IMPFOPFERARCHIV
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Archiv von Impfopfern und Impfschäden
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Meine Eltern sagten früher immer zu mir: "Les' nicht die Bild Zeitung, die macht dumm. Könnte es sein, dass sie Recht hatten? Haben wir es bei diesem Artikel mit MASSIVER IRREFÜHRUNG zu tun? Wird der Leser getäuscht und meint, einen Artikel zu lesen, während er eine Werbeanzeige liest?
Sehr wichtig zu sehen, wer sich - auch wie hier in der "Bezahl-Version" der Bild-Zeitung - WIE positioniert.

Hatte die Redaktion keinen Einfluss auf den Artikel? Oder entscheidet man bewusst, welche Artikel man wie abdruckt? Hier: Ganzseitig Raum gebend im üblichen Format und Stil von "wirklichen Artikeln" eine ANZEIGE von BIONTECH, die daherkommt, als sei dies alles WAHR und eben keine ANZEIGE. Ich halte derlei Praktiken für völlig unseriös. Wie viele tausende Menschen lesen nun davon, dass so und so viele Menschen an "Covid starben", Long Covid hätten, Long Covid verantwortlich sei für Schlaganfälle, Herzinfarkte etc (mein persönlicher Desinformations-Favorit)? Und halten dies für die Wahrheit?

Was sagt die Gestattung und Schaltung dieser ANZEIGE über die Position der Springer Presse in Bezug auf die "Aufarbeitung" zu Covid aus? Kann man sich als meinungsführendes Medium aus der Verantwortung ziehen und sagen: "Wir haben da keinen Einfluss drauf, das ist ein Werbepartner?" Oder will man sich billig aus der Affäre ziehen und unterstützt eben doch AKTIV eine bestimmte Perspektive?

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Mal quer gedacht als Beispiel für diesen Text da unten in der Anzeige: "Die Redaktion war daran nicht beteiligt. Ist eine Anzeige des Werbepartners Biontech.":
Stell Dir mal vor, Du als Wirt oder Eventmanager würdest sagen: "Ja, da kommt zwar der und der " [setze hier den Namen einer umstrittenen Person ein] ", aber daran bin ich nicht beteiligt. Ich gebe nur den Raum dafür."

Glaubst du ernsthaft diese Argumentation funktioniert oder nimmt man dir im Zweifel den Laden auseinander im toleranten, bunten, vielseitigen Deutschland?????
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Biontech Anzeige in "Bild" - schaut euch das an !!!!!!

Soviel mal zu "Aufarbeitung" und "Wahrheitsfindung".
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C Aufarbeitung in MV steht vor der Tür!

Frau Schwesig wird nicht erfreut sein, das von Zwangsmaßnahmen bis unechten Unterschriften alles unter die Lupe genommen wird. .


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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💥Freispruch in Mülheim💥

Nach knapp 5 Jahren Strafverfolgung ist mein als "Coronasaurus" bekannt gewordener Mandant vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.

Auf dem coronakritischen Online-Marktplatz grundgesetz2020 wurde unter anderem ein Aufkleber mit der Aufschrift "Impfen macht frei" angeboten.
Diesen Marktpkatz wiederum hat eine Firma zur Verfügung gestellt, bei der mein Mandant zeitweise Geschäftsführer und Prokurist war.
Mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Computern, Handys und Buchhaltungsunterlagen nebst jahrelanger Verweigerung der Rückgabe des Firmeneigentums, hatte die Staatsanwaltschaft bereits ohne Urteil die Lebensgrundlage des Beschuldigten ruiniert.

Gewonnen wurde das Verfahren letztlich deshalb, weil meinem Mandanten nicht einmal eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Wer den Aufkleber auf den Marktplatz eingestellt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Ich halte aber auch das Motiv und die Aussage des Aufklebers nicht für strafbar. Die Kriminalisierung von Vergleichen aktuellen politischen Handelns mit dem Nationalsozialismus darf nicht strafbar sein. Vergleichen von Denk- und Handlungsmustern ist keine Gleichsetzung. Und eine Warnung vor den Anfängen ist keine Verharmlosung der Taten.
Ich habe mich hier bereits mit der Gefahr der Kriminalisierung auseinandergesetzt.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

#freiheitbeginntmitNein


https://www.kanzlei-ralf-ludwig.de/impfen-macht-frei-strafbar
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Ständerat will Bussen bei Widersetzung gegen Impfobligatorium abschaffen


Es ist eine gegenläufige Meldung zum Fall Granit Xhaka, der eigentlich ein Fall einer pervertierten und perpetuierten Unrechtsjustiz ist: Der Ständerat will keine Bussen mehr, wenn sich jemand einem Impfobligatorium widersetzt.

Bisher gilt im Epidemiengesetz eine Ermächtigungsklausel für die Kantone: Sie können Impfobligatorien und Impfpflichten verhängen. Und sie können Verstösse dagegen mit Bussen belegen.
Im Kanton St. Gallen gab es einen Volksaufstand, als der Regierungsrat eine horrende Busse von bis zu 20.000 Franken einführen wollte.

Noch horrender und bereits Gesetz ist eine Strafandrohung von bis zu 50.000 Franken im bevölkerungsreichtsten Schweizer Kanton Zürich. Auch dort formiert sich Widerstand, um das völlig unverhältnismässige und generell verfehlte Druckmittel des Massnahmenstaats abzuschaffen.

So läuft die Onlinepetition «Gesundheitsgesetz Kanton Zürich: Kein Impfobligatorium mit Strafbestimmung» des Aktionsbündnisses freie Schweiz.

Wie es scheint, ist nun auch bei den Ständeräten in Bern oben angekommen, dass es unter keinem Titel angeht, die Bürger mit derart massiven Strafandrohungen faktisch zu einer Impfung oder – noch krasser – zu einer experimentellen Gentherapie zu zwingen, wie das in der Corona-Zeit mancherorts der Fall war.

Es bewegt sich also ein bisschen was. Es sind zarte Spätsommersprossen der Vernunft, während es anderswo – siehe Xhaka, siehe Bundesgerichtsurteil in Sachen Covid-Blindflug der Swiss – immer noch dunkle Nacht ist. Der politische Druck muss aufrechterhalten werden, damit diese Schandartikel auch tatsächlich gestrichen werden. Der Nationalrat muss dem Ständerat folgen. Und Kantone wie Zürich müssen von selbst aktiv werden.


https://archive.ph/1ytLN


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Prof. Stefan Hockertz

Mehr als Schwindel auf der Wies'n


Da kann einem schon schwindlig werden in den modernen Fahrgeschäften oder nach so 'ner Maß Bier. Das Oktoberfest hat aber in diesem Jahr noch einen weiteren Schwindelfaktor gewonnen:

Den Impfservice auf der Wies'n. Die Meldung Nr. 179 der Münchner Rathaus Umschau (veröffentlicht am 18. September) bewirbt einen sogenannten Infektionsschutz, den man sich zwischen 9 und 14 Uhr in der Wiesn-Wache holen könne, der kurz nach der Impfung einsetze und sich innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen vollständig aufbauen würde.

Angeboten werden kostenlos – also von den Krankenkassen finanziert - Corona-, Influenza und RSV-Impfungen. Diese Maßnahme der Stadt München geht auf die Initiative „München impft“ unter der Schirmherrschaft der Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek zurück.

Was das Immunsystem sonst noch zu Spritzen und Bier zu sagen hat, was diese Aktion mit der Stiko, der Ständigen Impfkommission beim RKI zu tun hat und wie man die Situation jurisitisch betrachten könnte, das haben wir mit Prof. Stefan Hockertz, dem kritischen Immunologen und Toxikologen besprochen. Ein Interview mit Beatrix Zurek wurde aus Termingründen leider abgelehnt, die Veröffentlichung der schriftlichen Antworten, die wir in den nächsten Tagen erwarten, folgt …

Quelle yt: Radio München


🤓 Interview Prof. Stefan Hockertz
95% aller Long-Covid-Fälle sind Impfschäden


Mein Originalkanal auf Telegram:
Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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„Meine Ermittlungen haben gerade erst begonnen …“: Senator Johnson „entlarvt“ Dr. Fauci mit Daten zu Todesfällen durch COVID-Impfstoffe

Senator Ron Johnson hebt Daten zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen hervor, indem er eine Analyse von 25,5 gemeldeten Todesfällen pro Million Dosen zitiert und diese mit Daten zu Grippeimpfstoffen vergleicht. Johnson sagt, seine Untersuchung der Sicherheit von COVID-Impfstoffen, von Fauci und den Bundesgesundheitsbehörden stehe erst am Anfang und verwies dabei auf VAERS-Berichte und angebliche Sicherheitssignale. Sehen Sie, wie Johnson die Daten zu Todesfällen im Zusammenhang mit der COVID-Impfung darlegt und kritisiert, wie Bundesbehörden mit Informationen zur Impfstoffsicherheit umgehen.


https://youtu.be/2VnfIkLH-0o?

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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„Enteignung der eigenen Firma“ – Eklat um Impfstoff-Pioniere

Das Gründerpaar Şahin und Türeci will mit dem Unternehmen Arife neu starten, doch seine Trennung von Biontech sorgt für Ärger: Es geht um Patente, Geld und die Zukunft der Mitarbeiter.

München, Düsseldorf.

„Eine Scheidung ist nie harmonisch“, beschreibt ein Insider die aktuelle Lage bei Biontech. Die Gründer Özlem Türeci und Uğur Şahin wollen mit einem neuen Unternehmen an den Start gehen und befinden sich mitten in der Trennung von dem Konzern, den sie einst aufgebaut und zum weltweiten Impfstoffpionier weiterentwickelt haben.

Bei der Abkopplung gibt es erhebliche Probleme, erfuhr das Handelsblatt aus Kreisen der Beteiligten. Im Kern geht es um die Aufteilung des Erbes von Biontech.
Die Verhandlungen zwischen der Biontech-Führung und dem neuen Unternehmen der Gründer gestalten sich schwieriger und langwieriger als erwartet, heißt es.

Das Verhältnis von Şahin und Türeci zu Vorstand und Aufsichtsrat habe sich abgekühlt. Intern ist von einem Eklat die Rede.


https://archive.ph/zHUZR



🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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„Niemand darf straffrei davonkommen“

Tom Lausen findet deutliche Worte. Er vergleicht die Aufarbeitung von Fehlern mit einem Flugzeugabsturz: Man müsse daraus lernen, statt die Verantwortlichen zu schonen.

Besonders scharf geht er mit jenen ins Gericht, die sich in der Vergangenheit bereichert haben. Diese müssten nicht nur alles zurückzahlen, sondern auch noch etwas obendrauf leisten. Im Video ist von Vorgängen in Thüringen die Rede und davon, dass jemand nach Rumänien geflohen sei.

Der Beitrag fasst die Forderung klar zusammen: Straffreiheit darf es nicht geben – vor allem nicht für jene, die persönlich profitiert haben.

👉 Quelle

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IMPFOBLIGATORIUM BLEIBT - Strafen soll es nicht geben | Schwander & Staubli zum Epidemiengesetz

TTV-Reportage aus dem Bundeshaus mit Pirmin Schwander, Urs Hans und Voten aus dem Ständerat aller Bundesratsparteien. Im Anschluss des zehnminütigen «Schweiz imPuls»-Videos kommentiert die Juristin Andrea Staubli vom «Aktionsbündnis freie Schweiz» die vom Ständerat beabsichtigte (Teil-)Revision des Epidemiengesetz.

Am 22. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes beraten. In weniger als dreieinhalb Stunden wurde die umfangreiche Vorlage behandelt. Dabei zeigte sich bereits in der Eintretensdebatte deutlich: Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit und die weiterhin offene Frage nach einer umfassenden Aufarbeitung lassen sich von dieser Gesetzesrevision nicht trennen.

Aus Sicht von ABF Schweiz konnte dabei ein wichtiger Teilerfolg bei Artikel 22 zum Impfobligatorium erzielt werden: Das Impfobligatorium bleibt zwar im Gesetz, seine Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Insbesondere soll die Verweigerung künftig weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene strafrechtliche Folgen haben; auch eine Impfung gegen den Willen einer Person mittels körperlichen Zwangs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ständerat entschied diesen Punkt mit 29 zu 13 Stimmen. Damit wurden wichtige zusätzliche Schranken eingezogen, auch wenn ABF Schweiz die Möglichkeit eines staatlichen Impfobligatoriums weiterhin grundsätzlich kritisch beurteilt.

https://youtu.be/b5CjAUlwm4g?

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Corona-Untersuchungsausschuss: Sachsens Regierung ordnete psychiatrische Einweisung für „Quarantäne-Verweigerer“ an

BSW macht Dokument bekannt: Erlass der Sächsischen Landesregierung vom 8. April 2020 sah 22 Plätze für Corona-Maßnahmengegner in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor / Positiver PCR-Test reichte für Einweisung, Symptome waren nicht erforderlich / Vier dokumentierte Fälle von zwangseingewiesenen „Quarantäne-Verweigerern“ zwischen April 2021 und März 2022

Dresden.
(multipolar)
Die sächsische Landesregierung hat in der Frühphase der Corona-Krise angeordnet, Corona-„Quarantäne-Verweigerer“ in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Vorgesehen waren dabei insgesamt 22 Plätze in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern.

Das geht aus einem seinerzeit von Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD) gezeichneten Erlass hervor, den die BSW-Fraktion Ende August 2026 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss bekanntmachte. Dabei habe es sich um „Zwangseinweisungen nach richterlichem Beschluss“ gehandelt, sagte die BSW-Abgeordnete Ines Biebrach in einem Bericht der Journalistin Claudia Jaworski.

Bereits am 17. Juli 2026 hatte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) auf eine AfD-Anfrage hin eingeräumt, dass zwischen April 2021 und März 2022 insgesamt vier „Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in einer Landeseinrichtung, direkt neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden, zwangsweise untergebracht worden waren – darunter ein 14-jähriger Junge, vom 29. April bis zum 9. Mai 2021. Das BSW-Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht richtete daraufhin im Juli 2026 zwei Anfragen an die Landesregierung.

Der Abgeordnete wollte unter anderem wissen, „welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte“.

In ihrer Antwort (17. September) schreibt Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU), dass es sich „vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen“ gehandelt habe. Die dortige Familienabteilung habe mit Beschluss vom 29. April 2021 „die Unterbringung eines damals 14-jährigen Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Dresden genehmigt“. lm Übrigen werde „von einer Beantwortung abgesehen“, da die Staatsregierung dem Landtag „nur für ihre Amtsführung verantwortlich“ sei, die Zwangseinweisung eines Jugendlichen jedoch in die Zuständigkeit der Rechtsprechung falle, es gelte das „Gewaltenteilungsprinzip“.

Die Staatsregierung müsse daher grundsätzlich zu gerichtlichen Verfahren keine Auskunft erteilen und habe auch keine Recherchemöglichkeit bei den Gerichten, soweit es um ein gerichtliches Verfahren gehe. Wegen der „datenschutzrechtlichen Lösch- und Speicherfristen“ lägen auch keine Aufzeichnungen aus der Dresdener Landeseinrichtung mehr über die Zwangseinweisung des 14-Jährigen vor.


Neben der Psychiatrie in Arnsdorf ging es in dem Einweisungserlass vom 8. April 2020 um die Sächsischen Krankenhäuser (SKH) in Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch. Alle vier sind Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Träger ist der Freistaat Sachsen, die psychiatrischen Kliniken stehen „unter der direkten Zuständigkeit und Verantwortung des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“. In dem Erlass aus dem Hause von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heißt es weiter, dass die Zwangsunterbringung in den „geschlossenen Teilen der sächsischen Krankenhäuser“ erfolgen soll.

Köpping hatte in einem Interview im Jahr 2023 bestritten, dass es sich um geschlossene psychiatrische Einrichtungen handelte. „Das hat mit Psychiatrie überhaupt nichts zu tun.“

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0462

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