDR
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Stefan Homburg auf X: "11. Verhandlungstag Michael_Ballweg

Die zuständige Beamtin sagte aus, sie habe die Schätzung der Fahnder schlicht übernommen.

Die Steuererklärung aus 2023 werde alsbald bearbeitet. Bei der Frage nach politischem Einfluss war sie geschockt und musste nachdenken.

Hintergrund: Besteuerungsgrundlagen werden geschätzt, wenn sich Steuerpflichtige nachhaltig weigern, eine Erklärung abzugeben. Vorliegend hätte die Anklage auf dem erklärten Verlust beruhen müssen (oder auf einem davon abweichenden Wert, falls das Finanzamt abwich). Statt dessen beruht die gesamte Anklage bis heute auf Vermutungen, ein Unding.

Dass Michael Ballweg die Erklärung verspätet abgab, weil er inhaftiert war und seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, hätte bei ermessensfehlerfreier Entscheidung zu einer Fristverlängerung führen müssen. Die Beamtin hielt diese Umstände aber nach eigenem Bekunden für nebensächlich und schob die Verantwortung auf ihre Vorgesetze ab."
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Impfen oder Knast? Ein weiterer Soldatenprozess

Am 28.11.24 begleitete ich vor dem Amtsgericht Bad Kissingen ein Verfahren gegen einen Soldaten, der sich wegen Verweigerung der COVID-Behandlung vor einem zivilen Strafgericht verantworten muss. Wie bekannt, wurde die Duldungspflicht für die COVID-19-Behandlung für Soldaten erst im Mai 2024 nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt, ohne dass der Bundesregierung oder der Bundeswehr jemals verlässliche Zahlen vorlagen, was möglicherweise schon die Einführung der Duldungspflicht verhindert hätte.

Die Verweigerung der COVID-Behandlung kann für Soldaten bis zu 3 Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Schon mindestens 2 Soldaten haben deswegen Haftstrafen antreten müssen, einer sitzt weiterhin ein. An diesem Tag wurden 2 Zeugen gehört, einmal der Oberstarzt, der für den angeklagten Soldaten zuständig war, und Auskunft darüber geben soll, in welchem Umfang er den Soldaten vor einer COVID-19-Behandlung aufklären konnte, und zum anderen der Disziplinarvorgesetzte des Soldaten, der Auskunft darüber geben soll, welche Maßnahmen er eingeleitet hat, um dem Soldaten bei der Beantwortung seiner Fragen zu helfen.

Am 12.12.24 um 11 Uhr ist das Urteil zu erwarten.

https://youtu.be/KJ2o7hjSPMo
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Forwarded from KOPP Report
⚠️ 170.000 Firmenpleiten: Europas Wirtschaft in der Krise

Europa erlebt eine massive Pleitewelle. Allein in Westeuropa meldeten 2023 rund 170.000 Firmen Insolvenz an. Experten warnen: Das ist wohl erst der Anfang.


➡️ Link zum Artikel
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Forwarded from Oliver Janich & Team
Und als erstes geht der Zahlmeister Deutschland pleite. Bye bye EU. Meine Prognose nach dem Wahlsieg von Trump: Es wird einen Massenexodus von qualifizierten Deutschen in die USA geben. Englisch ist sowieso schon die Standardsprache in großen DAX-Konzernen. Wo produziert wird, ist den Globalisten egal. Trump wird die Einbürgerung nach Qualifikation vorantreiben. Eine einmalige Chance für Deutsche, die dem Meinungsterror-Regime entkommen wollen.

Vielleicht kann man da einen Bundesstaat komplett übernehmen und Deutschland neu gründen...
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Politischer Aschermittwoch: 5 Stunden Unterhaltungsshow vor Gericht oder? Weberberg.de
Markus N. akzeptiert dann doch letztlich den Strafbefehl. Es ging um ein nächtliches Gerangel am politischen Aschermittwoch der Grünen am 14. Februar in Biberach auf dem Holzmarkt

30-Jähriger akzeptiert Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs (Schwäbische)
Nach knapp vier Stunden Beweisaufnahme versuchte der Anwalt des 30-Jährigen bei der Staatsanwältin schließlich eine Einigung zu erreichen – und eine niedrigere Geldstrafe als die im Strafbefehl aufgerufenen 60 Tagessätze zu 40 Euro.

Die Staatsanwältin zeigte sich allerdings nicht zum Einlenken bereit: „Das kommt für mich nicht in Betracht.“ Nach kurzer Unterbrechung erklärte der Anwalt des 30-Jährigen schließlich, dass man den Einspruch zurückziehe und den ursprünglichen Strafbefehl akzeptiere.
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Rassenlehre vom feinsten in der Zeit. X-Link
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Propaganda-Presse (Anzeige)

Die Mainstream-Medien folgen einseitig der Propaganda der NATO. Sie blenden wichtige Informationen über den Stellvertreterkrieg in der Ukraine aus. Sie übergehen die Vorgeschichte, die in den Krieg geführt hat. Friedensbemühungen werden kaum erwähnt, Kriegsgegner diffamiert. Sie betreiben "strategisches Framing", oder zu deutsch: "Lügen durch Weglassen". Patrik Baab geht den Ursachen auf den Grund: prekäre Beschäftigung, Besitzverhältnisse, Übermacht der Public Relations, Digitalisierung, vorauseilender Gehorsam, transatlantische Netzwerke. Er beschreibt die Medien als ideologische Apparate, die postfaktischen Journalismus produzieren. Ein Reporter, der in der Ukraine, Afghanistan und dem Kosovo die Verheerungen des Krieges erlebt hat, hält seiner Branche den Spiegel vor.

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