Markus Haintz auf 𝕏:
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in der BRAK-Ausgabe 2/26 zunächst mal zu Recht darauf hin, dass sich Angriffe auf Rechtsanwälte aufgrund deren Berufsausübung verbieten.
Allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass ich seit über 6 Jahren als oppositioneller Rechtsanwalt auf verschiedenste Art und Weise rechtswidrig angegriffen werde. Von Gerichten, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, der Antifa, von den Medien, seitens der Politik und auch von der (ehemals) eigenen Rechtsanwaltskammer Stuttgart für offenkundig zulässige Meinungsäußerungen, weil ich es gewagt habe, von einem #CovidRegime zu sprechen. Dafür wurde mir eine staatsgefährdende Straftat angedichtet.
"Die Aufklärung des Sachverhalts sowie die Bewertung der Äußerungen und Handlungen des Beschwerdegegners, u. a. im Hinblick auf etwaige Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats (dritter Titel des besonderen Teils des StGB), obliegt der Staatsanwaltschaft bzw. der Strafjustiz."
PS: Den Begriff #CovidRegime habe ich, soweit ersichtlich, erst auf Twitter und Co. etabliert.
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in der BRAK-Ausgabe 2/26 zunächst mal zu Recht darauf hin, dass sich Angriffe auf Rechtsanwälte aufgrund deren Berufsausübung verbieten.
Allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass ich seit über 6 Jahren als oppositioneller Rechtsanwalt auf verschiedenste Art und Weise rechtswidrig angegriffen werde. Von Gerichten, der Polizei, den Staatsanwaltschaften, der Antifa, von den Medien, seitens der Politik und auch von der (ehemals) eigenen Rechtsanwaltskammer Stuttgart für offenkundig zulässige Meinungsäußerungen, weil ich es gewagt habe, von einem #CovidRegime zu sprechen. Dafür wurde mir eine staatsgefährdende Straftat angedichtet.
"Die Aufklärung des Sachverhalts sowie die Bewertung der Äußerungen und Handlungen des Beschwerdegegners, u. a. im Hinblick auf etwaige Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats (dritter Titel des besonderen Teils des StGB), obliegt der Staatsanwaltschaft bzw. der Strafjustiz."
PS: Den Begriff #CovidRegime habe ich, soweit ersichtlich, erst auf Twitter und Co. etabliert.
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