ATACMS-Raketen eingesetzt
Ukraine beschießt russisches Territorium (ZDF)
Kommentar: Nur der deutsche Taurus-Marschflugkörper kann Moskau erreichen, jedenfalls innerhalb dieser Waffengattung. Deshalb ist es propagandistisch extrem gefährlich, dieses Waffensystem zu liefern. Es braucht nur ein paar Fanatiker auf beiden Seiten, die die Waffen auf Moskau abfeuern und in Moskau einschlagen lassen. Das propagandistische Ergebnis: Deutsche Raketen schlagen in Moskau ein. Wer sowas gut findet, ist geisteskrank. Fernab jeder Diskussion über Legitimität von Verteidigung und Angriff. Das ist propagandistischer Wahnsinn. So eskalieren Kriege. Unabhängig davon gehe ich dennoch davon aus, dass beide Seiten, ich meine damit die USA und Russland, hier noch kalkuliert agieren.
Ukraine beschießt russisches Territorium (ZDF)
Kommentar: Nur der deutsche Taurus-Marschflugkörper kann Moskau erreichen, jedenfalls innerhalb dieser Waffengattung. Deshalb ist es propagandistisch extrem gefährlich, dieses Waffensystem zu liefern. Es braucht nur ein paar Fanatiker auf beiden Seiten, die die Waffen auf Moskau abfeuern und in Moskau einschlagen lassen. Das propagandistische Ergebnis: Deutsche Raketen schlagen in Moskau ein. Wer sowas gut findet, ist geisteskrank. Fernab jeder Diskussion über Legitimität von Verteidigung und Angriff. Das ist propagandistischer Wahnsinn. So eskalieren Kriege. Unabhängig davon gehe ich dennoch davon aus, dass beide Seiten, ich meine damit die USA und Russland, hier noch kalkuliert agieren.
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CDU/CSU, FDP und Grüne wollen/könnten für Taurus für die Ukraine stimmen, sie haben eine Mehrheit im Bundestag. Scholz und die SPD sind insoweit irrelevant. X-Link
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Rechtsbeugung? – BGH verkündet Urteil zu Weimarer Familienrichter
Den Termin für die Urteilsverkündung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überraschenderweise weit hinter die Wahltermine in den drei ostdeutschen Bundesländern gelegt. Am Mittwoch, den 20. November, wird das Urteil verkündet. Die Epoch Times ist live vor Ort und führt Interviews mit den Prozessbeteiligten. EpochTimes
Den Termin für die Urteilsverkündung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überraschenderweise weit hinter die Wahltermine in den drei ostdeutschen Bundesländern gelegt. Am Mittwoch, den 20. November, wird das Urteil verkündet. Die Epoch Times ist live vor Ort und führt Interviews mit den Prozessbeteiligten. EpochTimes
The Epoch Times
Rechtsbeugung? – BGH verkündet Urteil zu Weimarer Familienrichter
Den Termin für die Urteilsverkündung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überraschenderweise weit hinter die Wahltermine in den drei ostdeutschen Bundesländern gelegt. Am Mittwoch, 20. November, wird das Urteil verkündet. Die Epoch Times ist live vor Ort…
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Moskau: Eskalation und nukleare Drohungen nach US-Raketen-Einsatz
Russlands Außenminister sieht in den US-Raketen in der Ukraine ein „Zeichen der Eskalation durch den Westen“, lobt aber Deutschlands Verzicht auf Taurus-Lieferungen.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZmedia
Russlands Außenminister sieht in den US-Raketen in der Ukraine ein „Zeichen der Eskalation durch den Westen“, lobt aber Deutschlands Verzicht auf Taurus-Lieferungen.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZmedia
Haintz.Media
Moskau: Eskalation und nukleare Drohungen nach US-Raketen-Einsatz
Russlands Außenminister sieht in den US-Raketen in der Ukraine ein „Zeichen der Eskalation durch den Westen“, lobt aber Deutschlands Verzicht auf Taurus-Lieferungen.
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Warum sich die Grünen aus Vernunft oder taktischen Gründen nicht für #Taurus aussprechen? Weil sie zusammen mit der CDU/CSU und der FDP eine Mehrheit im Bundestag haben. Eine Mehrheit für den 3. Weltkrieg.
Die #Kriegstreiber aus Union und FDP sind unwählbar. Die nächste Bundestagswahl wird auch eine Abstimmung über den 3. Weltkrieg, wenn es bis dahin nicht zu spät ist.
Die #Kriegstreiber aus Union und FDP sind unwählbar. Die nächste Bundestagswahl wird auch eine Abstimmung über den 3. Weltkrieg, wenn es bis dahin nicht zu spät ist.
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Forwarded from Monika Donner
Jetzt erst sagt auch Spätzünder Oberst Markus Reisner, dass wir potenziell vor einem Weltkrieg stehen: https://youtu.be/HWniCZM1dBM Das hätte er schon 2015 gewusst, wenn er meine strategische Analyse sinnerfassend gelesen hätte: https://www.monika-donner.at/buch-god-bless-you-putin/
YouTube
Oberst Reisner analysiert die Sicherheitslage nach Trump-Wahl
Auf einen Schlag hat die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten die Weltpolitik verändert. Was, wenn er mit den USA entscheidet, die Ukraine nicht mehr zu unterstützen und die europäischen NATO-Partner nicht mehr zu schützen? Jedenfalls steht unsere Sicherheit…
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Biden setzt Kurs der Eskalation im Ukrainekrieg fort
Der noch-amtierende US-Präsident gibt auch grünes Licht für die Lieferung von Anti-Personen-Minen an die Ukraine. Der Einsatz solcher Waffen ist international hoch umstritten.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZmedia
Der noch-amtierende US-Präsident gibt auch grünes Licht für die Lieferung von Anti-Personen-Minen an die Ukraine. Der Einsatz solcher Waffen ist international hoch umstritten.
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Biden setzt Kurs der Eskalation im Ukrainekrieg fort
Der noch-amtierende US-Präsident gibt auch grünes Licht für die Lieferung von Anti-Personen-Minen an die Ukraine. Der Einsatz solcher Waffen ist international hoch umstritten.
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Rechtsgebiete: Medien- und Urheberrecht (Schwerpunkt), Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht.
E-Mail: Kanzlei@haintz-legal.de
Anmerkung: Bei uns wird nicht gegendert, daher etwas kryptisch ;-). Sonst werden wir noch verklagt, weil wir irgendjemand "ausschließen".
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Das Urteil des Weimarer Familienrichters wurde heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt: Rechtsbeugung. Sehen Sie hier dazu eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier direkt nach der Verkündung.
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Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 20. November 2024
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 20. November 2024
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Epoch Times Deutsch
Das Urteil des Weimarer Familienrichters wurde heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt: Rechtsbeugung. Sehen Sie hier dazu eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier direkt nach der Verkündung.
Auf Basis des heutigen Urteils des Bundesgerichtshofs gegen Richter Christian Dettmar werde ich gegen mehrere Richter Strafanzeige stellen, die in Corona-Verfahren offenkundig und belegbar befangen waren und trotzdem Entscheidungen i. S. d. #CovidRegime getroffen haben.
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