Herzensanwalt ☮️ Gordon Pankalla
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Ingrid Steeger ist zurück ...
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Stellungnahme von frank.grossenbach@t-online.de
RA Frank Großenbach 015253075620
4. NOV 2024
Stellungnahme zu Erklärungen im Interview von
RA Edgar Siemund zum Verfahren Füllmich

.1 RA Edgar Siemund meint, der Umstand, dass die Vorschalt gUG zum Zeitpunkt der Spenden nicht die Gemeinnützigkeit erlangt habe, würde die Spenden (mit Zweckbindung) zu einer Schenkung (zweckfrei) werden lassen. RA Egar Siemund meint, nur gemeinnützige Gesellschaften könnten Spenden erlangen, aber Gesellschaften, die nicht gemeinnützig seien, könnten keine Spenden gegeben werden. Diese Rechtsauffassung ist unrichtig. Auch nicht als gemeinnützige anerkannte Gesellschaften können selbstverständlich um Spenden bitten und erhalten, die dann aber eben nicht steuerlich absetzbar sind - wie das auch vermerkt wurde auf der Homepage.

.2 RA Edgar Siemund meint, die Staatsanwaltschaft hätte den jeweiligen Spendenzweck - den Schenkungszweck - zu erforschen gehabt bei jeder einzelnen Spende. Das trifft indessen nicht zu. Denn die Spenden wurden eingeworben mit der ausdrücklichen Zusicherung, sie ausschließlich für die Aufklärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ einzusetzen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keiner der Akteure Geld privat beanspruchen würde.
Mit dem Aufruf an die Spender, die Spender unter diesen Bedingungen zu spenden, war für die Spender der Zweck der Spenden klar umrissen. Jede Spende durfte deswegen nur für die Auf-klärungsarbeit des „Corona-Ausschusses“ verwendet werden - nicht privat verbraucht werden.

.3 RA Edgar Siemund meint, es könne lediglich Untreue gegenüber den Spendern begangen worden sein, aber nicht gegen eine Gesellschaft, also die Vorschalt gUG, die später nicht einge-tragen worden sei. Solange die Gesellschafter zum Tatzeitpunkt noch eintragungswillig gewesen sind und die Eintragung betrieben haben, bestand jedoch tatsächlich eine „Stiftung Coronaausschuss Vorschalt gemeinnützige Unternehmer-Gesellschaft (gUG) in Gründung“ als sogenannte Vorgesellschaft. Und zum Tatzeitpunkt hatten sich die Gesellschafter noch nicht endgültig von der Vorstellung entfernt, wie beabsichtigt, die Vorschalt gUG noch zur Eintragung zu bringen.
Insofern war es auch möglich, Gelder der Gesellschaft zu veruntreuen, das auf Rechtsanwalts-Anderkonten dazu bestimmt waren, für die Gesellschaft ausgegeben zu werden zum Zwecke der Aufklärungsarbeit.

.4 Im Ergebnis zutreffend erklärt RA Edgar Siemund, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorschalt gUG aufgrund des fehlenden Eintragungswillens, des endgültigen Versagens der Anerkennung der Gemeinnützigkeit und dem Ausscheiden eines Gesellschafters und des Streits unter den Gesellschaftern eine Vorgesellschaft „in Gründung“ nicht mehr gibt. Es gibt derzeit nur die Liquidationsgesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck es ist, die Spendengelder dem ursprünglichen Zweck zuzuführen, die Spendengelder nämlich einer - noch zu gründenden - gemeinnützigen Stiftung Corona-Ausschuss zuzuführen.
insoweit ist es auch tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass hier eine Vorschalt gUG in Gründung als berechtigt angesehen werden soll, als noch immer „in Gründung“ Spendengelder beanspru-chen zu können über eine von der Strafkammer in Göttingen angenommenen Adhäsionsklage.

Fazit:
Es sind Spenden von Spendern. Der Zweck der Spenden war eindeutig definiert: Aufklärungsarbeit zu fördern und nicht etwa, Gelder privat an Beteiligte zuzuwenden.
Die treuhänderischen Rechtsanwalts-Anderkonten waren dazu bestimmt, Spenden einzusammeln, um über die Vorschalt gUG als Abwicklungsgesellschaft zugunsten des Corona-Ausschusses die Aufklärungsarbeit zu fördern. Damit sind private Entnahmen von Geld als Untreue gegenüber der damals noch bestehenden Vorschalt gUG zu bewerten.
Weil der Wille zur Eintragung der Vorschalt gUG nunmehr ohne Zweifel weggefallen ist und die Versagung der Gemeinnützigkeit ebenfalls entgegensteht, existiert eine Vorgesellschaft „Vorschalt gUG in Gründung“ (die Rechte haben könnte) nicht mehr - stattdessen nur noch eine Liquidations-gesellschaft bürgerlichen Rechts.
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Ich schließe mich der rechtlichen Auffassung von dem Kollegen Großenbach zu 100% an 👆
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Pankalla Kochstudio: ein Wort zum Reiner Fuellmich Prozess

https://www.youtube.com/watch?v=R6NoMJMk6pY
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Pankalla Kochstudio: ein Wort zu der Aktivistin Songül.

https://youtu.be/LaehJZ4cCpQ
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Aus dem Pankalla Kochstudio. Ein Wort an Michael Ballweg

https://youtu.be/wlorgZxP3c0
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Unerträglich! Eine kleine Minderheit von reichen Idealisten nehmen ein ganzes Land in der Würgegriff! Wenn Trump gewinnt ist das hilfreich , aber befreien müssen wir uns in Europa selbst von dem woken Wahnsinn!
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Die Verachtung der neutralen Berichterstattung ohne jede Konsequenz! Und dies seit Jahren. Was hat das mit Demokratie zu tun ?
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Die scheiß ARD betreibt den ganzen Abend Trump Bashing !!! es ist ekelhaft und anti-demokratisch und soll die Menschen nur aufhetzen und das auf Steuerzahler Geld und gegen den gesetzlichen Auftrag - aber die machen es einfach - weil es keine rechtlichen Mittel gegen diese Faschisten gibt !
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Der absolute neue Trendsport 😍 endlich ist Reiter nicht mehr nur was für am offenen Fenster!
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Erst mal Frühstück ☕️
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Genau. Jede Stimme um diese linksradikalen endlich loszuwerden ! Und die Tagesschau muss auch weg !
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Germans for Trump 👍 too big to rig ...
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Make America great again ! ❤️
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sowas nennt man auch FAKE NEWS !
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Das Zünglein an der Waage. Nun greifen die Amish People ein .. das war's für Harris 😂😂😂
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Hobby Horsing: der neue Mega-Trend. Wäre das nicht auch was für die Kollegin Bahner?
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