Auf eine BUNTE.de-Anfrage ließ Christian Ulmens Anwalt am Donnerstagabend verlauten, dass "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet" werden. Rechtliche Schritte sollen eingeleitet werden.
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Forwarded from 🇩🇪 Aktivist Mann & Team #Deutschland #Germany #activistman
Strafanzeige-Tilo-Jung.pdf
499.8 KB
Strafanzeige an Tilo Jung ist raus, wegen Beleidigung ❗️❗️❗️
Mein Anwalt Gordon Pankalla hat heute durchgezogen!
Das Video:
https://t.me/DEKurier/19370
https://t.me/pankalla
Euer Mateo
T.me/Aktivistmann
Mein Anwalt Gordon Pankalla hat heute durchgezogen!
Das Video:
https://t.me/DEKurier/19370
https://t.me/pankalla
Euer Mateo
T.me/Aktivistmann
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Verdachtsberichtserstattung im Fall Ulmen:
Die Kanzlei Schertz Bergmann hat angekündigt gegen den Spiegel vorzugehen ....
Im Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten und der Meinungsfreiheit, auf die sich der Spiegel berufen will, hat die Rechtsprechung feste Grundsätze für eine Verdachtsberichterstattung etabliert. Wer diese einhält, darf auch über unbewiesene Verdachtsfälle berichten. Den wesentlichen Kern der von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln bilden dabei folgende Punkte:
1. Es besteht ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit
bei Promis ja +
2. Es liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor
kann man von ausgehen ! ja +
3. Journalistische Sorgfaltspflicht bei der Eigenrecherche wurde eingehalten, insbesondere hatte der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme, wahrheitsgemäße Berichterstattung
liegt vor, Ulmen hatte die Möglichkeit Stellung zu nehmen, wenn aus meiner Sicht auch fraglich, weil er sich bei einem Ermittlungsverfahren nicht äußern muss - Recht zu Schweigen !
4. Der Betroffene wird nicht vorverurteilt
dies ist der Punkt !!! ich denke es liegt eine Vorverurteilung vor, auch wenn man sieht, dass Pocher nun sagt: die Karriere von Ulmen sei nun vorbei - davon kann man ausgehen, wenn man den Fall Kachelmann sieht
Die Kanzlei Schertz Bergmann hat angekündigt gegen den Spiegel vorzugehen ....
Im Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten und der Meinungsfreiheit, auf die sich der Spiegel berufen will, hat die Rechtsprechung feste Grundsätze für eine Verdachtsberichterstattung etabliert. Wer diese einhält, darf auch über unbewiesene Verdachtsfälle berichten. Den wesentlichen Kern der von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln bilden dabei folgende Punkte:
1. Es besteht ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit
bei Promis ja +
2. Es liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor
kann man von ausgehen ! ja +
3. Journalistische Sorgfaltspflicht bei der Eigenrecherche wurde eingehalten, insbesondere hatte der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme, wahrheitsgemäße Berichterstattung
liegt vor, Ulmen hatte die Möglichkeit Stellung zu nehmen, wenn aus meiner Sicht auch fraglich, weil er sich bei einem Ermittlungsverfahren nicht äußern muss - Recht zu Schweigen !
4. Der Betroffene wird nicht vorverurteilt
dies ist der Punkt !!! ich denke es liegt eine Vorverurteilung vor, auch wenn man sieht, dass Pocher nun sagt: die Karriere von Ulmen sei nun vorbei - davon kann man ausgehen, wenn man den Fall Kachelmann sieht
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Wie Boris Morgenstern meldet, wurden die Ermittlungen gegen Ulmen in Deutschland nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt !!!
https://www.youtube.com/watch?v=TFex313BONU
https://www.youtube.com/watch?v=TFex313BONU
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Forwarded from Katharina Koenig No time to Die
Media is too big
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Stress am frühen Morgen am OLG Koblenz
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Neues KI Fake Gesetz // Reaction auf "Fake NIUS" Achtung, Herr Reichelt.
https://www.youtube.com/watch?v=Wiad8zTq-GY
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👍4
Forwarded from Snicklink unzensiert
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