Was hier genau der Haftgrund sein soll, ist mir nicht klar ... 👆
Ein Festnahmerecht hatte er meiner Ansicht nach nicht. Könnte meiner Ansicht nach eine versuchte Nötigung ( §§ 240, 22,23 StGB) gewesen sein .. aber warum darum ein Haftbefehl? Da schließe ich mich der Kollegin Wörmer beim Bittel TV an, eine Strafanzeige hätte man machen können ... aber mehr eben auch nicht.
Schau ma mal ... im Grunde haben wir ja wieder den gleichen Vorwurf wie bei der Nummer mit dem Klavier ...
§ 127 StPO: hier bestand doch keinerlei Fluchtgefahr des Schöffen, der kommt doch beim nächsten Prozesstag wieder ... 127 StPO gilt für den Fall, wenn man einen Dieb mit der Beute in der Hand erwischt und keine Polizei da ist - dies war hier eindeutig NICHT der Fall.
Ein Festnahmerecht hatte er meiner Ansicht nach nicht. Könnte meiner Ansicht nach eine versuchte Nötigung ( §§ 240, 22,23 StGB) gewesen sein .. aber warum darum ein Haftbefehl? Da schließe ich mich der Kollegin Wörmer beim Bittel TV an, eine Strafanzeige hätte man machen können ... aber mehr eben auch nicht.
Schau ma mal ... im Grunde haben wir ja wieder den gleichen Vorwurf wie bei der Nummer mit dem Klavier ...
§ 127 StPO: hier bestand doch keinerlei Fluchtgefahr des Schöffen, der kommt doch beim nächsten Prozesstag wieder ... 127 StPO gilt für den Fall, wenn man einen Dieb mit der Beute in der Hand erwischt und keine Polizei da ist - dies war hier eindeutig NICHT der Fall.
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Schmidtchen Schleicher mit den elastischen beinen ... wie der gefährlich in den Knien federn kann!
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Justiz: An seine Unterstützer im Publikum gewandt, sagt der Angeklagte: „Können wir uns schon mal merken!“ - WELT https://share.google/YqUMNvHUMiaLU5O2T
DIE WELT
Justiz: An seine Unterstützer im Publikum gewandt, sagt der Angeklagte: „Können wir uns schon mal merken!“ - WELT
Der Straßenmusiker Arne S. soll Querdenker angestachelt haben, eine Polizeikette zu durchbrechen. In der Berufung überzieht er das Gericht mit wirren Anträgen – und lauert danach einem Laienrichter auf. Die Berliner Justizsenatorin fordert härtere Strafen…
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Meine Mail an den Autor des Artikels 👆
Hallo Ulrich Kraetzer.
In ihrem Artikel zu Arne S. lassen sie einen wesentlichen Punkt aus und zwar was der Grund dafür war, dass Arne meinte den Richter / Schöffen festhalten zu können.
Er wollte einen Befangenheitsantrag gegen diesen stellen. Ich glaube nicht, dass es ein Zufall ist, dass sie wesentliche Aspekte des Sachverhalts nicht nennen !
Hallo Ulrich Kraetzer.
In ihrem Artikel zu Arne S. lassen sie einen wesentlichen Punkt aus und zwar was der Grund dafür war, dass Arne meinte den Richter / Schöffen festhalten zu können.
Er wollte einen Befangenheitsantrag gegen diesen stellen. Ich glaube nicht, dass es ein Zufall ist, dass sie wesentliche Aspekte des Sachverhalts nicht nennen !
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