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Daphne Weber kandidiert für die Partei die Linke für das Europaparlament und hat nach eigenen Angaben gestern den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz wegen angeblicher #Volksverhetzung angezeigt.
Das ZDF berichtete von dieser rechtlich haltlosen und unbedeuteten Anzeige mit einer „Eilmeldung“. Hintergrund ist die Aussage von Friedrich Merz bezüglich der Zahnbehandlungen von Geflüchteten.
Wer mehr über die Partei die Linke erfahren möchte, kann das im nachfolgenden Video von Horizont (Folgeempfehlung) tun. Dass die (populistische) Aussage von Herrn Merz der Realität entspricht, könnt ihr dem Beitrag von Julian Reichelt, siehe unten, entnehmen.
Das ZDF berichtete von dieser rechtlich haltlosen und unbedeuteten Anzeige mit einer „Eilmeldung“. Hintergrund ist die Aussage von Friedrich Merz bezüglich der Zahnbehandlungen von Geflüchteten.
Wer mehr über die Partei die Linke erfahren möchte, kann das im nachfolgenden Video von Horizont (Folgeempfehlung) tun. Dass die (populistische) Aussage von Herrn Merz der Realität entspricht, könnt ihr dem Beitrag von Julian Reichelt, siehe unten, entnehmen.
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
👉 hier im Video👈
Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
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Verurteilt: Bezug auf Nürnberger Kodex strafbar
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
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