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Art. 16a GG:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften .... einreist ....
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften .... einreist ....
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11ter im Elften:
ja ne, dat is klar .... ich broch die Kohle ... minge Pool ist och net grad billisch ... die Lück han et doch, so ne Leeve am Ballermann geht gut op die Täsch, da künste nich wig mit 600.000 Steine, Liebelein
Translation:
Ja, klar sammele ich noch Spenden. Von 600.000 komme ich für 3 Strafanzeigen doch nicht aus ... und Sie müssen auch an meinen Pool denken ... Malle ist nicht so günstig wie Sie vielleicht glauben.
Translation:
He is of a shyness that is criminally vulgar !!! When you say it's gonna happen now, when exactly do you mean?
ja ne, dat is klar .... ich broch die Kohle ... minge Pool ist och net grad billisch ... die Lück han et doch, so ne Leeve am Ballermann geht gut op die Täsch, da künste nich wig mit 600.000 Steine, Liebelein
Translation:
Ja, klar sammele ich noch Spenden. Von 600.000 komme ich für 3 Strafanzeigen doch nicht aus ... und Sie müssen auch an meinen Pool denken ... Malle ist nicht so günstig wie Sie vielleicht glauben.
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He is of a shyness that is criminally vulgar !!! When you say it's gonna happen now, when exactly do you mean?
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11ter im Elften ... wir grüßen den humorlosen Heinzelmann ... der wie Tim Taler sein lächeln verkauft hat ...
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Forwarded from The Schnurr Reloaded (Philip Schnurr)
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Zum angeblichen Ronzi Fake ....Wirsing einschalten ! So wird auch Lilly Thüringen unscharf 😃
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Review: Elfer im Elften: die Legende vom Heinzelmännchen Brunnen (mit dem Lied vom Kölschen Jung)
😁9
👉 Wie Markus Haintz SchwrzVyce in den Rücken fällt
Markus Haintz: Kreative „Beleidigungen“ können in der Kunst durchaus zulässig sein. Der Song enthält aber mehrere Beleidigungen, die nur darauf abzielen, den politischen Gegner persönlich abzuwerten, ohne dabei kreativ zu sein. Der Song bewegt sich leider weit unterhalb von Jan Böhmermann-Niveau.
Markus: Haintz: Nein, grundsätzlich sind Kollektivbeleidigungen zwar nicht strafbar, und gewisse Beleidigungen können von der Kunstfreiheit gedeckt sein. Im konkreten Fall wird aber zum Beispiel Außenministerin Baerbock als „Fotze“ betitelt und die Regierungsmitglieder werden als „Hurensöhne“ bezeichnet, während sie mit Bild eingeblendet werden. Das dürfte die Grenze des rechtlich Zulässigen überschreiten.
https://apolut.net/wie-weit-darf-die-kunst-gehen-ein-interview-mit-medienkuenstler-philip-schnurr-und-anwalt-markus-haintz/
Markus Haintz: Kreative „Beleidigungen“ können in der Kunst durchaus zulässig sein. Der Song enthält aber mehrere Beleidigungen, die nur darauf abzielen, den politischen Gegner persönlich abzuwerten, ohne dabei kreativ zu sein. Der Song bewegt sich leider weit unterhalb von Jan Böhmermann-Niveau.
Markus: Haintz: Nein, grundsätzlich sind Kollektivbeleidigungen zwar nicht strafbar, und gewisse Beleidigungen können von der Kunstfreiheit gedeckt sein. Im konkreten Fall wird aber zum Beispiel Außenministerin Baerbock als „Fotze“ betitelt und die Regierungsmitglieder werden als „Hurensöhne“ bezeichnet, während sie mit Bild eingeblendet werden. Das dürfte die Grenze des rechtlich Zulässigen überschreiten.
https://apolut.net/wie-weit-darf-die-kunst-gehen-ein-interview-mit-medienkuenstler-philip-schnurr-und-anwalt-markus-haintz/
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