Harbarth drückte sich 2022 um Entscheidungen ...
Dass die Entscheidung zur einrichtungsbezogen Impfpflicht falsch war, ist inzwischen wohl jedem klar. Dies stellte nun auch ein Verwaltungsgericht in Osnabrück fest.
Im Jahr 2022 lehnte das BVerG noch massenhaft die Annahme von Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung ab und begründet dies damit, dass die Anträge angeblich mangelhaft begründet waren.
Für mich ist dies eine systematische Rechtsverweigerung! Zur Rechtswidrigkeit der Beschluss aus dem Jahre 2022:
💬 https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/impfpflicht-war-verfassungswidrig/
🎦 https://www.youtube.com/watch?v=MkVwQM6-xY0
Dass die Entscheidung zur einrichtungsbezogen Impfpflicht falsch war, ist inzwischen wohl jedem klar. Dies stellte nun auch ein Verwaltungsgericht in Osnabrück fest.
Im Jahr 2022 lehnte das BVerG noch massenhaft die Annahme von Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung ab und begründet dies damit, dass die Anträge angeblich mangelhaft begründet waren.
Für mich ist dies eine systematische Rechtsverweigerung! Zur Rechtswidrigkeit der Beschluss aus dem Jahre 2022:
💬 https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/impfpflicht-war-verfassungswidrig/
🎦 https://www.youtube.com/watch?v=MkVwQM6-xY0
👍32🔥5
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Kölner Anwaltskammer spricht Pankalla zum vierten Mal hintereinander frei ! Nun gibt's was mit meiner MCM Tasche, Sportsfreunde!
🏆27😁5👍3🎉2
Am 6.12.2021 legte die Ampel ein Gesetz mit dem Namen:
"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"
vor. Dies wurde wie folgt begründet:
Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, essentiell. Die Impfung reduziert das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell. In den genannten Einrichtungen Tätige können durch eine Impfung dazu beitragen, das Risiko einer COVID-19-Erkrankung auch für die vulnerablen Personen so weit wie möglich zu reduzieren.
Schon damals gab es KEINE Belege dafür, dass die "Impfung" vor einer Ansteckung schützt. Das BVerG lehnt Verfassungsbescheiden gegen den Impfzwang im Beruf hingegen ab und verweigerte die Annahme von zahlreichen Verfassungsbeschwerden. Ein Verwaltungsgericht in Osnabrück stellte nun fest: das Gesetz war verfassungswidrig ... nun muss Harbarth nochmal entscheiden ...
Hinsichtlich des Art. 1 GG meinte Harbarth und die "Umweltrichterin" Britz (Klimabeschuss) : Eine mögliche Verletzung der durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Menschenwürde ist nicht aufgezeigt. Die Beschwerdeführenden legen nicht nachvollziehbar dar, weshalb die Nachweispflicht sie zum bloßen Objekt des Schutzes vulnerabler Personen machen sollte ..
Aufgrund des Impfzwang Gesetzes gibt es nur eine Möglichkeit: die Ampel und das Verfassungsgericht müssen beide geschlossen zurücktreten - die Akteure dürfen nie wieder ein Staatsamt in der BRD ausüben! Sie haben alle gemeinsam die Menschenwürde mit Füssen getreten!
"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie"
vor. Dies wurde wie folgt begründet:
Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, essentiell. Die Impfung reduziert das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell. In den genannten Einrichtungen Tätige können durch eine Impfung dazu beitragen, das Risiko einer COVID-19-Erkrankung auch für die vulnerablen Personen so weit wie möglich zu reduzieren.
Schon damals gab es KEINE Belege dafür, dass die "Impfung" vor einer Ansteckung schützt. Das BVerG lehnt Verfassungsbescheiden gegen den Impfzwang im Beruf hingegen ab und verweigerte die Annahme von zahlreichen Verfassungsbeschwerden. Ein Verwaltungsgericht in Osnabrück stellte nun fest: das Gesetz war verfassungswidrig ... nun muss Harbarth nochmal entscheiden ...
Hinsichtlich des Art. 1 GG meinte Harbarth und die "Umweltrichterin" Britz (Klimabeschuss) : Eine mögliche Verletzung der durch Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Menschenwürde ist nicht aufgezeigt. Die Beschwerdeführenden legen nicht nachvollziehbar dar, weshalb die Nachweispflicht sie zum bloßen Objekt des Schutzes vulnerabler Personen machen sollte ..
Aufgrund des Impfzwang Gesetzes gibt es nur eine Möglichkeit: die Ampel und das Verfassungsgericht müssen beide geschlossen zurücktreten - die Akteure dürfen nie wieder ein Staatsamt in der BRD ausüben! Sie haben alle gemeinsam die Menschenwürde mit Füssen getreten!
👍41❤8🔥5