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Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Entscheidung die Voraussetzungen für Afghaninnen geschaffen, erfolgversprechende Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen. Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt Europas, sich, weit entfernt von der ursprünglichen Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, für Menschenrechte und Menschenwürde nach rechtsstaatlichen Maßstäben weltweit verpflichtet zu erklären. Profiteure unterstützen diese Entwicklung. Der eventuell entgegenstehende Wille derjenigen, die die auferlegte humanitäre Leistung erbringen sollen, ist offensichtlich nachrangig ebenso wie die Gefahren aus einer weiter steigenden Belastung der Sozialsysteme.
https://netzwerkkrista.de/2026/02/20/asyl-ein-recht-ohne-grenzen-der-europaeische-gerichtshof-gewaehrt-afghaninnen-unbegrenzt-asyl/
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Forwarded from ➖ Jay ➖
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
TE-Exklusiv: Mischt sich die Regierung von Rheinland-Pfalz in Gerichtsverfahren ein?

[...]

Jetzt betritt der renommierte Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz die Arena.

Sein Mandant, Herr M., habe in dem beanstandeten Kommentar lediglich die Frage aufgeworfen, wie viele schwarzafrikanische Männer Frau Bünger pro Tag im weltweit als Flüchtlingsinsel berüchtigten Lampedusa denn ankommen sehen möchte.

„Fleischpenisse“ sei hier lediglich eine Anspielung auf vermeintlich oder tatsächlich größere Penisse bei farbigen Männern. Dieses Motiv werde häufig satirisch (oder auch pornografisch) dargestellt. Herr M. greife es lediglich auf, um Migrationskritik zu äußern. Das sei von der Wortwahl her womöglich anstößig, aber sicher nicht strafbar.

[...]

Nun passiert das Unglaubliche:

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium halten müsse und eine Zustimmung von dort brauche.

Die Anwälte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.

Überhaupt sei unklar, wie die Bezeichnung „Fleischpenisse“ für afrikanische Männer den Tatbestand der Beleidigung gegenüber Frau Bünger erfüllen könne.

Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten müssten unverzüglich eingestellt werden.

[...]

Die Folgen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat im Prozess die beschriebene Aussage gemacht. Das wird anwaltlich versichert.

Doch die Staatsanwaltschaft will davon nichts wissen. Und auch das Justiz- sowie das Innenministerium in Rheinland-Pfalz dementieren, dass es eine entsprechende Weisung gibt.

Im Prozess wurde Herr M. übrigens freigesprochen. Doch das Drama ist für ihn keineswegs vorbei: Kurz vor Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Es wird also zu einem neuen Gerichtstermin kommen – vermutlich in mehreren Monaten.
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Forwarded from ➖ Jay ➖
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Strack-Zimmermann nimmt Klage auf Geldentschädigung zurück und trägt die Prozesskosten

Die FDP-Politikerin verklagte unseren Mandanten auf Geldentschädigung und Anwaltskosten in Höhe von knapp 1500 €. Aufgrund eines Insolvenzverfahrens des Beklagten trägt sie nun die Kosten des Rechtsstreits, die sie auf den Beklagten abwälzen wollte.

Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia.

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