pboehringer [Peter Boehringer]
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Der Telegram-Kanal von Peter Boehringer, MdB. Hier gibt es aktuelle Informationen im Klartext.
www.pboehringer.de
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Heute leider ein weiterer wichtiger Tag auf dem schleichenden Weg in die Entrechtung der Bürger. Inzwischen sind wir bei den GRUNDrechten angelangt bis hin zur Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit! Darum gut, dass die erste Vorhut der Demonstranten schon heute 7 Uhr vor Ort ist. DANKE! Wir leisten heute friedliche Gegenwehr IM und VOR dem Bundestag - sowie dem Kanzleramt.
Forwarded from Roland Hartwig AfD
Wir sagen Nein zum Infektionsschutzgesetz. Die Bürger in Deutschland müssen eigenverantwortlich und frei leben können. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag steht für Freiheit statt Notstand!
Denn wir lieben Deutschland!
Hinweis auf eine Pressemitteilung aus aktuellem Anlass. Das BVerfG hat heute eine einstweilige Anordnung gegen eine Klage zur EU-Verschuldungskapazität (über 800 Mrd Euro) abgelehnt. Die zweite der AfD-Fraktion läuft aber entgegen der Presseberichterstattung noch. Unsere Organklage ist zwar WEITERGEHEND als die heute vorläufig abgewiesene. Aber auch bei unserer Klage ist ein Erfolg beim einstweiligen Rechtsschutz unwahrscheinlich. Die Hauptsacheverfahren werden dann ab Mai starten – aber leider Jahre dauern.
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Boehringer / Glaser: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur EU-Schulden- und Haftungsunion ist bestürzend
Berlin, 21. April 2021. Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der sich gegen die Zustimmung des Bundestages zu dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz richtete. Bei diesem Zustimmungsgesetz handelt es sich um die Erlaubnis der EU zum ersten Mal in ihrer jahrzehntelangen Geschichte den EU-Haushalt mit Darlehensmitteln zu finanzieren. Dabei geht es um einen Betrag von mehr als 800 Milliarden Euro, der anschließend von der EU an die Mitgliedsstaaten zum großen Teil als verlorener Zuschuss verteilt werden soll.
Dies kommentieren der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, und der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser:
„Wir nehmen mit Bestürzung zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf einstweilige Anordnung … abgewiesen hat. Es bleibt festzuhalten, dass die AfD-Bundestagsfraktion am 1. April in Karlsruhe eine Organklage gegen den Eigenmittelbeschluss eingereicht hat, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, den Vollzug des Eigenmittelbeschlusses vorläufig auszusetzen. Erstaunlicherweise ist bis heute nicht erkennbar, ob und wann eine Entscheidung über den Antrag unserer einstweiligen Anordnung erfolgt. Wir erwarten als Antragsteller unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz und dass eine Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten unterbleibt, solange über unseren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nicht entschieden worden ist.
Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Inhalte unserer Organklage sowie unseres Antrags auf einstweilige Anordnung in mehrfacher Hinsicht von den Rügen, die im Rahmen der Verfassungsbeschwerde erhoben worden sind, abweichen. Insofern bedarf es einer getrennten Prüfung unserer Organklage, die nicht durch die Verfassungsbeschwerde anderer Antragsteller präjudiziert sein kann.“
https://afdbundestag.de/glaser-boehringer-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-zur-eu-schulden-und-haftungsunion-ist-bestuerzend
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CDU-Brinkhaus: "NOTSTAND" nun offiziell
Immer wieder wurde uns von den Altparteien ahistorische Hetze" vorgeworfen, wenn wir beim Corona-Regime vom "Notstand" gesprochen hatten. Und in der Tat wird ja in den aktuellen Corona-Ausnahmezustands-Regelungen peinlich der angebliche "30er-Jahre"-Begriff des "Notstands" vermieden.*)
=> Nun aber hat der CDU-Fraktionssprecher Brinkhaus gestern SELBST in einem unvorsichtigen Moment der Wahrheit im Rahmen einer SEINERSEITS verhetzenden Rede im Bundestag für die Regierungsfraktion CDU vom "Notstand" gesprochen! Ganz wichtig! Wenn er das darf bzw. so sagt, dürfen wir das nun auch! UNBEDINGT MERKEN! Der "NOTSTAND" ist damit amtlich!
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*) So in Art 122 AEUV, in Art 115(2) GG und in §5 InfSchG - da ist nur von "Notsituation", "Notlage", „außergewöhnlichen Ereignissen“ oder „Naturkatastrophen“ die Rede; aber nicht vom "Notstand".
Eben in Haushaltsdebatte wieder sehr klar geworden: Wie schon beim Bevölkerungsschutzgesetz vorgestern enthalten sich die Grünen nicht WEGEN der zu einschneidenden Regierungsmaßnahmen, sondern weil ihnen diese nicht weit GENUG gehen.
=> Die Grünen sind die Antifreiheitspartei schlechthin: für Ausgangssperren, Planwirtschaft, Schuldenorgien und Zwangsimpfungen!
Forwarded from Andreas Winhart
Liebe Freunde, Mitglieder, Unterstützer,...

am morgigen Samstag, 24.4.2021 ab 15:00 Uhr (Bis 17:00 Uhr) findet auf dem Max Josefs Platz in Rosenheim wieder eine Kundgebung von uns statt. Bitte kommt zahlreich und bringt auch Freunde, Bekannte, Nachbarn etc mit!
Gastredner ist u.a. Peter Boehringer MdB, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des dt. Bundestages!
Ferner sprechen auch Michaela Eglseer, eure MdLs Franz und Andy, Christian Demmel, Andreas Kohlberger sowie Joachim Bernshausen (KV TS) und Peter "Kappi" Junker (KV ED).

Ich hoffe viele von euch morgen zu treffen.

Liebe Grüße,

Andy Winhart MdL
Bananenrepublik Deutschland – auch in Karlsruhe: Arbeitsverweigerung des BVerfG in Sachen EU-Verschuldung (800 Mrd Euro):
… „Der Bundespräsident hat heute Fakten geschaffen, ohne den üblichen Gang der Dinge, nämlich die Klärung von einstweiligen Rechtsschutzbelangen, abzuwarten. Dieser Vorgang ist eines Rechtsstaats unwürdig. Mit der Nichtbehandlung des Antrags auf einstweilige Anordnung wird dem deutschen Steuerbürger wichtiger Rechtsschutz versagt.“

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Boehringer / Glaser: Steinmeier fertigt aus – Kein Rechtschutz durch Karlsruhe für die deutschen Letzthafter gegen EU-Verschuldung

Berlin, 23. April 2021. Am heutigen Tage hat der Bundespräsident das Eigenmittelbeschlussratifizierungsgesetz ausgefertigt. Damit wird das Gesetz rechtskräftig und Deutschland ist nunmehr an den bis zu 800 Milliarden Euro teuren EU-Eigenmittelbeschluss gebunden.

Es geht beim sogenannten Eigenmittelbeschluss um die Höhe der Abgabepflicht der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. In dem soeben ratifizierten EU-Rechtsakt ist festgelegt, dass die EU von 2021 bis 2058 insgesamt vier Billionen Euro an Umlagen von den Mitgliedstaaten verlangen kann. Sofern ein Staat erklärt, dass er nicht zahlen könne, werden andere Staaten ersatzweise zur Zahlung herangezogen.

Peter Boehringer und Albrecht Glaser kommentieren diesen Vorgang wie folgt:
„Die von der AfD-Fraktion eingereichte Organklage gegen den Eigenmittelbeschluss ist inhaltlich deutlich weitreichender als die Klage des Bündnisses Bürgerwille. Auch der Charakter dieser Klage ist ein anderer, da im Zuge eines Organstreitverfahrens ganz andere Rechte geltend gemacht werden als im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde des Bündnisses Bürgerwille (BvR 547/21) kann die Organklage der AfD-Fraktion (BvE 4/21) nicht als erledigt betrachtet werden.
Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag der AfD-Fraktion bislang schlicht ignoriert und trotz wiederholtem Vortrag seitens der Klägerin den Bundespräsidenten nicht an der Ausfertigung gehindert. Der Bundespräsident hat nun heute Fakten geschaffen, ohne den üblichen Gang der Dinge, nämlich die Klärung von einstweiligen Rechtsschutzbelangen, abzuwarten.
Dieser Vorgang ist eines Rechtsstaats unwürdig. Mit der Nichtbehandlung des Antrags auf einstweilige Anordnung wird dem deutschen Steuerbürger wichtiger Rechtsschutz versagt. Dass ein Hängebeschluss in der Streitsache BvR 547/21 überhaupt nötig war, um den Bundespräsidenten an einer übereilten Ausfertigung zu hindern, war bereits ein Indiz für die Erosion rechtsstaatlicher Gepflogenheiten. Dass jedoch das Rechtsschutzbegehren der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag, die im Übrigen die Rechte des Organs ‚Deutscher Bundestag‘ geltend macht, faktisch ignoriert wird, ist für alle, die gedanklich noch in der alten Bundesrepublik Deutschland verwurzelt sind, schwer zu begreifen.“

https://afdbundestag.de/boehringer-glaser-steinmeier-fertigt-aus-kein-rechtschutz-durch-karlsruhe-fuer-die-deutschen-letzthafter-gegen-eu-verschuldung-2
Videohinweis - ein Klartext auf vielfachen Wunsch:
DExit = Zollfreiheit und Personenfreizügigkeit statt EU!

Raus aus der EU
- AfD-Forderung 2021: Austritt Deutschlands aus der EU
- Schon seit 2016 im Parteiprogramm: Der Euro-Exit
- Implizit war die Dexit-Forderung seit 2016 AfD-Position
- AfD-interne Debatten zum DExit auf dem Bundesparteitag
- Unvereinbare Punkte rechter Parteien im EU-Parlament
- EWG-Forderung bedeutet Rückkehr zu Freihandelsunion bis 1993
https://www.youtube.com/watch?v=tZygzszeIb0&t 👈
Mao lebt; Gewaltenteilung und Aufklärung sind tot: Hausdurchsuchung bei kritischem Richter gegen Corona-Zwangsmaßnahmen
Gewaltenteilung Fehlanzeige. Gewalten-EINSCHÜCHTERUNG wird Alltag. Jetzt auch in der Judikative.
Die Potentaten hinter dieser Aktion agieren wie Clans: Brutale Gewaltandrohung und sogar -exekution gegen Richter.
Mao lebt: „Strafe einen, erziehe Hundert“. Dies im „besten Deutschland, das wir je hatten“ (BP Steinmeier).
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EINGRIFF IN RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT 27. April 2021
“Wir sind entsetzt”: Richterverein sieht Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter als rechtswidrig an
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wir-sind-entsetzt-richterverein-sieht-hausdurchsuchung-bei-weimarer-richter-als-rechtswidrig-an
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte übt scharfe Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter. Nun werde sich kein Richter mehr trauen, eine Maßnahmen-kritische Entscheidung zu fällen, sagte ein Sprecher.
Am Montag hat die Polizei die Privatwohnung, das Büro und das Auto eines Weimarer Richters durchsucht, der Anfang April einen Beschluss gegen Corona-Maßnahmen gefällt hatte. Auch ein Mobiltelefon sei “sichergestellt” worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt. Dem Richter werde im Zusammenhang mit dem Beschluss Rechtsbeugung vorgeworfen.
Staatsanwaltschaft bestätigt: Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter wegen "Rechtsbeugung"
Nun äußern mehrere Beobachter scharfe Kritik. “Wir sind entsetzt”, sagte ein Sprecher des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte gegenüber TE. “Es handelt sich unseres Erachtens um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Durch diese Maßnahme wird sich kein Richter in Deutschland mehr trauen, eine Entscheidung zu treffen, die in diese Richtung geht.”
Zudem dürfte die Durchsuchung “rechtswidrig” sein, erklärte der Sprecher weiter. Vieles spreche dafür, dass der Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht sauber geprüft hätten. “Der Wortlaut des Paragraphen 1666 Abs. 4 BGB lässt eine Anordnung auch gegenüber der öffentlichen Hand zu. Die einschlägige Kommentierung zu dieser Norm hat dies bislang unter Verweis auf eine gerichtliche Entscheidung gegenüber einer geschlossenen Psychiatrie als Trägerin der Staatsgewalt für zulässig erklärt”, führte der Mann aus.
"UNVERZEIHLICHES RÜCKGÄNGIG MACHEN" / Staatsanwaltschaft will kritisches Corona-Urteil kassieren
Zwar möge die Entscheidung “ungewöhnlich” sein, aber sie bewege sich “völlig” im Bereich der bisherigen juristischen Dogmatik. “Eine Rechtsbeugung kommt nur bei krassen und willkürlichen Überschreitungen des geltenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Tatsächliche Anhaltspunkte eines solcherart krassen Falls sind nicht erkennbar“, sagte der Mann.
Auch auf sozialen Medien kam Kritik auf. Der Berliner Abgeordnete Luthe mutmaßte, dass die Staatsanwälte auf Weisung der Politik agieren könnten. “Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen?”, schrieb der Politiker. Staatsanwälte seien nicht wie Richter unabhängig, sondern Teil “der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive”.
Der Verteidiger des Richters erklärte, der Vorwurf der Rechtsbeugung sei “objektiv und subjektiv völlig unhaltbar”. Weiter sagte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate: “Was der Richter geschrieben hat, mag mit guten Argumenten bestritten werden, es ist aber sorgfältig begründet und keineswegs abwegig. Hier den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, kann nur eine Justiz, die im vorauseilenden Gehorsam die zu erwartenden Gängelungen durch die Exekutive schon vorwegnimmt.“ …
In dem 178-seitigen Papier zu dem Gerichtsbeschluss schrieb der Richter …
Unrechtsstaatliche Zeiten. Gewöhnen Sie sich schon einmal hieran: "Grundgesetz für Geimpfte, Genesene, Getestete", 1. Auflage 2021


Copyright des Bildes unbekannt. Evtl "ext".
Hier mal zum detaillierten Nachlesen die Skandalklage der FDP-Abgeordneten "gegen" das InfSchG - was schlicht ein einziger Etikettenschwindel ist! Lesen Sie einfach mal nur die SEITE 7 der FDP-Verfassungsbeschwerde. Die FDP will EINFACH NUR für GEIMPFTE ("Immunisierte") Freiheitsrechte haben, die aber ohnehin für NIEMANDEN jemals abdingbar waren bzw. sein dürfen!!
Stellen Sie das überall heraus, wenn Sie irgendjemand auf die "Freiheitspartei" FDP anspricht.
=> KEINESFALLS die FDP mit diesem Versuch der indirekten Impfdurchsetzung gegen alle und gegen unsere Grundrechte unter dem orwellianischen Label "Mehr Freiheit" durchkommen lassen!

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-04/210426_Verfassungsbeschwerde_4.BevSchG_Presseversion.pdf
Hier mal eine normalerweise totgeschwiegene Info zu den Folgen der weltweiten Corona-Maßnahmen (auch geeignet in Debatten mit den grünglobalistischen, afrikanophilen Bessermenschen und Coronahysterikern der Altparteien):
Die Corona-Lockdown-Folgen (Logistik-Probleme) und vor allem die Corona-Inflations-Folgen wegen Corona-bedingter Unterproduktion und ebenso Corona-bedingter Schulden-/Geldüberproduktion mit Lebensmittelpreissteigerungen von annualisiert derzeit zT über 50-100% (!) bringen vor allem die Ärmsten der Armen um. Vielmillionenfach. Dagegen verblassen alle ohnehin maßlos verzerrten "offiziellen" Lügenzahlen der "an Corona" ( = zumeist "MIT Corona") Verstorbenen in den entwickelten Ländern.
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"Weizen, Soja und andere Agrarerzeugnisse sind vor allem in den vergangenen Wochen teurer geworden. Dramatisch wirkt sich das insbesondere in Teilen Afrikas aus. Im Westen Afrikas seien Hunger und Armut aufgrund verschiedener Konflikte bereits auf dem Vormarsch gewesen, berichtet Chris Nikoi, der zuständige Regionaldirektor des Welternährungsprogramms (WFP). Doch zur Katastrophe verstärkt werde diese Entwicklung durch den jüngsten Preissprung wichtiger Grundnahrungsmittel. "Der unerbittliche Anstieg der Preise wirkt als Multiplikator, der Millionen tiefer in Hunger und Verzweiflung treibt." Laut WFP kosten Grundnahrungsmittel in der Region derzeit etwa 40 Prozent mehr als im langjährigen Durchschnitt, an manchen Orten seien es aber auch bis zu 200 Prozent.
Die Entwicklung, die Nikoi für Westafrika beschreibt, ist weltweit zu spüren - allerdings nicht mit derselben Dramatik. In den Industrieländern bisher weitgehend unbemerkt sind die Preise für einige der weltweit wichtigsten Grundnahrungsmittel stark gestiegen. Weizen verteuerte sich an der weltgrößten Warenterminbörse in Chicago innerhalb der vergangenen zwölf Monate um knapp 40 Prozent. Sojabohnen, die nicht nur in vielen Regionen Grundnahrungsmittel, sondern als Futtermittel auch wichtig für die Fleischproduktion sind, kosten aktuell 85 Prozent mehr als vor einem Jahr.
Der Anstieg hält seit nahezu einem Jahr an, Spürbar sind die steigenden Lebensmittelpreise auch in den Industrieländern wie Deutschland, wo sie zu einer - allerdings von moderatem Niveau aus - anziehenden Inflation beitragen. In Entwicklungsländern machen Nahrungsmittelpreise nicht nur einen viel größeren Anteil der Lebenshaltungskosten der Bevölkerung aus. In vielen Fällen ist das Einkommen der Menschen und der Wert der lokalen Währungen durch die Corona-Krise gesunken. Da Lebensmittelimporte meist in Dollar bezahlt werden müssen, steigt der Preis für die Verbraucher in diesen Ländern noch einmal stärker. "Für Millionen bereits notleidende Familien rücken die rapide steigenden Preise eine einfache Mahlzeit außer Reichweite", warnt WFP-Direktor Nikoi.“
Quelle: n-tv
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Eine-Mahlzeit-wird-fuer-viele-unbezahlbar-article22515281.html
Weltwoche von heute, 29. April 2021. Sehr aktuell und wahr wird der völlig willkürliche und in keinem Strafgesetzbuch und in keiner Verfassung zu findende, neue pöhse "Straftatbestand" auseinandergenommen, der in den Massenmedien und in den Reden der Altparteien-Politiker zunehmend gegen Regierungskritiker gebraucht wird:
Die "Verfassungs- / demokratiefeindliche Delegitimierung des Staates"
=> Mit solchen völlig undefinierten, willkürlich und faktenfern herbeischwurbelbaren Behauptungen durch SELBST die verfassungsrechtlichen GRUNDrechte angreifende Altparteien wird heute regelmäßig Rufmord gegen Kritiker der zunehmend ausufernden und übergriffigen Staatsgewalt betrieben.
Dabei ist der Terminus ist ebenso undefiniert und in keinem Gesetz auffindbar wie "Hetze".
"Staatsfeindliche Hetze" gab es kodifiziert zuletzt im §106 des StGB - der totalitären DDR!
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Gelobt sei der heilige Staat: Mit der Bespitzelung von Corona-Kritikern stellt sich die deutsche Regierung über das Recht.
W. Koydl, Weltwoche, 29.4.2021
Wer wissen will, weshalb Obrigkeitsdenken in Deutschland so tief verwurzelt ist, muss Hegel lesen: «Im Staate ist das Ganze Zweck und der Einzelne Mittel».
Wer wissen will, wie lebendig Hegels Philosophie in Deutschland ist, muss die Bundesregierung ansehen. Ab sofort lässt sie Corona-Kritiker vom Verfassungsschutz bespitzeln – hegelianisch begründet mit dem heiligen Staat.
Da «Querdenker» nicht ins Raster Rechts- und Linksextremismus oder Islamismus passen, musste eine neue Schublade her. Es wurde eine geräumige Truhe, in die nun so gut wie alles passt:
«Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates» heisst der neue Tatbestand.

https://www.weltwoche-daily.ch/beitrag/gelobt-sei-der-heilige-staat-mit-der-bespitzelung-von-corona-zweiflern-stellt-sich-die-deutsche-regierung-ueber-das-recht/
Nur für KV STA. Aufzeichnung evtl. später als Video.
Zwei Texte zum gestrigen fatalen Urteil des BVerfG zu „gravierenden Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas“ – ein weiterer Dammbruch gegen unsere „eigentlich“ angeborenen und so gut wie nicht einschränkbaren Grund- und Menschenrechte! Ein Zivilisationsbruch wird hier also weiter zementiert. Nach der Corona=Pest-Begründung nun die der CO2=Tod-Klimareligion.
=> Der Marsch in die Voraufklärung geht weiter. Ablassbriefe in Form des Impfausweises und der CO2-Zertifikate gibt es bereits. Wo bleibt ein Luther, wenn man einen neuen bräuchte?

Beide Texte bitte ganz lesen. Man hätte ALLES hervorheben müssen.

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Bundesverfassungsgericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt / Dirk Maxeiner, 29.4.2021
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt

… Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.
Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?
Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. [.... Bitte im Originallink weiterlesen. Wichtig!]