Forwarded from RA StB Chris Moser
Wer brüllt am lautesten?
Das "Zentrum für politische Schönheit", wie sich die Sturmtruppe der Altparteien gegen die Konkurrenz nennt, hatte das Weidel-Interview im öffentlich-rechtlichen Fernsehen durch einen umgebauten Gefangenentransporter mit Luftschutzsirenen, Flakscheinwerfern und Leistungslautsprechern bewusst gestört. Dazu wurde das Fahrzeug in einem Sperrgebiet aufgestellt, wo es niemals hätte stehen dürfen. Die Störung ist eine Straftat nach § 21 des Versammlungsgesetzes. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es bei Versammlungen immer Lärmauflagen gibt, die hier offensichtlich überschritten wurden.
Nun demontiert die Berliner Polizei die Aufbauten des Fahrzeuges, weil ein Polizist durch den Lärm an seinen Ohren verletzt worden sein soll. Der Versammlungsleiter – besser Störungsleiter – erklärt im Interview, dass es eine
🎬 Auflage gegeben habe, 90 Dezibel nicht zu überschreiten.
Nicht nur ist auffällig, dass 90 Dezibel ein hoher Wert ist, verwunderlich ist insbesondere, dass es überhaupt eine Auflage gab. Eine Auflage setzt eine Versammlungsgenehmigung voraus. Wer hat wann diese Versammlung genehmigt? Sie war schon an dem Ort nicht genehmigungsfähig und war auch keine Versammlung, sondern eine offensichtliche strafrechtlich relevante Störungshandlung. Schon deshalb kommt auch eine Spontanversammlung nicht in Betracht, sie kommt auch deshalb nicht den Betracht, weil sie nicht spontan sein konnte, da der Anlass nicht spontan war.
Die Widersprüche werden immer undurchsichtiger.
@RAStabChrisMoser
Das "Zentrum für politische Schönheit", wie sich die Sturmtruppe der Altparteien gegen die Konkurrenz nennt, hatte das Weidel-Interview im öffentlich-rechtlichen Fernsehen durch einen umgebauten Gefangenentransporter mit Luftschutzsirenen, Flakscheinwerfern und Leistungslautsprechern bewusst gestört. Dazu wurde das Fahrzeug in einem Sperrgebiet aufgestellt, wo es niemals hätte stehen dürfen. Die Störung ist eine Straftat nach § 21 des Versammlungsgesetzes. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es bei Versammlungen immer Lärmauflagen gibt, die hier offensichtlich überschritten wurden.
Nun demontiert die Berliner Polizei die Aufbauten des Fahrzeuges, weil ein Polizist durch den Lärm an seinen Ohren verletzt worden sein soll. Der Versammlungsleiter – besser Störungsleiter – erklärt im Interview, dass es eine
🎬 Auflage gegeben habe, 90 Dezibel nicht zu überschreiten.
Nicht nur ist auffällig, dass 90 Dezibel ein hoher Wert ist, verwunderlich ist insbesondere, dass es überhaupt eine Auflage gab. Eine Auflage setzt eine Versammlungsgenehmigung voraus. Wer hat wann diese Versammlung genehmigt? Sie war schon an dem Ort nicht genehmigungsfähig und war auch keine Versammlung, sondern eine offensichtliche strafrechtlich relevante Störungshandlung. Schon deshalb kommt auch eine Spontanversammlung nicht in Betracht, sie kommt auch deshalb nicht den Betracht, weil sie nicht spontan sein konnte, da der Anlass nicht spontan war.
Die Widersprüche werden immer undurchsichtiger.
@RAStabChrisMoser
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Spontaner Gedächtnisverlust oder Ideologie? Zunächst erklärt er die Auflage der Versammlungsbehörde, um kurz darauf zu behaupten, es sei gerichtlich geklärt,…
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Forwarded from Mutigmacher
🔷‼️Whistleblower willkommen!
https://x.com/michael_ballweg/status/1951734039171174793?s=46&t=pHlPQoU2KMMhMgzUmfFzJw
🌅 Bitte unterstütze unsere Arbeit! 💙 Danke von Herzen!
Hier findest Du die Mutigmacher:
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Forwarded from Carolyn Bessette-Kennedy
Media is too big
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💉 Tom Renz believes RFK Jr was told he cannot touch mRNA Vaccines, and now we’re fast-tracking Self-amplifying RNA (saRNA) Vaccines, which he says will act like an STD…
“This saRNA could actually be a transmissible vaccine… they’re fast-tracking it, and it’s going to be contagious. You can’t give informed consent if it’s contagious.”
Join: Carolyn Bessette-Kennedy Something BIG is coming
“This saRNA could actually be a transmissible vaccine… they’re fast-tracking it, and it’s going to be contagious. You can’t give informed consent if it’s contagious.”
Join: Carolyn Bessette-Kennedy Something BIG is coming
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Carolyn Bessette-Kennedy
💉 Tom Renz believes RFK Jr was told he cannot touch mRNA Vaccines, and now we’re fast-tracking Self-amplifying RNA (saRNA) Vaccines, which he says will act like an STD… “This saRNA could actually be a transmissible vaccine… they’re fast-tracking it, and it’s…
Tom Renz glaubt, dass RFK Jr. gesagt wurde, er dürfe keine mRNA-Impfstoffe anrühren, und jetzt sind wir dabei, selbstverstärkende RNA-Impfstoffe (saRNA) im Schnellverfahren zu entwickeln, die seiner Meinung nach wie eine Geschlechtskrankheit wirken werden...
"Diese saRNA könnte tatsächlich ein übertragbarer Impfstoff sein... sie arbeiten daran, und er wird ansteckend sein. Man kann keine informierte Zustimmung geben, wenn es ansteckend ist."
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
"Diese saRNA könnte tatsächlich ein übertragbarer Impfstoff sein... sie arbeiten daran, und er wird ansteckend sein. Man kann keine informierte Zustimmung geben, wenn es ansteckend ist."
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Blumentopfsafe
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Interessanter Beitrag zur vermeintlichen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) bei Polizeikontrollen:
Bundesverfassungsgericht: Beschlagnahme des Handys eines Freifam-Journalisten wohl unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die Beschlagnahme des Smartphones eines Freifam-Journalisten wegen einer Filmaufnahme als voraussichtlich verfassungswidrig. Wir veröffentlichen exklusiv die Entscheidung.
Im März 2025 geriet ein Freifam-Journalist in eine vermeintlich routinemäßige Verkehrskontrolle, die binnen Minuten eskalierte. Ihm wurde unter einem Vorwand gewaltsam das Handy von einem Polizisten entrissen, er wurde zu Boden geworfen, in Handschellen gelegt und am Ende waren etwa zehn Polizeibeamte involviert. Dies alles, weil der Journalist nach eigener Aussage angeblich sich selbst im Auto gegen Ende der Verkehrskontrolle per Handy gefilmt hatte. Darin will die Polizei, obwohl sie selbst als erste per Body-Cam filmte, bis heute, eine Straftat wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ (§ 201 StGB) erblicken.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Beschlagnahme unter dem Aktenzeichen 1 BvR 975/25 am 09.07.2025 eine bemerkenswerte Kammerentscheidung in diesem Fall getroffen. Das BVerfG hat die Beschwerde zwar als unzulässig verworfen, aber in selten deutlicher Weise erkennen lassen: Der Anfangsverdacht einer „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ beim offen mit dem Smartphone gefilmten Body‑Cam‑Einsatz sei bereits fachrechtlich umstritten sowie durch Rechtfertigungsgründe zweifelhaft und bewertet deshalb das staatliche Strafverfolgungsinteresse als gering. Außerdem sei eine monatelange Beschlagnahme eines Smartphones bei bagatellhaftem Tatverdacht kaum verfassungsfest.
[...]
Bundesverfassungsgericht: Beschlagnahme des Handys eines Freifam-Journalisten wohl unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die Beschlagnahme des Smartphones eines Freifam-Journalisten wegen einer Filmaufnahme als voraussichtlich verfassungswidrig. Wir veröffentlichen exklusiv die Entscheidung.
Im März 2025 geriet ein Freifam-Journalist in eine vermeintlich routinemäßige Verkehrskontrolle, die binnen Minuten eskalierte. Ihm wurde unter einem Vorwand gewaltsam das Handy von einem Polizisten entrissen, er wurde zu Boden geworfen, in Handschellen gelegt und am Ende waren etwa zehn Polizeibeamte involviert. Dies alles, weil der Journalist nach eigener Aussage angeblich sich selbst im Auto gegen Ende der Verkehrskontrolle per Handy gefilmt hatte. Darin will die Polizei, obwohl sie selbst als erste per Body-Cam filmte, bis heute, eine Straftat wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ (§ 201 StGB) erblicken.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Beschlagnahme unter dem Aktenzeichen 1 BvR 975/25 am 09.07.2025 eine bemerkenswerte Kammerentscheidung in diesem Fall getroffen. Das BVerfG hat die Beschwerde zwar als unzulässig verworfen, aber in selten deutlicher Weise erkennen lassen: Der Anfangsverdacht einer „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ beim offen mit dem Smartphone gefilmten Body‑Cam‑Einsatz sei bereits fachrechtlich umstritten sowie durch Rechtfertigungsgründe zweifelhaft und bewertet deshalb das staatliche Strafverfolgungsinteresse als gering. Außerdem sei eine monatelange Beschlagnahme eines Smartphones bei bagatellhaftem Tatverdacht kaum verfassungsfest.
[...]
Freifam
Bundesverfassungsgericht: Beschlagnahme des Handys eines Freifam-Journalisten wohl unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die Beschlagnahme des Smartphones eines Freifam-Journalisten wegen einer Filmaufnahme als voraussichtlich verfassungswidrig. Wir veröffentlichen exklusiv die Entscheidung.
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Lesenswerter Beitrag von @freddyerstrecht (BSW-Landesvorstand Niedersachsen) und zur Nachahmung dringend empfohlen:
Auf eine Friedensdemo gehen, die von Querdenkern organisiert wurde und an der auch Rechte teilnehmen - darf man das? In einem offenen Brief an ver.di Berlin begründet @AlexKingMdA, warum er nicht dem Aufruf zur Gegendemo gefolgt ist, sondern sich - gemeinsam mit einigen Mitgliedern der BSW-Jugend - einen eigenen Eindruck von der Friedensdemo verschafft hat:
„Sehr geehrte Kollegen vom ver.di Bezirk Berlin,
ich bin seit vielen Jahren Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Als solches erreichte mich am Dienstag euer Aufruf, ich solle mich an diesem Samstag an der Demonstration "Alle zusammen gegen den Faschismus!" beteiligen. Leider musste ich feststellen: Diese Demonstration richtete sich keineswegs "gegen den Faschismus", sondern gegen eine am selben Tag stattfindende Friedensdemonstration unter dem Motto "Frieden und Freiheit". Bei der Friedensdemonstration sei mit der Teilnahme von "Neonazis, Faschist*innen und Antisemit*innen" zu rechnen und die AfD würde dort Anhänger rekrutieren, hieß es in einem von euch verschickten Aufruf zur Gegendemo.
Ich bin nicht zu eurer Gegendemo gegangen, sondern habe mir stattdessen einen eigenen Eindruck von der Demonstration für "Frieden und Freiheit" verschafft. Im Nachhinein bin ich sehr froh darüber. Denn was ich gesehen habe, sah anders aus, als von euch beschrieben. Zwar habe ich u. a. eine Fahne der rechtsextremen "Freien Sachsen" und auch einen Zeitungsstand von "Compact" gesehen. Aber das hat die Veranstaltung nicht inhaltlich geprägt. Im Gegenteil: Vor allem waren da viele Menschen (ich bin nicht gut im Schätzen von Teilnehmerzahlen, aber ich würde sagen: im vierstelligen Bereich), die sich nach Frieden sehnen, die für Diplomatie und gegen Aufrüstung sind und die eine konsequente Aufarbeitung der Corona-Zeit fordern. Diese Ziele teile ich. Die Reden, die ich anhören konnte, u. a. von der linken Journalistin und Friedensaktivistin Christiane Reymann, zeigten eine klare antifaschistische, zutiefst menschliche Haltung.
Von der AfD war zwar weit und breit nichts zu sehen, aber sollte sie solche Friedensdemonstrationen als Rekrutierungsfeld nutzen wollen, finde ich es erst recht sinnvoll, ebenfalls vor Ort zu sein und mit Leuten ins Gespräch zu kommen und sie von politischen Alternativen zu überzeugen. Warum sollten wir ausgerechnet einer militaristischen Partei wie der AfD, die den Wehrdienst wieder einführen und ohne Ende aufrüsten will, das Feld überlassen? Eine aktuelle Stiftung der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt leider, dass die AfD derzeit strategisch erfolgreich in breite Teile der Bevölkerung vordringt.
Früher waren die Gewerkschaften an der Seite derjenigen, die für den Frieden demonstriert haben. Ich habe auch heute einzelne Gewerkschaftsmitglieder getroffen. Vielleicht sagt ihr jetzt: "Ja, wir sind auch für Frieden und Diplomatie und gegen die Aufrüstung. Aber wir wollen nicht mit Rechten demonstrieren." Das wäre sogar nachvollziehbar. Nur: Wir hören von den Gewerkschaften - und leider auch von euch - keinen Mucks angesichts von Aufrüstung und Kriegsvorbereitung.
Wo war ver.di, als der Senat seinen Rahmenplan "Zivile Verteidigung Krankenhäuser" vorgestellt hat, der unsere Krankenhäuser mit Hilfe der Bundeswehr kriegstüchtig machen soll? Stattdessen demonstriert ver.di lieber gegen eine Friedensdemo, zusammen mit den Parteien (Grüne, SPD, Linke), die in Bundestag bzw. Bundesrat grünes Licht gegeben haben für die größte Aufrüstung in der Geschichte der Bundesrepublik, für Kriegskredite ohne Limit.
Dass Aufrüstung und Faschismus miteinander zusammenhängen, seht ihr nicht. Das halte ich für zu kurz gedacht.
Freundliche Grüße“
Stark 👏👏
Zeit für Vernunft und Gerechtigkeit! #BSW
Auf eine Friedensdemo gehen, die von Querdenkern organisiert wurde und an der auch Rechte teilnehmen - darf man das? In einem offenen Brief an ver.di Berlin begründet @AlexKingMdA, warum er nicht dem Aufruf zur Gegendemo gefolgt ist, sondern sich - gemeinsam mit einigen Mitgliedern der BSW-Jugend - einen eigenen Eindruck von der Friedensdemo verschafft hat:
„Sehr geehrte Kollegen vom ver.di Bezirk Berlin,
ich bin seit vielen Jahren Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Als solches erreichte mich am Dienstag euer Aufruf, ich solle mich an diesem Samstag an der Demonstration "Alle zusammen gegen den Faschismus!" beteiligen. Leider musste ich feststellen: Diese Demonstration richtete sich keineswegs "gegen den Faschismus", sondern gegen eine am selben Tag stattfindende Friedensdemonstration unter dem Motto "Frieden und Freiheit". Bei der Friedensdemonstration sei mit der Teilnahme von "Neonazis, Faschist*innen und Antisemit*innen" zu rechnen und die AfD würde dort Anhänger rekrutieren, hieß es in einem von euch verschickten Aufruf zur Gegendemo.
Ich bin nicht zu eurer Gegendemo gegangen, sondern habe mir stattdessen einen eigenen Eindruck von der Demonstration für "Frieden und Freiheit" verschafft. Im Nachhinein bin ich sehr froh darüber. Denn was ich gesehen habe, sah anders aus, als von euch beschrieben. Zwar habe ich u. a. eine Fahne der rechtsextremen "Freien Sachsen" und auch einen Zeitungsstand von "Compact" gesehen. Aber das hat die Veranstaltung nicht inhaltlich geprägt. Im Gegenteil: Vor allem waren da viele Menschen (ich bin nicht gut im Schätzen von Teilnehmerzahlen, aber ich würde sagen: im vierstelligen Bereich), die sich nach Frieden sehnen, die für Diplomatie und gegen Aufrüstung sind und die eine konsequente Aufarbeitung der Corona-Zeit fordern. Diese Ziele teile ich. Die Reden, die ich anhören konnte, u. a. von der linken Journalistin und Friedensaktivistin Christiane Reymann, zeigten eine klare antifaschistische, zutiefst menschliche Haltung.
Von der AfD war zwar weit und breit nichts zu sehen, aber sollte sie solche Friedensdemonstrationen als Rekrutierungsfeld nutzen wollen, finde ich es erst recht sinnvoll, ebenfalls vor Ort zu sein und mit Leuten ins Gespräch zu kommen und sie von politischen Alternativen zu überzeugen. Warum sollten wir ausgerechnet einer militaristischen Partei wie der AfD, die den Wehrdienst wieder einführen und ohne Ende aufrüsten will, das Feld überlassen? Eine aktuelle Stiftung der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt leider, dass die AfD derzeit strategisch erfolgreich in breite Teile der Bevölkerung vordringt.
Früher waren die Gewerkschaften an der Seite derjenigen, die für den Frieden demonstriert haben. Ich habe auch heute einzelne Gewerkschaftsmitglieder getroffen. Vielleicht sagt ihr jetzt: "Ja, wir sind auch für Frieden und Diplomatie und gegen die Aufrüstung. Aber wir wollen nicht mit Rechten demonstrieren." Das wäre sogar nachvollziehbar. Nur: Wir hören von den Gewerkschaften - und leider auch von euch - keinen Mucks angesichts von Aufrüstung und Kriegsvorbereitung.
Wo war ver.di, als der Senat seinen Rahmenplan "Zivile Verteidigung Krankenhäuser" vorgestellt hat, der unsere Krankenhäuser mit Hilfe der Bundeswehr kriegstüchtig machen soll? Stattdessen demonstriert ver.di lieber gegen eine Friedensdemo, zusammen mit den Parteien (Grüne, SPD, Linke), die in Bundestag bzw. Bundesrat grünes Licht gegeben haben für die größte Aufrüstung in der Geschichte der Bundesrepublik, für Kriegskredite ohne Limit.
Dass Aufrüstung und Faschismus miteinander zusammenhängen, seht ihr nicht. Das halte ich für zu kurz gedacht.
Freundliche Grüße“
Stark 👏👏
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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"The Bibi Files – Die Akte Netanjahu
Als erster amtierender Ministerpräsident Israels steht Benjamin Netanjahu vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Korruption im Amt vor. "Die Akte Netanjahu" beleuchtet das Korruptionsverfahren gegen Israels Premierminister – mit bislang unveröffentlichten Verhörvideos der wichtigsten Belastungszeugen. Die Dokumentation zeigt exklusiv, wie eng politische Macht, Medien und Justiz in Israel verwoben sind. Ein investigativer Film über Einfluss, Intrigen – und die Frage: Bröckelt Netanjahus Macht durch die Aussagen aus dem Innersten seines Systems?"
Als erster amtierender Ministerpräsident Israels steht Benjamin Netanjahu vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Korruption im Amt vor. "Die Akte Netanjahu" beleuchtet das Korruptionsverfahren gegen Israels Premierminister – mit bislang unveröffentlichten Verhörvideos der wichtigsten Belastungszeugen. Die Dokumentation zeigt exklusiv, wie eng politische Macht, Medien und Justiz in Israel verwoben sind. Ein investigativer Film über Einfluss, Intrigen – und die Frage: Bröckelt Netanjahus Macht durch die Aussagen aus dem Innersten seines Systems?"
www.ardmediathek.de
The Bibi Files – Die Akte Netanjahu - hier anschauen
Als erster amtierender Ministerpräsident Israels steht Benjamin Netanjahu vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Korruption im Amt vor. 'Die Akte Netanjahu' beleuchtet das Korruptionsverfahren gegen Israels Premierminister – mit bislang unveröffentlichten…
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Mit diesem Kriegsverbrecher macht Deutschland Geschäfte:
Zur gleichen Zeit, als gegen Benjamin Netanjahu ermittelt wurde, sorgte er dafür, dass die Hamas jeden Monat 35 Millionen Dollar aus Katar erhielt. „Er hat zugelassen, dass über 1 Milliarde Dollar an die Hamas geflossen ist.“ (The Bibi Files - NDR)
Zur gleichen Zeit, als gegen Benjamin Netanjahu ermittelt wurde, sorgte er dafür, dass die Hamas jeden Monat 35 Millionen Dollar aus Katar erhielt. „Er hat zugelassen, dass über 1 Milliarde Dollar an die Hamas geflossen ist.“ (The Bibi Files - NDR)
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Das Naturprodukt wird in der Alternativmedizin gegen Augen-, Knochen-, Lungen- und Viruserkrankungen eingesetzt.
Des Weiteren soll es bei Schlafproblemen und sogar bei Depressionen und Demenz helfen können.
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INSA-Umfrage zeigt: Angst frisst Meinungsfreiheit in Deutschland
Die Zahlen sind alarmierend: 84 Prozent der Deutschen glauben, dass man besser schweigt, als das Falsche zu sagen. In einem Land, das sich für demokratisch hält, wird das freie Wort zur Gefahr, vor allem für jene, die dem Mainstream nicht folgen. Was nach DDR klingt, ist längst deutsche Realität.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
ℹ️ Unterstützen: geht hier oder über SO DONE abschalten.
Die Zahlen sind alarmierend: 84 Prozent der Deutschen glauben, dass man besser schweigt, als das Falsche zu sagen. In einem Land, das sich für demokratisch hält, wird das freie Wort zur Gefahr, vor allem für jene, die dem Mainstream nicht folgen. Was nach DDR klingt, ist längst deutsche Realität.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
ℹ️ Unterstützen: geht hier oder über SO DONE abschalten.
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Forwarded from Matthias P.
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Friedensdemo 2. August Berlin
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Staatsanwaltschaft Berlin sieht keine Volksverhetzung bei Vergleich zwischen Deportationen (vor allem von Juden) im Dritten Reich 1941 und fiktiver Remigration 2030
Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie Staatsanwaltschaften den Volksverhetzungstatbestand politisch willkürlich anwenden.
Wenn Oppositionelle Deportationen im Dritten Reich im Jahr 1941 in den falschen Kontext setzen, dann werden Verfahren eröffnet, mit relativ hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Wenn solche Vergleiche gegen die AfD eingesetzt werden, dann passiert: nichts!
Ganze zwei Sätze war der Staatsanwaltschaft die „Begründung“ wert:
„Eine Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB setzt voraus, dass eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Dies ist dem von Ihnen zur Anzeige gebrachten Text nicht zu entnehmen.“
Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie Staatsanwaltschaften den Volksverhetzungstatbestand politisch willkürlich anwenden.
Wenn Oppositionelle Deportationen im Dritten Reich im Jahr 1941 in den falschen Kontext setzen, dann werden Verfahren eröffnet, mit relativ hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Wenn solche Vergleiche gegen die AfD eingesetzt werden, dann passiert: nichts!
Ganze zwei Sätze war der Staatsanwaltschaft die „Begründung“ wert:
„Eine Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB setzt voraus, dass eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Dies ist dem von Ihnen zur Anzeige gebrachten Text nicht zu entnehmen.“
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