Forwarded from Klartext von Dr. Christina Baum MdB
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-08/enquete-kommission-corona-pandemie-aufarbeitung-abgeordnete
Auch wenn man von dieser Zeitung nichts anderes als einen negativen Kontext zur AfD erwarten konnte, so hat sie jedoch meine Aussage korrekt wiedergegeben:
„Der ZEIT sagt sie (damit bin ich gemeint) am Telefon, sie wolle sich in der anstehenden Enquete-Kommission für eine "Rehabilitation und finanzielle Entschädigung aller durch das Corona-Unrecht Geschädigten einsetzen, insbesondere Mediziner, die damals beim Impfen nicht mitmachen wollten". Aus ihrer Sicht sollten alle laufenden Gerichtsverfahren gegen Ärzte eingestellt werden. Als Beispiel nennt Baum den Fall eines Arztes aus Recklinghausen…“
Dr. Christina Baum
Mutig. Patriotisch. Freiheitlich!
Mitglied des Deutschen Bundestages
Auch wenn man von dieser Zeitung nichts anderes als einen negativen Kontext zur AfD erwarten konnte, so hat sie jedoch meine Aussage korrekt wiedergegeben:
„Der ZEIT sagt sie (damit bin ich gemeint) am Telefon, sie wolle sich in der anstehenden Enquete-Kommission für eine "Rehabilitation und finanzielle Entschädigung aller durch das Corona-Unrecht Geschädigten einsetzen, insbesondere Mediziner, die damals beim Impfen nicht mitmachen wollten". Aus ihrer Sicht sollten alle laufenden Gerichtsverfahren gegen Ärzte eingestellt werden. Als Beispiel nennt Baum den Fall eines Arztes aus Recklinghausen…“
Dr. Christina Baum
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Was hier genau der Haftgrund sein soll, ist mir nicht klar ... 👆
Ein Festnahmerecht hatte er meiner Ansicht nach nicht. Könnte meiner Ansicht nach eine versuchte Nötigung ( §§ 240, 22,23 StGB) gewesen sein .. aber warum darum ein Haftbefehl? Da schließe ich mich der Kollegin Wörmer beim Bittel TV an, eine Strafanzeige hätte man machen können ... aber mehr eben auch nicht.
Schau ma mal ... im Grunde haben wir ja wieder den gleichen Vorwurf wie bei der Nummer mit dem Klavier ...
§ 127 StPO: hier bestand doch keinerlei Fluchtgefahr des Schöffen, der kommt doch beim nächsten Prozesstag wieder ... 127 StPO gilt für den Fall, wenn man einen Dieb mit der Beute in der Hand erwischt und keine Polizei da ist - dies war hier eindeutig NICHT der Fall.
Ein Festnahmerecht hatte er meiner Ansicht nach nicht. Könnte meiner Ansicht nach eine versuchte Nötigung ( §§ 240, 22,23 StGB) gewesen sein .. aber warum darum ein Haftbefehl? Da schließe ich mich der Kollegin Wörmer beim Bittel TV an, eine Strafanzeige hätte man machen können ... aber mehr eben auch nicht.
Schau ma mal ... im Grunde haben wir ja wieder den gleichen Vorwurf wie bei der Nummer mit dem Klavier ...
§ 127 StPO: hier bestand doch keinerlei Fluchtgefahr des Schöffen, der kommt doch beim nächsten Prozesstag wieder ... 127 StPO gilt für den Fall, wenn man einen Dieb mit der Beute in der Hand erwischt und keine Polizei da ist - dies war hier eindeutig NICHT der Fall.
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Schmidtchen Schleicher mit den elastischen beinen ... wie der gefährlich in den Knien federn kann!
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Justiz: An seine Unterstützer im Publikum gewandt, sagt der Angeklagte: „Können wir uns schon mal merken!“ - WELT https://share.google/YqUMNvHUMiaLU5O2T
DIE WELT
Justiz: An seine Unterstützer im Publikum gewandt, sagt der Angeklagte: „Können wir uns schon mal merken!“ - WELT
Der Straßenmusiker Arne S. soll Querdenker angestachelt haben, eine Polizeikette zu durchbrechen. In der Berufung überzieht er das Gericht mit wirren Anträgen – und lauert danach einem Laienrichter auf. Die Berliner Justizsenatorin fordert härtere Strafen…
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