Post-Vac-Beschwerden: Ranking der häufigsten betroffenen Bereiche
- 29,2 Prozent aller gemeldeten gesundheitlichen Probleme der Patienten aus der Studie fielen auf sehr starke Erschöpfung (Fatigue), Fieber oder Probleme beim Gehen.
- 22,3 Prozent entfielen auf „Brain Fog“ (ein Gefühl von geistiger Vernebelung), Schwindel und Kopfschmerzen – also Probleme des Nervensystems.
- 10,1 Prozent entfielen auf Schmerzen in den Armen und Beinen, Rückenschmerzen oder Gelenkprobleme.
Quelle Fitbook
- 29,2 Prozent aller gemeldeten gesundheitlichen Probleme der Patienten aus der Studie fielen auf sehr starke Erschöpfung (Fatigue), Fieber oder Probleme beim Gehen.
- 22,3 Prozent entfielen auf „Brain Fog“ (ein Gefühl von geistiger Vernebelung), Schwindel und Kopfschmerzen – also Probleme des Nervensystems.
- 10,1 Prozent entfielen auf Schmerzen in den Armen und Beinen, Rückenschmerzen oder Gelenkprobleme.
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Die häufigsten anhaltenden Symptome nach Covid-Impfungen
Eine japanische Studie ordnet Post-Vac-Beschwerden. Welche drei Symptomgruppen dominieren und was Betroffene wissen sollten.
Über 19 Milliarden Euro Fördergelder hat die EU den Ungarn gesperrt, weil das Land angeblich gravierend gegen rechtstaatliche Prinzipien und Grundrechte verstößt, hinzu kommen Strafzahlungen, die Ungarn leisten muss, weil es sich nicht an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Asylrecht hält. Zum anderen hat die Kommission Ungarn wegen des "Souveränitätsgesetzes" verklagt. Brüssel wirft dem Land vor, die Tätigkeit von "zivilen Organisationen" einzuschränken.
Quelle LTO
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BVerwG zu Neutralitätspflicht von Kommunen: Die Stadt Nürnberg darf vorerst Mitglied der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hob vorige Woche die Entscheidung des VGH München von 2024 auf, dass die Stadt aus der Allianz austreten muss, weil ihr die AfD-kritischen Äußerungen der Allianz zuzurechnen seien. Der AfD-Kreisverband hatte geklagt und geltend gemacht, die Stadt Nürnberg verletze ihre Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun einen anderen Maßstab als der VGH auf. Die bloße Mitgliedschaft in der Allianz verletze noch nicht die Neutralitätspflicht.
Quelle LTO
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