Und noch ein weiterer Gedanke:
Ungeimpfte erleben jeden Tag, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich gravierende Fälle von inakzeptablen Diskriminierungen / Ungleichbehandlungen aufgrund von konkreten BIOLOGISCHEN (und weltanschaulichen) Merkmalen.
Wir können uns schlechterdings nicht vorstellen, dass dies nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen könnte; wenn nicht unter die Legaldefinition des Paragraphen 1 AGG, dann jedenfalls unter die weitergehenden Diskriminierungsmerkmale unter Einbeziehung der europäischen Menschenrechtskonvention.
Eine unmittelbare Benachteiligung ist stets unzulässig, eine mittelbare müsste sachlich gerechtfertigt, angemessen und verhältnismäßig sein.
Es stehen Abhilfeansprüche und Schadensersatzansprüche im Raum. Eventuell sollte man von den gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, wenn man aufgrund von biologischen Merkmalen in Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Kinos, Universitäten, Schulen, Arbeitsplatz, Behörden, Schwimmbädern, etc. diskriminiert wird, einfach mal Gebrauch machen.
Will die Antidiskriminierungsstelle nicht ihre gesamte Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, muss sie jeden konkreten Einzelfall prüfen und beratend/unterstützend tätig werden. Die Steuerzahler finanzieren immerhin diese Institution/Institutionen.
Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle findet man auch sehr viele relevante Fragebögen und Musterformulare:
Aufforderungsschreiben gegenüber Arbeitgebern:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.4_Abhilfe_aussergerichtlich_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Aufforderungsschreiben gegenüber Vertragspartnern:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.5_Abhilfe_aussergerichtlich_Geltendmachung_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.9_Dienstaufsichtsbeschwerde_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hier geht es zum Kontaktformular und der Telefonberatung:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen-node.html
Hier findet man weitere nützliche Informationen:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale-node.html
Der Wortlaut des Gesetzes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Besonders interessant sind dazu auch die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums:
„Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Maßnahmen gegen Angestellte ergreifen, die noch nicht geimpft sind oder sich auch zukünftig nicht impfen lassen wollen. Arbeitsvertraglich bleibt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Beschäftigung – mit oder ohne Corona-Schutzimpfung – verpflichtet. Zudem darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben.(…)“
Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/
Ungeimpfte erleben jeden Tag, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich gravierende Fälle von inakzeptablen Diskriminierungen / Ungleichbehandlungen aufgrund von konkreten BIOLOGISCHEN (und weltanschaulichen) Merkmalen.
Wir können uns schlechterdings nicht vorstellen, dass dies nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen könnte; wenn nicht unter die Legaldefinition des Paragraphen 1 AGG, dann jedenfalls unter die weitergehenden Diskriminierungsmerkmale unter Einbeziehung der europäischen Menschenrechtskonvention.
Eine unmittelbare Benachteiligung ist stets unzulässig, eine mittelbare müsste sachlich gerechtfertigt, angemessen und verhältnismäßig sein.
Es stehen Abhilfeansprüche und Schadensersatzansprüche im Raum. Eventuell sollte man von den gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, wenn man aufgrund von biologischen Merkmalen in Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Kinos, Universitäten, Schulen, Arbeitsplatz, Behörden, Schwimmbädern, etc. diskriminiert wird, einfach mal Gebrauch machen.
Will die Antidiskriminierungsstelle nicht ihre gesamte Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, muss sie jeden konkreten Einzelfall prüfen und beratend/unterstützend tätig werden. Die Steuerzahler finanzieren immerhin diese Institution/Institutionen.
Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle findet man auch sehr viele relevante Fragebögen und Musterformulare:
Aufforderungsschreiben gegenüber Arbeitgebern:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.4_Abhilfe_aussergerichtlich_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Aufforderungsschreiben gegenüber Vertragspartnern:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.5_Abhilfe_aussergerichtlich_Geltendmachung_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.9_Dienstaufsichtsbeschwerde_handschriftlich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hier geht es zum Kontaktformular und der Telefonberatung:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen/wobei-wir-sie-unterstuetzen-koennen-node.html
Hier findet man weitere nützliche Informationen:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale/weitere-diskriminierungsmerkmale-node.html
Der Wortlaut des Gesetzes:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Besonders interessant sind dazu auch die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums:
„Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Maßnahmen gegen Angestellte ergreifen, die noch nicht geimpft sind oder sich auch zukünftig nicht impfen lassen wollen. Arbeitsvertraglich bleibt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Beschäftigung – mit oder ohne Corona-Schutzimpfung – verpflichtet. Zudem darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben.(…)“
Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/logistik-und-recht/rechtliche-fragen/
Forwarded from ahundredmonkeys.de
Isabel García hat mich für ihren Podcast in Hamburg interviewt. Dabei ist ein sehr lebendiges Gespräch entstanden! https://youtu.be/Ss_kWGslu00
YouTube
#185 Ein Mann, der für die Meinungsfreiheit kämpft - ICH REDE mit Jens Lehrich
Jens kennen viele von der Radio-Comedy-Sendung „Baumann und Clausen“. Er schreibt die meisten Sketche dieser Sendung und spricht die Rolle des Baumann. Darüber hinaus erlebe ich Jens - vor allem seit der Pandemie-Zeit - als Fragenden und Suchenden. Er möchte…
Forwarded from Schuberts Lagemeldung - Stefan Schubert Offiziell
Wie in einer Bananenrepublik ... die Regierung verfügt über einen eigenen Hausjuristen ...
DINNER IM KANZLERAMT
Befangenheitsantrag gegen Harbarth – Karlsruhe erwartet Stellungnahme vom Bund
Wegen eines Dinners im Kanzleramt steht Verfassungsrichter Stephan Harbarth in der Kritik. In Kürze soll über einen Befangenheitsantrag gegen Deutschlands obersten Juristen entschieden werden. Karlsruhe erwartet dazu nun Stellungnahmen vom Bund.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article234352928/Dinner-im-Kanzleramt-Befangenheitsantrag-gegen-Harbarth-Karlsruhe-erwartet-Stellungnahme-vom-Bund.html
Bitte abonniert Schuberts Lagemeldung: https://t.me/SchubertsLM
DINNER IM KANZLERAMT
Befangenheitsantrag gegen Harbarth – Karlsruhe erwartet Stellungnahme vom Bund
Wegen eines Dinners im Kanzleramt steht Verfassungsrichter Stephan Harbarth in der Kritik. In Kürze soll über einen Befangenheitsantrag gegen Deutschlands obersten Juristen entschieden werden. Karlsruhe erwartet dazu nun Stellungnahmen vom Bund.
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DIE WELT
Befangenheitsantrag gegen Harbarth – Karlsruhe erwartet Stellungnahme vom Bund
Wegen eines Dinners im Kanzleramt steht Verfassungsrichter Stephan Harbarth in der Kritik. In Kürze soll über einen Befangenheitsantrag gegen Deutschlands obersten Juristen entschieden werden. Karlsruhe erwartet dazu nun Stellungnahmen vom Bund.
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https://youtu.be/d6mxoJx-7gE
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Nationalrat-Sondersitzung: Statement von Herbert Kickl
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Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
1.4 MB
Eilantrag meiner Kollegin Jessica Hamed gegen 3G Regel an der Hochschule ...
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