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Paris‘ nukleare Ambitionen Angesichts eines möglichen strategischen US-Rückzugs aus Europa strebt Frankreich die Hauptrolle in einer gemeinsamen europäischen nuklearen Abschreckungsstrategie an. Ein Kommentar von Uwe Müller, weiterlesen auf HAINTZmedia.…
Deutsche Kosten für die Militarisierung Europas
Der Kampf gegen die „russische Bedrohung” hat eine Zeitenwende in Europa eingeläutet. Die europäischen Staats- und Regierungschefs versuchen immer noch, ihre Bürger mit Angstmacherei und Aggression davon zu überzeugen, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung zugunsten einer Militarisierung aufzugeben.
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Der Kampf gegen die „russische Bedrohung” hat eine Zeitenwende in Europa eingeläutet. Die europäischen Staats- und Regierungschefs versuchen immer noch, ihre Bürger mit Angstmacherei und Aggression davon zu überzeugen, Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung zugunsten einer Militarisierung aufzugeben.
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🇧🇬 Politikverbot für Präsidenten?
Sofia (Bulgarien), 09.10.2025: laut Aussage des ehemaligen Verteidigungsministers Krasimir Karakatchanov plant das bulgarische Regime, dem amtierenden Präsidenten Rumen Radev nach Ende seiner Amtszeit zwei Jahre Politikverbot zu erteilen. Grund: er ist zu EU-kritisch.
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#Bulgarien #Politikverbot #RumenRadev
09.10.2025 @ 13 : 00 hrs CET
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Sofia (Bulgarien), 09.10.2025: laut Aussage des ehemaligen Verteidigungsministers Krasimir Karakatchanov plant das bulgarische Regime, dem amtierenden Präsidenten Rumen Radev nach Ende seiner Amtszeit zwei Jahre Politikverbot zu erteilen. Grund: er ist zu EU-kritisch.
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Ab heute, dem 9. Oktober 2025, ist eine EU-weite Empfängerprüfung bei Überweisungen in Euro verpflichtend, bei der der Name des Zahlungsempfängers automatisch mit der IBAN abgeglichen wird. Ziel ist es, Betrugsversuche und Tippfehler bei Überweisungen zu reduzieren, indem die Bank den Zahler bei Übereinstimmungsabweichungen warnt. Die Prüfung funktioniert über ein Ampelsystem und gibt dem Zahler die Möglichkeit, die Zahlung trotzdem zu autorisieren, wobei die Haftung für den Verlust bei bewusster Ignorierung einer Warnung beim Zahler liegt.
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Dr. med. Franziska Rubin: Die Erste-Hilfe-Box für die Seele
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Der Gaza-Deal: Trump gibt Einigung bekannt
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde ein Abkommen über die Freilassung von Geiseln und den Zugang humanitärer Hilfe erzielt. Die Umsetzung in den kommenden Wochen wird zeigen, wie belastbar diese Vereinbarung tatsächlich ist.
Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Nach jahrelangen Verhandlungen wurde ein Abkommen über die Freilassung von Geiseln und den Zugang humanitärer Hilfe erzielt. Die Umsetzung in den kommenden Wochen wird zeigen, wie belastbar diese Vereinbarung tatsächlich ist.
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Gloria von Thurn und Taxis: Lieber unerhört als ungehört
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Marathonsitzung im Koalitionsausschuss: Die Ergebnisse
Bürgergeld gekürzt, Rentenungerechtigkeit, Straßen priorisiert, die schwarz-rote Koalition zieht eine Linie der Härte durch alle Lebensbereiche. Was als Pragmatismus verkauft wird, entpuppt sich als Politik der Ungleichgewichte zwischen sozialer Sicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftsmacht.
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BGH entlastet Ärzte: Keine private Haftung für Corona-Impfschäden bis 2023
(Karlsruhe, 9. Oktober 2025)
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Für Schäden durch sog. Corona-"Impfungen" bis zum 7. April 2023 haftet der behandelnde Arzt nicht privat. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.
Der III. Zivilsenat wies die Revision eines Patienten zurück, der seine Hausärztin für eine sog. Corona-"Impfung" im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitt, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der Impfung und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.
Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als "Werkzeuge" des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
Mein Kommentar: "Wir haben nur Befehle ausgeführt." Dieses Urteil überrascht mich in keiner Weise. Es war klar, dass die vielfach grob fahrlässig und in reiner Profitgier impfenden Ärzte keine Haftungsrisiken zu befürchten haben.
(Karlsruhe, 9. Oktober 2025)
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Für Schäden durch sog. Corona-"Impfungen" bis zum 7. April 2023 haftet der behandelnde Arzt nicht privat. Es kommt gemäß Art. 34 Satz 1 GG nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht.
Der III. Zivilsenat wies die Revision eines Patienten zurück, der seine Hausärztin für eine sog. Corona-"Impfung" im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitt, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der Impfung und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.
Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als "Werkzeuge" des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
Mein Kommentar: "Wir haben nur Befehle ausgeführt." Dieses Urteil überrascht mich in keiner Weise. Es war klar, dass die vielfach grob fahrlässig und in reiner Profitgier impfenden Ärzte keine Haftungsrisiken zu befürchten haben.
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BGH entlastet Ärzte: Keine private Haftung für Corona-Impfschäden bis 2023 (Karlsruhe, 9. Oktober 2025) Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt: Für Schäden durch sog. Corona-"Impfungen" bis zum 7. April 2023 haftet der behandelnde…
Kommentar eines Anwaltskollegen zum obigen Urteil des BGH:
"Die Begründung des BGH KANN nicht richtig sein, denn die angebliche Hoheitlichkeit hätte im Aufklärungsbogen stehen müssen, da sie sich nicht unmittelbar für den Patienten im Arztzimmer erschlossen hat. Zudem ist die in Bezug genommene ImpfVO eine Verwaltungsregelung, kein Gesetz. Sie begründete nur einen Anspruch, regelte aber nichts im Arzt-Patienten-Verhältnis. Der Aufklärungsbogen ist von einer privaten GmbH gestaltet worden, nicht vom Staat selbst. Außerdem lässt der BGH die §§ 630 c ff. BGB außer Acht, denn dann lag auch kein Behandlungsverhältnis vor. Besser, der Arzthaftungssenat des BGH hätte sich damit beschäftigt, das wäre der 6. Senat."
"Die Begründung des BGH KANN nicht richtig sein, denn die angebliche Hoheitlichkeit hätte im Aufklärungsbogen stehen müssen, da sie sich nicht unmittelbar für den Patienten im Arztzimmer erschlossen hat. Zudem ist die in Bezug genommene ImpfVO eine Verwaltungsregelung, kein Gesetz. Sie begründete nur einen Anspruch, regelte aber nichts im Arzt-Patienten-Verhältnis. Der Aufklärungsbogen ist von einer privaten GmbH gestaltet worden, nicht vom Staat selbst. Außerdem lässt der BGH die §§ 630 c ff. BGB außer Acht, denn dann lag auch kein Behandlungsverhältnis vor. Besser, der Arzthaftungssenat des BGH hätte sich damit beschäftigt, das wäre der 6. Senat."
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Warum? Wohl weil NMN funktioniert, die Pharmaindustrie keine Konkurenz mag.
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🟥 HERDECKE: KEINE U-Haft, KEIN Mord, KEINE Strafe? | ANWALT erklärt! | #INTERVIEW
Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in dem Fall nicht mal für TOTSCHLAG reichen, geschweige denn MORDVERSUCH, erklärt Anwalt MARKUS HAINTZ von HAINTZ legal.
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Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in dem Fall nicht mal für TOTSCHLAG reichen, geschweige denn MORDVERSUCH, erklärt Anwalt MARKUS HAINTZ von HAINTZ legal.
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🟥 HERDECKE: KEINE U-Haft, KEIN Mord, KEINE Strafe? | ANWALT erklärt! | #INTERVIEW Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in…
"Erschütternde Aussagen bei der Polizei
Bürgermeisterin stundenlang im Keller gefoltert
[...]
Darum gibt es keinen Haftbefehl
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat inzwischen nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Begründung: Dass die Adoptivtochter den Rettungsdienst alarmierte, wird als sogenannter „Rücktritt von der Tat“ bewertet. Deshalb werde kein Haftbefehl beantragt." https://archive.ph/nXVrK
Bürgermeisterin stundenlang im Keller gefoltert
[...]
Darum gibt es keinen Haftbefehl
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat inzwischen nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Begründung: Dass die Adoptivtochter den Rettungsdienst alarmierte, wird als sogenannter „Rücktritt von der Tat“ bewertet. Deshalb werde kein Haftbefehl beantragt." https://archive.ph/nXVrK
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Herdecke: Bürgermeisterin stundenlang im Keller gefoltert | News | BI…
archived 9 Oct 2025 20:51:06 UTC
🤔90🤡68🔥24❤12😱12🤣12🤮10👎4😢2
Markus Haintz auf X:
Amtsgericht in NRW stellt Strafverfahren wegen Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot nach viel gutem Zureden gegen unseren Mandanten ein.
Skandalös an solchen Fällen ist, dass die sog. Antifa sich auf Versammlungen ständig vermummt, was niemand interessiert.
Die Vermummung erfolgte offenkundig nicht, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen, sondern nur deshalb, um familiäre Nachteile zu vermeiden. Unser Mandant hat letztlich eine Geldauflage von 300 € akzeptiert, um keine beruflichen Konsequenzen durch eine Verurteilung zu riskieren.
Amtsgericht in NRW stellt Strafverfahren wegen Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot nach viel gutem Zureden gegen unseren Mandanten ein.
Skandalös an solchen Fällen ist, dass die sog. Antifa sich auf Versammlungen ständig vermummt, was niemand interessiert.
Die Vermummung erfolgte offenkundig nicht, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen, sondern nur deshalb, um familiäre Nachteile zu vermeiden. Unser Mandant hat letztlich eine Geldauflage von 300 € akzeptiert, um keine beruflichen Konsequenzen durch eine Verurteilung zu riskieren.
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Roger Ver, bekannt als „Bitcoin Jesus“, hat eine vorläufige Einigung mit dem US-Justizministerium (DOJ) getroffen, um etwa 48 Millionen US-Dollar an ausstehende Steuern zu zahlen und damit die Anklage wegen Steuerbetrugs zu beilegen.
Coindesk decrypt
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Glückwunsch, Roger.
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🟥 HERDECKE: KEINE U-Haft, KEIN Mord, KEINE Strafe? | ANWALT erklärt! | #INTERVIEW Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in…
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"HERDECKE: KEINE U-Haft, KEIN Mord, KEINE Strafe? | ANWALT erklärt! | #INTERVIEW
Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in dem Fall nicht mal für TOTSCHLAG reichen, geschweige denn MORDVERSUCH, erklärt Anwalt MARKUS HAINTZ von HAINTZ legal."
Nach der Pressekonferenz zum Ermittlungsstand in HERDECKE hat die Öffentlichkeit aufgrund der Aussagen der Staatsanwaltschaft MEHR Fragen als vorher. Warum 13 Messerstiche in dem Fall nicht mal für TOTSCHLAG reichen, geschweige denn MORDVERSUCH, erklärt Anwalt MARKUS HAINTZ von HAINTZ legal."
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ÄRZTE ALS „IMPF-BEAMTE“
Prof. Schwab kommentiert ein BGH-Urteil, das Ärzte hinsichtlich privater Haftung für Impfschäden aufgrund einer Corona-Impfung entlastet.
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Prof. Schwab kommentiert ein BGH-Urteil, das Ärzte hinsichtlich privater Haftung für Impfschäden aufgrund einer Corona-Impfung entlastet.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
E. Richard Brown: Rockefeller-Medizinmänner – Medizin und Kapitalismus in Amerika
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Wie die Superreichen ein Monster namens Big Pharma erschufen
Das legendäre Standardwerk über die Entstehung von Big Pharma!
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Wie die Superreichen ein Monster namens Big Pharma erschufen
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Jetzt erstmals in deutscher Sprache!
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