I've Been Watching You !!! ... sprich mich mal unter 4 Augen an, Michael !! wenn deine "Freunde" nicht dabei sind
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Laut beA System gibt es 2 Anwälte unter dem Namen Alexander Christ (siehe Bilder oben) "unser Alexander Christ ist nicht dabei" !! da gehört also einer zum Ballweg Anwaltsteam - der GAR KEINE Anwalt ist ... Dr. Alexander Christ !! hat KEINE Anwaltszulassung ... und ist wohl auch Nachbar von Ludi auf Malle !!!
Ludwig der KOSTENLOSE rechtliche Hilfe bei Klagepaten versprochen hat und mal sagte: ohne dich (Pankalla) hätte es AfA niemals gegeben ! das hat man mir dann ja auch schön unterlaufen !!! ist Michael vielleicht auch sowas passiert ??? ! nur dass man ihn wegen den Spenden dann am Sack hatte - denkt mal drüber nach!
Für Ludis Spenden scheint sich dagegen niemand zu interessieren ??? !!! warum eigentlich nicht, wo die die Querdenker doch so auf dem Schirm haben?
Ludwig der KOSTENLOSE rechtliche Hilfe bei Klagepaten versprochen hat und mal sagte: ohne dich (Pankalla) hätte es AfA niemals gegeben ! das hat man mir dann ja auch schön unterlaufen !!! ist Michael vielleicht auch sowas passiert ??? ! nur dass man ihn wegen den Spenden dann am Sack hatte - denkt mal drüber nach!
Für Ludis Spenden scheint sich dagegen niemand zu interessieren ??? !!! warum eigentlich nicht, wo die die Querdenker doch so auf dem Schirm haben?
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Den Pankalla Song vom Agent 00 Bielefeld gibt es schon seit 2 Jahren ! Ich muss sagen: finde ich fetziger als den Reiner Song ! Danke an den Agenten Bielefeld alias MDB Smash
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Liebe CDU, wer soll euch eigentlich noch glauben? Machen zwar 30%, aber mal ehrlich: erst für Willkommenskultur, dann dagegen, erst für Verbrenner Aus, dann dagegen, erst für AKW Aus, nun dagegen ... denkt ihr auch mal nach, bevor ist was macht? oder seid ihr eigentlich nur gnadenlose Populisten ?!!!
Und zu der Haar-Insel da oben: also entweder wegrasieren, oder ne ordentliche Perücke bitte !
Und zu der Haar-Insel da oben: also entweder wegrasieren, oder ne ordentliche Perücke bitte !
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Gut, wenn der Lindner hart bliebt ... denkt auch seine Frau! Ich frage mich nur: wo sind denn die ganzen Investitionen aus der privaten Wirtschaft für den Green Deal, die Lindner angekündigt hatte ...
da hat er sich wohl vertan .... das Ergebnis sieht er nun bei den Steuereinnahmen und den ganzen Öko Sozialismus Ausgaben ... Glückwunsch zu NICHTS ! da kann man schon mal einen dicken bekommen, wenn man so daneben liegt wie unser Lindi
da hat er sich wohl vertan .... das Ergebnis sieht er nun bei den Steuereinnahmen und den ganzen Öko Sozialismus Ausgaben ... Glückwunsch zu NICHTS ! da kann man schon mal einen dicken bekommen, wenn man so daneben liegt wie unser Lindi
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Was ist los mit den Kids? Warum sind die eigentlich alle so behindert ... ich nenne die ja Generation B, B für blöd und /oder behindert
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Stellungnahme von frank.grossenbach@t-online.de
RA Frank Großenbach 015253075620
4. NOV 2024
Stellungnahme zu Erklärungen im Interview von
RA Edgar Siemund zum Verfahren Füllmich
.1 RA Edgar Siemund meint, der Umstand, dass die Vorschalt gUG zum Zeitpunkt der Spenden nicht die Gemeinnützigkeit erlangt habe, würde die Spenden (mit Zweckbindung) zu einer Schenkung (zweckfrei) werden lassen. RA Egar Siemund meint, nur gemeinnützige Gesellschaften könnten Spenden erlangen, aber Gesellschaften, die nicht gemeinnützig seien, könnten keine Spenden gegeben werden. Diese Rechtsauffassung ist unrichtig. Auch nicht als gemeinnützige anerkannte Gesellschaften können selbstverständlich um Spenden bitten und erhalten, die dann aber eben nicht steuerlich absetzbar sind - wie das auch vermerkt wurde auf der Homepage.
.2 RA Edgar Siemund meint, die Staatsanwaltschaft hätte den jeweiligen Spendenzweck - den Schenkungszweck - zu erforschen gehabt bei jeder einzelnen Spende. Das trifft indessen nicht zu. Denn die Spenden wurden eingeworben mit der ausdrücklichen Zusicherung, sie ausschließlich für die Aufklärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ einzusetzen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keiner der Akteure Geld privat beanspruchen würde.
Mit dem Aufruf an die Spender, die Spender unter diesen Bedingungen zu spenden, war für die Spender der Zweck der Spenden klar umrissen. Jede Spende durfte deswegen nur für die Auf-klärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ verwendet werden - nicht privat verbraucht werden.
.3 RA Edgar Siemund meint, es könne lediglich Untreue gegenüber den Spendern begangen worden sein, aber nicht gegen eine Gesellschaft, also die Vorschalt gUG, die später nicht einge-tragen worden sei. Solange die Gesellschafter zum Tatzeitpunkt noch eintragungswillig gewesen sind und die Eintragung betrieben haben, bestand jedoch tatsächlich eine „Stiftung Coronaausschuss Vorschalt gemeinnützige Unternehmer-Gesellschaft (gUG) in Gründung“ als sogenannte Vorgesellschaft. Und zum Tatzeitpunkt hatten sich die Gesellschafter noch nicht endgültig von der Vorstellung entfernt, wie beabsichtigt, die Vorschalt gUG noch zur Eintragung zu bringen.
Insofern war es auch möglich, Gelder der Gesellschaft zu veruntreuen, das auf Rechtsanwalts-Anderkonten dazu bestimmt waren, für die Gesellschaft ausgegeben zu werden zum Zwecke der Aufklärungsarbeit.
.4 Im Ergebnis zutreffend erklärt RA Edgar Siemund, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorschalt gUG aufgrund des fehlenden Eintragungswillens, des endgültigen Versagens der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und dem Ausscheiden eines Gesellschafters und des Streits unter den Gesellschaftern eine Vorgesellschaft „in Gründung“ nicht mehr gibt. Es gibt derzeit nur die Liquidationsgesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck es ist, die Spendengelder dem ursprünglichen Zweck zuzuführen, die Spendengelder nämlich einer - noch zu gründenden - gemeinnützigen Stiftung Corona-Ausschuss zuzuführen.
insoweit ist es auch tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass hier eine Vorschalt gUG in Gründung als berechtigt angesehen werden soll, als noch immer „in Gründung“ Spendengelder beanspru-chen zu können über eine von der Strafkammer in Göttingen angenommenen Adhäsionsklage.
Fazit:
Es sind Spenden von Spendern. Der Zweck der Spenden war eindeutig definiert: Aufklärungsarbeit zu fördern und nicht etwa, Gelder privat an Beteiligte zuzuwenden.
Die treuhänderischen Rechtsanwalts-Anderkonten waren dazu bestimmt, Spenden einzusammeln, um über die Vorschalt gUG als Abwicklungsgesellschaft zugunsten des Corona-Ausschusses die Aufklärungsarbeit zu fördern. Damit sind private Entnahmen von Geld als Untreue gegenüber der damals noch bestehenden Vorschalt gUG zu bewerten.
Weil der Wille zur Eintragung der Vorschalt gUG nunmehr ohne Zweifel weggefallen ist und die Versagung der Gemeinnützigkeit ebenfalls entgegensteht, existiert eine Vorgesellschaft „Vorschalt gUG in Gründung“ (die Rechte haben könnte) nicht mehr - stattdessen nur noch eine Liquidations-gesellschaft bürgerlichen Rechts.
RA Frank Großenbach 015253075620
4. NOV 2024
Stellungnahme zu Erklärungen im Interview von
RA Edgar Siemund zum Verfahren Füllmich
.1 RA Edgar Siemund meint, der Umstand, dass die Vorschalt gUG zum Zeitpunkt der Spenden nicht die Gemeinnützigkeit erlangt habe, würde die Spenden (mit Zweckbindung) zu einer Schenkung (zweckfrei) werden lassen. RA Egar Siemund meint, nur gemeinnützige Gesellschaften könnten Spenden erlangen, aber Gesellschaften, die nicht gemeinnützig seien, könnten keine Spenden gegeben werden. Diese Rechtsauffassung ist unrichtig. Auch nicht als gemeinnützige anerkannte Gesellschaften können selbstverständlich um Spenden bitten und erhalten, die dann aber eben nicht steuerlich absetzbar sind - wie das auch vermerkt wurde auf der Homepage.
.2 RA Edgar Siemund meint, die Staatsanwaltschaft hätte den jeweiligen Spendenzweck - den Schenkungszweck - zu erforschen gehabt bei jeder einzelnen Spende. Das trifft indessen nicht zu. Denn die Spenden wurden eingeworben mit der ausdrücklichen Zusicherung, sie ausschließlich für die Aufklärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ einzusetzen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keiner der Akteure Geld privat beanspruchen würde.
Mit dem Aufruf an die Spender, die Spender unter diesen Bedingungen zu spenden, war für die Spender der Zweck der Spenden klar umrissen. Jede Spende durfte deswegen nur für die Auf-klärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ verwendet werden - nicht privat verbraucht werden.
.3 RA Edgar Siemund meint, es könne lediglich Untreue gegenüber den Spendern begangen worden sein, aber nicht gegen eine Gesellschaft, also die Vorschalt gUG, die später nicht einge-tragen worden sei. Solange die Gesellschafter zum Tatzeitpunkt noch eintragungswillig gewesen sind und die Eintragung betrieben haben, bestand jedoch tatsächlich eine „Stiftung Coronaausschuss Vorschalt gemeinnützige Unternehmer-Gesellschaft (gUG) in Gründung“ als sogenannte Vorgesellschaft. Und zum Tatzeitpunkt hatten sich die Gesellschafter noch nicht endgültig von der Vorstellung entfernt, wie beabsichtigt, die Vorschalt gUG noch zur Eintragung zu bringen.
Insofern war es auch möglich, Gelder der Gesellschaft zu veruntreuen, das auf Rechtsanwalts-Anderkonten dazu bestimmt waren, für die Gesellschaft ausgegeben zu werden zum Zwecke der Aufklärungsarbeit.
.4 Im Ergebnis zutreffend erklärt RA Edgar Siemund, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorschalt gUG aufgrund des fehlenden Eintragungswillens, des endgültigen Versagens der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und dem Ausscheiden eines Gesellschafters und des Streits unter den Gesellschaftern eine Vorgesellschaft „in Gründung“ nicht mehr gibt. Es gibt derzeit nur die Liquidationsgesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck es ist, die Spendengelder dem ursprünglichen Zweck zuzuführen, die Spendengelder nämlich einer - noch zu gründenden - gemeinnützigen Stiftung Corona-Ausschuss zuzuführen.
insoweit ist es auch tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass hier eine Vorschalt gUG in Gründung als berechtigt angesehen werden soll, als noch immer „in Gründung“ Spendengelder beanspru-chen zu können über eine von der Strafkammer in Göttingen angenommenen Adhäsionsklage.
Fazit:
Es sind Spenden von Spendern. Der Zweck der Spenden war eindeutig definiert: Aufklärungsarbeit zu fördern und nicht etwa, Gelder privat an Beteiligte zuzuwenden.
Die treuhänderischen Rechtsanwalts-Anderkonten waren dazu bestimmt, Spenden einzusammeln, um über die Vorschalt gUG als Abwicklungsgesellschaft zugunsten des Corona-Ausschusses die Aufklärungsarbeit zu fördern. Damit sind private Entnahmen von Geld als Untreue gegenüber der damals noch bestehenden Vorschalt gUG zu bewerten.
Weil der Wille zur Eintragung der Vorschalt gUG nunmehr ohne Zweifel weggefallen ist und die Versagung der Gemeinnützigkeit ebenfalls entgegensteht, existiert eine Vorgesellschaft „Vorschalt gUG in Gründung“ (die Rechte haben könnte) nicht mehr - stattdessen nur noch eine Liquidations-gesellschaft bürgerlichen Rechts.
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Ich schließe mich der rechtlichen Auffassung von dem Kollegen Großenbach zu 100% an 👆
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Pankalla Kochstudio: ein Wort zum Reiner Fuellmich Prozess
https://www.youtube.com/watch?v=R6NoMJMk6pY
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