Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.04.2022 die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zurückgewiesen und damit die sog. "einrichtungsbezogene Impfpflicht" als verfassungsgemäß anerkannt.
siehe auch: https://t.me/pankalla/16799
Das BVerfG billigt die Schaffung einer Gruppe von "vulnerabler Personen", um ihnen das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 Abs. 2 GG) vorrangig vor Angehörigen der Gesundheitsberufe zu gewähren. Das Grundgesetz kennt jedoch keine Regelung, einzelne Gruppen zu schaffen, um ihnen ein besonderes Recht zu gewähren und gleichzeitig Einzelpersonen einer anderen Gruppe Rechte vorzuenthalten.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen Art. 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt: "Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat."
Kammerverfahren wegen Auslegung eines Gesetzes!
Zu diesem Thema hatte ich mich 2020 schon geäußert, als Spahn mit einem 2ten Corona Gesetz bei den Maßnahmen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden wollte - das Gesetz verschwand damals schnell in der Schreibtischschublade - kam zu früh - aber zeigte den Weg auf! Wegen der Auslegung einer Gesetzvorlage bekam ich dann auch ein Kammerverfahren der RAK Köln an den Hals !!! In der Beschwerde habe ich dann gewonnen - dort gestand man mir zu, dass ich als Anwalt Gesetzesvorlage auslegen und bewegten dürfte - ja was denn sonst !!! Tatsache ist: man sollte die Öffentlichkeit nicht über der Pläne der Regierung informierten, dies war auch der Grund für dieses absurde Verfahren!
Bis heute warte ich auf eine Entschuldigung der Kölner Rechtsanwaltskammer und dem Geschäftsführer Dr. Huff !!!
siehe auch: https://t.me/pankalla/16799
Das BVerfG billigt die Schaffung einer Gruppe von "vulnerabler Personen", um ihnen das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 Abs. 2 GG) vorrangig vor Angehörigen der Gesundheitsberufe zu gewähren. Das Grundgesetz kennt jedoch keine Regelung, einzelne Gruppen zu schaffen, um ihnen ein besonderes Recht zu gewähren und gleichzeitig Einzelpersonen einer anderen Gruppe Rechte vorzuenthalten.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen Art. 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt: "Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat."
Kammerverfahren wegen Auslegung eines Gesetzes!
Zu diesem Thema hatte ich mich 2020 schon geäußert, als Spahn mit einem 2ten Corona Gesetz bei den Maßnahmen zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden wollte - das Gesetz verschwand damals schnell in der Schreibtischschublade - kam zu früh - aber zeigte den Weg auf! Wegen der Auslegung einer Gesetzvorlage bekam ich dann auch ein Kammerverfahren der RAK Köln an den Hals !!! In der Beschwerde habe ich dann gewonnen - dort gestand man mir zu, dass ich als Anwalt Gesetzesvorlage auslegen und bewegten dürfte - ja was denn sonst !!! Tatsache ist: man sollte die Öffentlichkeit nicht über der Pläne der Regierung informierten, dies war auch der Grund für dieses absurde Verfahren!
Bis heute warte ich auf eine Entschuldigung der Kölner Rechtsanwaltskammer und dem Geschäftsführer Dr. Huff !!!
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Gerichtsverhandlung Nina in Wolfenbüttel mit Ralf Ludwig
Die Frage die ich mir stelle: wenn ohne die Aussage von Carola nichts gemacht werden kann, dann ist der Sachverhalt doch gar nicht ermittelt - dann hätte das Hauptverfahren doch gar nicht eröffnet werden können - absolut irre - hätte also zwangsläufig nach § 170 StPO Abs.2 endgültig eingestellt werden müssen.
👉 Schön, dass Ludwig mal was macht ... 👍 wenn offenbar auch nicht pro bono - kann das ZAAVV da nicht mal einsteigen ... gute Arbeit Herr Kollege ! er hat heute auch mal mitbekommen, wie es vor Gericht zugeht ! Danke für die Aussagen zum Verfahren
⭐️ Danke auch an den Sveni von HVR TV !!! tolle Arbeit Sven
https://www.youtube.com/watch?v=BVO7lHbRg7U
Die Frage die ich mir stelle: wenn ohne die Aussage von Carola nichts gemacht werden kann, dann ist der Sachverhalt doch gar nicht ermittelt - dann hätte das Hauptverfahren doch gar nicht eröffnet werden können - absolut irre - hätte also zwangsläufig nach § 170 StPO Abs.2 endgültig eingestellt werden müssen.
👉 Schön, dass Ludwig mal was macht ... 👍 wenn offenbar auch nicht pro bono - kann das ZAAVV da nicht mal einsteigen ... gute Arbeit Herr Kollege ! er hat heute auch mal mitbekommen, wie es vor Gericht zugeht ! Danke für die Aussagen zum Verfahren
⭐️ Danke auch an den Sveni von HVR TV !!! tolle Arbeit Sven
https://www.youtube.com/watch?v=BVO7lHbRg7U
YouTube
Gerichtsverhandlung Nina in Wolfenbüttel mit Ralf Ludwig
Nina wird vorgeworfen ein unrichtiges Maskenattest von Dr. Carola Javid-Kistel verwandt zu zu haben.
Sie wird vertreten vom Busketier und Querdenkeranwalt Ralf Ludwig. Wir werden vor Ort sein und nach der Verhandlung live berichten
Sie wird vertreten vom Busketier und Querdenkeranwalt Ralf Ludwig. Wir werden vor Ort sein und nach der Verhandlung live berichten
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Verfahren ohne jeden Anfangsverdacht
Die Kollektiv Beschuldigungen gegen Frau Dr. Carola Javid Kistel - es ist unerhört ! Neutralitätspflicht des Rechtsstaats nicht mehr gegeben
Die Kollektiv Beschuldigungen gegen Frau Dr. Carola Javid Kistel - es ist unerhört ! Neutralitätspflicht des Rechtsstaats nicht mehr gegeben
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Einen Job bei Roland Tichy? 😜
👉 https://www.youtube.com/live/49tHtFpaPUI?feature=share
Gute Nacht aus Köln 🌜
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Gute Nacht aus Köln 🌜
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Schon bereit für den neuen Corona Herbst .. die neuen "Impfstoffe" sind da
Laut Gesundheitsministerium bekommt der Bund in den nächsten Jahren noch zahlreiche Dosen von Pfizer/Biontech geliefert:
2023: 14,2 Millionen Dosen
2024: 14,2 Millionen Dosen
👉 2025: 15,6 Millionen Dosen
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfstoffe-herbst-weniger-auswahl-100.html
Laut Gesundheitsministerium bekommt der Bund in den nächsten Jahren noch zahlreiche Dosen von Pfizer/Biontech geliefert:
2023: 14,2 Millionen Dosen
2024: 14,2 Millionen Dosen
👉 2025: 15,6 Millionen Dosen
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfstoffe-herbst-weniger-auswahl-100.html
ZDFheute
Welche Corona-Impfstoffe sind im Herbst verfügbar?
Gegen Corona sollten sich bestimmte Gruppen im Herbst impfen lassen. Doch nicht alle Impfstoffe dürften gut verfügbar sein. Woran liegt das?
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Anwaltszulassung zurück geben
Zu Gast bei Paul Brandenburg ...
https://www.youtube.com/live/49tHtFpaPUI
Zu Gast bei Paul Brandenburg ...
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Forwarded from Alles Ausser Mainstream (Boschimo (Bodo Schiffmann))
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Text:
Gordon Pankalla hat angekündigt seine Zulassung als Anwalt zurückzugeben, weil er sagt, wir sind in keinem Rechtsstaat mehr.
Das stimmt. Wir sind in keinem Rechtsstaat mehr.
Aber es ist Menschen wie Gordon Pankalla zu verdanken, dass viele Menschen doch in einem Unrechtsstaat zu ihrem Recht gekommen sind.
Sie wären längst viel weiter in ihrem Plan ohne Anwälte mit Mut.
Man kann sein System nur von innen heraus bekämpfen. Wir brauchen Anwälte, die wissen, wie ein Rechtsstaat aussieht, auch für die Zeit danach, um den Rechtsstaat wieder aufzubauen.
Es wäre ein Sieg für die Gegenseite.
Du würdest nichts gewinnen und du wirst nach kurzer Zeit sehr unglücklich mit deinen Bratwurstverkäufen, denn in Deutschland bekommt man Bratwürste schon für einen Piks.
Wie auch immer, aber Zulassung zurückgeben, eine sehr dumme Idee
Gordon Pankalla hat angekündigt seine Zulassung als Anwalt zurückzugeben, weil er sagt, wir sind in keinem Rechtsstaat mehr.
Das stimmt. Wir sind in keinem Rechtsstaat mehr.
Aber es ist Menschen wie Gordon Pankalla zu verdanken, dass viele Menschen doch in einem Unrechtsstaat zu ihrem Recht gekommen sind.
Sie wären längst viel weiter in ihrem Plan ohne Anwälte mit Mut.
Man kann sein System nur von innen heraus bekämpfen. Wir brauchen Anwälte, die wissen, wie ein Rechtsstaat aussieht, auch für die Zeit danach, um den Rechtsstaat wieder aufzubauen.
Lieber Gordon Pankalla, ich bitte dich darum, diesen Schritt zu überdenken, denn er wäre falsch.
Es wäre ein Sieg für die Gegenseite.
Du würdest nichts gewinnen und du wirst nach kurzer Zeit sehr unglücklich mit deinen Bratwurstverkäufen, denn in Deutschland bekommt man Bratwürste schon für einen Piks.
Deine Arbeit ist wichtig für viele Menschen und du gibst Menschen Hoffnung, also mach weiter. Wie auch immer, aber Zulassung zurückgeben, eine sehr dumme Idee
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Danke Bodo 💕
Bodo, vielleicht ist das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. Ich habe mich sehr über deine Worte gefreut 😘
Bodo, vielleicht ist das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. Ich habe mich sehr über deine Worte gefreut 😘
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Längere Auszeit im Winter?
Bessere eine längere Auszeit nehmen, Winterurlaub, als in den Sack zu hauen. Die aufbauenden Worte von Bodo Schiffmann waren mir sehr wichtig - bringen mich zum umdenken ... wir schauen alle wie es weiter geht ... ich denke die schlimmsten Zeiten stehen uns noch bevor! Krieg, Inflation und bald dann vielleicht die nächste Pandemie - wer weiß ...
Bessere eine längere Auszeit nehmen, Winterurlaub, als in den Sack zu hauen. Die aufbauenden Worte von Bodo Schiffmann waren mir sehr wichtig - bringen mich zum umdenken ... wir schauen alle wie es weiter geht ... ich denke die schlimmsten Zeiten stehen uns noch bevor! Krieg, Inflation und bald dann vielleicht die nächste Pandemie - wer weiß ...
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Zulassung zurückgeben oder nicht .... was meinst du?
Anonymous Poll
83%
Weitermachen! lieber Urlaub machen und im System bleiben
17%
Zulassung abgeben, ist doch sinnlos
👍71
Forwarded from Friedemann Däblitz
MDR: „Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe ein Urteil gefällt, "das er von vorn herein so beabsichtigt hatte". Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.“
„Die Entscheidung des Richters ist in Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Jurist habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten“.“
LTO: „Das LG Erfurt sah es nun am Mittwoch als erwiesen an, dass der Richter diese Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“
Anmerkung zum Wesentlichen: Es ist nachvollziehbar, dass die Zuständigkeit für die Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen im Nachhinein nicht beim Ri Dettmar am Familiengericht Weimar verortet wurde. Es mag auch so sein, dass der Richter dieses Urteil von vornherein so fällen wollte.
In beidem kann ich jedoch keine willkürliche schwerwiegende und bewusste Entfernung von Recht und Gesetz erkennen, denn
- es kommt vor, dass Zuständigkeitsfragen von Gerichten erster Instanz falsch entschieden werden
- es kommt auch vor - jeden Tag - dass Richter Urteile fällen, die sie von vornherein so beabsichtigt hatten
Fast jeder, der einmal wegen einem Masken- oder Abstandsverstoß vor Gericht stand, kann diesen Eindruck leidvoll bestätigen.
______________
Im Einzelnen: Gegenüber Schulen treffen grundsätzlich Verwaltungsgerichte Anordnungen, nicht Familiengerichte. In Kindeswohldingen entscheiden aber grundsätzlich Familiengerichte, nicht Verwaltungsgerichte.
Richter Dettmars Entscheidungen beruhten offenbar auf der [m.E. zutreffenden] Überzeugung, dass die Maskenpflicht an Schulen, das Mindestabstandsgebot, das Präsenzverbot und die Schnelltestpflicht das Kindeswohl der Schüler gefährdete.
Die Annahme einer Kindeswohlgefährdung war nicht nur eine damals ungewöhnliche Sachentscheidung.
Sie stellte auch eine ungewöhnliche aber im Grundsatz schlüssige Begründung für die Annahme der Zuständigkeit des Familiengerichts dar.
Die Entscheidungen Dettmars waren deshalb im Wesentlichen keine willkürliche Entscheidung, die bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt waren, sondern nur Entscheidungen eines Richters mit ungewöhnlicher Perspektive.
Bei KRiSta findet sich eine detaillierte Besprechung der Anklageschrift. Daraus ergibt sich auch ein für die Verfolgung unwesentlicher, weil von der StA erst im Laufe der Ermittlungen nachgetragener Gesichtspunkt, unter dem man „Rechtsbeugung“ im Ansatz durchaus diskutieren kann: Richter Dettmar hat seine Entscheidungen auf Kinder mit Anfangsbuchstaben erstreckt, für die er nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wirklich nicht zuständig war.
Das könnte eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen, in der man u.U. auch einen elementaren Rechtsverstoß erblicken kann. Die Urteilsbegründung bleibt insofern abzuwarten.
Im Übrigen finde ich: Die grundsätzliche Annahme der Zuständigkeit des Familiengerichts konnte man falsch finden, ganz unabhängig von der Frage, wie man zur Maskenpflicht an Schulen und den anderen Maßnahmen inhaltlich stand.
Richter Dettmars „wahres Verbrechen“ war aber nicht diese (vermeintlich) falsche Entscheidung.
Sein Verbrechen liegt in der abweichenden Perspektive. Die Bejahung der Kindeswohlgefährdung stand im Gegensatz zum damals sonst unisono Unrecht sprechenden Chor der Verwaltungsgerichte. Die heutige Verurteilung Richter Dettmars zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung begründet sich im Wesentlichen dadurch, dass er sich mit seiner Recht-Sprechung gegen den Covid-Kult richtete.
Richter Dettmar hat anders als fast alle seiner Kollegen „Rechtsprechung“ nicht mit „Mitmachen“ verwechselt.
Das heutige Urteil könnte noch in höherer Instanz korrigiert werden. @RA_Friede
„Die Entscheidung des Richters ist in Folgeinstanzen inzwischen aufgehoben worden. Der Jurist habe gar keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, entschied zum Beispiel das Thüringer Oberlandesgericht. Die gerichtliche Kontrolle von staatlichen Anordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen obliege "allein den Verwaltungsgerichten“.“
LTO: „Das LG Erfurt sah es nun am Mittwoch als erwiesen an, dass der Richter diese Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.“
Anmerkung zum Wesentlichen: Es ist nachvollziehbar, dass die Zuständigkeit für die Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen im Nachhinein nicht beim Ri Dettmar am Familiengericht Weimar verortet wurde. Es mag auch so sein, dass der Richter dieses Urteil von vornherein so fällen wollte.
In beidem kann ich jedoch keine willkürliche schwerwiegende und bewusste Entfernung von Recht und Gesetz erkennen, denn
- es kommt vor, dass Zuständigkeitsfragen von Gerichten erster Instanz falsch entschieden werden
- es kommt auch vor - jeden Tag - dass Richter Urteile fällen, die sie von vornherein so beabsichtigt hatten
Fast jeder, der einmal wegen einem Masken- oder Abstandsverstoß vor Gericht stand, kann diesen Eindruck leidvoll bestätigen.
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Im Einzelnen: Gegenüber Schulen treffen grundsätzlich Verwaltungsgerichte Anordnungen, nicht Familiengerichte. In Kindeswohldingen entscheiden aber grundsätzlich Familiengerichte, nicht Verwaltungsgerichte.
Richter Dettmars Entscheidungen beruhten offenbar auf der [m.E. zutreffenden] Überzeugung, dass die Maskenpflicht an Schulen, das Mindestabstandsgebot, das Präsenzverbot und die Schnelltestpflicht das Kindeswohl der Schüler gefährdete.
Die Annahme einer Kindeswohlgefährdung war nicht nur eine damals ungewöhnliche Sachentscheidung.
Sie stellte auch eine ungewöhnliche aber im Grundsatz schlüssige Begründung für die Annahme der Zuständigkeit des Familiengerichts dar.
Die Entscheidungen Dettmars waren deshalb im Wesentlichen keine willkürliche Entscheidung, die bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt waren, sondern nur Entscheidungen eines Richters mit ungewöhnlicher Perspektive.
Bei KRiSta findet sich eine detaillierte Besprechung der Anklageschrift. Daraus ergibt sich auch ein für die Verfolgung unwesentlicher, weil von der StA erst im Laufe der Ermittlungen nachgetragener Gesichtspunkt, unter dem man „Rechtsbeugung“ im Ansatz durchaus diskutieren kann: Richter Dettmar hat seine Entscheidungen auf Kinder mit Anfangsbuchstaben erstreckt, für die er nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wirklich nicht zuständig war.
Das könnte eine Entziehung des gesetzlichen Richters darstellen, in der man u.U. auch einen elementaren Rechtsverstoß erblicken kann. Die Urteilsbegründung bleibt insofern abzuwarten.
Im Übrigen finde ich: Die grundsätzliche Annahme der Zuständigkeit des Familiengerichts konnte man falsch finden, ganz unabhängig von der Frage, wie man zur Maskenpflicht an Schulen und den anderen Maßnahmen inhaltlich stand.
Richter Dettmars „wahres Verbrechen“ war aber nicht diese (vermeintlich) falsche Entscheidung.
Sein Verbrechen liegt in der abweichenden Perspektive. Die Bejahung der Kindeswohlgefährdung stand im Gegensatz zum damals sonst unisono Unrecht sprechenden Chor der Verwaltungsgerichte. Die heutige Verurteilung Richter Dettmars zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung begründet sich im Wesentlichen dadurch, dass er sich mit seiner Recht-Sprechung gegen den Covid-Kult richtete.
Richter Dettmar hat anders als fast alle seiner Kollegen „Rechtsprechung“ nicht mit „Mitmachen“ verwechselt.
Das heutige Urteil könnte noch in höherer Instanz korrigiert werden. @RA_Friede
MDR
Weimarer "Maskenrichter" wegen Rechtsbeugung verurteilt
Ein Weimarer Amtsrichter ist wegen eines Beschlusses gegen die Maskenpflicht an Schulen zur Corona-Zeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt setzte die Strafe zur Bewährung aus.
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Die Gordina Pankalla zum Selbstbestimmungsgesetz
Endlich kann man das Geschlecht frei wählen ❤️
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-106.html
Endlich kann man das Geschlecht frei wählen ❤️
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-106.html
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Zur Unabhängigkeit und Neutralitätspflicht von Gerichten
Auch der Richter Kuba machte Schlagzeilen, weil er keine Maske im Gerichtssaal geduldet hatte - Verstoß gegen das Gerichtsverfahrensgesetz. Aber selbst nach Fall der Maskenpflicht wurden solche Masken weiterhin "dringend empfohlen" ... meiner Ansicht nach zeigte sich hier, dass die Justiz eben nicht mein neutral war - auch schon optisch nicht !!! und das geht so nicht.
https://www.focus.de/politik/deutschland/thueringer-richter-verbietet-masken-im-saal-und-verbreitet-wirres-pamphlet-mit-querdenker-thesen_id_30761220.html
Auch der Richter Kuba machte Schlagzeilen, weil er keine Maske im Gerichtssaal geduldet hatte - Verstoß gegen das Gerichtsverfahrensgesetz. Aber selbst nach Fall der Maskenpflicht wurden solche Masken weiterhin "dringend empfohlen" ... meiner Ansicht nach zeigte sich hier, dass die Justiz eben nicht mein neutral war - auch schon optisch nicht !!! und das geht so nicht.
https://www.focus.de/politik/deutschland/thueringer-richter-verbietet-masken-im-saal-und-verbreitet-wirres-pamphlet-mit-querdenker-thesen_id_30761220.html
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Klage-Hauptsacheverfahren12.pdf
100.6 KB
Untätigkeit der Justiz
Ich publiziere meinen 12ten Schriftsatz in dem Verfahren gegen die Ausgangssperre in Köln. Dieser datiert auf den 28.04.2023, ist also 4 Monate her !!! Auch seit dem ist, wie sie sich denken können, GAR NICHTS passiert ... meine Klage wird einfach nicht bearbeitet - während die Presse schon meldete - das Kölner VG hätte die Ausgangssperre für rechtmäßig erklärt.
Nicht mal die Akte wurde mir zugeschickt. Es ist unfassbar!
Ich publiziere meinen 12ten Schriftsatz in dem Verfahren gegen die Ausgangssperre in Köln. Dieser datiert auf den 28.04.2023, ist also 4 Monate her !!! Auch seit dem ist, wie sie sich denken können, GAR NICHTS passiert ... meine Klage wird einfach nicht bearbeitet - während die Presse schon meldete - das Kölner VG hätte die Ausgangssperre für rechtmäßig erklärt.
Nicht mal die Akte wurde mir zugeschickt. Es ist unfassbar!
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Nach der Stimme zu urteilen ... würde ich sagen: ein Mann. Aber das kann Paus nur selbst wissen !!! absolut richtig ... vielleicht beim Duschen (bitte Wasser sparen) einfach mal unten schauen!
👍33
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Richterliche Neutralität in der Corona Zeit ...
👍46
Der Bundeskanzler erklärte vor Kurzem in einem ZDF-Interview: „In Volkswirtschaftskursen lernen Studierende, dass der Erfolg einer Volkswirtschaft darin liegen kann, dass ihre Unternehmen auch im Ausland investieren. Gelegentlich muss ich hören und lesen, dass das negativ bewertet wird. Das ist jedoch positiv.“
Der blödste Kanzler aller Zeiten ...
Der blödste Kanzler aller Zeiten ...
👍98
Seit Mittwoch sieht es so aus, dass Habig auf einen Vergleich, den er von der Richterin angeboten bekam, eingeht. Schmitz erklärte dazu auf Anfrage von Transition News: «Bislang gab es nur Vorgespräche. Es läuft jetzt aber klar auf eine Verständigung hinaus. Aber ja, es sieht aktuell so aus, dass Heinrich Habig kommenden Dienstag oder Mittwoch freikommen könnte.»
https://transition-news.org/wegen-falscher-impfbescheinigungen-seit-mai-2022-in-untersuchungshaft
https://transition-news.org/wegen-falscher-impfbescheinigungen-seit-mai-2022-in-untersuchungshaft
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