HAINTZ.media
Es wird spannend bleiben, ob es das BSW in den Bundestag schafft, mit dieser Politik: "Migration, Soziales, Kultur Sachsen: BSW will Bedingungen für Wahl Kretschmers stellen In Sachsen haben sich die SPD und die CDU auf einen Koalitionsvertrag für eine M…
Brombeerkoalition
Regierungsbildung in Thüringen: Auch BSW segnet Koalitionsvertrag ab
In Thüringen ist die Brombeerkoalition einen Schritt näher. Nach der CDU hat nun auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei einer Mitgliederversammlung dem ausgehandelten Papier zugestimmt. EpochTimes
Kommentar: Dr. Friedrich Pürner, Mitglied des europäischen Parlaments für das BSW, kommentierte den abgesegneten Koalitionsvertrag wie folgt: "Die Koalition und der Vertrag sind ein gravierender Fehler. Diese Allianz wird dem #BSW erheblich schaden."
Dem schließe ich mich an.
Regierungsbildung in Thüringen: Auch BSW segnet Koalitionsvertrag ab
In Thüringen ist die Brombeerkoalition einen Schritt näher. Nach der CDU hat nun auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei einer Mitgliederversammlung dem ausgehandelten Papier zugestimmt. EpochTimes
Kommentar: Dr. Friedrich Pürner, Mitglied des europäischen Parlaments für das BSW, kommentierte den abgesegneten Koalitionsvertrag wie folgt: "Die Koalition und der Vertrag sind ein gravierender Fehler. Diese Allianz wird dem #BSW erheblich schaden."
Dem schließe ich mich an.
The Epoch Times
Regierungsbildung in Thüringen: Auch BSW segnet Koalitionsvertrag ab
In Thüringen ist die Brombeerkoalition einen Schritt näher. Nach der CDU hat nun auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei einer Mitgliederversammlung dem ausgehandelten Papier zugestimmt.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Media is too big
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#188MussWeg - SO DONE im Bundestag. Danke an Stephan Brandner:
"Schluss mit dem Sonderrecht für Politiker! Stephan Brandner und das Märchen von Kollapsistan!" (AfD Franktion im Bundestag)
"Schluss mit dem Sonderrecht für Politiker! Stephan Brandner und das Märchen von Kollapsistan!" (AfD Franktion im Bundestag)
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Forwarded from Oliver Janich & Team
Tucker Carlson interviewt den russischen Außenminister Sergej Lawrow - deutsche Untertitel
Man vergleiche diese Person mit der Person, die das Amt in Deutschland inne hat. Das deutsche Zensurregime verbietet mir, eine eigene Wertung vorzunehmen.
Alleine die Tatsache, dass ein einzelner Journalist der freien Medien nach Moskau reisen muss, um deren Position zu erfahren, zeigt, dass die Mainstream-Medien hauptsächlich aus einer Bande von asozialen, kriegsgeilen Psychopathen oder feigen Opportunisten bestehen.
Lawrow meint in dem Interview. dass sich seine Kollegen in der Diplomatie wie Kinder benehmen statt wie Erwachsene. Das gilt wohl auch für weite Teile der Presse.
Untertitel von Qlobal Change.
Zum Teilen auf X.
Man vergleiche diese Person mit der Person, die das Amt in Deutschland inne hat. Das deutsche Zensurregime verbietet mir, eine eigene Wertung vorzunehmen.
Alleine die Tatsache, dass ein einzelner Journalist der freien Medien nach Moskau reisen muss, um deren Position zu erfahren, zeigt, dass die Mainstream-Medien hauptsächlich aus einer Bande von asozialen, kriegsgeilen Psychopathen oder feigen Opportunisten bestehen.
Lawrow meint in dem Interview. dass sich seine Kollegen in der Diplomatie wie Kinder benehmen statt wie Erwachsene. Das gilt wohl auch für weite Teile der Presse.
Untertitel von Qlobal Change.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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Forwarded from Snicklink unzensiert
Zum Thema Syrien: Wer noch immer nicht begriffen hat, dass SÄMTLICHE Revolutionen in arabischen Ländern seit dem arabischen Frühling (und vorher) größtenteils geostrategische Psyops - finanziert und befähigt durch die 🇺🇸 - zum Zwecke des unkomplizierten Zugangs zu Rohstoffen (und natürlich zur Stärkung von 🇮🇱) waren, hat NICHTS begriffen.
Das Disneyfizierte NPC-Narrativ "Die Leute haben genug und kämpfen für Demokratie und Gerechtigkeit" klingt selbstverständlich romantischer.
Weniger romantisch hingegen sind die langfristigen Folgen dieser Programme für uns, insbesondere die graduelle soziale, ökonomische und politische Destabilisierung Westeuropas und insbesondere Deutschlands (vor allem aufgrund von massiven Flüchtlingssrömen).
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, diese Destabilisierung Europas ist nicht das Nebenprodukt, sondern die eigentliche Mission.
…………
Die neue Willy HIER: https://snicklink.de
Das Disneyfizierte NPC-Narrativ "Die Leute haben genug und kämpfen für Demokratie und Gerechtigkeit" klingt selbstverständlich romantischer.
Weniger romantisch hingegen sind die langfristigen Folgen dieser Programme für uns, insbesondere die graduelle soziale, ökonomische und politische Destabilisierung Westeuropas und insbesondere Deutschlands (vor allem aufgrund von massiven Flüchtlingssrömen).
Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, diese Destabilisierung Europas ist nicht das Nebenprodukt, sondern die eigentliche Mission.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
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150 Tagessätze für die nachfolgende Aussage einer Rentnerin. Zusammen mit einer weiteren Vorstrafe wird sie wohl bis an ihr Lebensende ihre Strafe abbezahlen:
„Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
[...]
Im Falle der Rechtskraft des Urteils müsste die 74-Jährige wohl bis an ihr Lebensende für ihre Grünen-Kritik bezahlen. Denn der Strafbefehl aus dem Jahr 2022 lautete auf 130 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro. Zusammen mit der Strafe vom Freitag ergeben sich damit insgesamt 11.850 Euro Strafe. Und da würde sich deren Bezahlung bei monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro auf mehr als 19 Jahre erstrecken. (Achgut)
„Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
[...]
Im Falle der Rechtskraft des Urteils müsste die 74-Jährige wohl bis an ihr Lebensende für ihre Grünen-Kritik bezahlen. Denn der Strafbefehl aus dem Jahr 2022 lautete auf 130 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro. Zusammen mit der Strafe vom Freitag ergeben sich damit insgesamt 11.850 Euro Strafe. Und da würde sich deren Bezahlung bei monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro auf mehr als 19 Jahre erstrecken. (Achgut)
Achgut.com
Kurzer Prozess nach Volksverhetzungs-Anklage
Von Peter Hemmelrath. Die 74-jährige Rentnerin Doris G. ist gestern für einen migrationskritischen Facebook-Kommentar unter einem Habeck-Zitat zu fast 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Prozess ging es auch um die "falsche" politische Meinung der…
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Forwarded from 👀 Finde den Fehler 👀
Prof. Stefan Homburg auf X: 🗣️ Kurz vor Amtsübergabe an Trump nimmt der Konflikt zwischen USA/NATO und Russland noch einmal Fahrt auf: In Syrien, Rumänien und Georgien. Die aktuellen Vorfälle haben einen gemeinsamen Nenner.
Finde den Fehler 👀 folgen ⭐️ @findefehler
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Syrien
Assad soll aus Damaskus geflohen sein – Rebellen melden Einmarsch in die Hauptstadt (Welt)
Assad soll aus Damaskus geflohen sein – Rebellen melden Einmarsch in die Hauptstadt (Welt)
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Mobiles Notstromaggregat zur Stromversorgung bei Stromausfällen
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Rechtswidriges Politikerprivileg - Landgericht Münster lädt Beklagten persönlich, Strack-Zimmermann nicht (X-Link)
Das rechtswidrige Politikerprivileg in der deutschen Rechtspflege nimmt immer absurdere Formen an. Die Abmahnkönigin, Waffenlobbyistin und Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat einen Mandanten von Haintz legal mit Hilfe des unlauteren Abmahnportals SO DONE auf Unterlassung und Geldentschädigung verklagt.
Unser Mandant wurde persönlich geladen, Strack-Zimmermann nicht. Da die FDP-Politikerin für eine nach unserer Rechtsauffassung zulässige Meinungsäußerung unseres Mandanten eine Geldentschädigung fordert, möge sie vor Gericht persönlich vortragen, warum sie sich derart in ihrer Ehre gekränkt sieht und die Allerweltsäußerung so heftig war, dass hierfür eine Geldentschädigung gezahlt werden soll. Die Voraussetzungen dafür liegen offenkundig nicht vor, das nur nebenbei.
Vor deutschen Gerichten werden Politiker in der Regel anders behandelt als Normalbürger. Statt die Klägerin zu laden, was angezeigt wäre, um ihren persönlichen Vortrag zu hören, reicht es dem Gericht aus, den kontextlosen automatisierten SO-DONE-Vortrag zur Basis seiner Entscheidung zu machen.
Wir haben die Richterin wegen der erheblichen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und den nachfolgenden Schriftsatz an das Landgericht geschickt:
In dem Rechtsstreit
Marie-Agnes Strack-Zimmermann ./. **************
möge das Gericht über unseren Verweisungsantrag entscheiden. Wie schon vorgebracht würde eine Verhandlung vor dem LG Münster das Grundrecht des Beklagten auf seinen gesetzlichen Richter verletzen, diese Rüge wird schon jetzt erhoben.
[...]
Ferner wird die Richterin ********* um eine Stellungnahme gebeten, weshalb sie das persönliche Erscheinen des Beklagten anordnet, das persönliche Erscheinen der Klägerin aber nicht.
Diese einseitige Anordnung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen begründet die Besorgnis der Befangenheit.
So hat das OLG Celle (Beschluss vom 16.08.2021, 9 W 160/01) schon entschieden, dass in der Anordnung des persönlichen Erscheinens nur des Beklagten zum Termin eine unsachgerechte Ungleichbehandlung zu sehen ist, die die Besorgnis der Befangenheit begründet.
Dies ist hier umso mehr der Fall, weil die Klägerin geltend macht, in ihren Rechten verletzt zu sein. Sie möge daher persönlich vortragen, weshalb sie die „Beleidigungen“ so stark treffen. Weshalb der Beklagte jetzt aber mehrere hundert Kilometer zum (örtlich nicht einmal zuständigen) Gericht nach Münster „antanzen“ soll, während die Klägerin, die den Prozess an einem nicht zuständigen Gericht lostritt, nicht erscheinen muss, erschließt sich nicht.
Wenn die Klägerin ein Schmerzensgeld / eine Geldentschädigung will, ist sie persönlich zu den Auswirkungen des mutmaßlichen Posts anzuhören – unabhängig davon, dass der Geldentschädigungsanspruch sowieso nicht besteht.
Auch ist die Begründung für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten, wonach „ein Güteversuch unternommen werden soll“, völlig „schwachsinnig“. Der Beklagte wird keinen Vergleich schließen.
Die Klägerin begehrt die Unterlassung einer Betitelung als „***********“, wobei die Klägerin leider vergessen hat, den Kontext der Äußerung darzulegen. Das bloße Beifügen von (völlig unlesbaren) Anlagen ersetzt keinen Sachvortrag, auch darauf wurde in der Klageerwiderung hingewiesen.
Jedenfalls handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Klägerin hat auf die umfassende Klageerwiderung und den ergänzenden Vortrag zum rechtsmissbräuchlichen Handeln der Klägerin und der hinter ihr stehenden Abmahnfirma nicht mehr repliziert. Weshalb die Äußerung zulässig ist, wurde mehr als umfassend dargelegt.
Daher erschließt sich für das Gericht, dass es sich um eine zulässige Äußerung handelt und die Klage abweisungsreif ist – ein Güteversuch ist daher obsolet und unnötig. Damit entfällt der (wohl ohnehin nur vorgeschobene) „Grund“ für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Das rechtswidrige Politikerprivileg in der deutschen Rechtspflege nimmt immer absurdere Formen an. Die Abmahnkönigin, Waffenlobbyistin und Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat einen Mandanten von Haintz legal mit Hilfe des unlauteren Abmahnportals SO DONE auf Unterlassung und Geldentschädigung verklagt.
Unser Mandant wurde persönlich geladen, Strack-Zimmermann nicht. Da die FDP-Politikerin für eine nach unserer Rechtsauffassung zulässige Meinungsäußerung unseres Mandanten eine Geldentschädigung fordert, möge sie vor Gericht persönlich vortragen, warum sie sich derart in ihrer Ehre gekränkt sieht und die Allerweltsäußerung so heftig war, dass hierfür eine Geldentschädigung gezahlt werden soll. Die Voraussetzungen dafür liegen offenkundig nicht vor, das nur nebenbei.
Vor deutschen Gerichten werden Politiker in der Regel anders behandelt als Normalbürger. Statt die Klägerin zu laden, was angezeigt wäre, um ihren persönlichen Vortrag zu hören, reicht es dem Gericht aus, den kontextlosen automatisierten SO-DONE-Vortrag zur Basis seiner Entscheidung zu machen.
Wir haben die Richterin wegen der erheblichen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und den nachfolgenden Schriftsatz an das Landgericht geschickt:
In dem Rechtsstreit
Marie-Agnes Strack-Zimmermann ./. **************
möge das Gericht über unseren Verweisungsantrag entscheiden. Wie schon vorgebracht würde eine Verhandlung vor dem LG Münster das Grundrecht des Beklagten auf seinen gesetzlichen Richter verletzen, diese Rüge wird schon jetzt erhoben.
[...]
Ferner wird die Richterin ********* um eine Stellungnahme gebeten, weshalb sie das persönliche Erscheinen des Beklagten anordnet, das persönliche Erscheinen der Klägerin aber nicht.
Diese einseitige Anordnung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen begründet die Besorgnis der Befangenheit.
So hat das OLG Celle (Beschluss vom 16.08.2021, 9 W 160/01) schon entschieden, dass in der Anordnung des persönlichen Erscheinens nur des Beklagten zum Termin eine unsachgerechte Ungleichbehandlung zu sehen ist, die die Besorgnis der Befangenheit begründet.
Dies ist hier umso mehr der Fall, weil die Klägerin geltend macht, in ihren Rechten verletzt zu sein. Sie möge daher persönlich vortragen, weshalb sie die „Beleidigungen“ so stark treffen. Weshalb der Beklagte jetzt aber mehrere hundert Kilometer zum (örtlich nicht einmal zuständigen) Gericht nach Münster „antanzen“ soll, während die Klägerin, die den Prozess an einem nicht zuständigen Gericht lostritt, nicht erscheinen muss, erschließt sich nicht.
Wenn die Klägerin ein Schmerzensgeld / eine Geldentschädigung will, ist sie persönlich zu den Auswirkungen des mutmaßlichen Posts anzuhören – unabhängig davon, dass der Geldentschädigungsanspruch sowieso nicht besteht.
Auch ist die Begründung für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten, wonach „ein Güteversuch unternommen werden soll“, völlig „schwachsinnig“. Der Beklagte wird keinen Vergleich schließen.
Die Klägerin begehrt die Unterlassung einer Betitelung als „***********“, wobei die Klägerin leider vergessen hat, den Kontext der Äußerung darzulegen. Das bloße Beifügen von (völlig unlesbaren) Anlagen ersetzt keinen Sachvortrag, auch darauf wurde in der Klageerwiderung hingewiesen.
Jedenfalls handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Klägerin hat auf die umfassende Klageerwiderung und den ergänzenden Vortrag zum rechtsmissbräuchlichen Handeln der Klägerin und der hinter ihr stehenden Abmahnfirma nicht mehr repliziert. Weshalb die Äußerung zulässig ist, wurde mehr als umfassend dargelegt.
Daher erschließt sich für das Gericht, dass es sich um eine zulässige Äußerung handelt und die Klage abweisungsreif ist – ein Güteversuch ist daher obsolet und unnötig. Damit entfällt der (wohl ohnehin nur vorgeschobene) „Grund“ für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Kampf für die #Meinungsfreiheit: Unterstützt unsere Mandanten in Strack-Zimmermann-Prozessen (Werbung)
Bekanntermaßen vertritt HAINTZ legal in einer Vielzahl von Zivil- und Strafverfahren Mandanten auf Grund von Strafanzeigen und Abmahnungen von Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind aufwendig, komplex und kostspielig, wenn man eine optimale Vertretung gewährleisten möchte.
Viele unserer Mandanten haben weder eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung noch ausreichend finanzielle Mittel, um sich eine anwaltliche Vertretung leisten zu können. Das führt häufig dazu, dass teils irrsinnige Strafbefehle akzeptiert werden und auf fragwürdige zivilrechtlichen Abmahnungen Zahlungen geleistet werden, an denen sich Strack-Zimmermann mittels rechtsgrundloser Geldentschädigungen bereichert. Presseberichte zum Abmahngeschäft von Strack-Zimmermann findet ihr, hier, hier, hier und hier.
Wenn ihr unsere Mandanten in diesen Rechtsstreitigkeiten unterstützen möchtet, um diesem Treiben ein Ende zu setzen, dann könnt ihr das durch eine Überweisung auf unser nachfolgendes Kanzleikonto tun:
Haintz legal
IBAN: BE42 9050 4499 3354 (Inlandsüberweisung)
Betreff: StraZi
BIC: TRWIBEB1XXX
Um (weitere) Kontokündigungen zu vermeiden, nutzen wir ein belgisches Wise-Konto für die Unterstützungszahlungen in Euro. Adresse der Bank: Wise, Rue du Trône 100, 3rd floor, Brussels 1050, Belgium, nötig für Überweisungen z. B. aus der Schweiz. Überweisungen sind innerhalb des Euro-Raums selbstverständlich gebührenfrei. Überweisungen in Schweizer Franken sind ebenfalls möglich, siehe hier.
Die Unterstützungszahlungen werden nach unserem Ermessen und unter Berücksichtigung der finanziellen Bedürftigkeit und der Erfolgsaussichten auf die Akten verteilt. Ein etwaiger Übererlös wird nach denselben Kriterien auf Mandate aus dem Bereich des Äußerungsrechts (Meinungsdelikte) verteilt. Spendenquittungen sind nicht möglich. Eigene Mandate von HAINTZ legal, von mir selbst oder meinen Mitarbeitern, werden mit den obigen Unterstützungszahlungen ausdrücklich nicht finanziert. Wir möchten lediglich unseren Mandanten die Möglichkeit geben, sich adäquat und mit unserer Hilfe gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die gewerbsmäßigen Massenabmahnungen und Strafanzeigen von Strack-Zimmermann zu wehren.
Danke für eure Unterstützung.
Markus Haintz
Bekanntermaßen vertritt HAINTZ legal in einer Vielzahl von Zivil- und Strafverfahren Mandanten auf Grund von Strafanzeigen und Abmahnungen von Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind aufwendig, komplex und kostspielig, wenn man eine optimale Vertretung gewährleisten möchte.
Viele unserer Mandanten haben weder eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung noch ausreichend finanzielle Mittel, um sich eine anwaltliche Vertretung leisten zu können. Das führt häufig dazu, dass teils irrsinnige Strafbefehle akzeptiert werden und auf fragwürdige zivilrechtlichen Abmahnungen Zahlungen geleistet werden, an denen sich Strack-Zimmermann mittels rechtsgrundloser Geldentschädigungen bereichert. Presseberichte zum Abmahngeschäft von Strack-Zimmermann findet ihr, hier, hier, hier und hier.
Wenn ihr unsere Mandanten in diesen Rechtsstreitigkeiten unterstützen möchtet, um diesem Treiben ein Ende zu setzen, dann könnt ihr das durch eine Überweisung auf unser nachfolgendes Kanzleikonto tun:
Haintz legal
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Die Unterstützungszahlungen werden nach unserem Ermessen und unter Berücksichtigung der finanziellen Bedürftigkeit und der Erfolgsaussichten auf die Akten verteilt. Ein etwaiger Übererlös wird nach denselben Kriterien auf Mandate aus dem Bereich des Äußerungsrechts (Meinungsdelikte) verteilt. Spendenquittungen sind nicht möglich. Eigene Mandate von HAINTZ legal, von mir selbst oder meinen Mitarbeitern, werden mit den obigen Unterstützungszahlungen ausdrücklich nicht finanziert. Wir möchten lediglich unseren Mandanten die Möglichkeit geben, sich adäquat und mit unserer Hilfe gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die gewerbsmäßigen Massenabmahnungen und Strafanzeigen von Strack-Zimmermann zu wehren.
Danke für eure Unterstützung.
Markus Haintz
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Nein, das ist kein Einzelfall. Hier eine weitere einseitige persönliche Ladung für einen Beklagten.
Strack-Zimmermann ist eben gleicher als einfache Bürger und muss in Münster (und Rheine) nicht vor Gericht erscheinen, wenn sie Steuerzahler mit Nonsens-Klagen überzieht.
Strack-Zimmermann ist eben gleicher als einfache Bürger und muss in Münster (und Rheine) nicht vor Gericht erscheinen, wenn sie Steuerzahler mit Nonsens-Klagen überzieht.
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Forwarded from Redaktionsmannschaft
Gerd Schultze-Rhonhof: 1939 – Der Krieg, der viele Väter hatte
Statt 48 nur noch 20 Euro, Ersparnis 58 Prozent!
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Forwarded from IndikativJetzt
Covid-Justiz
"Eltern schützen Kind vor Masken- und Testpflicht. Folge: Sorgerechtsentzug
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022, Gz. 5 UFH 3/22
Was ist passiert?
Aufgrund der Test- und Maskenpflicht schickten Eltern ihr 7-jähriges Kind zeitweise nicht mehr in die Schule. Stattdessen unterrichteten sie den Erstklässler selbst. Das hatte Konsequenzen: das Jugendamt entzog ihnen teilweise das Sorgerecht für ihr Kind. Die Eltern griffen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich an, aber das OLG Karlsruhe lehnte den Antrag der Eltern ab...
Mit anderen Worten:
Der Staat verlangt den Zugriff auf das Kind und die Eltern und das Kind haben sich dem zu unterwerfen.
Es ist nicht ersichtlich, dass das Gericht in Rechnung stellte, welche gewaltigen psychischen Schäden ein Kind durch eine gewaltsame Entnahme aus der Familie durch den Staat erleiden kann.
Folgerichtig ignoriert das Gericht auch den Aspekt, ob von einem solchem Pandemieunterricht Gefahren ausgehen. Dies erreicht es mit einem geschickten Kunstgriff: Es behauptet schlicht, dass dieser Aspekt nicht entscheidend sei, weil dies nicht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht sei – erstaunlich, denn die Eltern argumentierten ausdrücklich in diese Richtung."
Ich empfehle ausdrücklich diese Internetseite, die sich mit unfassbaren Gerichtsurteilen in der Coronazeit auseinandersetzt.
https://covid-justiz.de/Home/Alle_Entscheidungen/OLG_Karlsruhe_Beschluss_v_2022_08_25_5_UFH_3_22.html
"Eltern schützen Kind vor Masken- und Testpflicht. Folge: Sorgerechtsentzug
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022, Gz. 5 UFH 3/22
Was ist passiert?
Aufgrund der Test- und Maskenpflicht schickten Eltern ihr 7-jähriges Kind zeitweise nicht mehr in die Schule. Stattdessen unterrichteten sie den Erstklässler selbst. Das hatte Konsequenzen: das Jugendamt entzog ihnen teilweise das Sorgerecht für ihr Kind. Die Eltern griffen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich an, aber das OLG Karlsruhe lehnte den Antrag der Eltern ab...
Mit anderen Worten:
Der Staat verlangt den Zugriff auf das Kind und die Eltern und das Kind haben sich dem zu unterwerfen.
Es ist nicht ersichtlich, dass das Gericht in Rechnung stellte, welche gewaltigen psychischen Schäden ein Kind durch eine gewaltsame Entnahme aus der Familie durch den Staat erleiden kann.
Folgerichtig ignoriert das Gericht auch den Aspekt, ob von einem solchem Pandemieunterricht Gefahren ausgehen. Dies erreicht es mit einem geschickten Kunstgriff: Es behauptet schlicht, dass dieser Aspekt nicht entscheidend sei, weil dies nicht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht sei – erstaunlich, denn die Eltern argumentierten ausdrücklich in diese Richtung."
Ich empfehle ausdrücklich diese Internetseite, die sich mit unfassbaren Gerichtsurteilen in der Coronazeit auseinandersetzt.
https://covid-justiz.de/Home/Alle_Entscheidungen/OLG_Karlsruhe_Beschluss_v_2022_08_25_5_UFH_3_22.html
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Sehr wichtiger Post für alle Impfgeschädigten. PEI veröffentlicht Daten mit Impfchargen, und beweist somit, dass es sehr unterschiedliche Chargen gab, was ja bis dahin immer bestritten wurde. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X
X (formerly Twitter)
Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) on X
SENSATION: "PEI stellt am 28.11.2024 klammheimlich die Daten der Verdachtsmeldungen im Internet ein und bestätigt damit entgegen ihrer bisherigen Verlautbarung die chargenabhängigen Schäden"
Das PEI log die Presse und die Öffentlichkeit bisher an, dass entgegen…
Das PEI log die Presse und die Öffentlichkeit bisher an, dass entgegen…
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Forwarded from Alexander-wallasch.de
Ein großer Erfolg auch für mein Portal: Der Druck wurde dem PEI zu groß: Unsere bohrenden Fragen führten zum Geständnis. Paul-Ehrlich-Institut wusste von Anfang an von den Todeschargen! https://www.alexander-wallasch.de/impfgeschichten/der-druck-wurde-dem-pei-zu-gross-unsere-bohrenden-fragen-fuehrten-zum-gestaendnis
www.alexander-wallasch.de/unterstuetzen
www.alexander-wallasch.de/unterstuetzen
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