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Rechtswidriges Politikerprivileg - Landgericht Münster lädt Beklagten persönlich, Strack-Zimmermann nicht (X-Link)

Das rechtswidrige Politikerprivileg in der deutschen Rechtspflege nimmt immer absurdere Formen an. Die Abmahnkönigin, Waffenlobbyistin und Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat einen Mandanten von Haintz legal mit Hilfe des unlauteren Abmahnportals SO DONE auf Unterlassung und Geldentschädigung verklagt.

Unser Mandant wurde persönlich geladen, Strack-Zimmermann nicht. Da die FDP-Politikerin für eine nach unserer Rechtsauffassung zulässige Meinungsäußerung unseres Mandanten eine Geldentschädigung fordert, möge sie vor Gericht persönlich vortragen, warum sie sich derart in ihrer Ehre gekränkt sieht und die Allerweltsäußerung so heftig war, dass hierfür eine Geldentschädigung gezahlt werden soll. Die Voraussetzungen dafür liegen offenkundig nicht vor, das nur nebenbei.

Vor deutschen Gerichten werden Politiker in der Regel anders behandelt als Normalbürger. Statt die Klägerin zu laden, was angezeigt wäre, um ihren persönlichen Vortrag zu hören, reicht es dem Gericht aus, den kontextlosen automatisierten SO-DONE-Vortrag zur Basis seiner Entscheidung zu machen.

Wir haben die Richterin wegen der erheblichen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und den nachfolgenden Schriftsatz an das Landgericht geschickt:

In dem Rechtsstreit

Marie-Agnes Strack-Zimmermann ./. **************

möge das Gericht über unseren Verweisungsantrag entscheiden. Wie schon vorgebracht würde eine Verhandlung vor dem LG Münster das Grundrecht des Beklagten auf seinen gesetzlichen Richter verletzen, diese Rüge wird schon jetzt erhoben.
[...]
Ferner wird die Richterin ********* um eine Stellungnahme gebeten, weshalb sie das persönliche Erscheinen des Beklagten anordnet, das persönliche Erscheinen der Klägerin aber nicht.

Diese einseitige Anordnung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen begründet die Besorgnis der Befangenheit.

So hat das OLG Celle (Beschluss vom 16.08.2021, 9 W 160/01) schon entschieden, dass in der Anordnung des persönlichen Erscheinens nur des Beklagten zum Termin eine unsachgerechte Ungleichbehandlung zu sehen ist, die die Besorgnis der Befangenheit begründet.

Dies ist hier umso mehr der Fall, weil die Klägerin geltend macht, in ihren Rechten verletzt zu sein. Sie möge daher persönlich vortragen, weshalb sie die „Beleidigungen“ so stark treffen. Weshalb der Beklagte jetzt aber mehrere hundert Kilometer zum (örtlich nicht einmal zuständigen) Gericht nach Münster „antanzen“ soll, während die Klägerin, die den Prozess an einem nicht zuständigen Gericht lostritt, nicht erscheinen muss, erschließt sich nicht.

Wenn die Klägerin ein Schmerzensgeld / eine Geldentschädigung will, ist sie persönlich zu den Auswirkungen des mutmaßlichen Posts anzuhören – unabhängig davon, dass der Geldentschädigungsanspruch sowieso nicht besteht.

Auch ist die Begründung für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten, wonach „ein Güteversuch unternommen werden soll“, völlig „schwachsinnig“. Der Beklagte wird keinen Vergleich schließen.

Die Klägerin begehrt die Unterlassung einer Betitelung als „***********“, wobei die Klägerin leider vergessen hat, den Kontext der Äußerung darzulegen. Das bloße Beifügen von (völlig unlesbaren) Anlagen ersetzt keinen Sachvortrag, auch darauf wurde in der Klageerwiderung hingewiesen.

Jedenfalls handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Klägerin hat auf die umfassende Klageerwiderung und den ergänzenden Vortrag zum rechtsmissbräuchlichen Handeln der Klägerin und der hinter ihr stehenden Abmahnfirma nicht mehr repliziert. Weshalb die Äußerung zulässig ist, wurde mehr als umfassend dargelegt.

Daher erschließt sich für das Gericht, dass es sich um eine zulässige Äußerung handelt und die Klage abweisungsreif ist – ein Güteversuch ist daher obsolet und unnötig. Damit entfällt der (wohl ohnehin nur vorgeschobene) „Grund“ für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Beklagten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Kampf für die #Meinungsfreiheit: Unterstützt unsere Mandanten in Strack-Zimmermann-Prozessen (Werbung)

Bekanntermaßen vertritt HAINTZ legal in einer Vielzahl von Zivil- und Strafverfahren Mandanten auf Grund von Strafanzeigen und Abmahnungen von Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind aufwendig, komplex und kostspielig, wenn man eine optimale Vertretung gewährleisten möchte.

Viele unserer Mandanten haben weder eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung noch ausreichend finanzielle Mittel, um sich eine anwaltliche Vertretung leisten zu können. Das führt häufig dazu, dass teils irrsinnige Strafbefehle akzeptiert werden und auf fragwürdige zivilrechtlichen Abmahnungen Zahlungen geleistet werden, an denen sich Strack-Zimmermann mittels rechtsgrundloser Geldentschädigungen bereichert. Presseberichte zum Abmahngeschäft von Strack-Zimmermann findet ihr, hier, hier, hier und hier.

Wenn ihr unsere Mandanten in diesen Rechtsstreitigkeiten unterstützen möchtet, um diesem Treiben ein Ende zu setzen, dann könnt ihr das durch eine Überweisung auf unser nachfolgendes Kanzleikonto tun:

Haintz legal
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Um (weitere) Kontokündigungen zu vermeiden, nutzen wir ein belgisches Wise-Konto für die Unterstützungszahlungen in Euro. Adresse der Bank: Wise, Rue du Trône 100, 3rd floor, Brussels 1050, Belgium, nötig für Überweisungen z. B. aus der Schweiz. Überweisungen sind innerhalb des Euro-Raums selbstverständlich gebührenfrei. Überweisungen in Schweizer Franken sind ebenfalls möglich, siehe hier.

Die Unterstützungszahlungen werden nach unserem Ermessen und unter Berücksichtigung der finanziellen Bedürftigkeit und der Erfolgsaussichten auf die Akten verteilt. Ein etwaiger Übererlös wird nach denselben Kriterien auf Mandate aus dem Bereich des Äußerungsrechts (Meinungsdelikte) verteilt. Spendenquittungen sind nicht möglich. Eigene Mandate von HAINTZ legal, von mir selbst oder meinen Mitarbeitern, werden mit den obigen Unterstützungszahlungen ausdrücklich nicht finanziert. Wir möchten lediglich unseren Mandanten die Möglichkeit geben, sich adäquat und mit unserer Hilfe gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die gewerbsmäßigen Massenabmahnungen und Strafanzeigen von Strack-Zimmermann zu wehren.

Danke für eure Unterstützung.
Markus Haintz
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Nein, das ist kein Einzelfall. Hier eine weitere einseitige persönliche Ladung für einen Beklagten.
Strack-Zimmermann ist eben gleicher als einfache Bürger und muss in Münster (und Rheine) nicht vor Gericht erscheinen, wenn sie Steuerzahler mit Nonsens-Klagen überzieht.
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Covid-Justiz

"Eltern schützen Kind vor Masken- und Testpflicht. Folge: Sorgerechtsentzug
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022, Gz. 5 UFH 3/22

Was ist passiert?
Aufgrund der Test- und Maskenpflicht schickten Eltern ihr 7-jähriges Kind zeitweise nicht mehr in die Schule. Stattdessen unterrichteten sie den Erstklässler selbst. Das hatte Konsequenzen: das Jugendamt entzog ihnen teilweise das Sorgerecht für ihr Kind. Die Eltern griffen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich an, aber das OLG Karlsruhe lehnte den Antrag der Eltern ab...

Mit anderen Worten:

Der Staat verlangt den Zugriff auf das Kind und die Eltern und das Kind haben sich dem zu unterwerfen.

Es ist nicht ersichtlich, dass das Gericht in Rechnung stellte, welche gewaltigen psychischen Schäden ein Kind durch eine gewaltsame Entnahme aus der Familie durch den Staat erleiden kann.

Folgerichtig ignoriert das Gericht auch den Aspekt, ob von einem solchem Pandemieunterricht Gefahren ausgehen. Dies erreicht es mit einem geschickten Kunstgriff: Es behauptet schlicht, dass dieser Aspekt nicht entscheidend sei, weil dies nicht der Grund für das Fernbleiben vom Unterricht sei – erstaunlich, denn die Eltern argumentierten ausdrücklich in diese Richtung."

Ich empfehle ausdrücklich diese Internetseite, die sich mit unfassbaren Gerichtsurteilen in der Coronazeit auseinandersetzt.

https://covid-justiz.de/Home/Alle_Entscheidungen/OLG_Karlsruhe_Beschluss_v_2022_08_25_5_UFH_3_22.html
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HAINTZ.media
150 Tagessätze für die nachfolgende Aussage einer Rentnerin. Zusammen mit einer weiteren Vorstrafe wird sie wohl bis an ihr Lebensende ihre Strafe abbezahlen: „Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes…
Das Geschäftsmodell von SO DONE muss zivilrechtlich beendet werden. Wer dazu finanziell beitragen möchte, kann das hier tun.

So nett die Idee ist, Bürgern ihre Geldstrafen gemeinschaftlich zu bezahlen, systemisch erreicht man damit keine Lösung.

Diejenigen, die für solche Verfahren verantwortlich sind, die müssen angegangen werden. Der SO-DONE-Sumpf muss trockengelegt werden.

Es ist um ein Vielfaches sinnvoller, die zivilrechtliche Möglichkeit, sich an solchen Fällen zu bereichern, anzugreifen. Im Zivilrecht stehen sich grundsätzlich gleichberechtigte Parteien gegenüber. Im Strafrecht kämpft der Bürger gegen einen relativ großen und mächtigen Staatsapparat.
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Forwarded from Matthias P.
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Matthias P.
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Die Termine in diesem Schauprozess 👆🏻sind schon bis 2026 festgelegt. Der Staat kann sich hier keinen Freispruch leisten, da dieser Schauprozess nicht nur ein juristischer Skandal ist, sondern auch ein politischer. Die Tragweite ist so groß, dass man am Ende verurteilen muss. 

Aber selbst wenn ein Freispruch erfolgen würde, dann wären die Gefangenen so lange in Untersuchungshaft gesessen, wie dies auch bei einer Verurteilung realistischerweise der Fall gewesen wäre. Jedenfalls, wenn man berücksichtigt, dass eine Haftstrafe häufig nur zu 2/3 verbüßt werden muss. Die Strafe ist die Untersuchungshaft, die Strafe ist der Prozess. 

Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat das nicht ansatzweise etwas zu tun. Es ist eine Schande für ein Land, das sich als Demokratie bezeichnet und vorgibt, über einen funktionierenden Rechtsstaat zu verfügen.
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Syrer in Deutschland feiern Sturz von Assad
In Berlin gab es spontane Feiern, Umzüge und Autokorsos, die den Sturz von Baschar al-Assad feierten. Unionsinnenexperte Alexander Throm warnt vor einer neuen Flüchtlingswelle. Zu prüfen sei auch, ob eine freiwillige Rückkehr der Syrer in ihr Land möglich ist. EpochTimes
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SO DONE zivilrechtlich abschalten! X-Link
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RechtsprofessorJosef Franz Lindner auf X:
„Alarmierender Jahresrückblick auf das Jahr, in dem wir den 75. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert haben. Die Entwicklung ist deprimierend: (1) unerwünschte Meinungen werden mit am Fließband erzeugten Anzeigen von Politikern rücksichtslos und unverhältnismäßig verfolgt, bis hin zur morgendlichen Hausdurchsuchung. Dadurch bewirkte Einschüchterungseffekte werden in Kauf genommen (um es vorsichtig auszudrücken). (2) Soziale Medien wie X sollen, wenn es nach Leuten wie Habeck geht, beschränkt und reguliert werden, um den öffentlichen Diskurs politisch besser in die gewünschte Richtung steuern zu können. (3) Staatlich lizenzierte Meldestellen (im Orwell-Sprech "trusted flaggers" genannt) spielen Netzpolizei. (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet unter dem gesetzeswidrigen Schein-Begriff "Delegitimierung" Bürger "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze". Diese Entwicklungen sind eher Kennzeichen eines autoritären Staates als einer liberalen Demokratie, wie sie das GG konstituiert. Mit der Freiheit der öffentlichen Rede steht eine der zentralen Säulen unserer Demokratie zur Disposition. Dies muss unbedingt auch im jetzt anstehenden Wahlkampf thematisiert werden. Und zwar grundsätzlich.“
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❗️🇷🇺/🇸🇾 Russian Channel One, quoting sources in the Kremlin: 'Former President Bashar al-Assad and his family have arrived in Moscow'

@Middle_East_Spectator
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