Spreegeflüster
1.17K subscribers
595 photos
129 videos
27 files
586 links
Ehrlich, frei und aus der Gegend
Impressum: https://xn--spreegeflster-4ob.de/Impressum-Datenschutz/
Download Telegram
Mo 17:00 Oberkirche Cottbus
👍18❤1
Nicht vergessen, Morgen Freitag 18:30 Uhr Stadtgespräch im City-Saal über die medizinische Versorgung in Cottbus
👍7
👍7❤2
Patrick Baab in Guben
👍4👎2
Morgen 17:00 Uhr ist wieder Corona-Ausschuss in Cottbus.
Wie immer gibt es die Möglichkeit den Ausschuss live vor Ort als Zuschauer zu begleiten.
Im Anschluss werde ich wieder die Fraktion MIB/ZSC interviewen. Das Video erscheint dann in den nächsten Tagen.

Live-Stream vom Ausschuss auf der Webseite der Stadt Cottbus:
https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/live-streams-und-mitschnitte/
👍16❤3
Cottbus 26.09.26

„Rechte Strukturen verdrängen“ – Maja Wallsteins bemerkenswertes Verständnis vom öffentlichen Raum

Ein Kommentar

In der 23. Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 ging es in der aktuellen Stunde (beantrag von der SPD-Fraktion) um „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“. Zu den Gästen gehörten u.a. Brandenburgs Verfassungsschutzchef Dr. Winfried Peters und Energie-Cottbus-Präsident Sebastian Lemke.

Den Abschluss übernahm SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein. Unter Berufung auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sagte sie:

„… Kommunen haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, klare Kante gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu zeigen und rechte Strukturen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.“

Gerade in Cottbus ist dieser Satz bemerkenswert.

Wallstein hatte sich bereits im Streit um den City-Saal schriftlich an die Stadtwerke gewandt – unter ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete, obwohl sie zugleich Mitglied im kommunalen Parlament ist.  Danach wurde die externe Vermietung zunächst eingestellt. Nach öffentlicher Diskussion und Petition unterstützte Oberbürgermeister Tobias Schick schließlich eine Lösung für die weitere Vermietung. Bemerkenswert: Schick ist ebenfalls SPD-Mitglied. Es scheint, als herrsche in der kommunalen SPD-Fraktion keine Einigkeit über den politischen Aktivismus von Maja Wallstein.

Wallsteins heutige Aussage beweist nicht, dass genau diese Rechtsauffassung damals ihr Motiv war. Sie zeigt aber deutlich, wie sie solche Fragen heute interpretiert.

Nur tragen die zwei von ihr genannten Urteile innerhalb der aktuellen Stunde diese weitreichende Schlussfolgerung nicht.

Das Urteil vom 10. Oktober 2024 betraf einen Funktionär der Partei „Der III. Weg“, der in den juristischen Vorbereitungsdienst wollte. Es ging um Verfassungstreue im öffentlichen Dienst – nicht um Veranstaltungsräume oder Versammlungsbeschränkungen.[¹]

Beim Urteil vom 26. März 2026 ging es um die Mitgliedschaft Nürnbergs in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“. Ein AfD-Kreisverband wollte den Austritt der Stadt erreichen.
Auf den ersten Blick wirkt das Urteil wie eine Niederlage für die AfD: Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil auf, das Nürnberg zum Austritt verpflichtet hatte, und verwies den Fall zurück.[²]

Interessant wird aber die Begründung: Das Gericht betont ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit politischer Parteien und die Grenzen kommunaler Einflussnahme.[³]

Eine Pflicht, „rechte Strukturen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen“, stellte das Gericht gerade nicht fest.

Und damit zum eigentlichen Punkt:
„Rechts“ ist keine verfassungsrechtliche Verbotskategorie.

Rechte und konservative Positionen sind Teil des demokratischen Meinungsspektrums. Gegen konkrete verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt es rechtsstaatliche Mittel. Etwas anderes ist es, legale politische Strukturen pauschal aus öffentlichen Räumen verdrängen zu wollen.
Wer staatliches Handeln allein an der politischen Einordnung „rechts“ festmachen will, muss sich Fragen nach Gleichbehandlung, politischer Chancengleichheit und staatlicher Neutralität gefallen lassen.

Vielleicht braucht es an dieser Stelle etwas weniger „klare Kante“ – und etwas mehr klare Rechtskenntnis.

[1] Urteil Bundesverwaltungsgericht 10.10.2024
[2]Urteil Bundesverwaltungsgericht 26.03.2026
[3] Pressemitteilung BVerG zu [2]

Spreegeflüster
👍23❤3
29.09.26
Überschrift in der Lausitzer Rundschau nachweislich falsch

Der Deutsche Presserat, die Selbstkontrolle der Presse, hat meiner Beschwerde gegen einen Beitrag der Lausitzer Rundschau stattgegeben. Der Artikel von Jakob Kerry über den Cottbuser City-Saal trug die Überschrift:

„Welche rechtsextremen Akteure hinter verschlossenen Türen tagten“

Die Veranstaltungen waren öffentlich, kostenlos und ohne Anmeldung zugänglich, teilweise wurden sie live übertragen.

Der Chefredakteur der LR verteidigte die Formulierung und bezeichnete die Kritik als „Wortklauberei“.

Der Presserat kam zu einem anderen Ergebnis: „Nach Ansicht der Mitglieder ist die Formulierung ‚hinter verschlossenen Türen‘ hier gleichzusetzen mit einer nicht-öffentlichen Veranstaltung. Das ist nachweislich falsch.“

Der Ausschuss stellte einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex fest und erteilte einen Hinweis. Die Entscheidung fiel einstimmig. Weitere beanstandete Punkte sah der Presserat nicht als Verstoß an.

Spreegeflüster
👍30❤8
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Thomas Knott von der Mittelstandsinitiative Brandenburg über die Worte von Maja Wallstein (SPD) in der Stadtverordnetenversammlung über rechte Strukturen und ein Wort zum heutigen Feiertag.
👍19
👍8❤2
Der Ministerpräsident Dietmar Woidke kommt nach Cottbus und will sich Bürgerfragen stellen.

Di 13.10.2026
Einlass ohne Anmeldung ab 17:15 Uhr
👍2
👍12