Forwarded from Redaktionsmannschaft
Kirsten Wolf: 24 Stunden im Leben der Wikinger
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Neuerscheinung
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Millionengrab Flüchtlingsheim: So werden Steuergelder verbrannt
Hunderte Millionen Euro Steuergeld fließen jährlich in Berlins größtes Flüchtlingsheim auf dem ehemaligen Flughafen Tegel, doch die Zustände sind katastrophal. Menschen hausen ohne Privatsphäre in offenen Waben, während Betreiber wie das DRK und die Messe Berlin satte Verwaltungsaufschläge kassieren.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Hunderte Millionen Euro Steuergeld fließen jährlich in Berlins größtes Flüchtlingsheim auf dem ehemaligen Flughafen Tegel, doch die Zustände sind katastrophal. Menschen hausen ohne Privatsphäre in offenen Waben, während Betreiber wie das DRK und die Messe Berlin satte Verwaltungsaufschläge kassieren.
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Forwarded from ET VIDEO & CONTENT
🟥 TOMMY ROBINSON FREI! | #INTERVIEW mit Petr BYSTRON
TOMMY ROBINSON, der britische Journalist und Widerständler, ist vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden - in dem er acht Monate wegen verleumderischer Anschuldigungen in Einzelhaft verbringen musste. Erste Reaktionen auf die Freilassung mit PETR BYSTRON von der AfD direkt aus dem EU-Parlament in Brüssel.
►
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TOMMY ROBINSON, der britische Journalist und Widerständler, ist vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden - in dem er acht Monate wegen verleumderischer Anschuldigungen in Einzelhaft verbringen musste. Erste Reaktionen auf die Freilassung mit PETR BYSTRON von der AfD direkt aus dem EU-Parlament in Brüssel.
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Markus Haintz auf X:
Sie können sich dumm stellen, aber Sie sind es nicht, @bundeskanzler.
Das Ziel Israels in #Gaza ist offenkundig: ethnische Säuberung und Vertreibung.
Sie können sich dumm stellen, aber Sie sind es nicht, @bundeskanzler.
Das Ziel Israels in #Gaza ist offenkundig: ethnische Säuberung und Vertreibung.
Forwarded from Redaktionsmannschaft
Tunnelzelt für 2 bis 3 Personen
Statt 80 nur noch 50 Euro, Ersparnis 30 Prozent!
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Steuerflucht und Prüferpech
Anhand einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser, wann das Finanzamt mit Strafbehörden zusammenwirken darf, um aufzuklären, ob ausländische Gesellschaften in Deutschland steuerpflichtig sind.
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser, weiterlesen auf HAINTZmedia.
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Anhand einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser, wann das Finanzamt mit Strafbehörden zusammenwirken darf, um aufzuklären, ob ausländische Gesellschaften in Deutschland steuerpflichtig sind.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Die „PSX1 Pepper Soaker“ von Piexon® ist die Weltneuheit auf dem Zivilmarkt
Für Ihre Sicherheit und Ihre Selbstverteidigung – Von Profis entwickelt, in Deutschland zugelassen.
Das High-Power-Pfefferspray wird elektrisch angetrieben und bietet den ultimativen Schutz.
Der Reizstoff Oleoresin Capsicum wird in zehnprozentiger Konzentration verwendet, was wesentlich wirkungsvoller als ein handelsübliches Pfefferspray ist.
💪 Große Einsatzdistanz dank eingebauter Hochleistungspumpe
💪 Starke Stoppwirkung durch doppelt so viel Reizstoff pro Sekunde
💪 Nachladen innerhalb von 3 Sekunden
💪 Mehr Treffsicherheit bei Dunkelheit durch zusätzliche LED mit 300 Lumen
💪 Kein Leistungsabfall und keine Druckschwankungen
💪 Kein Nachtropfen dank internem Pumpenrücklauf
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Neu bei Kopp
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Produktdetails:
💪 Große Einsatzdistanz dank eingebauter Hochleistungspumpe
💪 Starke Stoppwirkung durch doppelt so viel Reizstoff pro Sekunde
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Das gelobte Land
Alle wollen in das "gelobte Land" Deutschland – oder doch nicht? Warum Abschottung Ängste verstärkt, mit Migration Machtpolitik betrieben wird und Fakten kaum zählen
Ein Kommentar von Felix Feistel und Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Forwarded from Heiko Schöning offiziell
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Washington, 27. Mai 2025: Keine COVID-Impfung mehr für Schwangere und gesunde Kinder. Erfolg von RFK Jr.: Die fatale Empfehlung der CDC (ähnlich RKI in Deutschland) in den USA wurde ausgesetzt. Endlich. t.me/heiko_schoening
Forwarded from Redaktionsmannschaft
Dr. med. Ulrich Strunz: Der Gen-Trick
Neue Erkenntnisse aus der Epigenetik zeigen: Wir sind unseren Genen nicht ausgeliefert!
- Den Gen-Schalter umlegen - die Revolution für ein gesundes und langes Leben
- Bestsellerautor Dr. med. Ulrich Strunz erklärt, wie wir unsere Gene gezielt aktivieren und nutzen können
- Mit epigenetischen Veränderungen nicht nur die eigene Gesundheit verbessern, sondern auch die unserer Kinder
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Neuerscheinung
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Die Nähe von Karlsruhe und Kanzleramt: Wenn Richter zu Kumpanen werden
Wenn Kanzleramt und Verfassungsgericht sich regelmäßig austauschen, gemeinsame Strategien entwerfen und sich gegenseitig gratulieren, steht mehr auf dem Spiel als gute Umgangsformen. Die Gewaltenteilung verliert ihre Schärfe und mit ihr der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Familiennachzug: Dobrindts Täuschungsmanöver
Alexander Dobrindt inszeniert sich als harter Reformer, doch seine Gesetze sind Augenwischerei. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, 388.074 Menschen aus Krisengebieten wie Syrien, wird für zwei Jahre gekappt. Das betrifft nur 12.000 Nachzüge jährlich. Der Rest der 120.000 Visa bleibt bestehen.
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Alexander Dobrindt inszeniert sich als harter Reformer, doch seine Gesetze sind Augenwischerei. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, 388.074 Menschen aus Krisengebieten wie Syrien, wird für zwei Jahre gekappt. Das betrifft nur 12.000 Nachzüge jährlich. Der Rest der 120.000 Visa bleibt bestehen.
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Markus Haintz auf X:
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.
Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
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