Forwarded from ➖ Jay ➖
🦠 Corona – war da was?
Die ganze Wahrheit über die sogenannte Pandemie, die niemand erzählt.
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Markus Haintz auf X:
Der deutsche Staat erpresst Alleinerziehende, ihre Kinder gegen den Willen der Eltern zu impfen, wenn sich diese eine private Kinderbetreuung neben der allgemeinen Schulpflicht nicht leisten können.
Ich verachte dieses Land zutiefst. Geht, wenn ihr könnt.
PS: Grok weigert sich, ein Bild zu erstellen, auf dem ein Kind gezeigt wird, das mit einer Spritze geimpft wird.
(Bild: ShutterStock / Oksana Kuzmina)
Der deutsche Staat erpresst Alleinerziehende, ihre Kinder gegen den Willen der Eltern zu impfen, wenn sich diese eine private Kinderbetreuung neben der allgemeinen Schulpflicht nicht leisten können.
Ich verachte dieses Land zutiefst. Geht, wenn ihr könnt.
PS: Grok weigert sich, ein Bild zu erstellen, auf dem ein Kind gezeigt wird, das mit einer Spritze geimpft wird.
(Bild: ShutterStock / Oksana Kuzmina)
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Es scheint, als halten sich die Regierungsmitglieder inzwischen mit Strafanzeigen deutlich mehr zurück, als noch vor einem Jahr.
https://www.brandner-im-bundestag.de/anfragen/kleine-anfrage-18-dezember-2025-213123.html
https://www.brandner-im-bundestag.de/anfragen/kleine-anfrage-18-dezember-2025-213123.html
www.brandner-im-bundestag.de
Kleine Anfrage - 18. Dezember 2025 - 21/3123
Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen mit Stand November 2025
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Forwarded from ➖ Jay ➖
Zusatzakku – Nie wieder ohne Strom
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Markus Haintz auf 𝕏:
Staatsanwaltschaft Bonn stellt Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein, der Friedrich Merz als „verlogenes Arschloch“ bezeichnet haben soll.
Der Bundeskanzler hat keinen Strafantrag gestellt.
Der Post hatte lediglich 15 Ansichten, weshalb die Staatsanwaltschaft auch nicht nach § 188 StGB (sog. "Majestätsbeleidigung") ermittelt hat, was auch ohne Strafantrag möglich gewesen wäre.
Staatsanwaltschaft Bonn stellt Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein, der Friedrich Merz als „verlogenes Arschloch“ bezeichnet haben soll.
Der Bundeskanzler hat keinen Strafantrag gestellt.
Der Post hatte lediglich 15 Ansichten, weshalb die Staatsanwaltschaft auch nicht nach § 188 StGB (sog. "Majestätsbeleidigung") ermittelt hat, was auch ohne Strafantrag möglich gewesen wäre.
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HAINTZ.media
Markus Haintz auf X: Das Rätsel um die „bis zu 4999 Strafanträge“ von Merz ist gelöst Da der Bundeskanzler meine Frage nicht beantworten wollte, wie viele Strafanträge/Strafanzeigen er als MdB über das unlautere Meldeportal „So Done“ gestellt hat, beantworte…
Media is too big
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Markus Haintz auf 𝕏:
Der AfD-Abgeordnete plappert die offenkundigen Fake-News von den vermeintlich 5000 Strafanträgen durch Bundeskanzler Merz nach.
Dann behauptet er noch, dass ohne § 188 diese Anzeigen nicht möglich gewesen wären. Das ist Quatsch. Politiker können auch wegen "einfacher Beleidigung" nach § 185, Strafantragsdelikt (§ 194 StGB), anzeigen.
§ 188 ermöglicht lediglich eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag, sofern der betroffene Politiker nicht explizit einer Strafverfolgung widerspricht (§ 194 Abs. 1 Satz 4 StGB). Hierfür muss die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung für geboten halten.
Nach den mir vorliegenden Informationen hat Merz lediglich in bislang nachweisbar 24 Fällen Strafanträge gestellt. Belege, siehe 1. Kommentar.
Diese Strafanträge wurden über das unlautere private Meldeportal „So Done“ gestellt, auf das der Abgeordnete irgendwie anspielt, es aber nicht benennt. § 188 StGB ist für diese Art der Strafverfolgung irrelevant, weil Merz und andere Politiker wie Spahn, Habeck, Strack-Zimmermann, Hofreiter und Co. schlicht Sammelstrafanträge stellen, für "einfache" Beleidigungen gemäß § 185 StGB.
Miserable Vorbereitung der AfD zu einer wichtigen Debatte. Das ist peinlich.
Seit eineinhalb Jahren habe ich zu diesem Thema hunderte Beiträge veröffentlicht. Ich habe dazu sogar bei einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag bei der AfD referiert und als Erster auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Aber offenbar scheint man diese Informationen nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Wer zu dem Thema „So Done“ und Strafanträge von Merz ein paar Hintergrundinfos möchte, kann diese in meinen Beiträgen (siehe Kommentare) nachlesen.
_________________________________________________________________
haintz.media/artikel/recht/das-raetsel-um-die-bis-zu-4999-strafantraege-von-merz-ist-geloest/
https://haintz.media/artikel/recht/nein-merz-hat-nicht-fast-5000-strafantraege-wegen-beleidigung-ueber-so-done-gestellt/
https://youtube.com/watch?v=G7znsTxiw10
https://youtube.com/watch?v=u-w01Vw-h3A
https://youtube.com/watch?v=Z1MyKOs2AQM
Der AfD-Abgeordnete plappert die offenkundigen Fake-News von den vermeintlich 5000 Strafanträgen durch Bundeskanzler Merz nach.
Dann behauptet er noch, dass ohne § 188 diese Anzeigen nicht möglich gewesen wären. Das ist Quatsch. Politiker können auch wegen "einfacher Beleidigung" nach § 185, Strafantragsdelikt (§ 194 StGB), anzeigen.
§ 188 ermöglicht lediglich eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag, sofern der betroffene Politiker nicht explizit einer Strafverfolgung widerspricht (§ 194 Abs. 1 Satz 4 StGB). Hierfür muss die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung für geboten halten.
Nach den mir vorliegenden Informationen hat Merz lediglich in bislang nachweisbar 24 Fällen Strafanträge gestellt. Belege, siehe 1. Kommentar.
Diese Strafanträge wurden über das unlautere private Meldeportal „So Done“ gestellt, auf das der Abgeordnete irgendwie anspielt, es aber nicht benennt. § 188 StGB ist für diese Art der Strafverfolgung irrelevant, weil Merz und andere Politiker wie Spahn, Habeck, Strack-Zimmermann, Hofreiter und Co. schlicht Sammelstrafanträge stellen, für "einfache" Beleidigungen gemäß § 185 StGB.
Miserable Vorbereitung der AfD zu einer wichtigen Debatte. Das ist peinlich.
Seit eineinhalb Jahren habe ich zu diesem Thema hunderte Beiträge veröffentlicht. Ich habe dazu sogar bei einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag bei der AfD referiert und als Erster auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Aber offenbar scheint man diese Informationen nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Wer zu dem Thema „So Done“ und Strafanträge von Merz ein paar Hintergrundinfos möchte, kann diese in meinen Beiträgen (siehe Kommentare) nachlesen.
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haintz.media/artikel/recht/das-raetsel-um-die-bis-zu-4999-strafantraege-von-merz-ist-geloest/
https://haintz.media/artikel/recht/nein-merz-hat-nicht-fast-5000-strafantraege-wegen-beleidigung-ueber-so-done-gestellt/
https://youtube.com/watch?v=G7znsTxiw10
https://youtube.com/watch?v=u-w01Vw-h3A
https://youtube.com/watch?v=Z1MyKOs2AQM
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"Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen.
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)"
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen.
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)"
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion...
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