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Blackout – Der Expertenratgeber für die perfekte Vorsorge

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🚌 5. Jahrestag Busdemo

Mein Engagement für die Rechtsstaatlichkeit begann am 29.04.2020 mit meiner ersten Reisebus-Demonstration in Wien. Bereits 2 Wochen später dann unübersehbar in 27 Städten.

Heute möchte ich mich mit einem kleinen Rückblick auf das damalige Motivationsvideo (auf mich wirkt es wie aus einem anderen Leben, mittlerweile, so viel ist seither passiert!) bei den ca. 8000 Busfahrerinnen und Busunternehmerinnen bedanken, die vor genau fünf Jahren am 14.05.2020 in 27 Städten an der ersten großen internationalen Busdemonstration von #honkforhope teilgenommen haben. Ohne euer damaliges Engagement wäre vieles anders verlaufen. 🙏

Today I want to thank the roughly 8000 coach drivers and coach owners that participated in the first huge #honkforhope coach demonstration in 27 cities on May 14th, 2020 - exactly five years ago. Without your participation, many things would have turned out worse. 🙏

#Jahrestag #Danksagung #Busdemo #Busdemonstration

14.05.2025 @ 18 : 42 hrs CET
@ehrlichalexander
Forwarded from Redaktionsmannschaft
Jonas Tögel: Kriegsspiele

Neuerscheinung

Bereits während des Kalten Krieges simulierten sowohl die NATO-Staaten als auch die Sowjetunion immer wieder einen möglichen atomaren Konflikt. Heute führt die NATO diese Planungen und Übungen unter veränderten Vorzeichen fort. Doch über die katastrophalen Folgen einer solchen Konfronta-tion wird öffentlich kaum gesprochen, obwohl diese Übungen meist von einer vollständigen Zerstörung Deutschlands und weiterer Länder Europas ausgehen.

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Merz’ Versprechen: Reform oder Ruin?

In seiner ersten Rede als Kanzler lässt Merz keinen Zweifel: Deutschland müsse wieder zur „Wachstumslokomotive“ Europas werden. Was folgt, ist ein Feuerwerk an Ankündigungen – Superabschreibungen, Bauoffensive, Bundeswehr-Stärkung. Doch die Realität holt ihn ein: eine fragile Koalition, ein maroder Sozialstaat und ein Bürger, der schon lange die Geduld verliert.

Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media

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Forwarded from RA StB Chris Moser
Viel Lärm um nichts

Die Große Schwester ließ im Abgang von ihrem Amt als Bundesinnenministerin noch einmal den purpurnen Mantel wehen und verkündete stolz die Einstufung der Alternative für Deutschland als "gesichert rechtsextrem" aufgrund eines Gutachtens ihres Geheimdienstes, das aber zum Schutz der Quellen nicht veröffentlicht werden dürfe.

Nun wurde dieses Gutachten von Cicero und der Jungen Freiheit veröffentlicht. Siehe da, es steht nichts darin außer freier Meinungsäußerung und diese auch noch im Rahmen des Grundgesetzes. Von den angeblich zu schützenden Quellen keine Spur.

Der Medienanwalt

🎬 Joachim Steinhöfel

ordnet das Gutachten in seinem Interview für Apollo News daher richtig als eine Luftnummer ein, die mehr über den Verfassungsschutz aussagt, als über die AfD. Vor allem der schlicht gelogene Quellenschutz wirft ein grelles Licht auf die Machenschaften der bisherigen Regierung und des Inlandsgeheimdienstes unter Haldenwang.

Tatsächlich bedeutet das Gutachten ein Gütesiegel für die AfD. Der Kollege Steinhöfel sagt es ganz richtig: Wenn das alles ist, was der Inlandsgeheimdienst herausfinden konnte, dann weiß der Bürger ja, dass an den Vorwürfen gegen die AfD nichts dran ist.

Eine Frage bleibt aber: Die Kriminalisierung der AfD stützt sich auf die Behauptung, ein ethnischer Volksbegriff sei grundgesetzwidrig. Das Gegenteil ist richtig (Art. 116 GG). Die Behauptung, die Definition des Deutschen Volkes habe nichts mit der Ethnie zu tun, ist explizit grundgesetzwidrig. Wer das behauptet, ist also selbst ein Verfassungsfeind. Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit aber bereits in eine ähnliche Richtung geäußert (17.01.2017, 2 BvB 1/13).

@RAStBChrisMoser
Forwarded from HAINTZ.media
Vortrag mit anschließender Diskussion und Fragerunde:
"Meinung schützt vor Strafe nicht"
Wie sehr politisiert ist die deutsche Strafjustiz wirklich?

Die Rechtsanwälte Dirk Sattelmaier, Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz berichten über spektakuläre Fälle aus dem Gerichtssaal. Wie steht es wirklich um die Meinungsfreiheit in Deutschland? Was „darf“ man noch sagen und warum sollte man trotz aller Widrigkeiten weiter seine Meinung kund tun.

📍🔜 22. Mai 2025 in Bochum

📌 Infos und Tickets

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Forwarded from Dr. Rainer Rothfuß
Regierungsaussprache mit Außenminister Jo Wadephul: Menschenrechte

Syrien: Islamistischen Terroristen gehören keine Milliarden vom Westen hinterhergeworfen!

Menschenrechte fangen in Deutschland an: Pressefreiheit wahren, Corona-Aufklärer entkriminalisieren!

https://youtu.be/VxeorV8nikI
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
„Weckruf“ für die EU-Institutionen
Paukenschlag: Gericht zwingt von der Leyen zur Offenlegung von Pfizer-SMS
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss ihre SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen. Die Textnachrichten betreffen milliardenschwere Impfstoffverträge – und werfen Fragen zur Transparenz in der EU auf. EpochTimes
Das ist leicht zu erklären: Deutschland arbeitet mit Terroristen und Kriegsverbrechern dann zusammen, wenn es gerade ins Narrativ passt. Moralische Werte hat die politische Kaste um Baerbock, Faeser, Steinmeier und Wadepuhl schlicht nicht. X-Link
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Markus Haintz auf X:
Ein „Kriegstreiber“ fühlte sich beleidigt, die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Zumindest in Ostdeutschland finden sich zunehmend Gerichte und Staatsanwaltschaften, die bei Strafanzeigen durch wehleidige Politiker wegen einfacher „Majestätsbeleidigung“ (nur § 185 StGB) einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59 ff. StGB) und kurzer Verjährungszeit zustimmen.

Die Geldstrafe wird also zur Bewährung ausgesetzt. So sich der Verurteilte während der Bewährungszeit (1–2 Jahre) nichts weiter zuschulden kommen lässt, entfällt die Geldstrafe.

Unabhängig davon:
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
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Kurbellaterne

Die Krisenvorsorge-Laterne schlechthin. Abseits jeglicher Zivilisation und Stromnetze hat man dank des Kurbelbetriebs jederzeit Licht. Sie ist komplett unabhängig vom Stromnetz.

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Markus Haintz auf X:
Verifizierung des Zahlungsempfängers
Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet, vor der Genehmigung einer Überweisung zu überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Das sagt @grok dazu:

Die Verification of Payee (VoP), auf Deutsch oft als Empfängerüberprüfung oder IBAN-Namensabgleich bezeichnet, ist ein Verfahren, bei dem vor einer Überweisung geprüft wird, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Betrug (z. B. Authorised Push Payment Fraud) und fehlerhafte Überweisungen zu verhindern, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und das Vertrauen in SEPA-Überweisungen zu stärken. Dabei sendet die Bank des Zahlers eine Anfrage an die Bank des Empfängers, die die Daten abgleicht und ein Ergebnis (Match, No Match, Close Match) zurückmeldet. Die Prüfung erfolgt in Echtzeit, innerhalb von maximal fünf Sekunden (empfohlen unter einer Sekunde), und ist für den Kunden kostenfrei.

Regelung in Deutschland
Geltungsbereich: Die VoP ist Teil der EU-Verordnung über Sofortüberweisungen (Instant Payments Regulation, IPR) und gilt für alle Zahlungsdienstleister (PSPs) im SEPA-Raum, einschließlich Deutschland. Sie betrifft sowohl SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst) als auch reguläre SEPA-Überweisungen (SCT), jedoch nicht Überweisungen zu Nicht-Zahlungskonten (z. B. Tagesgeldkonten) oder außerhalb der EU/EWR.

Startdatum: Die Verordnung wurde am 19. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die VoP-Pflicht tritt ab dem 9. Oktober 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Banken in Deutschland und im SEPA-Raum den Service für alle relevanten Überweisungen anbieten.

Technische Umsetzung: Banken müssen VoP auf allen Zahlungskanälen (Online-Banking, Mobile-Banking, Telefonbanking, Filiale) bereitstellen. Die Prüfung erfolgt über standardisierte Schnittstellen (APIs) und den EPC Directory Service (EDS), der die Erreichbarkeit der Banken sicherstellt. Für Firmenkunden, die Zahlungsdateien über EBICS einreichen, gibt es Herausforderungen, da Einzeltransaktionen immer geprüft werden müssen, während Sammelüberweisungen ein Opt-Out ermöglichen.

Regelwerk: Der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) hat ein VoP Scheme Rulebook veröffentlicht (Oktober 2024, API-Spezifikationen am 31. Oktober 2024), das einheitliche Standards für den Prozess festlegt. Es definiert Rückmeldungen wie „Match“, „No Match“ oder „Close Match“ und erlaubt zusätzliche Identifikatoren (z. B. Umsatzsteuer-ID, LEI).

Besonderheiten in Deutschland
Herausforderungen: Die Implementierung ist komplex, insbesondere für große Rechenzentren und Firmenkunden mit dateibasierten Zahlungen (EBICS). Einzeltransaktionen in Zahlungsdateien gelten nicht als Sammelüberweisungen und unterliegen der VoP-Pflicht, was Prozesse verlangsamen kann.

Vorteile: Kunden profitieren von höherer Sicherheit und Transparenz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zahler den korrekten, im Handelsregister eingetragenen Firmennamen verwenden, um „No Match“-Ergebnisse zu vermeiden, die zu Verzögerungen führen können.

Haftung: Gibt eine Bank falsche VoP-Ergebnisse aus, haftet sie im Betrugsfall für den Schaden.

Zusammengefasst: Die Verification of Payee ist ab dem 9. Oktober 2025 in Deutschland verpflichtend für SEPA-Überweisungen und dient der Betrugsprävention durch einen IBAN-Namensabgleich. Banken stehen vor technischen und organisatorischen Herausforderungen, während Kunden von mehr Sicherheit profitieren.
Forwarded from Redaktionsmannschaft
Dr. Suzanne Humphries, Roman Bystrianyk: Die Impf-Illusion

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Markus Haintz auf X:
Impferpressung von alleinerziehenden Müttern

Frage an die Anwaltskollegen:
Was erzählt man einer alleinerziehenden Mutter, die ihr demnächst schulpflichtiges Kind nicht der Masernimpfung aussetzen möchte?

Gerade Alleinerziehende werden von der Pharmamafia und ihren staatlichen Helfern erpresst, ihre Kinder gegen den eigenen Willen impfen zu lassen, um Arbeit und Beruf verbinden zu können.

Die Schulpflicht geht vor, aber kein Hort heißt keine Arbeit für die Mutter.

Ich finde das abgrundtief verwerflich.
Forwarded from IndikativJetzt
Ich habe ein öffentlich zugängliches Geheimgutachten erstellt, das für ein Verbot des ÖRR ausreichend ist. Zudem erlaubt es nach den neuen Maßstäben das Verbot aller Altparteien, Konzernmedien und der Mehrheitsgesellschaft.

https://indikativ.jetzt/keine-massenpsychose-ohne-oerr/
Forwarded from Redaktionsmannschaft
GABA von Kopp Vital®

Neu bei Kopp

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Markus Haintz auf X:
Volle Solidarität meinerseits mit der Cum-Ex-Chefaufklärerin Brorhilker

Welt: "Ex-Oberstaatsanwältin
Staatsanwaltschaft Aachen prüft Ermittlungen gegen frühere Cum-Ex-Chefaufklärerin Brorhilker
Nach Informationen von Business Insider/WELT prüft die Aachener Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen gegen die frühere Cum-Ex-Chefaufklärerin Anne Brorhilker. Es geht um den Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen."
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👀💬 Tom-Oliver Regenauer: Palantir, Clearview AI & Pre-Crime 👀

📌 Ein Blick ins Hauptquartier: Insights, Einsatz und Möglichkeiten der totalen Überwachung mittels Palantirs KI-Lösungen!

💥 "Die machen das, was sich der Staat heute aus Verfassungsrechtlichen Gründen noch nicht traut zu machen!"

Quelle & vollständiges Interview

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