Herzensanwalt ☮️ Gordon Pankalla
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10 Jahre "Wir schaffen das nicht"
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Merz schmiert ab
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Merz schmiert ab
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Update Fischer versus Chistidis

Trotz gerichtlichem Verbot hat die Frau Dr. "India" Christidis ihre Aussagen nicht aus dem Internet entfernt. Ihr Anwalt hatte angekündigt in der Hauptsache gewinnen zu wollen, ist nun aber mit einer Berufung gescheitert.

Was bleibt ist also heiße Luft und ein Ordnungsgeld von 5.000 EUR für die völlig uneinsichtige forensische Gutachterin Dr. Andrea Christidis. Sollte diese nun nicht bezahlen, kann sie ihren Freund Reiner im Gefängnis ja "besuchen gehen", pro Tag werden 250 EUR angerechnet.
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Wenn der wüsste was ich alles möchte...
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Wir haben ja auch keine Schulden und der Russe steht kurz vor Berlin
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Scheitert der Euro, scheitert Europa. Und ich freue mich drauf
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-08/enquete-kommission-corona-pandemie-aufarbeitung-abgeordnete

Auch wenn man von dieser Zeitung nichts anderes als einen negativen Kontext zur AfD erwarten konnte, so hat sie jedoch meine Aussage korrekt wiedergegeben:
„Der ZEIT sagt sie (damit bin ich gemeint) am Telefon, sie wolle sich in der anstehenden Enquete-Kommission für eine "Rehabilitation und finanzielle Entschädigung aller durch das Corona-Unrecht Geschädigten einsetzen, insbesondere Mediziner, die damals beim Impfen nicht mitmachen wollten". Aus ihrer Sicht sollten alle laufenden Gerichtsverfahren gegen Ärzte eingestellt werden. Als Beispiel nennt Baum den Fall eines Arztes aus Recklinghausen…“

Dr. Christina Baum
Mutig. Patriotisch. Freiheitlich!
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Gesichtet in Wuppertal, hat allerdings so garnichts mit Merz Aussage zu tun, sondern erinnert an Linke/Grüne/Spd Politik
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Was hier genau der Haftgrund sein soll, ist mir nicht klar ... 👆

Ein Festnahmerecht hatte er meiner Ansicht nach nicht. Könnte meiner Ansicht nach eine versuchte Nötigung ( §§ 240, 22,23 StGB) gewesen sein .. aber warum darum ein Haftbefehl? Da schließe ich mich der Kollegin Wörmer beim Bittel TV an, eine Strafanzeige hätte man machen können ... aber mehr eben auch nicht.

Schau ma mal ... im Grunde haben wir ja wieder den gleichen Vorwurf wie bei der Nummer mit dem Klavier ...

§ 127 StPO: hier bestand doch keinerlei Fluchtgefahr des Schöffen, der kommt doch beim nächsten Prozesstag wieder ... 127 StPO gilt für den Fall, wenn man einen Dieb mit der Beute in der Hand erwischt und keine Polizei da ist - dies war hier eindeutig NICHT der Fall.
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