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Markus Haintz auf X: Neues zur „Digitalisierung“ der Justiz Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält es für zu aufwendig, eine Online-Verhandlung durchzuführen, und schickt stattdessen lieber die Anwälte 1000 km durch die Republik. Richter sind regelmäßig…
Markus Haintz auf X:
„Digitalisierung“ der Justiz


Das Landgericht Münster, bei dem inzwischen eine Menge #sodoneabschalten-Klagen anhängig sind, weigert sich konsequent, mit der immer gleichen Pseudo-Argumentation, Online-Verhandlungen durchzuführen.

In welchen Fällen das vermeintliche Ungleichgewicht zu einer Eignung von Online-Behandlungen führt, konnte mir das Gericht bisher nicht mitteilen. Die „Argumentation“ des Gerichts ist ein juristischer und organisatorischer Offenbarungseid.

Das Gericht lässt Parteien für 15‑minütige Termine durch die ganze Republik reisen, weil es schlicht zu faul ist, Online-Verhandlungen durchzuführen.
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Markus Haintz auf X:
#sodoneabschalten-Kundin muss vor Gericht erscheinen

Unser Mandant wurde von einer in der Öffentlichkeit bekannten Person angezeigt und wegen eines X-Posts zur Unterlassung aufgefordert, der weder strafbar war noch auf diese Person bezogen war.

Wir haben die Vollmacht des unlauteren Abmahnanwalts Brockmeier gerügt, worauf das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat und die Überprüfung der Vollmacht.

Die Anzeigeerstatterin muss jetzt vor Gericht erscheinen. Sie ist öffentlich einem breiten Publikum bekannt und sollte, was ich schon mehrfach mitgeteilt habe, über einen gesichtswahrenden Rückzug nachdenken.

Dieser Fall wird zeigen, dass die KI-generierten Massenanzeigen von So Done regelmäßig dazu führen, dass Unschuldige strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich verklagt werden.

Wir werden dieses unlautere Geschäftsmodell beenden.
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