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FREISPRUCH IN WERNIGERODE

Liebe Community,

Am 20.2.2025 fand vor dem Amtsgericht Wernigerode die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen einen meiner Mandanten statt. Ihm wurden vier Fälle von Volksverhetzung zur Last gelegt (und zwar in der Variante der Verharmlosung des NS-Unrechts, also § 130 Abs. 3 StGB)), einer davon in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Tatvorwurf Nr. 1 bis 3 betraf jeweils einen Facebook-Post mit dem Schriftzug "Impfen macht frei" auf einer Illustration des Eingangstores zum KZ Auschwitz. Tatvorwurf Nr. 4 betraf eine Illustration von zwei Hakenkreuzen, eines davon überschrieben mit "1941" und das andere mit "2021". Jenes Hakenkreuz, das mit "2021" überschrieben war, war aus Impfspritzen zusammengesetzt.

Denselben Mandanten hatte ich im November erfolgreich vor dem OLG Koblenz verteidigt: Damals bestätigte das OLG Koblenz den zweitinstanzlichen Freispruch meines Mandanten wegen eines "Impfen-macht-frei" Post in der oben dargestellten Illustration. Deshalb machte der Richter hier auch kurzen Prozess: Er sehe nicht ein, warum er dann hier abweichend entscheiden solle. Es könne niemandem vermittelt werden, dass in Wernigerode unter Strafe verboten sei, was in Koblenz erlaubt sei. Damit waren die ersten drei Tatvorwürfe schnell vom Tisch.

Bedenken hatte der Richter zunächst jedoch wegen der Hakenkreuz-Illustration. Ich konnte ihn jedoch in meinem Plädoyer davon überzeugen, dass diese Illustration vorliegend nach § 86a Abs. 3 i. V. m. 86 Abs. 4 StGB straffrei ist. Denn meinem Mandanten ging es nur darum, seine Sorge zum Ausdruck zu bringen, dass die barbarischen Verbrechen, die wir in der NS-Zeit erleben mussten, heute in anderem Gewand wiederkehren könnten. Die NS-Zeit begann ja nicht mit den Konzentrationslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik. Einige besonders widerwärtige Zitate der Feindbild-Rhetorik, die in der Corona-Zeit gegen "Impfverweigerer" verbreitet wurde, brachte ich zur Verlesung. Ich hatte zu diesem Zweck einen 91-seitigen Schriftsatz eingereicht, den ich sogleich in einem separaten Telegram-Post in anonymisierter Form veröffentlichen werde. Als ich ca. 15 dieser Zitate verlesen hatte, meinte der Richter, er unterbreche mich ja ungern, aber die Botschaft sei angekommen. Ich hätte auf der Grundlage des besagten Schriftsatzes bis in den Abend hinein plädieren können - aber das konnte ich den Verfahrensbeteiligten zum Glück ersparen.

Wir erkennen an diesem Fall ein weiteres Mal, dass es - unbeschadet der Tatsache, dass wir in der Gesamtsicht mit den allermeisten Arbeitsergebnissen der deutschen Justiz in Corona-Angelegenheiten nicht zufrieden sein können - ein Fehler ist, pauschal die deutsche Justiz zu verunglimpfen: Ich bin in Wernigerode auf einen unvoreingenommenen Richter gestoßen, der bereit war, sich von sachlich vorgetragenen Argumenten überzeugen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass dem Richter viele dieser Zitate neu waren, und das erlebe ich auch in anderen Gesprächen mit Menschen, die damals der Regierungslinie gefolgt sind: Viele haben sich impfen lassen und sich an die Regeln gehalten, weil sie glaubten, das Richtige zu tun, und haben die Hasspropaganda nicht oder nur am Rande mitbekommen. Die Hassrede gegen "Impfverweigerer" löst auch bei solchen Menschen ein Störgefühl aus.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Schriftsatz_zur_Vorbereitung_der_Hauptverhandlung_anonymisiert.pdf
1.6 MB
Hier der Schriftsatz zum obigen 👆 Bericht. Der Schriftsatz darf von jedem, der wegen vergleichbarer Äußerungen aktuell noch ein Strafverfahren führt (sei es als Angeklagter oder als Verteidiger), als Ressource für den eigenen Sachvortrag genutzt werden!
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Forwarded from Oliver Janich & Team
Habe leider keine Ahnung, ob das jetzt heißt, dass man solche Vergleiche benutzen darf oder ob es Glückssache ist, an welchen Richter man gerät. Es ist ja ohnehin klar, dass jemand der vor etwas warnt, es denklogisch gar nicht verharmlosen kann. Aber trotzdem wurden ja zig Leute deshalb verurteilt (inkl. mein Strafbefehl) , was für mich krasseste Rechtsbeugung ist.
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Oliver Janich & Team
Habe leider keine Ahnung, ob das jetzt heißt, dass man solche Vergleiche benutzen darf oder ob es Glückssache ist, an welchen Richter man gerät.
Zur obigen Frage von Oliver Janich:

D. h., dass Verurteilungen/Freisprüche im Äußerungsrecht nach wie vor grundsätzlich „Glückssache“ sind, insbesondere an den Amtsgerichten. In der 2. Instanz, dem Landgericht, hat man erfahrungsgemäß schon deutlich bessere Chancen. In der Revision/Sprungrevision beim Oberlandesgericht erst recht, da sich die Oberlandesgerichte wesentlich ausführlicher und spezialisierter mit den streitigen Rechtsfragen auseinandersetzen können und zum Zeitpunkt der Entscheidung auch schon wesentlich mehr Zeit vergangen ist.

Mitten in der Corona-Maßnahmen-Krise, der sogenannten Pandemie, war es für ein Gericht wesentlich schwieriger, Recht zu sprechen, als 3 Jahre nach dieser Krise. Dies schon allein deshalb, weil die vermeintliche Bedrohungslage vorbei ist und der zeitliche Abstand eine entscheidende Rolle für die faktische potentielle Befangenheit der Richter spielt, die größtenteils geimpft sind. Jede Entscheidung in Bezug auf die Corona-Maßnahmen hatte automatisch eine gewisse Befangenheit zur Folge, da auch jeder Richter von diesen Maßnahmen betroffen war, ob er wollte oder nicht.

Dennoch sind die Ausführungen von Professor Schwab äußerst positiv zu werten. Bei all den Amtsgerichtsurteilen muss man bedenken, dass sich vor 2020 die Amtsgerichte wesentlich weniger mit Straftatbeständen befassen mussten, die im weitesten Sinne dem Äußerungsrecht zuzuordnen sind. Politikerbeleidigungen waren die Ausnahme, Volksverhetzung kein Straftatbestand des normalen Bürgers usw. All das hat sich spätestens durch die Corona-Maßnahmen-Krise geändert, ebenso wie durch die Änderung des § 188 des Strafgesetzbuchs (Majestätsbeleidigung von Politikern) im April 2021.

Mein Appell: Haltet dagegen, verteidigt euch, lasst Schriftsätze der Verteidigung verlesen. Diese Rechtsfortbildung für Richter und Staatsanwälte ist äußerst hilfreich, auch wenn man sich mal selbst vertreten sollte.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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X sperrt Bots und weitere Kanäle
In den letzten Tagen wurden haufenweise X-Accounts gesperrt, vermutlich im Zusammenhang mit einer Säuberungsaktion von tatsächlichen und teilweise eben nur vermeintlichen Bots.
Wir haben bereits damit begonnen, X zur Freischaltung von Kanälen aufzufordern und werden das im Laufe des Tages weiterhin tun. Ich gehe davon aus, dass die Probleme schnell behoben werden können. Vor allem X-Nutzer mit Zahlenabfolgen in der X-URL scheinen betroffen zu sein. X-Link
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HAINTZ.media
🔞Nach Rücksprache mit mehreren Verantwortlichen der Bürgerbewegung Pax Europa und im mutmaßlichen Interesse meines Mandanten, Herrn Michael #Stürzenberger, stelle ich hier das Video der heutigen Kundgebung zur "Aufklärung über den politischen Islam" in #Mannheim…
🔞(FSK 18)
Unter anderen Elon Musk hat vorhin einen Screenshot aus diesem Video des Attentats auf Michael Stürzenberger in Mannheim kommentiert, bei dem der Polizist Rouven Laur von einem Islamisten ermordet wurde.

Ich habe das Video am 31. Mai 2024 online gestellt, nachdem die Polizei zuvor darauf hingewirkt hat, dass der ursprüngliche Livestream aus dem Internet gelöscht wurde.

Als Dokument der Zeitgeschichte gehört dieses Video ins Internet. Es wurde bislang weder gelöscht noch hat es jemand gewagt, mich dafür juristisch zu belangen.

Markus Haintz
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Die erste Prognose der Ergebnisse der #Bundestagswahl2025 liegt vor. BSW und FDP liegen aktuell bei 5 %, Einzug in den Bundestags daher unklar.
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Mögliche Koalitionen, #Bundestagswahl2025.
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Mögliche Koalitionen, #Bundestagswahl2025, ohne FDP und BSW.
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Nur, wenn die FDP und das BSW nicht in den Bundestag kommen, besteht eine Chance, dass die AfD ein Viertel der Sitze erreichen kann, um z. B. eigenständig Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
#Bundestagswahl2025
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Mögliche Koalitionen ohne FDP sowie mit FDP und ohne BSW.
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Karin Prien, stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende auf Phoenix zur ersten Prognose der #Bundestagswahl2025:
„Friedrich Merz ist der nächste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland.“

Kommentar: ich dachte immer, ein Kanzler muss zunächst vom Bundestag gewählt werden.
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Forwarded from Dr. Rainer Rothfuß
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