Der Fall Brünisholz
Nach zehn Tagen Haft: Eine wissenschaftliche Tatsache und ihre rechtlichen Folgen
Der Hintergrund
Emanuel Brünisholz, ein Handwerker aus dem Kanton Bern, sass kürzlich zehn Tage in Haft, weil er eine Aussage getätigt hatte, die von den meisten Wissenschaftlern als unumstritten gilt: Auch nach 200 Jahren in der Erde lassen sich Skelette eindeutig als männlich oder weiblich identifizieren. Dieser Kommentar auf Facebook, der im Kontext einer Debatte über Geschlechtsidentität stand, wurde als Diskriminierung gegenüber der LGBTQ-Sekte gewertet. Brünisholz wurde zu einer Busse von 500 Franken plus Gerichtskosten verurteilt, weigerte sich, die Strafe zu zahlen – was zur Haft führte. Der Fall wirft Fragen zur Meinungsfreiheit auf und darf nicht einfach ad acta gelegt werden, da er exemplarisch für Spannungen zwischen wissenschaftlichen Fakten und gesellschaftlichen Idiologien steht.
Möglichkeiten für eine Neuaufnahme
In der Schweiz sind die Optionen für eine erneute gerichtliche Prüfung begrenzt, da das Urteil in rechtskraft getreten ist. Eine Revision könnte in Betracht kommen, falls neue Beweise oder Verfahrensfehler auftauchen, etwa durch eine Beschwerde ans Bundesgericht. Experten sehen hier jedoch geringe Chancen, da das Urteil auf der Anti-Rassismus-Strafnorm basiert, die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ahndet. Brünisholz' Anwalt hat betont, dass weitere Schritte in der nationalen Justiz sinnlos erscheinen könnten. Stattdessen wird eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diskutiert, wo der Fall als Verletzung der freien Meinungsäusserung geprüft werden könnte – ein Weg, den ähnliche Fälle in Europa bereits eingeschlagen haben.
Kritische Stimmen zum Urteil
Das Urteil von Richterin Schär stößt auf scharfe Kritik aus verschiedenen Lagern. Viele sehen darin einen Angriff auf die Freiheit der Rede und einen Verlust des Muts zur Wahrheit in Europa. Kommentatoren in Medien wie der NZZ oder dem Schweizer Monat werfen der Justiz vor, wissenschaftliche Tatsachen zu kriminalisieren und autoritäre Tendenzen zu fördern. Auch auf Plattformen wie Reddit und in konservativen Publikationen wie Achgut.com wird das Vorgehen als absurd und besorgniserregend bezeichnet, da es den offenen Diskurs über Geschlechterbiologie einschränke. Selbst moderate Stimmen äussern Bedenken, dass solche Urteile die Balance zwischen Schutz vor Hass und freier Wissenschaft gefährden.
Internationale Berichterstattung
Der Fall hat über die Grenzen der Schweiz hinaus Aufsehen erregt und wird in ausländischen Medien als Symbol für überzogene Sensibilitäten in der Geschlechterdebatte dargestellt. In britischen Zeitungen wie dem Telegraph wird Brünisholz als Opfer einer "hate speech"-Gesetzgebung porträtiert, die biologische Fakten ignoriere. US-amerikanische Plattformen wie NotTheBee.com kritisieren die Haft als "Wahnsinn" und vergleichen sie mit autoritären Praktiken. Auf sozialen Medien, darunter X und Substack, teilen Aktivisten wie Graham Linehan persönliche Statements von Brünisholz und warnen vor einem Präzedenzfall für Europa. Insgesamt dominieren in der internationalen Presse Empörung und Aufrufe zur Verteidigung wissenschaftlicher Freiheit, wobei der Fall als Warnsignal für ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern gesehen wird.
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Nach zehn Tagen Haft: Eine wissenschaftliche Tatsache und ihre rechtlichen Folgen
Der Hintergrund
Emanuel Brünisholz, ein Handwerker aus dem Kanton Bern, sass kürzlich zehn Tage in Haft, weil er eine Aussage getätigt hatte, die von den meisten Wissenschaftlern als unumstritten gilt: Auch nach 200 Jahren in der Erde lassen sich Skelette eindeutig als männlich oder weiblich identifizieren. Dieser Kommentar auf Facebook, der im Kontext einer Debatte über Geschlechtsidentität stand, wurde als Diskriminierung gegenüber der LGBTQ-Sekte gewertet. Brünisholz wurde zu einer Busse von 500 Franken plus Gerichtskosten verurteilt, weigerte sich, die Strafe zu zahlen – was zur Haft führte. Der Fall wirft Fragen zur Meinungsfreiheit auf und darf nicht einfach ad acta gelegt werden, da er exemplarisch für Spannungen zwischen wissenschaftlichen Fakten und gesellschaftlichen Idiologien steht.
Möglichkeiten für eine Neuaufnahme
In der Schweiz sind die Optionen für eine erneute gerichtliche Prüfung begrenzt, da das Urteil in rechtskraft getreten ist. Eine Revision könnte in Betracht kommen, falls neue Beweise oder Verfahrensfehler auftauchen, etwa durch eine Beschwerde ans Bundesgericht. Experten sehen hier jedoch geringe Chancen, da das Urteil auf der Anti-Rassismus-Strafnorm basiert, die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ahndet. Brünisholz' Anwalt hat betont, dass weitere Schritte in der nationalen Justiz sinnlos erscheinen könnten. Stattdessen wird eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diskutiert, wo der Fall als Verletzung der freien Meinungsäusserung geprüft werden könnte – ein Weg, den ähnliche Fälle in Europa bereits eingeschlagen haben.
Kritische Stimmen zum Urteil
Das Urteil von Richterin Schär stößt auf scharfe Kritik aus verschiedenen Lagern. Viele sehen darin einen Angriff auf die Freiheit der Rede und einen Verlust des Muts zur Wahrheit in Europa. Kommentatoren in Medien wie der NZZ oder dem Schweizer Monat werfen der Justiz vor, wissenschaftliche Tatsachen zu kriminalisieren und autoritäre Tendenzen zu fördern. Auch auf Plattformen wie Reddit und in konservativen Publikationen wie Achgut.com wird das Vorgehen als absurd und besorgniserregend bezeichnet, da es den offenen Diskurs über Geschlechterbiologie einschränke. Selbst moderate Stimmen äussern Bedenken, dass solche Urteile die Balance zwischen Schutz vor Hass und freier Wissenschaft gefährden.
Internationale Berichterstattung
Der Fall hat über die Grenzen der Schweiz hinaus Aufsehen erregt und wird in ausländischen Medien als Symbol für überzogene Sensibilitäten in der Geschlechterdebatte dargestellt. In britischen Zeitungen wie dem Telegraph wird Brünisholz als Opfer einer "hate speech"-Gesetzgebung porträtiert, die biologische Fakten ignoriere. US-amerikanische Plattformen wie NotTheBee.com kritisieren die Haft als "Wahnsinn" und vergleichen sie mit autoritären Praktiken. Auf sozialen Medien, darunter X und Substack, teilen Aktivisten wie Graham Linehan persönliche Statements von Brünisholz und warnen vor einem Präzedenzfall für Europa. Insgesamt dominieren in der internationalen Presse Empörung und Aufrufe zur Verteidigung wissenschaftlicher Freiheit, wobei der Fall als Warnsignal für ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern gesehen wird.
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In der Schweiz sind die Optionen für eine erneute gerichtliche Prüfung begrenzt, da das Urteil in rechtskraft getreten ist. Eine Revision könnte in Betracht kommen, falls neue Beweise oder Verfahrensfehler auftauchen, etwa durch eine Beschwerde ans Bundesgericht. Experten sehen hier jedoch geringe Chancen, da das Urteil auf der Anti-Rassismus-Strafnorm basiert, die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ahndet. Brünisholz' Anwalt hat betont, dass weitere Schritte in der nationalen Justiz sinnlos erscheinen könnten. Stattdessen wird eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diskutiert, wo der Fall als Verletzung der freien Meinungsäusserung geprüft werden könnte – ein Weg, den ähnliche Fälle in Europa bereits eingeschlagen haben.
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Das Urteil von Richterin Schär stößt auf scharfe Kritik aus verschiedenen Lagern. Viele sehen darin einen Angriff auf die Freiheit der Rede und einen Verlust des Muts zur Wahrheit in Europa. Kommentatoren in Medien wie der NZZ oder dem Schweizer Monat werfen der Justiz vor, wissenschaftliche Tatsachen zu kriminalisieren und autoritäre Tendenzen zu fördern. Auch auf Plattformen wie Reddit und in konservativen Publikationen wie Achgut.com wird das Vorgehen als absurd und besorgniserregend bezeichnet, da es den offenen Diskurs über Geschlechterbiologie einschränke. Selbst moderate Stimmen äussern Bedenken, dass solche Urteile die Balance zwischen Schutz vor Hass und freier Wissenschaft gefährden.
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Bisschen harter Tobac gefällig? Es ist und war alles geplant. Will bloß keiner so genau hinschauen…
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In der Bananenrepublik Schweiz
Wo Korruption einfach „Spenden“ heisst und die Unabhängigkeit zum Verkauf steht
Die neueste Grosszügigkeit des Spendenmeisters
Bill Gates, der selbsternannte Wohltäter der Menschheit und passionierte mRNA-Förderer, hat es wieder getan: Swissmedic, die Schweizer Zulassungsbehörde für Heilmittel, darf sich über gesamthaft 900 000 Dollar freuen. In drei sauberen Tranchen – 300 000 im Jahr 2024, nochmal so viel 2025 und dasselbe 2026 – fliesst das Geld aus der Gates-Stiftung direkt nach Bern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Natürlich handelt es sich um reine Herzensgüte, ohne jede Erwartung einer Gegenleistung. (Man erlaube mir ein leises, zynisches Lachen.)
Die Weltwoche hat kürzlich enthüllt, dass Gates seit 2014 kontinuierlich Summen in Millionenhöhe überweist – bisher insgesamt rund neun Millionen Dollar. Offiziell dient das Geld der „Stärkung regulatorischer Systeme“ in Entwicklungsländern, um den „Zugang zu medizinischer Versorgung und Heilmitteln“ zu erleichtern. Übersetzt: Die Vorbereitung weltweiter Impfkampagnen soll beschleunigt werden. Wie praktisch.
Bigotterie auf höchster Ebene
In der Schweiz, diesem Musterländle directer Demokratie, wächst die Heuchelei der Bundesregierung und ihrer treuen Helfer wie Swissmedic unaufhaltsam. Unsere ach so neutrale und unabhängige Zulassungsbehörde nimmt Millionen von einem der grössten Impf-Lobbyisten der Welt entgegen – und niemand greift ein. Stattdessen wird das Geld als „Finanzierungsbeitrag“ schönfärbt. Korruption? Aber nein, das heisst heute schliesslich „Spende“.
Nationalrat Rémy Wyssmann wollte wissen, ob die Schweiz bei der Verwendung dieser Gelder überhaupt frei entscheiden könne. Die Antwort des Bundesrats klingt wie aus einem absurden Theaterstück: Swissmedic definiere die Aktivitäten „in Zusammenarbeit mit der WHO, der Deza und der Stiftung“. Freiheit klingt anders. Die Weltgesundheitsorganisation und Bill Gates diktieren die Richtung, und Bern nickt brav ab.
Stimmen, die den Filz beim Namen nennen
Die Kritik wird lauter – und sie kommt nicht nur aus den üblichen „Verschwörungsecken“. Die Weltwoche selbst titelt sarkastisch: Was einst als wahnsinnige Theorie abgetan wurde, ist amtlich belegte Praxis. Auf Plattformen wie X hagelt es Vorwürfe: „Korruption pur“, „Einflussnahme auf Zulassungen“, „Swissmedic tanzt nach Gates’ Pfeife“. Nutzer sprechen von einem „korrupten Filz“, von Drehtüreffekten zwischen Pharma und Behörden, von einer Behörde, die während der Pandemie bereitwillig mitspielte, während Gates’ Stiftung kräftig mitfinanzierte.
Andere erinnern daran, dass Swissmedic bereits 2020 Millionen von Gavi erhielt – einer Allianz, die massgeblich von Gates getragen wird. „Wer zahlt, schafft an“, lautet der bittere Kommentar. Und tatsächlich: Während die Schweiz sich in Gates’ globales Netzwerk einspannen lässt, verliert sie Stück für Stück ihre viel gepriesene Souveränität.
Fazit einer traurigen Farce
In dieser Bananenrepublik, die sich neutral und demokratisch nennt, scheint alles käuflich – sogar die Gesundheitspolitik. Bill Gates kauft sich mit seinen „Spenden“ Einfluss, die WHO dirigiert mit, und unsere Regierung schaut tatenlos zu. Philanthropie? Wohl kaum. Hier geht es um Macht, um Kontrolle, um ein weltweites Impfregime, das mit Schweizer Steuergeldern und Schweizer Reputation untermauert wird. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
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Die neueste Grosszügigkeit des Spendenmeisters
Bill Gates, der selbsternannte Wohltäter der Menschheit und passionierte mRNA-Förderer, hat es wieder getan: Swissmedic, die Schweizer Zulassungsbehörde für Heilmittel, darf sich über gesamthaft 900 000 Dollar freuen. In drei sauberen Tranchen – 300 000 im Jahr 2024, nochmal so viel 2025 und dasselbe 2026 – fliesst das Geld aus der Gates-Stiftung direkt nach Bern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Natürlich handelt es sich um reine Herzensgüte, ohne jede Erwartung einer Gegenleistung. (Man erlaube mir ein leises, zynisches Lachen.)
Die Weltwoche hat kürzlich enthüllt, dass Gates seit 2014 kontinuierlich Summen in Millionenhöhe überweist – bisher insgesamt rund neun Millionen Dollar. Offiziell dient das Geld der „Stärkung regulatorischer Systeme“ in Entwicklungsländern, um den „Zugang zu medizinischer Versorgung und Heilmitteln“ zu erleichtern. Übersetzt: Die Vorbereitung weltweiter Impfkampagnen soll beschleunigt werden. Wie praktisch.
Bigotterie auf höchster Ebene
In der Schweiz, diesem Musterländle directer Demokratie, wächst die Heuchelei der Bundesregierung und ihrer treuen Helfer wie Swissmedic unaufhaltsam. Unsere ach so neutrale und unabhängige Zulassungsbehörde nimmt Millionen von einem der grössten Impf-Lobbyisten der Welt entgegen – und niemand greift ein. Stattdessen wird das Geld als „Finanzierungsbeitrag“ schönfärbt. Korruption? Aber nein, das heisst heute schliesslich „Spende“.
Nationalrat Rémy Wyssmann wollte wissen, ob die Schweiz bei der Verwendung dieser Gelder überhaupt frei entscheiden könne. Die Antwort des Bundesrats klingt wie aus einem absurden Theaterstück: Swissmedic definiere die Aktivitäten „in Zusammenarbeit mit der WHO, der Deza und der Stiftung“. Freiheit klingt anders. Die Weltgesundheitsorganisation und Bill Gates diktieren die Richtung, und Bern nickt brav ab.
Stimmen, die den Filz beim Namen nennen
Die Kritik wird lauter – und sie kommt nicht nur aus den üblichen „Verschwörungsecken“. Die Weltwoche selbst titelt sarkastisch: Was einst als wahnsinnige Theorie abgetan wurde, ist amtlich belegte Praxis. Auf Plattformen wie X hagelt es Vorwürfe: „Korruption pur“, „Einflussnahme auf Zulassungen“, „Swissmedic tanzt nach Gates’ Pfeife“. Nutzer sprechen von einem „korrupten Filz“, von Drehtüreffekten zwischen Pharma und Behörden, von einer Behörde, die während der Pandemie bereitwillig mitspielte, während Gates’ Stiftung kräftig mitfinanzierte.
Andere erinnern daran, dass Swissmedic bereits 2020 Millionen von Gavi erhielt – einer Allianz, die massgeblich von Gates getragen wird. „Wer zahlt, schafft an“, lautet der bittere Kommentar. Und tatsächlich: Während die Schweiz sich in Gates’ globales Netzwerk einspannen lässt, verliert sie Stück für Stück ihre viel gepriesene Souveränität.
Fazit einer traurigen Farce
In dieser Bananenrepublik, die sich neutral und demokratisch nennt, scheint alles käuflich – sogar die Gesundheitspolitik. Bill Gates kauft sich mit seinen „Spenden“ Einfluss, die WHO dirigiert mit, und unsere Regierung schaut tatenlos zu. Philanthropie? Wohl kaum. Hier geht es um Macht, um Kontrolle, um ein weltweites Impfregime, das mit Schweizer Steuergeldern und Schweizer Reputation untermauert wird. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
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Der Klammervertrag
Die Schreibweise «(Bilaterale III)» demaskiert den EU-Deal: Die Schweiz wird endgültig in den Schraubstock gespannt.
An der Medienkonferenz vom 5. Dezember 2025 präsentierte Aussenminister Ignazio Cassis die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» – und lieferte dabei eine bemerkenswerte Verdrehung der Fakten. Er behauptete, eine «klare Mehrheit» unterstütze das Paket, und über 96 Prozent befürworteten den bilateralen Weg. Tatsächlich beziehen sich diese 96 Prozent lediglich auf die generelle Präferenz für bilaterale Beziehungen, nicht auf dieses konkrete Vertragsmonster mit dynamischer Rechtsübernahme, EuGH-Einfluss und Sanktionsmechanismen. Kritische Stimmen von über tausend Bürgern wurden kurzerhand als «KI-generiert» abqualifiziert. Die Konsequenzen für Souveränität, Demokratie und Wohlstand blendet Cassis aus – Hauptsache, der perfide Klammervertrag wird durchgedrückt.
Ein journalistisches Nachhaken und die unfreiwillige Enthüllung
Auf die Frage, warum der Bundesrat neu «(Bilaterale III)» in Klammern setzt, folgte die PR-Antwort: auf Wunsch von Parteien und Verbänden wie Mitte und FDP. Offiziell soll das Klarheit schaffen. In Wahrheit entlarvt die Schreibweise den Kern des Projekts. Links die Klammer aus Brüssel mit dem Zwang zur Rechtsübernahme, rechts jene aus Luxemburg mit dem EuGH als Drohkulisse. Leistet das Volk Widerstand, greifen Ausgleichsmassnahmen. Bestrafung für Ungehorsam inklusive.
Diese Klammer taucht im Bericht 91-mal auf – ein ständiger Hinweis auf die Umklammerung. «Bilaterale III» ist ein Etikett, das gezielt von Begriffen wie Klammer- oder Knebelvertrag ablenken soll. Cassis’ Apparat bemüht sich sichtlich, den wahren Charakter zu verschleiern.
Stimmen aus dem Widerstand: Zynische Abrechnungen und scharfe Klingen
Die Kritik ist heftig. Die SVP spricht von einem «EU-Unterwerfungsvertrag» mit automatischer Rechtsübernahme, fremden Richtern und Zahlungen ohne Mitsprache. Auf X wird Cassis’ Auftritt als PR-Show verspottet, die Bürgerstimmen werden ignoriert und «Bilaterale III» als Etikettenschwindel entlarvt. Analyst Markus Lysser bezeichnet die Schutzklausel als faktisch wirkungslos und die dynamische Übernahme als massiven Souveränitätsverlust. Unternehmer Hans-Jörg Bertschi nennt das Paket offen «Etikettenschwindel». Weltwoche und soziale Medien sprechen von Salamitaktik, Vasallenschaft und Kapitulation. Selbst Beschwörungen von «Transparenz» wirken angesichts der Klammer-Symbolik wie bittere Ironie.
Grenzenloses Wachstum?
In dieses Bild passt der Vorstoss von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi für eine Obergrenze beim Bundespersonal. Der Bundesrat winkt ab: Eine Plafonierung passe nicht zum Führungsmodell und lasse sich umgehen, etwa durch externe Vergaben. Übersetzt: Der Apparat wächst weiter, Kosten zweitrangig. Ein Selbstverständnis, das zur EU-Anbiederung passt – Grenzen gelten nur für die Schweiz, nie für ihre Bürokratie.
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An der Medienkonferenz vom 5. Dezember 2025 präsentierte Aussenminister Ignazio Cassis die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» – und lieferte dabei eine bemerkenswerte Verdrehung der Fakten. Er behauptete, eine «klare Mehrheit» unterstütze das Paket, und über 96 Prozent befürworteten den bilateralen Weg. Tatsächlich beziehen sich diese 96 Prozent lediglich auf die generelle Präferenz für bilaterale Beziehungen, nicht auf dieses konkrete Vertragsmonster mit dynamischer Rechtsübernahme, EuGH-Einfluss und Sanktionsmechanismen. Kritische Stimmen von über tausend Bürgern wurden kurzerhand als «KI-generiert» abqualifiziert. Die Konsequenzen für Souveränität, Demokratie und Wohlstand blendet Cassis aus – Hauptsache, der perfide Klammervertrag wird durchgedrückt.
Ein journalistisches Nachhaken und die unfreiwillige Enthüllung
Auf die Frage, warum der Bundesrat neu «(Bilaterale III)» in Klammern setzt, folgte die PR-Antwort: auf Wunsch von Parteien und Verbänden wie Mitte und FDP. Offiziell soll das Klarheit schaffen. In Wahrheit entlarvt die Schreibweise den Kern des Projekts. Links die Klammer aus Brüssel mit dem Zwang zur Rechtsübernahme, rechts jene aus Luxemburg mit dem EuGH als Drohkulisse. Leistet das Volk Widerstand, greifen Ausgleichsmassnahmen. Bestrafung für Ungehorsam inklusive.
Diese Klammer taucht im Bericht 91-mal auf – ein ständiger Hinweis auf die Umklammerung. «Bilaterale III» ist ein Etikett, das gezielt von Begriffen wie Klammer- oder Knebelvertrag ablenken soll. Cassis’ Apparat bemüht sich sichtlich, den wahren Charakter zu verschleiern.
Stimmen aus dem Widerstand: Zynische Abrechnungen und scharfe Klingen
Die Kritik ist heftig. Die SVP spricht von einem «EU-Unterwerfungsvertrag» mit automatischer Rechtsübernahme, fremden Richtern und Zahlungen ohne Mitsprache. Auf X wird Cassis’ Auftritt als PR-Show verspottet, die Bürgerstimmen werden ignoriert und «Bilaterale III» als Etikettenschwindel entlarvt. Analyst Markus Lysser bezeichnet die Schutzklausel als faktisch wirkungslos und die dynamische Übernahme als massiven Souveränitätsverlust. Unternehmer Hans-Jörg Bertschi nennt das Paket offen «Etikettenschwindel». Weltwoche und soziale Medien sprechen von Salamitaktik, Vasallenschaft und Kapitulation. Selbst Beschwörungen von «Transparenz» wirken angesichts der Klammer-Symbolik wie bittere Ironie.
Grenzenloses Wachstum?
In dieses Bild passt der Vorstoss von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi für eine Obergrenze beim Bundespersonal. Der Bundesrat winkt ab: Eine Plafonierung passe nicht zum Führungsmodell und lasse sich umgehen, etwa durch externe Vergaben. Übersetzt: Der Apparat wächst weiter, Kosten zweitrangig. Ein Selbstverständnis, das zur EU-Anbiederung passt – Grenzen gelten nur für die Schweiz, nie für ihre Bürokratie.
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Forwarded from Stille Nacht
Das Jahr neigt sich allmählich dem Ende zu. Vieles haben wir in den letzten – bald sechs – Jahren erlebt. Anfangs waren es Verhaftungen, Wegweisungen, Einkesselungen und anschliessend viele verstörende Gerichtsverhandlungen und vieles mehr. Doch war das vergangene Jahr sehr ruhig, vielleicht auch die Ruhe vor dem erneuten Sturm. Die Globalisten haben es immer noch auf unsere Freiheit abgesehen und werden alles dafür unternehmen, sie uns zu nehmen.
Doch um dies für einen Moment vergessen zu können, treffen wir uns noch an zwei Samstagen an verschiedenen Weihnachtsmärkten in Zürich, um gemeinsam Zeit miteinander zu verbringen und etwas durch Zürich zu bummeln.
Dies soll keine Demonstration oder Kundgebung sein, sondern vielmehr eine Zusammenkunft, um die Menschlichkeit, den Frieden und die Gemeinsamkeit hochzuhalten. Also ohne Plakate oder Transparente.
Am Ende gehen wir gemeinsam noch ins Restaurant Hôtel Bourbon - Contemporary Dining & Bar, Obere Zäune 19, 8001 Zürich, um gemeinsam die Zeit zu geniessen.
! Miteinander können wir alles!
Wann und wo treffen wir und das nächste Mal?
Zürich Hauptbahnhof
Samstag, den 20. Dezember 2025 um 13.00 Uhr
https://maps.app.goo.gl/1YJndPkNUBrYfiaQ9
Weitere Informationen findest Du auf dem Kanal "Stille Nacht":
https://t.me/Stille_Nacht
Gibt es auch in deiner Nähe Weihnachts-Märkte? Dann trefft euch doch auch dort, um die Gemeinsamkeit geniessen zu können.
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Wenn die Hybris zuschlägt
Warum manche Akteure im Bürgerrechtslager mehr schaden als nutzen
Der Vorwurf der mangelnden Transparenz
Es ist ein immer wiederkehrendes Muster, das sich zeigt: Man wirft anderen vor, nicht offen zu kommunizieren, tut aber selbst genau das Selbe. Stattdessen stellt man Fragen in den Raum wie «Warum teilen die nichts mit?», ohne je den einfachen Schritt zu wagen, direkt nachzufragen. Denn es gibt auch eine Holpflicht an Informationen und wartet nicht ab, bis sie einem auf einem Silbertablett serviert werden. Im Fall der Beschwerde, betreffend e-ID-Abstimmung, hätte ein kurzer Kontakt zu den Verantwortlichen z.B. bei schweiz-macher.ch genügt, um zu erfahren, warum die Niederlage vor Bundesgericht noch nicht öffentlich gemacht wurde und sie nicht einfach infantil öffentlich anzuprangern. Die Erklärung ist schlicht: Man wollte erst alles juristisch mit den Anwälten abklären, bevor man mit einer fundierten Pressekonferenz an die Öffentlichkeit tritt. So viel Sorgfalt wäre eigentlich selbstverständlich und sollte auch dem Vereinsanwalt klar sein.
Der Schaden durch übersteigerte Selbstwahrnehmung
Doch bei Mass-Voll! scheint ein anderes Prinzip zu gelten. Die Bewegung um Nicolas Rimoldi pflegt einen Ton, der mehr polarisiert als vereint. Sie präsentieren sich als «einzige Hoffnung» für eine Annullierung der e-ID-Abstimmung und suggerieren, alles hänge allein an ihrer Beschwerde – vor allem an der Swisscom-Spende von über 32'000 Franken ab. Wo sind denn ihre so hoch gebliebenen Erfolge, die sie so grossartig proklamieren? Das ist nicht nur engstirnig, es ignoriert, dass die Kritik am Abstimmungsprozess weit über eine einzelne Spende hinausgeht: Es geht um systematische Einflussnahme, um Datenschutzlücken und um den Volkswillen von 2021, der klar gegen eine staatlich gelenkte e-ID war.
Dabei hätte ein Gespräch mit anderen Akteuren schnell gezeigt, dass der Fall komplexer ist. Stattdessen dominiert bei Mass-Voll! die Haltung des Alleingangs. Jüngst prangerten sie die EDU an, weil deren Beschwerde wegen Formfehlern scheiterte – und fragten vorwurfsvoll, warum das nicht kommuniziert werde. Genau denselben Vorwurf könnten andere nun an Mass-Voll! richten.
Stimmen der Distanzierung aus dem eigenen Lager
Diese Arroganz ist kein Einzelfall. Schon 2021 distanzierten sich Teile des Nein-Komitees zum Covid-Gesetz ausdrücklich von Mass-Voll!, weil sie die aggressive Rhetorik und den konfrontativen Stil als schädlich empfanden. Auch heute mehren sich kritische Stimmen im bürgerrechtlichen Spektrum: Manche werfen der Bewegung vor, durch ihre kompromisslose Haltung Spaltung zu säen, statt Brücken zu bauen. Andere kritisieren Nähe zu rechtsextremen Kreisen, etwa bei Demonstrationen in Wien, wo Rimoldi neben Identitären auftrat. Solche Verbindungen erschweren eine seriöse Zusammenarbeit und beschädigen die Glaubwürdigkeit des gesamten Lagers.
Am Ende steht die Frage: Dient dieses Verhalten wirklich der Sache – oder nur dem eigenen Profil? Wer echte Veränderung will, braucht Kooperation, nicht Hybris. Die Schweiz hat Besseres verdient als Gruppierungen, die durch Selbstüberschätzung mehr kaputtmachen, als sie je aufbauen könnten.
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Warum manche Akteure im Bürgerrechtslager mehr schaden als nutzen
Der Vorwurf der mangelnden Transparenz
Es ist ein immer wiederkehrendes Muster, das sich zeigt: Man wirft anderen vor, nicht offen zu kommunizieren, tut aber selbst genau das Selbe. Stattdessen stellt man Fragen in den Raum wie «Warum teilen die nichts mit?», ohne je den einfachen Schritt zu wagen, direkt nachzufragen. Denn es gibt auch eine Holpflicht an Informationen und wartet nicht ab, bis sie einem auf einem Silbertablett serviert werden. Im Fall der Beschwerde, betreffend e-ID-Abstimmung, hätte ein kurzer Kontakt zu den Verantwortlichen z.B. bei schweiz-macher.ch genügt, um zu erfahren, warum die Niederlage vor Bundesgericht noch nicht öffentlich gemacht wurde und sie nicht einfach infantil öffentlich anzuprangern. Die Erklärung ist schlicht: Man wollte erst alles juristisch mit den Anwälten abklären, bevor man mit einer fundierten Pressekonferenz an die Öffentlichkeit tritt. So viel Sorgfalt wäre eigentlich selbstverständlich und sollte auch dem Vereinsanwalt klar sein.
Der Schaden durch übersteigerte Selbstwahrnehmung
Doch bei Mass-Voll! scheint ein anderes Prinzip zu gelten. Die Bewegung um Nicolas Rimoldi pflegt einen Ton, der mehr polarisiert als vereint. Sie präsentieren sich als «einzige Hoffnung» für eine Annullierung der e-ID-Abstimmung und suggerieren, alles hänge allein an ihrer Beschwerde – vor allem an der Swisscom-Spende von über 32'000 Franken ab. Wo sind denn ihre so hoch gebliebenen Erfolge, die sie so grossartig proklamieren? Das ist nicht nur engstirnig, es ignoriert, dass die Kritik am Abstimmungsprozess weit über eine einzelne Spende hinausgeht: Es geht um systematische Einflussnahme, um Datenschutzlücken und um den Volkswillen von 2021, der klar gegen eine staatlich gelenkte e-ID war.
Dabei hätte ein Gespräch mit anderen Akteuren schnell gezeigt, dass der Fall komplexer ist. Stattdessen dominiert bei Mass-Voll! die Haltung des Alleingangs. Jüngst prangerten sie die EDU an, weil deren Beschwerde wegen Formfehlern scheiterte – und fragten vorwurfsvoll, warum das nicht kommuniziert werde. Genau denselben Vorwurf könnten andere nun an Mass-Voll! richten.
Stimmen der Distanzierung aus dem eigenen Lager
Diese Arroganz ist kein Einzelfall. Schon 2021 distanzierten sich Teile des Nein-Komitees zum Covid-Gesetz ausdrücklich von Mass-Voll!, weil sie die aggressive Rhetorik und den konfrontativen Stil als schädlich empfanden. Auch heute mehren sich kritische Stimmen im bürgerrechtlichen Spektrum: Manche werfen der Bewegung vor, durch ihre kompromisslose Haltung Spaltung zu säen, statt Brücken zu bauen. Andere kritisieren Nähe zu rechtsextremen Kreisen, etwa bei Demonstrationen in Wien, wo Rimoldi neben Identitären auftrat. Solche Verbindungen erschweren eine seriöse Zusammenarbeit und beschädigen die Glaubwürdigkeit des gesamten Lagers.
Am Ende steht die Frage: Dient dieses Verhalten wirklich der Sache – oder nur dem eigenen Profil? Wer echte Veränderung will, braucht Kooperation, nicht Hybris. Die Schweiz hat Besseres verdient als Gruppierungen, die durch Selbstüberschätzung mehr kaputtmachen, als sie je aufbauen könnten.
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Schuldunfähig oder geschickt getäuscht?
Der Fall Raphael M. und die Grenzen der Justiz – «aus heiterem Himmel»
In Basel hat das Strafgericht kürzlich Raphael M., einen 33-jährigen Mehrfachmörder, für schuldunfähig erklärt und seine Verwahrung angeordnet. Doch diese Entscheidung wirft ernste Fragen auf: Ist der Mann wirklich ein hilfloses Opfer seiner Schizophrenie, oder hat er das System mit raffinierter Verschleierung ausgetrickst? Raphael M. tötete bereits 2014 zwei Frauen und verletzte einen Mann schwer, woraufhin er statt einer Haftstrafe in eine stationäre Massnahme bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel überwiesen wurde. Dort galt er jahrelang als Musterpatient – sozial verträglich, ausgeglichen und ohne nennenswerte Vorfälle. Freigänge wurden ihm gewährt, und er arbeitete sogar in einer geschützten Werkstatt, wo er als motivierter Kollege geschätzt wurde. Doch im August 2024, während eines solchen Ausgangs, schlug er erneut zu: Er ermordete die 75-jährige Assunta L. am selben Tatort wie zuvor, dem Basler Nasenweg. Das Gericht urteilte nun, er sei aufgrund seiner Wahnvorstellungen nicht schuldfähig und müsse verwahrt werden, anstatt eine echte Strafe zu verbüssen.
Die trügerische Fassade des Vorzeigepatienten
Kritiker sehen in diesem Urteil einen Skandal. Wie konnte ein Mann, der bereits 2014 von Dämonen und Geistern sprach und sogar andeutete, nicht genug Menschen getötet zu haben, nach über hundert unauffälligen Freigängen erneut morden? Externe Gutachten, darunter von Justizexperten wie Andreas Werren und Frank Urbaniok, enthüllen, dass Raphael M. eine aussergewöhnliche Fähigkeit besass, seine Symptome zu verbergen. Er litt unter Rückfällen, hielt aber eine parallele Wahnwelt geheim, beeinflusst von Videospielen wie «World of Warcraft», in denen dämonische Figuren eine Rolle spielen. Der Staatsanwalt forderte die Verwahrung, da ein Therapieerfolg unwahrscheinlich sei, und warf ihm vor, sein Verhalten aus der Gaming-Welt zu kopieren. Dennoch: schuldunfähig Das klingt nach einer bequemen Ausrede. Der Opferanwalt zweifelte offen an M.s Erklärungen und sah stattdessen banale Nachbarschaftsstreitigkeiten als Auslöser – etwa um Waschküchen oder Kellerabteile. Hier wird ein Mehrfachtäter durch juristische Kniffe – getarnt als medizinische Einsicht – seiner gerechten Strafe entzogen, während die Behörden beteuern, der Rückfall sei «aus heiterem Himmel» gekommen. Experten kritisieren scharf, dass die UPK das Risiko nicht erkannt habe, und fordern eine grundlegende Überprüfung des Systems. Viele Stimmen, darunter in Medienanalysen, gehen noch weiter: «Wer ihn rausgelassen hat, hat total versagt», heisst es pointiert. Und der Name des Täters? In allen Berichten bleibt er anonymisiert als Raphael M. – ein Schutz, den Opferfamilien vielleicht nicht verdienen.
Ungleiche Massstäbe in der Gesellschaft
Noch frappierender wird der Fall, wenn man ihn mit anderen Urteilen vergleicht. Während Raphael M. durch seine angebliche Unfähigkeit entkommt, wird ein Emanuel Brünisholz – der die Ideologie der LGBTQ-Bewegung in Frage stellte – hart bestraft. Brünisholz postete kritisch auf Social Media und weigerte sich, eine 500-Franken-Busse zu zahlen, woraufhin er zu zehn Tagen Haft verurteilt wurde. Hier zeigt sich eine perverse Ungleichheit: Ein Mehrfachmörder wird verwahrt, anstatt zu büssen, während ein blosser Kritiker mundtot gemacht wird. Solche Fälle rufen nach mehr kritischen Stimmen – nicht nur zu Raphael M., sondern zum gesamten Justizsystem, das Wahnsinn als Freibrief missbraucht, während abweichende Meinungen gnadenlos geahndet werden. Es ist Zeit, die Schuldunfähigkeit nicht als unantastbares Dogma zu sehen, sondern sie rigoros zu hinterfragen, bevor weitere Tragödien geschehen.
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Der Fall Raphael M. und die Grenzen der Justiz – «aus heiterem Himmel»
In Basel hat das Strafgericht kürzlich Raphael M., einen 33-jährigen Mehrfachmörder, für schuldunfähig erklärt und seine Verwahrung angeordnet. Doch diese Entscheidung wirft ernste Fragen auf: Ist der Mann wirklich ein hilfloses Opfer seiner Schizophrenie, oder hat er das System mit raffinierter Verschleierung ausgetrickst? Raphael M. tötete bereits 2014 zwei Frauen und verletzte einen Mann schwer, woraufhin er statt einer Haftstrafe in eine stationäre Massnahme bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel überwiesen wurde. Dort galt er jahrelang als Musterpatient – sozial verträglich, ausgeglichen und ohne nennenswerte Vorfälle. Freigänge wurden ihm gewährt, und er arbeitete sogar in einer geschützten Werkstatt, wo er als motivierter Kollege geschätzt wurde. Doch im August 2024, während eines solchen Ausgangs, schlug er erneut zu: Er ermordete die 75-jährige Assunta L. am selben Tatort wie zuvor, dem Basler Nasenweg. Das Gericht urteilte nun, er sei aufgrund seiner Wahnvorstellungen nicht schuldfähig und müsse verwahrt werden, anstatt eine echte Strafe zu verbüssen.
Die trügerische Fassade des Vorzeigepatienten
Kritiker sehen in diesem Urteil einen Skandal. Wie konnte ein Mann, der bereits 2014 von Dämonen und Geistern sprach und sogar andeutete, nicht genug Menschen getötet zu haben, nach über hundert unauffälligen Freigängen erneut morden? Externe Gutachten, darunter von Justizexperten wie Andreas Werren und Frank Urbaniok, enthüllen, dass Raphael M. eine aussergewöhnliche Fähigkeit besass, seine Symptome zu verbergen. Er litt unter Rückfällen, hielt aber eine parallele Wahnwelt geheim, beeinflusst von Videospielen wie «World of Warcraft», in denen dämonische Figuren eine Rolle spielen. Der Staatsanwalt forderte die Verwahrung, da ein Therapieerfolg unwahrscheinlich sei, und warf ihm vor, sein Verhalten aus der Gaming-Welt zu kopieren. Dennoch: schuldunfähig Das klingt nach einer bequemen Ausrede. Der Opferanwalt zweifelte offen an M.s Erklärungen und sah stattdessen banale Nachbarschaftsstreitigkeiten als Auslöser – etwa um Waschküchen oder Kellerabteile. Hier wird ein Mehrfachtäter durch juristische Kniffe – getarnt als medizinische Einsicht – seiner gerechten Strafe entzogen, während die Behörden beteuern, der Rückfall sei «aus heiterem Himmel» gekommen. Experten kritisieren scharf, dass die UPK das Risiko nicht erkannt habe, und fordern eine grundlegende Überprüfung des Systems. Viele Stimmen, darunter in Medienanalysen, gehen noch weiter: «Wer ihn rausgelassen hat, hat total versagt», heisst es pointiert. Und der Name des Täters? In allen Berichten bleibt er anonymisiert als Raphael M. – ein Schutz, den Opferfamilien vielleicht nicht verdienen.
Ungleiche Massstäbe in der Gesellschaft
Noch frappierender wird der Fall, wenn man ihn mit anderen Urteilen vergleicht. Während Raphael M. durch seine angebliche Unfähigkeit entkommt, wird ein Emanuel Brünisholz – der die Ideologie der LGBTQ-Bewegung in Frage stellte – hart bestraft. Brünisholz postete kritisch auf Social Media und weigerte sich, eine 500-Franken-Busse zu zahlen, woraufhin er zu zehn Tagen Haft verurteilt wurde. Hier zeigt sich eine perverse Ungleichheit: Ein Mehrfachmörder wird verwahrt, anstatt zu büssen, während ein blosser Kritiker mundtot gemacht wird. Solche Fälle rufen nach mehr kritischen Stimmen – nicht nur zu Raphael M., sondern zum gesamten Justizsystem, das Wahnsinn als Freibrief missbraucht, während abweichende Meinungen gnadenlos geahndet werden. Es ist Zeit, die Schuldunfähigkeit nicht als unantastbares Dogma zu sehen, sondern sie rigoros zu hinterfragen, bevor weitere Tragödien geschehen.
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Beat Jans verzweifelter Verteidigungskampf
Warum der Bundesrat die 10-Millionen-Schweiz um jeden Preis retten will
In einem kürzlich geführten Interview mit dem Justizminister Beat Jans wird deutlich, wie der Bundesrat mit allen Mitteln die Idee einer 10-Millionen-Schweiz zu verteidigen sucht. Jans, der hier als migrationspolitischer Hardliner auftritt, der er nie war, setzt auf eine Mischung aus persönlichen Anekdoten und wirtschaftlichen Appellen, um die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» abzuwenden. Doch seine Argumente wirken oft absurd und fernab der Realität, die viele Schweizer tagtäglich erleben. Mit Basler Läckerli auf dem Tisch – vielleicht als süsser Köder für die Presse – versucht er, die Bevölkerung von den Vorteilen ungezügelten Wachstums zu überzeugen. Aber wie macht er das den Schweizern schmackhaft? Indem er Wachstum mit kindlichen Schmerzen vergleicht oder den Brexit als Schreckgespenst heraufbeschwört, ohne die tatsächlichen Belastungen anzuerkennen.
Die absurden Höhepunkte des Interviews
Besonders auffällig sind Jans verquere Vergleiche, die seine Hybris unterstreichen. So behauptet er, dass man einem Kind mit Wachstumsschmerzen nicht sagen könne, es solle bei 1,60 Metern aufhören zu wachsen – als ob die Schweiz ein pubertierendes Kind wäre und nicht ein Land mit begrenzten Ressourcen. Ebenso absurd ist sein Verweis auf den Brexit: In Grossbritannien sei alles teurer geworden, die Zuwanderung habe zugenommen und in Spitäler fehlten Personal. Dabei ignoriert er, dass die Schweiz bereits jetzt unter ähnlichen Problemen leidet, ohne dass seine Politik Abhilfe schafft. Eine weitere Perle: Jans prahlt damit, in einem der dichtesten Basler Quartiere zu leben und im überfüllten Tram zu stehen, ohne dass es ihn störe. Solche persönlichen Geschichten sollen wohl vermitteln, dass Dichtestress nur Einbildung sei – eine Arroganz und Bigotterie, die ihn als Bundesrat ins Abseits stellt.
Kritische Stimmen gegen die 10-Millionen-Schweiz
Viele Stimmen aus Politik und Gesellschaft warnen vor den Konsequenzen unkontrollierter Zuwanderung. So betont die SVP-Kampagne in zahlreichen Beiträgen die steigenden Mieten, den knappen Wohnraum und die überlasteten Verkehre. Der Nationalrat Andreas Glarner hebt die hohe Arbeitslosigkeit in Sektoren wie Bau, Gastgewerbe und Gesundheit hervor und fragt, warum jährlich noch mehr Zuwanderer hinzukommen sollen. Regierungsräte fordern ein klaren Stopp, um ländliche Regionen vor dem Abwandern von Arbeitskräften zu schützen. Andere Beobachter sprechen von zunehmender Kriminalität und Gewalt als direkter Folge der Massenzuwanderung. Sogar EU-Botschafter äussern Unmut darüber, dass das Schweizervolk erneut über Zuwanderung abstimmen will, was die Spannungen unterstreicht. Diese Kritik untermauert, dass Jans' Hybris – seine Überzeugung, dass Wachstum immer gut sei – nicht nur nutzlos, sondern gefährlich ist.
Jans Hybris und die Realität
Er weigert sich, die negativen Effekte der Zuwanderung anzuerkennen, und preist sie stattdessen als Wohlstandsbringer. 72 Prozent der Ärzte kämen aus dem Ausland, argumentiert er, und ohne sie kollabiere das System. Doch solche Zahlen kaschieren die Verschärfung von Problemen wie Wohnungsnot oder Infrastrukturüberlastung. Seine Weigerung, eine fixe Grenze in die Verfassung zu schreiben, wirkt wie ein Leugnen der Realität – als ob Organisation allein alles löse. Fehr wirft ihm Zögerlichkeit vor, besonders im Asylbereich, wo Pendenzen trotz Versprechen hoch bleiben. Jans' Versuch, als linker Städter die Sorgen der Landbevölkerung zu verstehen, indem er auf seine familiären Wurzeln verweist, wirkt aufgesetzt. Am Ende des Interviews lenkt er auf Weihnachten ab, als ob eine Reise nach Italien die drängenden Fragen lösen könnte. Diese Haltung macht klar: Jans ist nicht nur ein nichtsnutziger Bundesrat, der keine echten Lösungen bietet, sondern einer, dessen Arroganz ihn von den echten Bedürfnissen der Schweizer entfremdet.
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Warum der Bundesrat die 10-Millionen-Schweiz um jeden Preis retten will
In einem kürzlich geführten Interview mit dem Justizminister Beat Jans wird deutlich, wie der Bundesrat mit allen Mitteln die Idee einer 10-Millionen-Schweiz zu verteidigen sucht. Jans, der hier als migrationspolitischer Hardliner auftritt, der er nie war, setzt auf eine Mischung aus persönlichen Anekdoten und wirtschaftlichen Appellen, um die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» abzuwenden. Doch seine Argumente wirken oft absurd und fernab der Realität, die viele Schweizer tagtäglich erleben. Mit Basler Läckerli auf dem Tisch – vielleicht als süsser Köder für die Presse – versucht er, die Bevölkerung von den Vorteilen ungezügelten Wachstums zu überzeugen. Aber wie macht er das den Schweizern schmackhaft? Indem er Wachstum mit kindlichen Schmerzen vergleicht oder den Brexit als Schreckgespenst heraufbeschwört, ohne die tatsächlichen Belastungen anzuerkennen.
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Besonders auffällig sind Jans verquere Vergleiche, die seine Hybris unterstreichen. So behauptet er, dass man einem Kind mit Wachstumsschmerzen nicht sagen könne, es solle bei 1,60 Metern aufhören zu wachsen – als ob die Schweiz ein pubertierendes Kind wäre und nicht ein Land mit begrenzten Ressourcen. Ebenso absurd ist sein Verweis auf den Brexit: In Grossbritannien sei alles teurer geworden, die Zuwanderung habe zugenommen und in Spitäler fehlten Personal. Dabei ignoriert er, dass die Schweiz bereits jetzt unter ähnlichen Problemen leidet, ohne dass seine Politik Abhilfe schafft. Eine weitere Perle: Jans prahlt damit, in einem der dichtesten Basler Quartiere zu leben und im überfüllten Tram zu stehen, ohne dass es ihn störe. Solche persönlichen Geschichten sollen wohl vermitteln, dass Dichtestress nur Einbildung sei – eine Arroganz und Bigotterie, die ihn als Bundesrat ins Abseits stellt.
Kritische Stimmen gegen die 10-Millionen-Schweiz
Viele Stimmen aus Politik und Gesellschaft warnen vor den Konsequenzen unkontrollierter Zuwanderung. So betont die SVP-Kampagne in zahlreichen Beiträgen die steigenden Mieten, den knappen Wohnraum und die überlasteten Verkehre. Der Nationalrat Andreas Glarner hebt die hohe Arbeitslosigkeit in Sektoren wie Bau, Gastgewerbe und Gesundheit hervor und fragt, warum jährlich noch mehr Zuwanderer hinzukommen sollen. Regierungsräte fordern ein klaren Stopp, um ländliche Regionen vor dem Abwandern von Arbeitskräften zu schützen. Andere Beobachter sprechen von zunehmender Kriminalität und Gewalt als direkter Folge der Massenzuwanderung. Sogar EU-Botschafter äussern Unmut darüber, dass das Schweizervolk erneut über Zuwanderung abstimmen will, was die Spannungen unterstreicht. Diese Kritik untermauert, dass Jans' Hybris – seine Überzeugung, dass Wachstum immer gut sei – nicht nur nutzlos, sondern gefährlich ist.
Jans Hybris und die Realität
Er weigert sich, die negativen Effekte der Zuwanderung anzuerkennen, und preist sie stattdessen als Wohlstandsbringer. 72 Prozent der Ärzte kämen aus dem Ausland, argumentiert er, und ohne sie kollabiere das System. Doch solche Zahlen kaschieren die Verschärfung von Problemen wie Wohnungsnot oder Infrastrukturüberlastung. Seine Weigerung, eine fixe Grenze in die Verfassung zu schreiben, wirkt wie ein Leugnen der Realität – als ob Organisation allein alles löse. Fehr wirft ihm Zögerlichkeit vor, besonders im Asylbereich, wo Pendenzen trotz Versprechen hoch bleiben. Jans' Versuch, als linker Städter die Sorgen der Landbevölkerung zu verstehen, indem er auf seine familiären Wurzeln verweist, wirkt aufgesetzt. Am Ende des Interviews lenkt er auf Weihnachten ab, als ob eine Reise nach Italien die drängenden Fragen lösen könnte. Diese Haltung macht klar: Jans ist nicht nur ein nichtsnutziger Bundesrat, der keine echten Lösungen bietet, sondern einer, dessen Arroganz ihn von den echten Bedürfnissen der Schweizer entfremdet.
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Ein paar gute Gedanken zu heutigen KI-Systemen:
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Wie oft lügen und zensieren KIs?
Wenn es eine Frage des Wann ist und nicht des Ob … Dr. Robert W. Malone Hier ist ein Screenshot der Anfrage, die Kevin an GROK gestellt hat und auf die GROK erklärte, sie nicht beantworten zu dürfe…
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