Forwarded from Heiko Schöning offiziell
Karfreitag 2026: Hat die deutsche Vertraute von Jeffrey Epstein so viel Macht, dass eine Bundestagsfraktion Ihren Namen Nicole Junkermann aus dieser wichtigen Rede nachträglich löscht?
Wetten, dass? Überprüfen Sie selbst:
🔹 Originalquelle Video der Bundestagsfraktion: https://www.youtube.com/watch?v=c2O15ftL86k&t=644s
🔸 Viraler Videoclip: Rede Heiko Schöning im Deutschen Bundestag mit der Vorhersage der Corona-Plandemie durch Kriminelle bereits im Sept. 2019, sowie der Nennung von Nicole Junkermann (820.000 Aufrufe in 4 Tagen)
🔹 Ungekürzte Rede von Heiko Schöning im Bundestag: https://t.me/heiko_schoening/2840
🔸 Detaillierter Hintergrund: „Eine Nation unter Erpressung“ von Whitney Webb
@heiko_schoening
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🔹 Originalquelle Video der Bundestagsfraktion: https://www.youtube.com/watch?v=c2O15ftL86k&t=644s
🔸 Viraler Videoclip: Rede Heiko Schöning im Deutschen Bundestag mit der Vorhersage der Corona-Plandemie durch Kriminelle bereits im Sept. 2019, sowie der Nennung von Nicole Junkermann (820.000 Aufrufe in 4 Tagen)
🔹 Ungekürzte Rede von Heiko Schöning im Bundestag: https://t.me/heiko_schoening/2840
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Forwarded from ➖ Jay ➖
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Vermeintlicher Hitlergruß von Karl Lauterbach vor Gericht
Diese Entscheidung ist gut nachvollziehbar und kein Skandal.
Wer aus dem Video eines Politikers eine in natürlicher Bewegung zufällig erhobene rechte Hand als Screenshot herausschneidet und dieses Bild verbreitet, macht sich in diesem Kontext nun mal strafbar.
Anders hätte man möglicherweise noch entscheiden können, wenn die Betroffene andere zufällige Handbewegungen aufgezeigt hätte, die zu einer Verurteilung geführt haben. Dann hätte sie eine politische/juristische Doppelmoral aufgezeigt und über die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB hätte man argumentieren können, dass keine Strafbarkeit vorliegt.
Diese Entscheidung ist gut nachvollziehbar und kein Skandal.
Wer aus dem Video eines Politikers eine in natürlicher Bewegung zufällig erhobene rechte Hand als Screenshot herausschneidet und dieses Bild verbreitet, macht sich in diesem Kontext nun mal strafbar.
Anders hätte man möglicherweise noch entscheiden können, wenn die Betroffene andere zufällige Handbewegungen aufgezeigt hätte, die zu einer Verurteilung geführt haben. Dann hätte sie eine politische/juristische Doppelmoral aufgezeigt und über die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB hätte man argumentieren können, dass keine Strafbarkeit vorliegt.
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HAINTZ.media
Unterstützungsaufruf in eigener Sache
Unterstützungsaufruf in eigener Sache
Im letzten Jahr ist unsere mediale Reichweite erheblich gestiegen, was sich aber leider nicht durch höhere Einnahmen bemerkbar macht.
Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.
Auf Dauer ist ein redaktioneller Betrieb so nicht aufrechtzuerhalten, weshalb wir, wie bereits am 1. November angekündigt, unsere Kosten deutlich reduzieren müssen. Die Budgets für unsere freien Mitarbeiter haben wir deutlich gekürzt und auch freie Mitarbeiter "entlassen", da der bisherige Umfang nicht mehr finanzierbar ist.
Wir haben keine reichen Gönner (mit politischer Agenda) im Hintergrund, wir finanzieren uns größtenteils aus Kleinspenden. Ohne eure freiwillige Unterstützung unserer Arbeit können wir bei diesen Zahlen so nicht mehr weitermachen.
Unsere Arbeit ist aufwendig, birgt eine Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Risiken und ist nur mit einer angemessenen Finanzierung zu leisten.
Wenn wir auch weiterhin politische und rechtliche Skandale aufdecken sowie medial und rechtlich dagegen vorgehen sollen, geht das nur mit eurer Unterstützung, am besten per Dauerauftrag.
Weder kann noch will ich auf Dauer eine mediale Arbeit querfinanzieren, die sich nicht von selbst trägt. Es hängt also von eurer Unterstützung ab, ob und wie wir in Zukunft unsere Arbeit fortführen können.
Einer der nächsten Schritte wird sein, unsere Inhalte mehr in Richtung YouTube zu verlagern, da dort noch eine realistische Chance besteht, einen redaktionellen Betrieb mittels der auf YouTube wesentlich besseren Einnahmemöglichkeiten zu finanzieren.
Nach nunmehr knapp 6 Jahren zeigt sich, dass eine weitestgehend spendenabhängige Tätigkeit inzwischen nicht mehr ausreicht, um unsere Arbeit zu finanzieren.
Danke an alle, die meine und unsere Arbeit in den letzten sechs Jahren unterstützt haben und diese hoffentlich auch weiter ermöglichen werden.
Unterstützen könnt ihr uns hier, am besten per Dauerauftrag auf unser Bankkonto,
Kontoinhaber: HAINTZ.media GmbH,
IBAN: LT95 3250 0992 4908 4106
sowie per PayPal.
Markus Haintz und das HAINTZmedia-Team
Im letzten Jahr ist unsere mediale Reichweite erheblich gestiegen, was sich aber leider nicht durch höhere Einnahmen bemerkbar macht.
Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.
Auf Dauer ist ein redaktioneller Betrieb so nicht aufrechtzuerhalten, weshalb wir, wie bereits am 1. November angekündigt, unsere Kosten deutlich reduzieren müssen. Die Budgets für unsere freien Mitarbeiter haben wir deutlich gekürzt und auch freie Mitarbeiter "entlassen", da der bisherige Umfang nicht mehr finanzierbar ist.
Wir haben keine reichen Gönner (mit politischer Agenda) im Hintergrund, wir finanzieren uns größtenteils aus Kleinspenden. Ohne eure freiwillige Unterstützung unserer Arbeit können wir bei diesen Zahlen so nicht mehr weitermachen.
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Forwarded from Immer Gesund
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Forwarded from NINA MALEIKA OFFIZIELL
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https://t.me/ninamaleikaoffiziell
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HAINTZ.media
Vermeintlicher Hitlergruß von Karl Lauterbach vor Gericht Diese Entscheidung ist gut nachvollziehbar und kein Skandal. Wer aus dem Video eines Politikers eine in natürlicher Bewegung zufällig erhobene rechte Hand als Screenshot herausschneidet und dieses…
Markus Haintz auf X:
Meine heutige Stellungnahme zu dem Urteil in Schweinfurt wurde vielfach dahingehend kritisiert, dass es sich bei dem nachfolgenden Plakat, welches als strafbar beurteilt wurde, um einen zulässigen Hinweis auf Justizwillkür handelt.
Grundsätzlich: Wer einfach nur den Screenshot von Lauterbach nimmt und ohne weitere Erläuterung verbreitet, macht sich strafbar, auch wenn Lauterbach das nicht tut.
Die Tendenz, bei Oppositionellen einen Hitlergruß zu sehen und bei "Normalbürgern" nicht, ist grundsätzlich zu erkennen, vor allem bei der Polizei auf Demonstrationen, aber auch in der Justiz und bei den Staatsanwaltschaften.
Bei dem nachfolgenden Plakat kann man durchaus mit § 86 Abs. 4 StGB argumentieren.
"(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
So richtig greift keine der Ausnahmen bei einer Demonstration. Am ehesten wird man auch mit Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder ähnlichen Zwecken argumentieren können. Ein solcher ähnlicher Zweck wäre beispielsweise, auf Demonstrationen auf "Justizwillkür" hinzuweisen.
Zu einem richtigen Skandal reichen die beiden Urteile nach wie vor nicht, wenngleich ich meine vorhin geäußerte Aussage ein Stück weit revidiere. Ein solches Plakat sollte nicht zu einer strafrechtlichen Beurteilung führen.
Darf ich das Plakat posten? Ja, da Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, § 86 IV StGB.
Meine heutige Stellungnahme zu dem Urteil in Schweinfurt wurde vielfach dahingehend kritisiert, dass es sich bei dem nachfolgenden Plakat, welches als strafbar beurteilt wurde, um einen zulässigen Hinweis auf Justizwillkür handelt.
Grundsätzlich: Wer einfach nur den Screenshot von Lauterbach nimmt und ohne weitere Erläuterung verbreitet, macht sich strafbar, auch wenn Lauterbach das nicht tut.
Die Tendenz, bei Oppositionellen einen Hitlergruß zu sehen und bei "Normalbürgern" nicht, ist grundsätzlich zu erkennen, vor allem bei der Polizei auf Demonstrationen, aber auch in der Justiz und bei den Staatsanwaltschaften.
Bei dem nachfolgenden Plakat kann man durchaus mit § 86 Abs. 4 StGB argumentieren.
"(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
So richtig greift keine der Ausnahmen bei einer Demonstration. Am ehesten wird man auch mit Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder ähnlichen Zwecken argumentieren können. Ein solcher ähnlicher Zweck wäre beispielsweise, auf Demonstrationen auf "Justizwillkür" hinzuweisen.
Zu einem richtigen Skandal reichen die beiden Urteile nach wie vor nicht, wenngleich ich meine vorhin geäußerte Aussage ein Stück weit revidiere. Ein solches Plakat sollte nicht zu einer strafrechtlichen Beurteilung führen.
Darf ich das Plakat posten? Ja, da Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, § 86 IV StGB.
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Forwarded from ➖ Jay ➖
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Still und leise (und verkommen)
Neue Wehrpflicht-Regel: Staat greift unbemerkt in Ausreisefreiheit von Millionen Männern ein (Tichys Einblick)
Markus Haintz dazu auf 𝕏:
Liebe Bundeswehr,
Ihr könnt mich mal. Einen Scheiß werde ich. Ich verlasse dieses Land wann und solange ich möchte und ihr werdet mich nicht daran hindern.
Ich wiederhole mich: Flieht ihr Narren.
🇩🇪 bereitet die Rahmenbedingungen vor, um „kriegstüchtig“ zu werden. Ohne mich.
PS: Streng genommen müsst ihr bei der Bundeswehr vorher um Erlaubnis fragen, wenn ihr auswandern wollt und nicht vor der Gesetzesänderung das Land verlassen habt, § 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG. Vor einem Spannungs- oder gar Verteidigungsfall werdet ihr diese Erlaubnis bekommen, danach ggf. nicht mehr.
Neue Wehrpflicht-Regel: Staat greift unbemerkt in Ausreisefreiheit von Millionen Männern ein (Tichys Einblick)
Markus Haintz dazu auf 𝕏:
Liebe Bundeswehr,
Ihr könnt mich mal. Einen Scheiß werde ich. Ich verlasse dieses Land wann und solange ich möchte und ihr werdet mich nicht daran hindern.
Ich wiederhole mich: Flieht ihr Narren.
🇩🇪 bereitet die Rahmenbedingungen vor, um „kriegstüchtig“ zu werden. Ohne mich.
PS: Streng genommen müsst ihr bei der Bundeswehr vorher um Erlaubnis fragen, wenn ihr auswandern wollt und nicht vor der Gesetzesänderung das Land verlassen habt, § 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG. Vor einem Spannungs- oder gar Verteidigungsfall werdet ihr diese Erlaubnis bekommen, danach ggf. nicht mehr.
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Unterstützungsaufruf in eigener Sache
Im letzten Jahr ist unsere mediale Reichweite erheblich gestiegen, was sich aber leider nicht durch höhere Einnahmen bemerkbar macht.
Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.
Auf Dauer ist ein redaktioneller Betrieb so nicht aufrechtzuerhalten, weshalb wir, wie bereits am 1. November angekündigt, unsere Kosten deutlich reduzieren müssen. Die Budgets für unsere freien Mitarbeiter haben wir deutlich gekürzt und auch freie Mitarbeiter "entlassen", da der bisherige Umfang nicht mehr finanzierbar ist.
Wir haben keine reichen Gönner (mit politischer Agenda) im Hintergrund, wir finanzieren uns größtenteils aus Kleinspenden. Ohne eure freiwillige Unterstützung unserer Arbeit können wir bei diesen Zahlen so nicht mehr weitermachen.
Unsere Arbeit ist aufwendig, birgt eine Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Risiken und ist nur mit einer angemessenen Finanzierung zu leisten.
Wenn wir auch weiterhin politische und rechtliche Skandale aufdecken sowie medial und rechtlich dagegen vorgehen sollen, geht das nur mit eurer Unterstützung, am besten per Dauerauftrag.
Weder kann noch will ich auf Dauer eine mediale Arbeit querfinanzieren, die sich nicht von selbst trägt. Es hängt also von eurer Unterstützung ab, ob und wie wir in Zukunft unsere Arbeit fortführen können.
Einer der nächsten Schritte wird sein, unsere Inhalte mehr in Richtung YouTube zu verlagern, da dort noch eine realistische Chance besteht, einen redaktionellen Betrieb mittels der auf YouTube wesentlich besseren Einnahmemöglichkeiten zu finanzieren.
Nach nunmehr knapp 6 Jahren zeigt sich, dass eine weitestgehend spendenabhängige Tätigkeit inzwischen nicht mehr ausreicht, um unsere Arbeit zu finanzieren.
Danke an alle, die meine und unsere Arbeit in den letzten sechs Jahren unterstützt haben und diese hoffentlich auch weiter ermöglichen werden.
Unterstützen könnt ihr uns hier, am besten per Dauerauftrag auf unser Bankkonto,
Kontoinhaber: HAINTZ.media GmbH,
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sowie per PayPal.
Markus Haintz und das HAINTZmedia-Team
Im letzten Jahr ist unsere mediale Reichweite erheblich gestiegen, was sich aber leider nicht durch höhere Einnahmen bemerkbar macht.
Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.
Auf Dauer ist ein redaktioneller Betrieb so nicht aufrechtzuerhalten, weshalb wir, wie bereits am 1. November angekündigt, unsere Kosten deutlich reduzieren müssen. Die Budgets für unsere freien Mitarbeiter haben wir deutlich gekürzt und auch freie Mitarbeiter "entlassen", da der bisherige Umfang nicht mehr finanzierbar ist.
Wir haben keine reichen Gönner (mit politischer Agenda) im Hintergrund, wir finanzieren uns größtenteils aus Kleinspenden. Ohne eure freiwillige Unterstützung unserer Arbeit können wir bei diesen Zahlen so nicht mehr weitermachen.
Unsere Arbeit ist aufwendig, birgt eine Vielzahl von rechtlichen und sonstigen Risiken und ist nur mit einer angemessenen Finanzierung zu leisten.
Wenn wir auch weiterhin politische und rechtliche Skandale aufdecken sowie medial und rechtlich dagegen vorgehen sollen, geht das nur mit eurer Unterstützung, am besten per Dauerauftrag.
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Einer der nächsten Schritte wird sein, unsere Inhalte mehr in Richtung YouTube zu verlagern, da dort noch eine realistische Chance besteht, einen redaktionellen Betrieb mittels der auf YouTube wesentlich besseren Einnahmemöglichkeiten zu finanzieren.
Nach nunmehr knapp 6 Jahren zeigt sich, dass eine weitestgehend spendenabhängige Tätigkeit inzwischen nicht mehr ausreicht, um unsere Arbeit zu finanzieren.
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HAINTZ.media
Still und leise (und verkommen) Neue Wehrpflicht-Regel: Staat greift unbemerkt in Ausreisefreiheit von Millionen Männern ein (Tichys Einblick) Markus Haintz dazu auf 𝕏: Liebe Bundeswehr, Ihr könnt mich mal. Einen Scheiß werde ich. Ich verlasse dieses Land…
Seit mittlerweile Jahren warne ich die Menschen in 🇩🇪 davor, dass genau solche Dinge passieren werden.
Es ist nicht wirklich schwer, die wesentlichen Ereignisse vorauszusehen.
Ich werde in keiner Armee dieser Welt jemals meinen Dienst leisten.
Wer mich zum Dienst an einer Waffe zwingen möchte, wird in den Lauf einer Waffe schauen.
Aber keine Sorge, ihr kriegt mich nicht.
Es ist nicht wirklich schwer, die wesentlichen Ereignisse vorauszusehen.
Ich werde in keiner Armee dieser Welt jemals meinen Dienst leisten.
Wer mich zum Dienst an einer Waffe zwingen möchte, wird in den Lauf einer Waffe schauen.
Aber keine Sorge, ihr kriegt mich nicht.
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Forwarded from Immer Gesund
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Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier zu einem Bußgeldverfahren wegen der Masern-Nachweispflicht: Reicht eine Studienteilnahme als Nachweis aus? (HAINTZ.media auf YouTube)
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rastatt wurde unterbrochen, damit sich die Richterin über die Studie weitere Informationen einholen kann. Anhand dieser Informationen wird sie in der nächsten Hauptverhandlung entscheiden, ob eine solche Bescheinigung einen Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG darstellt.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rastatt wurde unterbrochen, damit sich die Richterin über die Studie weitere Informationen einholen kann. Anhand dieser Informationen wird sie in der nächsten Hauptverhandlung entscheiden, ob eine solche Bescheinigung einen Nachweis i.S.d. § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG darstellt.
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Im Gegenteil: Unsere Einnahmen sind im Vergleich zu 2024 um über 50-60 % zurückgegangen. Vor allem die Einnahmen aus Kleinspenden, durch die wir uns hauptsächlich finanzieren, sind um etwa 60-70 % zurückgegangen.
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