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Lügner und Kriegstreiber Trump vor knapp 2 Jahren:
„Ich werde den Krieg in der Ukraine beenden. Ich werde das Chaos im Nahen Osten beenden. Und ich werde, ich verspreche es Euch, den 3. Weltkrieg verhindern. Es wird keinen 3. Weltkrieg geben. Denn jetzt stehen wir kurz davor.“
(Donald J. Trump am 13.07.2024 in Butler/PA)

In der Ukraine ist nach wie vor Krieg und den Nahen Osten hat Trump mit dem Irankrieg selbst angezündet. Wir sind mittendrin im 3. Weltkrieg und Trump hat einen erheblichen Teil dazu beigetragen.
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👀🛍 Trump-Familien-Mafia enttarnt: WLFI friert Millionen von Justin Sun ein – WLFI „DeFi“ entpuppt sich als zentrale Kontrollmaschine! ‼️👀

📌 World Liberty Financial (WLFI), das Krypto-Projekt der Trump-Familie, wirbt mit Dezentralisierung und Freiheit. In Wahrheit hat es eine versteckte Blacklist-Funktion im Smart Contract eingebaut, mit der das Team jede Wallet ohne Grund, Vorwarnung oder Einspruchsmöglichkeit einfrieren kann.

🆕 Im September 2025 wurde genau das mit Justin Sun gemacht – einem der größten Investoren und Trump-Unterstützer. Er hatte rund 75 Millionen Dollar in WLFI gesteckt. Nachdem er einen kleinen Teil seiner Tokens bewegte, sperrte das Trump-Team seine Wallet mit Hunderten Millionen Tokens. Bis heute (April 2026) sind sie eingefroren – Sun hat dadurch bereits 60–70 Millionen Dollar Verlust.

🔖 Das ist keine Dezentralisierung, das ist eine klassische Machtdemonstration der Trump-Familie. Sie verkaufen dir „finanzielle Freiheit ohne Banken“, behalten aber selbst den ultimativen Schalter in der Hand. Heute trifft es einen Milliardär wie Sun – morgen dich. Versteckte Hintertüren statt echter Blockchain-Freiheit. Typisch zentralisierte Kontrolle, nur mit Trump-Logo drauf. Ein weiterer Beweis, dass WLFI weniger DeFi ist, sondern ein Instrument der Trump-Familie, um Geld einzusammeln und die Fäden zu ziehen.

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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭 (Markus Haintz)
Unterstützungsaufruf in eigener Sache

Im letzten Jahr ist unsere mediale Reichweite erheblich gestiegen, was sich aber leider nicht durch höhere Einnahmen bemerkbar macht.

Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.

Auf Dauer ist ein redaktioneller Betrieb so nicht aufrechtzuerhalten, weshalb wir, wie bereits am 1. November angekündigt, unsere Kosten deutlich reduzieren müssen. Die Budgets für unsere freien Mitarbeiter haben wir deutlich gekürzt und auch freie Mitarbeiter "entlassen", da der bisherige Umfang nicht mehr finanzierbar ist.

Wir haben keine reichen Gönner (mit politischer Agenda) im Hintergrund, wir finanzieren uns größtenteils aus Kleinspenden. Ohne eure freiwillige Unterstützung unserer Arbeit können wir bei diesen Zahlen so nicht mehr weitermachen.

Unsere Arbeit ist aufwendig, birgt eine Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Risiken und ist nur mit einer angemessenen Finanzierung zu leisten.

Wenn wir auch weiterhin politische und rechtliche Skandale aufdecken sowie medial und rechtlich dagegen vorgehen sollen, geht das nur mit eurer Unterstützung, am besten per Dauerauftrag.

Weder kann noch will ich auf Dauer eine mediale Arbeit querfinanzieren, die sich nicht von selbst trägt. Es hängt also von eurer Unterstützung ab, ob und wie wir in Zukunft unsere Arbeit fortführen können.

Einer der nächsten Schritte wird sein, unsere Inhalte mehr in Richtung YouTube zu verlagern, da dort noch eine realistische Chance besteht, einen redaktionellen Betrieb mittels der auf YouTube wesentlich besseren Einnahmemöglichkeiten zu finanzieren.

Nach nunmehr knapp 6 Jahren zeigt sich, dass eine weitestgehend spendenabhängige Tätigkeit inzwischen nicht mehr ausreicht, um unsere Arbeit zu finanzieren.

Danke an alle, die meine und unsere Arbeit in den letzten sechs Jahren unterstützt haben und diese hoffentlich auch weiter ermöglichen werden.

Unterstützen könnt ihr uns hier, am besten per Dauerauftrag auf unser Bankkonto,

Kontoinhaber: HAINTZ.media GmbH,
IBAN: LT95 3250 0992 4908 4106

sowie per PayPal.

Markus Haintz und das HAINTZmedia-Team
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Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen ohne vorherige Mahnung unzulässig

Unser Mandant wurde vom Rundfunk Berlin-Brandenburg mit einer Zwangsvollstreckung überrascht. Er wandte sich an das VG Berlin und beantragte, den Rundfunk Berlin-Brandenburg zu verpflichten, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia.

ℹ️ Unterstützen geht hier oder über SO DONE abschalten
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Unterstützungsaufruf in eigener Sache für Prozesskosten

Am 28. August 2021 äußerte der Berliner Polizist Matthias H. auf einer Demonstration während eines Livestreams mir gegenüber:

„Dachte, du bist beim Verfassungsschutz, Markus.“

Ich habe den Polizisten auf Unterlassung verklagt. Unter normalen Umständen wäre die Unterlassungsklage ein absoluter "Selbstläufer" gewesen. Wer einen anderen öffentlich als V-Mann bezeichnet, muss das belegen oder wird zur Unterlassung verurteilt. Anders sieht es aber aus, wenn man gegen staatliche Beamte klagt und vom Staat bezahlte Richter hierüber urteilen.

Die Berliner Landrichterin Dr. Rößler-Tolger versuchte von Anfang an, Argumente dafür zu finden, dass keinesfalls ein Unterlassungsanspruch besteht. Die Aussage sei leise und kaum wahrnehmbar gewesen, was falsch ist. Nach Ansicht der Richterin bedeutet die Aussage des Polizisten, „Dachte, du bist beim Verfassungsschutz, Markus.“, das genaue Gegenteil.

Im Gesamtkontext verbindet dieser Rezipient diese Äußerung nicht mit einem Zusammenwirken von Polizei und Verfassungsschutz auf, sondern in ironischer Weise in gegenteiliger Richtung dahin, der Kläger führe sich nicht so auf, als arbeite er beim Verfassungsschutz, sonst müsse er mit der Polizei an einem Strang ziehen, diese jedenfalls nicht derartig kritisieren. Der Rezipient entnimmt dem - in der vorliegenden Situation auch im Zusammenhang mit der die kaum vernehmbare Äußerung laut und mehrfach wiederholenden Antwort des Klägers, dass an etwaigen - nicht vom Beklagten stammenden Gerüchten - nichts „dran sein könne“, da der Kläger dies - nach dem Verständnis des Rezipienten - sonst nicht laut und mehrfach wiederholt, sondern eher überspielt hätte.

Das Landgericht Berlin II wies die Klage ab und sah in der Aussage eine zulässige Meinungsäußerung, was rechtlich nicht ansatzweise vertretbar ist.

Das Kammergericht Berlin teilte bezüglich unserer Berufung mit, dass diese offenkundig unbegründet sei. Aus dem Hinweis des Gerichts durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Elzer ergibt sich, dass er die Berufungsbegründung gar nicht gelesen hatte, da er Ausführungen zur Geldentschädigung gemacht hat, die überhaupt nicht Gegenstand der Berufung war. Dennoch wies er zusammen mit der Richterin am Kammergericht Schönberg und dem Richter am Kammergericht Schneider die Berufung zurück.

Grundsätzlich wird die Wiederholungsgefahr bei einer Äußerung vermutet, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Das Kammergericht half sich aber mit einem Hinweis auf eine vermeintliche Sondersituation, ohne dies auch nur ansatzweise ausreichend zu begründen, und verwies auf BGH-Rechtsprechung, die ersichtlich zu nicht vergleichbaren Sachverhalten erging. Ich war auf einer Vielzahl von Demonstrationen in Berlin und kann auch in Zukunft jederzeit wieder dem Polizisten dort über den Weg laufen, der meint, mich im Rahmen von Pressearbeit als V-Mann betiteln zu müssen.

Eine Revision war in dem Fall nicht möglich, von einer Verfassungsbeschwerde wurde abgesehen, da diese üblicherweise mit einem Zweizeiler beantwortet wird, ohne dass sich das Verfassungsgericht ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen würde.

Derartige Prozesse braucht man in Deutschland als Oppositioneller nicht mehr zu führen. Bei einem umgekehrten Sachverhalt kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ich gegenüber jedem, den ich in welchem Kontext auch immer als V-Mann bezeichnen würde, zur Unterlassung verurteilt werden würde.

Die Prozesskosten für diesen Fall betrugen über 8000 €


Wer findet, dass dieser Prozess es wert war, geführt zu werden, den bitte ich um Unterstützung bezüglich der Prozesskosten. Sollte wider Erwarten ein höherer Betrag eingehen, wird dieser dem Projekt
www.sodone-abschalten.de zugutekommen.

ℹ️ Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH
Sparkasse Ulm (Fremdgeldkonto)
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Betreff: Verfassungsschutz, 90-23

oder per Paypal.
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