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TomLausen im Interview
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Rechtsanwälte Edgar Siemund und Sven Lausen im Interview
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Forwarded from GGI - Grüne für Grundrechte & Informationsfreiheit
Eilmeldung: Die weitgehend ungeschwärzten #RKIProtokolle wurden soeben veröffentlicht.
Sie sind 👉 hier 👈 abrufbar.
Dazu auch die Erklärung des RKI.
(X-Link)
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Forwarded from GGI - Grüne für Grundrechte & Informationsfreiheit
Am 07. Mai 2024 fand unsere Veranstaltung „RKI-Files in Wien“ statt, mit Stefan Homburg, Madeleine Petrovic, Markus Haintz uvm.
Heute wurde der Vortrag „Eine Analyse der freigeklagten RKI-Protokolle“ von Prof. Stefan Homburg veröffentlicht.
Hier könnt ihr ihn sehen 👉 YouTube
Weitere Videos folgen demnächst.
#RKIFiles #RKIProtokolle
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"Die RKI-Protokolle" - Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Stefan Homburg bei "RKI-Files in Wien"
Am 7. Mai 2024 hat Prof. Dr. Stefan Homburg bei der Veranstaltung "RKI-Files und Coronaprotokolle in Wien" den vielbeachteten Vortrag "Die RKI-Protokolle" gehalten.
Prof. Dr. Homburg thematisiert darin die vom Magazin Multipolar freigeklagten Protokolle…
Prof. Dr. Homburg thematisiert darin die vom Magazin Multipolar freigeklagten Protokolle…
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Nun wissen wir auch, wer den Auftrag zum hochskalieren gegeben hat. Laut dem RKI war es der damalige Vizepräsident und heutige Präsident, Lars Schaade. #RKIProtokolle (Seite 370)
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Forwarded from Philipp Kruse, Rechtsanwalt
PRESS RELEASE_LAWYERS PRESS CONFERENCE.pdf
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PRESSEMITTEILUNG (Lawyers Press Conference e. WHO)
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HAINTZ_MediaLaw an den Sprecher des Verteidigungsministeriums in Wien, der in einem gemeinsamen Luftverteidigungssystem kein militärisches Bündnis sieht und die Bevölkerung in Österreich für dumm verkauft.
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"Angriff auf russischen Atom-Radar "ist bemerkenswert" - Reisners Blick auf die Front" | ntv
Kommentar: Wenn die Ukraine die nuklearen Verteidigungsfähigkeiten Russlands durch gezielte Angriffe auf deren Radar-Frühwarnsysteme einschränkt, dann ist das ein "Spiel" mit dem atomaren Feuer. Weder die Russen noch die Amerikaner werden sich sowas militärisch dauerhaft gefallen lassen und derartiges als Vorstufe zu einem atomaren Angriff werten, den sie dann nicht mehr auf ihren Radars erkennen könnten. Auch deshalb ist es geradezu wahnsinnig der Ukraine Langstreckenwaffen zu liefern, die genau für solche provokativen Angriffe eingesetzt werden können.
Kommentar: Wenn die Ukraine die nuklearen Verteidigungsfähigkeiten Russlands durch gezielte Angriffe auf deren Radar-Frühwarnsysteme einschränkt, dann ist das ein "Spiel" mit dem atomaren Feuer. Weder die Russen noch die Amerikaner werden sich sowas militärisch dauerhaft gefallen lassen und derartiges als Vorstufe zu einem atomaren Angriff werten, den sie dann nicht mehr auf ihren Radars erkennen könnten. Auch deshalb ist es geradezu wahnsinnig der Ukraine Langstreckenwaffen zu liefern, die genau für solche provokativen Angriffe eingesetzt werden können.
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Forwarded from AUF1
🔥 „Hochskalieren!“ ER gab das Kommando!
Es war RKI-Präsident Lars Schaade.
Sein Name hätte der Öffentlichkeit nie bekannt werden sollen, damit die Verstrickungen von Politik und RKI nicht bekannt werden.
Rechtsanwalt Markus Haintz stellt fest:
Nun wissen wir auch, wer den Auftrag zum Hochskalieren gegeben hat. Laut dem RKI war es der damalige Vizepräsident und heutige Präsident, Lars Schaade. #RKIProtokolle (Seite 370)
Es war RKI-Präsident Lars Schaade.
Sein Name hätte der Öffentlichkeit nie bekannt werden sollen, damit die Verstrickungen von Politik und RKI nicht bekannt werden.
Rechtsanwalt Markus Haintz stellt fest:
Nun wissen wir auch, wer den Auftrag zum Hochskalieren gegeben hat. Laut dem RKI war es der damalige Vizepräsident und heutige Präsident, Lars Schaade. #RKIProtokolle (Seite 370)
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"Eine Frage Herr Haintz:
gibt es eine rechtliche Handhabe gegen ein Mitglied des Bundestages welcher ukrainische Granaten eigenhändig vor Ort unterschreibt?"
Meine Antwort: Eine rechtliche Handhabe gegen so viel Dummheit? Nein, soweit ich weiß gibt es die nicht.
Aber wenn #Kriegstreiber Marcus Faber von der FDP es ernst meinen würde, dann würde er sich freiwillig für die Front melden, statt nur Granaten zu beschriften und andere sterben zu lassen.
gibt es eine rechtliche Handhabe gegen ein Mitglied des Bundestages welcher ukrainische Granaten eigenhändig vor Ort unterschreibt?"
Meine Antwort: Eine rechtliche Handhabe gegen so viel Dummheit? Nein, soweit ich weiß gibt es die nicht.
Aber wenn #Kriegstreiber Marcus Faber von der FDP es ernst meinen würde, dann würde er sich freiwillig für die Front melden, statt nur Granaten zu beschriften und andere sterben zu lassen.
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Forwarded from Prozessbeobachtungen
OLG Frankfurt 28.5.2024
3. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:47 Uhr, die Presseplätze sind zu einem Drittel besetzt, Zuschauer zu ¾.
Mehrere Anträge vom 21.5.24 werden zu Beginn als unbegründet abgelehnt. Zur mehrfachen körperlichen Kontrolle der Angeklagten wird mitgeteilt, daß diese nicht durch die Gerichtswachtmeister erfolgt, sondern in eigener Zuständigkeit der jeweiligen Einsatzbeamten durchgeführt wird.
Für Birgit M.-W. stellt RA’in Rueber-Unkelbach einen Antrag zur Ladungsverfügung des Vorsitzenden vom 24.5.24. Es wird die Reihenfolge der Beweisaufnahme beanstandet, nach der noch vor den Einlassungen der Angeklagten schon Zeugen vernommen werden sollen. Die Angeklagten sind immer noch nicht auf dem neuesten Stand. Die Verteidigerarbeit ist immer noch behindert. Eine Unterbrechung der Hauptversammlung aus diesem Grund wird beantragt. Mehrere Verteidiger schließen sich an. Weitere Anträge werden angemeldet und ohne Rechtsverlust auf das Ende der Verhandlung verschoben.
Ab 10:15 Uhr sagt Vitalia.B zu den persönlichen Verhältnissen aus. Sie kommt aus einem guten Elternhaus, hat eine jüngere Schwester und Germanistik in Kaliningrad studiert. Ab 2012 bis 2019 dann in Heidelberg Europäische Kunstgeschichte mit Abschluß magna cum laude(sehr gut). Erstmalige Einreise nach Deutschland war Ende 2002 um die Deutschkenntnisse zu vertiefen und die Kultur besser kennen zu lernen. Sie wurde immer großzügig vom Elternhaus finanziell unterstützt und hat kurzzeitig auch als Aupair in Heidelberg gearbeitet. 2015 hatte sie Prinz Reuss kennen und ab 2016 lieben gelernt. 2022 zog sie nach Thüringen ins Schloß des Prinz Reuss und kümmerte sich dort um die Kunstsammlung des Prinzen sowie seine Tochter (Down Syndrom). Hierzu war sie per Arbeitsvertrag für 750,- €/Monat seit Februar 2021 angestellt.
Die Einlassung zur Person endet um 11.30 Uhr. Die Bundesanwaltschaft und keiner der Verteidiger haben weitere Fragen.
Ab 11.40 Uhr bis 12:45 Uhr stellt RA Dalla Fini für Max.E. einen langen Antrag das Verfahren gegen Max E. gemäß §260, Abs. 3 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Er begründet mit Strafklageverbrauch wegen einer bereits rechtskräftigen Verurteilung des AG München (Mai 2024) wegen einer Trunkenheitsfahrt im März 2022, sowie dem Recht auf ein faires Verfahren nach §6 EMRK. Zum wiederholten Mal wird bemängelt, daß die Zersplitterung der Verfahren nicht zulässig sei und die Angeklagten aus Stuttgart und München, insbesondere Marco v.H. und Alexander Q. äußerst relevant für die hiesigen Angeklagten und zwingend für das hiesige Verfahren nötig seien.
Die Mehrheit der Anwälte schließen sich dem Antrag mindestens teilweise an, soweit die Ausführungen auch ihre Mandanten betreffen.
Um 12:51 Uhr geht es in die Mittagspause bis 14.00 Uhr.
Um 14.20 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Der vorsitzende Richter informiert kurz über eine Bombendrohung. Der Umstand wäre jedoch bekannt und im Vorfeld geklärt. Das Ganze wäre nicht ernst zu nehmen gewesen.
Hintergrund war, daß eine Prozeßbeobachterin von einem anderen Prozeßbeobachter beschuldigt wurde einen Anschlag auf das Gericht verüben zu wollen. Sie wurde von der Polizei in der Pause abgeführt, untersucht und nach einer Gefährderansprache wieder in den Gerichtssaal entlassen.
Ab 14:23 Uhr bis 14:46 Uhr stellt RA Prof. Schwab für Johanna F.-J. ebenfalls einen Antrag das Verfahren gem. §260, Abs.3 StPO einzustellen und den Haftbefehl aufzuheben. Er zitiert lange und eindringlich aus einer am 5.12.23 um 23.30 Uhr ausgestrahlten 45 minütigen ARD Doku „Schattenreich – Die Umsturzpläne der Reichsbürger. Die Ausstrahlung erfolgte schon Tage BEVOR überhaupt die Anklage erhoben wurde!
3. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:47 Uhr, die Presseplätze sind zu einem Drittel besetzt, Zuschauer zu ¾.
Mehrere Anträge vom 21.5.24 werden zu Beginn als unbegründet abgelehnt. Zur mehrfachen körperlichen Kontrolle der Angeklagten wird mitgeteilt, daß diese nicht durch die Gerichtswachtmeister erfolgt, sondern in eigener Zuständigkeit der jeweiligen Einsatzbeamten durchgeführt wird.
Für Birgit M.-W. stellt RA’in Rueber-Unkelbach einen Antrag zur Ladungsverfügung des Vorsitzenden vom 24.5.24. Es wird die Reihenfolge der Beweisaufnahme beanstandet, nach der noch vor den Einlassungen der Angeklagten schon Zeugen vernommen werden sollen. Die Angeklagten sind immer noch nicht auf dem neuesten Stand. Die Verteidigerarbeit ist immer noch behindert. Eine Unterbrechung der Hauptversammlung aus diesem Grund wird beantragt. Mehrere Verteidiger schließen sich an. Weitere Anträge werden angemeldet und ohne Rechtsverlust auf das Ende der Verhandlung verschoben.
Ab 10:15 Uhr sagt Vitalia.B zu den persönlichen Verhältnissen aus. Sie kommt aus einem guten Elternhaus, hat eine jüngere Schwester und Germanistik in Kaliningrad studiert. Ab 2012 bis 2019 dann in Heidelberg Europäische Kunstgeschichte mit Abschluß magna cum laude(sehr gut). Erstmalige Einreise nach Deutschland war Ende 2002 um die Deutschkenntnisse zu vertiefen und die Kultur besser kennen zu lernen. Sie wurde immer großzügig vom Elternhaus finanziell unterstützt und hat kurzzeitig auch als Aupair in Heidelberg gearbeitet. 2015 hatte sie Prinz Reuss kennen und ab 2016 lieben gelernt. 2022 zog sie nach Thüringen ins Schloß des Prinz Reuss und kümmerte sich dort um die Kunstsammlung des Prinzen sowie seine Tochter (Down Syndrom). Hierzu war sie per Arbeitsvertrag für 750,- €/Monat seit Februar 2021 angestellt.
Die Einlassung zur Person endet um 11.30 Uhr. Die Bundesanwaltschaft und keiner der Verteidiger haben weitere Fragen.
Ab 11.40 Uhr bis 12:45 Uhr stellt RA Dalla Fini für Max.E. einen langen Antrag das Verfahren gegen Max E. gemäß §260, Abs. 3 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Er begründet mit Strafklageverbrauch wegen einer bereits rechtskräftigen Verurteilung des AG München (Mai 2024) wegen einer Trunkenheitsfahrt im März 2022, sowie dem Recht auf ein faires Verfahren nach §6 EMRK. Zum wiederholten Mal wird bemängelt, daß die Zersplitterung der Verfahren nicht zulässig sei und die Angeklagten aus Stuttgart und München, insbesondere Marco v.H. und Alexander Q. äußerst relevant für die hiesigen Angeklagten und zwingend für das hiesige Verfahren nötig seien.
Die Mehrheit der Anwälte schließen sich dem Antrag mindestens teilweise an, soweit die Ausführungen auch ihre Mandanten betreffen.
Um 12:51 Uhr geht es in die Mittagspause bis 14.00 Uhr.
Um 14.20 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Der vorsitzende Richter informiert kurz über eine Bombendrohung. Der Umstand wäre jedoch bekannt und im Vorfeld geklärt. Das Ganze wäre nicht ernst zu nehmen gewesen.
Hintergrund war, daß eine Prozeßbeobachterin von einem anderen Prozeßbeobachter beschuldigt wurde einen Anschlag auf das Gericht verüben zu wollen. Sie wurde von der Polizei in der Pause abgeführt, untersucht und nach einer Gefährderansprache wieder in den Gerichtssaal entlassen.
Ab 14:23 Uhr bis 14:46 Uhr stellt RA Prof. Schwab für Johanna F.-J. ebenfalls einen Antrag das Verfahren gem. §260, Abs.3 StPO einzustellen und den Haftbefehl aufzuheben. Er zitiert lange und eindringlich aus einer am 5.12.23 um 23.30 Uhr ausgestrahlten 45 minütigen ARD Doku „Schattenreich – Die Umsturzpläne der Reichsbürger. Die Ausstrahlung erfolgte schon Tage BEVOR überhaupt die Anklage erhoben wurde!
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Forwarded from Prozessbeobachtungen
Er begründet wie folgt: (es folgen Schwab Zitate aus dem Antrag):
Das Referat aller Zitate aus dem ARD Beitrag lässt nur den Schluß zu, daß die Ermittler den Autoren des Beitrags offenbar weite Teile der Ermittlungsakte zugänglich gemacht haben.
Die intensive Zusammenarbeit zwischen Sicherheitskräften und Medien schon vor dem 7.12.22 hatte nur ein einziges Ziel:Die mediale Vorverurteilung der angeblich am Putsch Beteiligten.
Wenn man die Stimmung in der Öffentlichkeit formen will, nimmt man es eben mit der Unschuldvermutung nicht mehr so genau.
Der Effekt dieser medialen Vorverurteilung ist fatal, denn der Druck, der jetzt auf den Gerichten lastet, ist immens. Jeder Richter, der es wagt, einen der hier Angeklagten freizusprechen oder auch nur zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen, riskiert einen medialen shitstorm folgenden Inhalts: Die Sicherheitsbehörden verteidigten aufopferungsvoll die Demokratie und die Gerichte fielen ihnen in den Rücken!
Appell an eine Selbstreflexion des Senats: Sind Sie angesichts dieses medialen Drucks wirklich in der Lage unvoreingenommen und ergebnisoffen zu urteilen?
Das Urteil über die Angeklagten und Johanna F. ist doch längst gesprochen und zwar außerhalb des Gerichtssaals!
RA Schwab kritisiert nicht den Senat, sondern das Verhalten der grob unredlichen Ermittlungsbehörden. Ein faires Verfahren ist nicht mehr möglich.
Alle Anwälte schließen sich der Argumentation aus diesem Antrag für ihre Mandanten grundsätzlich an.
Es folgt ein weiterer Antrag des RA Sieg für Prinz Reuss auf Haftverschonung, sowie ein Beweisantrag sämtliche Angeklagten aus Stuttgart und München als Zeugen zu vernehmen. Sie können bezeugen, daß die Allianz den Umsturz herbeiführen sollte und nicht sie selbst. § 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ist nicht über das Versuchsstadium hinaus gekommen und somit nicht erfüllt.
14:57 Uhr folgt ein weitere Antrag des RA Lober für Birgit M.-W. die Teilhabe am WLAN Netzwerk des OLG während der Verhandlung einzuräumen. Der Richter stellt klar, dass Handys vom sitzungspolizeilichen Verbot der Nutzung während der Verhandlung erfasst sind und das auch so bleiben wird, die Nutzung über einen Zugang (z.B. per WLAN dongle) am Laptop grundsätzlich immer möglich und erlaubt sei, sofern die Verfahrensbeteiligten dann noch der Verhandlung folgen können.
Es folgt eine Unterbrechung von 15:10 Uhr bis 15:30 Uhr, danach noch mehrere Anträge und Gegenerklärungen von RA’in Rueber-Unkelbach (wegen der Ablehnung der audiovisuellen Aufzeichnung), von RA Weißenborn für Hans-Joachim H. auf Aussetzung oder hilfsweise Unterbrechung des Verfahrens um 3 Wochen. RA Sattelmaier für Michael F. fordert erneut dringenden Handlungsbedarf wegen seiner Situation (immer noch alleiniger Verteidiger) ein.
Die Bundesanwaltschaft kündigt an insgesamt umfangreich und grundlegend in der nächsten Woche Stellung zu nehmen.
Zur Beanstandung der Reihenfolge der Beweisaufnahme (Ladungsverfügung v. 24.5.24) wird am Schluß noch ein Senatsbeschluß eingefordert, der nach 20 Minuten Unterbrechung um 16:25 Uhr verkündet wird.
Die Anordnung des vorsitzenden Richters wird bestätigt. Die Verhandlung wird am 29.5.24 um 9.30 Uhr mit der Zeugenvernehmung der ermittelnden BKA Beamtin Anna Schepek fortgeführt, die sich mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Max E. befasst hat.
Viktor 🌿
„daß Generalbundesanwaltschaft und andere mit den Ermittlungen befassten Behörden in bewußtem und gewollten Zusammenwirken mit reichweitenstarken Medien durch gezielte planmäßige und systematische Indiskretion eine unzulässige öffentliche Vorverurteilung sämtlicher Angeklagten inszeniert haben, der sich der Senat nicht entziehen können wird ohne sich selbst dem Risiko einer medialen Vernichtsungskampagne auszusetzen.
Das Referat aller Zitate aus dem ARD Beitrag lässt nur den Schluß zu, daß die Ermittler den Autoren des Beitrags offenbar weite Teile der Ermittlungsakte zugänglich gemacht haben.
Die intensive Zusammenarbeit zwischen Sicherheitskräften und Medien schon vor dem 7.12.22 hatte nur ein einziges Ziel:
Wenn man die Stimmung in der Öffentlichkeit formen will, nimmt man es eben mit der Unschuldvermutung nicht mehr so genau.
Der Effekt dieser medialen Vorverurteilung ist fatal, denn der Druck, der jetzt auf den Gerichten lastet, ist immens. Jeder Richter, der es wagt, einen der hier Angeklagten freizusprechen oder auch nur zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen, riskiert einen medialen shitstorm folgenden Inhalts: Die Sicherheitsbehörden verteidigten aufopferungsvoll die Demokratie und die Gerichte fielen ihnen in den Rücken!
Appell an eine Selbstreflexion des Senats: Sind Sie angesichts dieses medialen Drucks wirklich in der Lage unvoreingenommen und ergebnisoffen zu urteilen?
Das Urteil über die Angeklagten und Johanna F. ist doch längst gesprochen und zwar außerhalb des Gerichtssaals!
RA Schwab kritisiert nicht den Senat, sondern das Verhalten der grob unredlichen Ermittlungsbehörden. Ein faires Verfahren ist nicht mehr möglich.
Alle Anwälte schließen sich der Argumentation aus diesem Antrag für ihre Mandanten grundsätzlich an.
Es folgt ein weiterer Antrag des RA Sieg für Prinz Reuss auf Haftverschonung, sowie ein Beweisantrag sämtliche Angeklagten aus Stuttgart und München als Zeugen zu vernehmen. Sie können bezeugen, daß die Allianz den Umsturz herbeiführen sollte und nicht sie selbst. § 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ist nicht über das Versuchsstadium hinaus gekommen und somit nicht erfüllt.
14:57 Uhr folgt ein weitere Antrag des RA Lober für Birgit M.-W. die Teilhabe am WLAN Netzwerk des OLG während der Verhandlung einzuräumen. Der Richter stellt klar, dass Handys vom sitzungspolizeilichen Verbot der Nutzung während der Verhandlung erfasst sind und das auch so bleiben wird, die Nutzung über einen Zugang (z.B. per WLAN dongle) am Laptop grundsätzlich immer möglich und erlaubt sei, sofern die Verfahrensbeteiligten dann noch der Verhandlung folgen können.
Es folgt eine Unterbrechung von 15:10 Uhr bis 15:30 Uhr, danach noch mehrere Anträge und Gegenerklärungen von RA’in Rueber-Unkelbach (wegen der Ablehnung der audiovisuellen Aufzeichnung), von RA Weißenborn für Hans-Joachim H. auf Aussetzung oder hilfsweise Unterbrechung des Verfahrens um 3 Wochen. RA Sattelmaier für Michael F. fordert erneut dringenden Handlungsbedarf wegen seiner Situation (immer noch alleiniger Verteidiger) ein.
Die Bundesanwaltschaft kündigt an insgesamt umfangreich und grundlegend in der nächsten Woche Stellung zu nehmen.
Zur Beanstandung der Reihenfolge der Beweisaufnahme (Ladungsverfügung v. 24.5.24) wird am Schluß noch ein Senatsbeschluß eingefordert, der nach 20 Minuten Unterbrechung um 16:25 Uhr verkündet wird.
Die Anordnung des vorsitzenden Richters wird bestätigt. Die Verhandlung wird am 29.5.24 um 9.30 Uhr mit der Zeugenvernehmung der ermittelnden BKA Beamtin Anna Schepek fortgeführt, die sich mit den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Max E. befasst hat.
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Forwarded from Prozessbeobachtungen
OLG Frankfurt 29.5.2024
4. Verhandlungstag
Zu Beginn der Verhandlung war der Zuschauersaal recht kühl… 17*C… was sich jedoch (zumindest nach meiner Wahrnehmung) aufgrund des Verlaufes des Verhandlungstages ziemlich schnell in eine subtropische Temperatur geändert hat.
Zum Auftakt wurde ein Antrag von RA Lober bezüglich Unterbrechung, abgelehnt. RA Lober beantragt daraufhin Entscheidung des Senats… Senat beschließt in einer Tischbesprechung ebenfalls die Ablehnung.
Dann sollte die Zeugenvernehmung der Kripo Oberkommissarin Anna Scheppeck beginnen jedoch „so“ einfach ist das in Frankfurt nicht!
Die Anwälte zeigen erneut, dass sie wissen was sie tun!
Zuerst beantragt die RAin von Birgit M.-W. eine Kopie der Aussagegenehmigung bevor die Zeugin befragt wird. Daraufhin muss die Zeugin nochmals den Saal verlassen..
Solange die Kopien für die Beteiligten erstelltwerden moniert ein RA von Prinz Reuss, dass die Zeugin lediglich auf die Verwandtschaft der in Frankfurt Beschuldigten befragt wurde… seiner Auffassung nach müsste dies auch für alle weiteren Beschuldigten in Stuttgart und München erweitert werden. Daraufhin folgt ein kleiner verbaler Schlagabtausch zwischen Richter, Anwälten und GBA Vertretern (allerdings zeigen die Anwälte erneut ihr geballtes Wissen und lassen die Zähnchen blitzen ⚡️) und zu guter letzt startet der 2. Versuch des Richters, die Zeugin zu befragen, ohne Kommentar mit der Erweiterung der Verwandschaftsabfrage auch auf alle weiteren Beschuldigten der anderen Prozessorte.
Danach wurde die Zeugin erneut des Saales verwiesen, denn es folgte die berechtigte Frage… Weshalb ist die Aussagegenehmigung nicht unterschrieben? Die Zeugin sagt, sie hat sie zugemailt bekommen und selbst ausgedruckt. Erneut geben unterschiedliche Anwälte diesbezüglich so Gas und monieren in umfangreicher Art und Weise, dass die Sitzung daraufhin unterbrochen wird.
Als es danach weitergeht bringen unterschiedliche RAe erneute Zweifel ein… es erfolgt eine weitere geballte Gegenwehr der RAe… Senat und GBA‘s haben keine Zweifel… daraufhin bittet die RAin Hamed um Senatsbeschluss. Alle RA (bis auf die von Johanna F.) schließen sich dem Antrag an.
Um 10.47 Uhr beginnt dann endlich der 3. Versuch der Zeugenbefragung der Kripo Oberkommisarin Anna Scheppeck.
Sie hatte die Aufgabe die persönlichen Verhältnisse um Max E. zu recherchieren… dazu gab sie dann Auskunft, z.B. Finanzen, Werdegang, persönliche Verhältnisse…
Da ich diesbezüglich völlig unerfahren bin, hätte ich nicht gedacht, dass man hierzu so viele Fragen an eine Zeugin richten kann, z.B. wer hat mit ihr zusammen gearbeitet? Woher hat sie die Informationen? Welche Quellen? Dann wurde es langsam spannend… sie wurde zu ihrem Werdegang und ihren Aufgaben im Verfahren befragt und gab die Antwort, das könnte die RAin in der Ermittlungsakte nachlesen… danach gab es kein Halt mehr… „Ring frei“ würde ich es betiteln…
Die Zeugin wurde (nach meinem Empfinden) in viele kleine Stücke zerlegt… sie hatte sich den Löwen zum Fraß selbst vorgeworfen!!!
Die Anwälte waren eine hervorragende Meute und zeigten nicht nur ihre Zähne… 🦷 sie machten davon Gebrauch!!!
Ich fasse den Rest zusammen… die Zeugin hatte in ihren Ermittlungen völlig übersehen dass Max E. Dipl. Pädagoge ist… dies erschien zu diesem Zeitpunkt nicht wichtig!(so ihre Aussage) Genauso wenig wie irgendwelche Gewohnheiten oder ob er eine Frau und Kinder hatte die er sehr liebt…
Die Schlussfolgerung eines Anwalts war
Chapeau!
Jedoch die Krönung des gestrigen Tages war, dass festgestellt wurde, dass die Zeugin (Anna Scheppeck ihresgleichen Kripo Oberkommissarin aus Meckenheim) ihre Aussagegenehmigung am Vortag selbst ausgedruckt hat… ah ja… sicher? Ja…! 100% sicher? Ja… zweifelsfrei? Ja… und weshalb trägt sie dann das heutige Datum? Uff 😥… nun ja, weil sie das Formular selbst ausgefüllt hat !!!
4. Verhandlungstag
Zu Beginn der Verhandlung war der Zuschauersaal recht kühl… 17*C… was sich jedoch (zumindest nach meiner Wahrnehmung) aufgrund des Verlaufes des Verhandlungstages ziemlich schnell in eine subtropische Temperatur geändert hat.
Zum Auftakt wurde ein Antrag von RA Lober bezüglich Unterbrechung, abgelehnt. RA Lober beantragt daraufhin Entscheidung des Senats… Senat beschließt in einer Tischbesprechung ebenfalls die Ablehnung.
Dann sollte die Zeugenvernehmung der Kripo Oberkommissarin Anna Scheppeck beginnen jedoch „so“ einfach ist das in Frankfurt nicht!
Die Anwälte zeigen erneut, dass sie wissen was sie tun!
Zuerst beantragt die RAin von Birgit M.-W. eine Kopie der Aussagegenehmigung bevor die Zeugin befragt wird. Daraufhin muss die Zeugin nochmals den Saal verlassen..
Solange die Kopien für die Beteiligten erstelltwerden moniert ein RA von Prinz Reuss, dass die Zeugin lediglich auf die Verwandtschaft der in Frankfurt Beschuldigten befragt wurde… seiner Auffassung nach müsste dies auch für alle weiteren Beschuldigten in Stuttgart und München erweitert werden. Daraufhin folgt ein kleiner verbaler Schlagabtausch zwischen Richter, Anwälten und GBA Vertretern (allerdings zeigen die Anwälte erneut ihr geballtes Wissen und lassen die Zähnchen blitzen ⚡️) und zu guter letzt startet der 2. Versuch des Richters, die Zeugin zu befragen, ohne Kommentar mit der Erweiterung der Verwandschaftsabfrage auch auf alle weiteren Beschuldigten der anderen Prozessorte.
Danach wurde die Zeugin erneut des Saales verwiesen, denn es folgte die berechtigte Frage… Weshalb ist die Aussagegenehmigung nicht unterschrieben? Die Zeugin sagt, sie hat sie zugemailt bekommen und selbst ausgedruckt. Erneut geben unterschiedliche Anwälte diesbezüglich so Gas und monieren in umfangreicher Art und Weise, dass die Sitzung daraufhin unterbrochen wird.
Als es danach weitergeht bringen unterschiedliche RAe erneute Zweifel ein… es erfolgt eine weitere geballte Gegenwehr der RAe… Senat und GBA‘s haben keine Zweifel… daraufhin bittet die RAin Hamed um Senatsbeschluss. Alle RA (bis auf die von Johanna F.) schließen sich dem Antrag an.
Um 10.47 Uhr beginnt dann endlich der 3. Versuch der Zeugenbefragung der Kripo Oberkommisarin Anna Scheppeck.
Sie hatte die Aufgabe die persönlichen Verhältnisse um Max E. zu recherchieren… dazu gab sie dann Auskunft, z.B. Finanzen, Werdegang, persönliche Verhältnisse…
Da ich diesbezüglich völlig unerfahren bin, hätte ich nicht gedacht, dass man hierzu so viele Fragen an eine Zeugin richten kann, z.B. wer hat mit ihr zusammen gearbeitet? Woher hat sie die Informationen? Welche Quellen? Dann wurde es langsam spannend… sie wurde zu ihrem Werdegang und ihren Aufgaben im Verfahren befragt und gab die Antwort, das könnte die RAin in der Ermittlungsakte nachlesen… danach gab es kein Halt mehr… „Ring frei“ würde ich es betiteln…
Die Zeugin wurde (nach meinem Empfinden) in viele kleine Stücke zerlegt… sie hatte sich den Löwen zum Fraß selbst vorgeworfen!!!
Ich fasse den Rest zusammen… die Zeugin hatte in ihren Ermittlungen völlig übersehen dass Max E. Dipl. Pädagoge ist… dies erschien zu diesem Zeitpunkt nicht wichtig!(so ihre Aussage) Genauso wenig wie irgendwelche Gewohnheiten oder ob er eine Frau und Kinder hatte die er sehr liebt…
Die Schlussfolgerung eines Anwalts war
„ es ging lediglich darum, einen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken“ !!!
Chapeau!
Jedoch die Krönung des gestrigen Tages war, dass festgestellt wurde, dass die Zeugin (Anna Scheppeck ihresgleichen Kripo Oberkommissarin aus Meckenheim) ihre Aussagegenehmigung am Vortag selbst ausgedruckt hat… ah ja… sicher? Ja…! 100% sicher? Ja… zweifelsfrei? Ja… und weshalb trägt sie dann das heutige Datum? Uff 😥… nun ja, weil sie das Formular selbst ausgefüllt hat !!!
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Forwarded from Prozessbeobachtungen
Wasfür eine Blamage… wasfür eine Offenbarung!!! So wird also in Meckenheim gearbeitet?! Aussagegenehmigungen die vom direkten Vorgesetzten gemacht werden müssen, werden selbst ausgefüllt und ausgedruckt und das Datum wird auch noch optimiert!!! (Ergo: Blanko Genehmigungen… erschreckend… und echt schon peinlich 🙈)
Ich frage mich direkt: Wieviel Glaubwürdigkeit steckt also in der Zeugin und generell in der Arbeitsweise des BKA in Meckenheim? Denn der Unterzeichner (der NICHT unterzeichnet hat) Herr Häuser… (der nicht einmal ihr direkter Vorgesetzter ist), weiß dem Anschein nach um diese Praktiken Bescheid!!!
Unfassbar… es ist wirklich unfassbar!!!
Ein großes Lob an die extrem wachsamen Rechtsanwälte in Frankfurt… Hut ab, wie die sich ergänzen und jeden Verhandlungstag zu einem Erlebnis der besonderen Art machen!!!
Sie leben nicht die üblichen Praktiken, „das geht uns ja nichts an, da geht es ja um einen anderen Beschuldigten und nicht um uns…“ NEIN, ganz im Gegenteil… ihr lebt den Musketiergedanke… Einer für Alle, Alle für einen!
Die Sitzung wurde erneut schon vor 14 Uhr beendet… eigene Schlussfolgerungen erlaubt 😉
Anmerkung:
Ich bin gespannt, ob die Anwälte in Stuttgart diesen Gedanken auch leben… sie werden in den nächsten Verhandlungstagen ausreichend Gelegenheit dazu haben, wenn es um die Zeugenbefragungen zum Schusswechsel bei der Hausdurchsuchung zur Dokumentensicherung bei Markus L. geht.
Danke an dieser Stelle an die Anwälte im Frankfurter Prozess!!! Ich bin richtig begeistert von Euch!!!
Erwin 💫
Ich frage mich direkt: Wieviel Glaubwürdigkeit steckt also in der Zeugin und generell in der Arbeitsweise des BKA in Meckenheim? Denn der Unterzeichner (der NICHT unterzeichnet hat) Herr Häuser… (der nicht einmal ihr direkter Vorgesetzter ist), weiß dem Anschein nach um diese Praktiken Bescheid!!!
Unfassbar… es ist wirklich unfassbar!!!
Ein großes Lob an die extrem wachsamen Rechtsanwälte in Frankfurt… Hut ab, wie die sich ergänzen und jeden Verhandlungstag zu einem Erlebnis der besonderen Art machen!!!
Sie leben nicht die üblichen Praktiken, „das geht uns ja nichts an, da geht es ja um einen anderen Beschuldigten und nicht um uns…“ NEIN, ganz im Gegenteil… ihr lebt den Musketiergedanke… Einer für Alle, Alle für einen!
Die Sitzung wurde erneut schon vor 14 Uhr beendet… eigene Schlussfolgerungen erlaubt 😉
Anmerkung:
Danke an dieser Stelle an die Anwälte im Frankfurter Prozess!!! Ich bin richtig begeistert von Euch!!!
Erwin 💫
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Forwarded from Prozessbeobachtungen
Nachtrag zum 4. Verhandlungstag am OLG Frankfurt
Da die anwesende Generalbundesanwaltschaft mehrfach lachten und sichtlich amüsiert über Fragen, Anträge und/oder Anmerkungen der Anwälte waren, mussten sie eine verbale Ohrfeige von RA Lober über sich ergehen lassen, in dem er sie laut und unmissverständlich über die Lautsprecheranlage darauf hinwies, dass dies keine Witzveranstaltung ist!
Der letzte Akt an diesem Tag, war das einsammeln aller Leselaptops der Beschuldigten, damit diese aktualisiert werden können.
Auf die Frage „wann mit einer Rückgabe zu rechnen sei?“ kam die Antwort „zeitnah… dies könnte nicht konkretisiert werden“.
Erwin 💫
Da die anwesende Generalbundesanwaltschaft mehrfach lachten und sichtlich amüsiert über Fragen, Anträge und/oder Anmerkungen der Anwälte waren, mussten sie eine verbale Ohrfeige von RA Lober über sich ergehen lassen, in dem er sie laut und unmissverständlich über die Lautsprecheranlage darauf hinwies, dass dies keine Witzveranstaltung ist!
Der letzte Akt an diesem Tag, war das einsammeln aller Leselaptops der Beschuldigten, damit diese aktualisiert werden können.
Auf die Frage „wann mit einer Rückgabe zu rechnen sei?“ kam die Antwort „zeitnah… dies könnte nicht konkretisiert werden“.
Erwin 💫
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Forwarded from ET VIDEO & CONTENT (Eli)
🟥 LIVE | TOM LAUSEN: Soldaten-IMPF-PFLICHT GEKIPPT! | Was es WIRKLICH bedeutet | #EXKLUSIV
Weil das Ministerium von PISTORIUS hätte Daten vorlegen müssen, die es nicht hat, ist die DULDUNGSPFLICHT der Impfung heute GEKIPPT! Was das Urteil - weit über die Bundeswehr - in Wirklichkeit bedeutet, darüber spreche ich heute mit TOM LAUSEN exklusiv auf ETVC.
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Weil das Ministerium von PISTORIUS hätte Daten vorlegen müssen, die es nicht hat, ist die DULDUNGSPFLICHT der Impfung heute GEKIPPT! Was das Urteil - weit über die Bundeswehr - in Wirklichkeit bedeutet, darüber spreche ich heute mit TOM LAUSEN exklusiv auf ETVC.
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#DeutschlandStehtAuf mit Querdenken-Beteiligung: Wenige angekündigte Redner vor Ort
Markus Krall, Andreas Sönnichsen, Michael Ballweg, Ralf Ludwig; die meisten der angekündigten Redner waren nicht vor Ort bei der Demonstration am 25. Mai 2024 in Frankfurt a. M. Ich habe für HAINTZ.media mit Rechtsanwalt Christian Moser darüber gesprochen, ob es ein sinnvolles Vorgehen ist, Teilnehmern falsche Versprechungen zu machen.
Von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media
In eigener Sache: Unsere Arbeit kostet Zeit & Geld und ist nur mit eurer Unterstützung möglich. Unterstützen könnt ihr uns per Überweisung, PayPal oder über den Kauf von Produkten des Kopp-Verlags über diesen Link. Danke für euren Beitrag für einen unabhängigen Journalismus!
Markus Krall, Andreas Sönnichsen, Michael Ballweg, Ralf Ludwig; die meisten der angekündigten Redner waren nicht vor Ort bei der Demonstration am 25. Mai 2024 in Frankfurt a. M. Ich habe für HAINTZ.media mit Rechtsanwalt Christian Moser darüber gesprochen, ob es ein sinnvolles Vorgehen ist, Teilnehmern falsche Versprechungen zu machen.
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Haintz.Media
#DeutschlandStehtAuf mit Querdenken-Beteiligung: Wenige angekündigte Redner vor Ort
Markus Krall, Andreas Sönnichsen, Michael Ballweg, Ralf Ludwig; die meisten der angekündigten Redner waren nicht vor Ort bei der Demonstration am 25. Mai 2024 in Frankfurt a. M.
Ich habe für HAINTZ.media mit Rechtsanwalt Christian Moser darüber gesprochen…
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Forwarded from Immer Gesund
Media is too big
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Mehr Informationen finden Sie im Video von Dr. Schiffmann.
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