Glaube nichts, was die Regierung sagt.
Roger Köppel über westliche Überheblichkeit, Deutschlands fatale Rolle und die gefährlichste Lage seit 1945
Ein Gespräch ohne Netz und doppelten Boden
Roger Köppel, Eigentümer der Weltwoche und früherer Chefredakteur der «Welt», sitzt bei Ben von {ungeskriptet} und spricht, wie er denkt. Der Schweizer bewundert Deutschland, kennt es von innen und macht sich ernsthaft Sorgen. Er war mit Viktor Orbán bei Selenskyj in Kiew und später beim Kreml-Sprecher Dmitri Peskow. Wer ihn reden hört, merkt rasch: Das ist kein Fernsehsessel-Kommentar aus sicherer Distanz. Die Lage, in der wir uns befinden, sei die gefährlichste seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs – gefährlicher als die Kuba-Krise, gefährlicher als die Jugoslawienkriege, gefährlicher als der Nahostkonflikt. Nicht, weil Russland allein den Abgrund aufreisst. Sondern weil der Westen von der eigenen Gutheit geblendet sei und einen Konflikt weiter eskaliere, den es so nicht geben müsste. Fürchterlicherweise steht Deutschland dabei wieder in einer sehr entscheidenden Rolle. Ein Land, auf das die Deutschen einst stolz sein konnten. Ein grossartiges Land, das alle Abgründe und Höhenflüge durchlitten und den eigenen Untergang überlebt hat.
Blindflug statt Diplomatie
Kriege, sagt Köppel, haben die furchtbare Eigenschaft, sich in eine Eskalationsspirale zu fressen. Jede Seite hält sich für im Besitz der Wahrheit und des Guten. Niemand will aussteigen. Die Europäische Union treibe militärisch und mental in einen Krieg, dem sie finanziell, militärisch und geistig nicht gewachsen sei. Es sei schierer Wahnsinn. Ihn beelendend, was in Deutschland heute vorgehe. Wider besseres Wissen drohe Berlin, einen Konflikt zu verschärfen, statt ihn zu begrenzen.
Ein aktueller Drohnenvorfall, binnen Stunden Russland zugeschrieben, erinnert ihn unheilvoll an alte Muster. Geschichte kennt angebliche Grenzüberfälle, die als Vorwand dienten. Eine Atommacht mit einem der grössten Geheimdienste der Welt, so sein Einwand, würde einen echten Angriff kaum so plump inszenieren, dass Mobiltelefone den Tätern die Herkunft verraten. Der russische Botschafter erklärte öffentlich, ihm seien keine Beweise vorgelegt worden. Wer ohne gesicherte Fakten urteilt und zugleich den Gesprächsfaden zu Moskau kappt, fliegt blind in den Abgrund. Frieden, sagt Köppel, könne man nie genug anmahnen. Ein Streit braucht immer zwei. Wer das ignoriert, versteht den Konflikt nicht.
Der Journalist als Störenfried
Die Aufgabe der Presse sei der Widerspruch, nicht die Begleitung der Macht. «Glaube nichts, was die Regierung sagt. Glaube nicht, was die Mehrheit sagt.« Stattdessen herrsche Konformismus. Die Propaganda sei auf allen Seiten erdrückend – auch auf der westeuropäischen. Journalisten, mit denen er spreche, beteuerten stets, sie machten keine Propaganda. Genau das sei das Problem. Wer versuche, zu verstehen, wie die andere Seite denke, lande schnell unter den Rädern. In der EU drohe bereits der Versuch, bestimmte Deutungen gesetzlich zu ächten. Meinungsfreiheit und Demokratie würden mit Brandmauern verstümmelt. Wer mit einer Nuklearmacht so umgehe und den militärischen Raum immer enger ziehe, ohne die eigene Mitverantwortung zu prüfen, handle unverantwortlich. Die höchste Autorität, so Köppel an einer Stelle des Gesprächs, sei nicht von dieser Welt. Wer sich selbst zum Mass aller Dinge erhebe, werde gefährlich.
Erinnerung statt Wiederholung
Köppels Familie stammt aus Königsberg. Die Geschichten vom Krieg hat er als Kind gehört. Achtzig Jahre später stehe Europa wieder an einem Punkt, den man für unmöglich gehalten habe. Die Frage sei nicht, ob man Putin möge oder Selenskyj verachte. Die Frage sei, ob man die Dummheiten der Vergangenheit wiederhole, weil man sich moralisch überlegen fühle. Wer Neutralität und Zurückhaltung preisgibt, riskiert mehr als einen regionalen Krieg. Er riskiere, dass aus Überheblichkeit wieder Geschichte werde.
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Roger Köppel über westliche Überheblichkeit, Deutschlands fatale Rolle und die gefährlichste Lage seit 1945
Ein Gespräch ohne Netz und doppelten Boden
Roger Köppel, Eigentümer der Weltwoche und früherer Chefredakteur der «Welt», sitzt bei Ben von {ungeskriptet} und spricht, wie er denkt. Der Schweizer bewundert Deutschland, kennt es von innen und macht sich ernsthaft Sorgen. Er war mit Viktor Orbán bei Selenskyj in Kiew und später beim Kreml-Sprecher Dmitri Peskow. Wer ihn reden hört, merkt rasch: Das ist kein Fernsehsessel-Kommentar aus sicherer Distanz. Die Lage, in der wir uns befinden, sei die gefährlichste seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs – gefährlicher als die Kuba-Krise, gefährlicher als die Jugoslawienkriege, gefährlicher als der Nahostkonflikt. Nicht, weil Russland allein den Abgrund aufreisst. Sondern weil der Westen von der eigenen Gutheit geblendet sei und einen Konflikt weiter eskaliere, den es so nicht geben müsste. Fürchterlicherweise steht Deutschland dabei wieder in einer sehr entscheidenden Rolle. Ein Land, auf das die Deutschen einst stolz sein konnten. Ein grossartiges Land, das alle Abgründe und Höhenflüge durchlitten und den eigenen Untergang überlebt hat.
Blindflug statt Diplomatie
Kriege, sagt Köppel, haben die furchtbare Eigenschaft, sich in eine Eskalationsspirale zu fressen. Jede Seite hält sich für im Besitz der Wahrheit und des Guten. Niemand will aussteigen. Die Europäische Union treibe militärisch und mental in einen Krieg, dem sie finanziell, militärisch und geistig nicht gewachsen sei. Es sei schierer Wahnsinn. Ihn beelendend, was in Deutschland heute vorgehe. Wider besseres Wissen drohe Berlin, einen Konflikt zu verschärfen, statt ihn zu begrenzen.
Ein aktueller Drohnenvorfall, binnen Stunden Russland zugeschrieben, erinnert ihn unheilvoll an alte Muster. Geschichte kennt angebliche Grenzüberfälle, die als Vorwand dienten. Eine Atommacht mit einem der grössten Geheimdienste der Welt, so sein Einwand, würde einen echten Angriff kaum so plump inszenieren, dass Mobiltelefone den Tätern die Herkunft verraten. Der russische Botschafter erklärte öffentlich, ihm seien keine Beweise vorgelegt worden. Wer ohne gesicherte Fakten urteilt und zugleich den Gesprächsfaden zu Moskau kappt, fliegt blind in den Abgrund. Frieden, sagt Köppel, könne man nie genug anmahnen. Ein Streit braucht immer zwei. Wer das ignoriert, versteht den Konflikt nicht.
Der Journalist als Störenfried
Die Aufgabe der Presse sei der Widerspruch, nicht die Begleitung der Macht. «Glaube nichts, was die Regierung sagt. Glaube nicht, was die Mehrheit sagt.« Stattdessen herrsche Konformismus. Die Propaganda sei auf allen Seiten erdrückend – auch auf der westeuropäischen. Journalisten, mit denen er spreche, beteuerten stets, sie machten keine Propaganda. Genau das sei das Problem. Wer versuche, zu verstehen, wie die andere Seite denke, lande schnell unter den Rädern. In der EU drohe bereits der Versuch, bestimmte Deutungen gesetzlich zu ächten. Meinungsfreiheit und Demokratie würden mit Brandmauern verstümmelt. Wer mit einer Nuklearmacht so umgehe und den militärischen Raum immer enger ziehe, ohne die eigene Mitverantwortung zu prüfen, handle unverantwortlich. Die höchste Autorität, so Köppel an einer Stelle des Gesprächs, sei nicht von dieser Welt. Wer sich selbst zum Mass aller Dinge erhebe, werde gefährlich.
Erinnerung statt Wiederholung
Köppels Familie stammt aus Königsberg. Die Geschichten vom Krieg hat er als Kind gehört. Achtzig Jahre später stehe Europa wieder an einem Punkt, den man für unmöglich gehalten habe. Die Frage sei nicht, ob man Putin möge oder Selenskyj verachte. Die Frage sei, ob man die Dummheiten der Vergangenheit wiederhole, weil man sich moralisch überlegen fühle. Wer Neutralität und Zurückhaltung preisgibt, riskiert mehr als einen regionalen Krieg. Er riskiere, dass aus Überheblichkeit wieder Geschichte werde.
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Die USA warnten rechtzeitig – Amherd schwieg bis zum Abgang
Ein Non-Paper aus Washington, ein überstürzter Rücktritt und ein Vertrag, den kaum jemand ganz gelesen hat: Das F-35-Geschäft entpuppt sich als teurer und undurchsichtiger, als dem Volk je gesagt wurde.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat diese Woche festgehalten, was lange bestritten wurde. Mit den Vereinigten Staaten war nie ein pauschaler Festpreis für die F-35 vereinbart. Das VBS unter Viola Amherd hatte das Gegenteil jahrelang behauptet, gegenüber Parlament, Kommissionen und Stimmvolk. Der Vertrag selbst wurde nur von wenigen Involvierten vollständig gelesen – die damalige Departementschefin nahm nach den Feststellungen der GPK lediglich Teile davon zur Kenntnis. Den eigenen Rechtsdienst von Armasuisse schloss sie von den Verhandlungen aus und beauftragte stattdessen ohne öffentliche Ausschreibung eine teure Zürcher Kanzlei. Dass das Departement den angeblichen Fixpreis so lange und so absolut verteidigte, sei nicht nachvollziehbar.
Was Amherd wusste – und wann sie es sagte
Erste Hinweise auf steigende Kosten erreichten Armasuisse bereits im August 2024. Die Vorsteherin war darüber informiert. Kurz vor Weihnachten 2024 folgte ein diplomatisches Non-Paper der USA. Darin hielten die Amerikaner fest, dass es beim Deal zu Mehrkosten kommen könnte. Bis dahin war öffentlich der Eindruck entstanden, eine schriftliche Warnung aus Washington sei erst Ende Februar 2025 eingetroffen. Nach Neujahr kündigten Amherd und der zentrale Projektleiter Darko Savic innerhalb einer Woche ihren Rücktritt an. Den Gesamtbundesrat orientierte sie erst im März 2025 – zwei Monate nach der Rücktrittsankündigung und kurz vor ihrem Ausscheiden. Die GPK nennt ihre Aufsicht und Steuerung ungenügend. Acht Monate vergingen zwischen dem ersten internen Wissen um das Problem und der Information der Landesregierung.
Auch beim Unterhalt fehlt die zugesicherte Sicherheit. Savic hatte 2022 vor der Sicherheitspolitischen Kommission noch von einer verbindlichen US-Offerte für die Betriebskosten bis 2040 gesprochen. Armasuisse bestätigt nun: Einen solchen Mehrjahresvertrag gibt es nicht. Abgeschlossen werden nur einjährige Vereinbarungen. Politikerinnen und Politiker rechnen deshalb mit weiteren Kosten, die bisher weitgehend unter dem Radar blieben.
Harsche Stimmen von links und rechts
Die Kritik ist parteiübergreifend scharf. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth spricht von einem absoluten Skandal und will in der Herbstsession einen Vorstoss für eine Parlamentarische Untersuchungskommission einreichen. SVP-Nationalrat Mauro Tuena, früher Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, nennt die Erkenntnisse eine Sauerei. Amherd habe das Parlament brandschwarz angelogen. Die Kommission habe ihren Versicherungen geglaubt und trotz wiederholter Nachfrage nie Einblick in die Verträge erhalten. In der Westschweiz fragt «Le Temps», ob Lüge oder Inkompetenz vorliege – und stellt fest, man könne kaum an ein blosses Versäumnis glauben. Wäre Amherd noch im Amt, würden Rücktrittsforderungen von beiden Seiten kommen.
Die Chronologie spricht gegen Zufall. Die amerikanische Warnung vor Weihnachten, der rasche Abgang Anfang Januar, die späte Information des Bundesrats: Wer das als Versehen abtut, muss erklären, warum die Departementschefin den Kollegen so lange nichts sagte, während sie selbst bereits den Ausstieg vorbereitete. Die Schweiz zahlt trotzdem weiter. Rund 1,7 Milliarden Franken sind bereits überwiesen, die nächste Rate ist für Anfang 2027 vorgesehen. Lockheed Martin hat im Mai mit der Endmontage des ersten Schweizer Jets begonnen. Die ersten Maschinen sollen ab Mitte 2028 eintreffen – zu einem Preis, der noch immer nicht feststeht, und in einer Stückzahl, die offen bleibt. Ob für die bewilligten sechs Milliarden am Ende alle geplanten Flugzeuge kommen, weiss heute niemand zuverlässig.
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Ein Non-Paper aus Washington, ein überstürzter Rücktritt und ein Vertrag, den kaum jemand ganz gelesen hat: Das F-35-Geschäft entpuppt sich als teurer und undurchsichtiger, als dem Volk je gesagt wurde.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat diese Woche festgehalten, was lange bestritten wurde. Mit den Vereinigten Staaten war nie ein pauschaler Festpreis für die F-35 vereinbart. Das VBS unter Viola Amherd hatte das Gegenteil jahrelang behauptet, gegenüber Parlament, Kommissionen und Stimmvolk. Der Vertrag selbst wurde nur von wenigen Involvierten vollständig gelesen – die damalige Departementschefin nahm nach den Feststellungen der GPK lediglich Teile davon zur Kenntnis. Den eigenen Rechtsdienst von Armasuisse schloss sie von den Verhandlungen aus und beauftragte stattdessen ohne öffentliche Ausschreibung eine teure Zürcher Kanzlei. Dass das Departement den angeblichen Fixpreis so lange und so absolut verteidigte, sei nicht nachvollziehbar.
Was Amherd wusste – und wann sie es sagte
Erste Hinweise auf steigende Kosten erreichten Armasuisse bereits im August 2024. Die Vorsteherin war darüber informiert. Kurz vor Weihnachten 2024 folgte ein diplomatisches Non-Paper der USA. Darin hielten die Amerikaner fest, dass es beim Deal zu Mehrkosten kommen könnte. Bis dahin war öffentlich der Eindruck entstanden, eine schriftliche Warnung aus Washington sei erst Ende Februar 2025 eingetroffen. Nach Neujahr kündigten Amherd und der zentrale Projektleiter Darko Savic innerhalb einer Woche ihren Rücktritt an. Den Gesamtbundesrat orientierte sie erst im März 2025 – zwei Monate nach der Rücktrittsankündigung und kurz vor ihrem Ausscheiden. Die GPK nennt ihre Aufsicht und Steuerung ungenügend. Acht Monate vergingen zwischen dem ersten internen Wissen um das Problem und der Information der Landesregierung.
Auch beim Unterhalt fehlt die zugesicherte Sicherheit. Savic hatte 2022 vor der Sicherheitspolitischen Kommission noch von einer verbindlichen US-Offerte für die Betriebskosten bis 2040 gesprochen. Armasuisse bestätigt nun: Einen solchen Mehrjahresvertrag gibt es nicht. Abgeschlossen werden nur einjährige Vereinbarungen. Politikerinnen und Politiker rechnen deshalb mit weiteren Kosten, die bisher weitgehend unter dem Radar blieben.
Harsche Stimmen von links und rechts
Die Kritik ist parteiübergreifend scharf. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth spricht von einem absoluten Skandal und will in der Herbstsession einen Vorstoss für eine Parlamentarische Untersuchungskommission einreichen. SVP-Nationalrat Mauro Tuena, früher Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, nennt die Erkenntnisse eine Sauerei. Amherd habe das Parlament brandschwarz angelogen. Die Kommission habe ihren Versicherungen geglaubt und trotz wiederholter Nachfrage nie Einblick in die Verträge erhalten. In der Westschweiz fragt «Le Temps», ob Lüge oder Inkompetenz vorliege – und stellt fest, man könne kaum an ein blosses Versäumnis glauben. Wäre Amherd noch im Amt, würden Rücktrittsforderungen von beiden Seiten kommen.
Die Chronologie spricht gegen Zufall. Die amerikanische Warnung vor Weihnachten, der rasche Abgang Anfang Januar, die späte Information des Bundesrats: Wer das als Versehen abtut, muss erklären, warum die Departementschefin den Kollegen so lange nichts sagte, während sie selbst bereits den Ausstieg vorbereitete. Die Schweiz zahlt trotzdem weiter. Rund 1,7 Milliarden Franken sind bereits überwiesen, die nächste Rate ist für Anfang 2027 vorgesehen. Lockheed Martin hat im Mai mit der Endmontage des ersten Schweizer Jets begonnen. Die ersten Maschinen sollen ab Mitte 2028 eintreffen – zu einem Preis, der noch immer nicht feststeht, und in einer Stückzahl, die offen bleibt. Ob für die bewilligten sechs Milliarden am Ende alle geplanten Flugzeuge kommen, weiss heute niemand zuverlässig.
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Strafverfahren gegen Dr. med. Ruke Wyler
Mit der Anklageschrift vom 26. März 2025 und den Ergänzungen vom 07. Mai 2025 reicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, vertreten durch Staatsanwalt H. Fleischhackl beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Anklage gegen Dr. med. Ruke Wyler ein. Die Anklage lautet gemäss Art. 318 StGB auf Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses mehrfach begangen in der Zeit von 03.09.2020 bis 29.01.2022 in Bern.
Der Tatbestand von Art. 318 StGB verlangt ausdrücklich, dass das unwahre Zeugnis, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt ist. In casu handelt es sich ausschliesslich um 80 Maskenatteste. Wo der unberechtigte Vorteil genau zu finden ist, wenn jemand keine Maske tragen kann, das wurde in der Anklageschrift nicht ausgeführt. Staatsanwalt Fleischhackl erwähnt, dass den dispensierten Personen der Aufenthalt ohne Maske in der Schule und anderen öffentlichen Räumen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. Der unrechtmässige Vorteil wird nicht umschrieben und kann auch nicht erahnt oder sonstwie herausgefunden werden.
Weiter führt Fleischhackl aus, dass Wyler die Beurkundung eines falschen Gesundheitszustandes, nämlich das Bestehen von gesundheitlichen Gründen, welche ein Maskentragen verunmöglichen, zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dies sei ihr als Versuch des falschen ärztlichen Zeugnisses vorzuwerfen.
Die Urteilseröffnung erfolgte am 10. September 2026 im Amthaus in Bern. Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es wären bestimmt noch mehr Zuschauer gekommen. Das Regionalgericht lässt es nicht zu, dass auf einen grösseren Gerichtssaal gewechselt wird. So waren dann 16 Zuschauer und 3 Journalisten anwesend.
Die Urteilsberatung dauerte über ein Jahr. Der Richter hat entschieden, dass Wyler in 79 von 80 Anklagepunkten freigesprochen wird. Der „einsame“ Schuldspruch gilt dem Fall von Cyrill Pinto. Dieser Fall ist bereits abgeschlossen und die Busse bezahlt. Pinto ist ein Medienschaffender, der das Vertrauen von Wyler ausnutzte und sich ein Maskendispens unter falschen Angaben erschlichen hatte.
Der Richter begründete die 79 Freisprüche unter anderem mit der Verletzung des Beschleunigungsgebots. Er erwähnte mehrmals, dass dies eher ein Vorteil sei für Dr. med. Ruke Wyler, da die Zeit für sie gearbeitet habe. Es lägen nun neue Studien vor, die das Maskentragen als gesundheitsschädigend beurteilen. Aha, so ist das?
Des Weiteren hätte jeder konkrete Fall beurteilt werden müssen, und es hätte nachgewiesen werden müssen, wo die Anamnese nicht korrekt erstellt wurde. Staatsanwalt Fleischhackl konnte nicht nachweisen, dass eine Abklärung der Patienten nicht stattgefunden hat und eine angebliche fehlende Konsultation konnte nicht nachgewiesen werden. Eine Pauschalbegründung reicht nicht aus, die Anklageschrift ist ungenau betreffend der Zeugnisse und enthält keine Unstimmigkeiten. Auch wenn eine ärztliche Diagnose nicht stimmt, macht dies das Zeugnis nicht per se unwahr.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss eine Beratung oder Behandlung möglichst sorgfältig durchführen. Dies kann vor Ort durch eine Konsultation oder auch am Telefon vorgenommen werden. Art. 7 der Standesregel FMH regelt die Fernbehandlung und Telemedizin in der Schweiz. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine telemedizinische Behandlung möglich ist.
Ausserdem gibt es keine Garantie auf eine Vollständigkeit des Patientendossiers. Dieses darf unvollständig sein, denn es ist nicht auf Strafprozesse ausgelegt.
Mit einer bedingten Strafzumessung für Pinto, von 40 Tagessätzen à CHF 110.00 wird noch etwas abgemahnt. Auf Verfahrenskosten wird wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots verzichtet. Eine Genugtuung oder Entschädigung wird nicht ausgezahlt, denn die Hausdurchsuchung habe ja nur kurz gedauert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Hoffnung, dass Staatsanwalt Fleischhackl nicht in Berufung gehen wird.
Artikel von Christa Urech
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Mit der Anklageschrift vom 26. März 2025 und den Ergänzungen vom 07. Mai 2025 reicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, vertreten durch Staatsanwalt H. Fleischhackl beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Anklage gegen Dr. med. Ruke Wyler ein. Die Anklage lautet gemäss Art. 318 StGB auf Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses mehrfach begangen in der Zeit von 03.09.2020 bis 29.01.2022 in Bern.
Der Tatbestand von Art. 318 StGB verlangt ausdrücklich, dass das unwahre Zeugnis, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt ist. In casu handelt es sich ausschliesslich um 80 Maskenatteste. Wo der unberechtigte Vorteil genau zu finden ist, wenn jemand keine Maske tragen kann, das wurde in der Anklageschrift nicht ausgeführt. Staatsanwalt Fleischhackl erwähnt, dass den dispensierten Personen der Aufenthalt ohne Maske in der Schule und anderen öffentlichen Räumen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. Der unrechtmässige Vorteil wird nicht umschrieben und kann auch nicht erahnt oder sonstwie herausgefunden werden.
Weiter führt Fleischhackl aus, dass Wyler die Beurkundung eines falschen Gesundheitszustandes, nämlich das Bestehen von gesundheitlichen Gründen, welche ein Maskentragen verunmöglichen, zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dies sei ihr als Versuch des falschen ärztlichen Zeugnisses vorzuwerfen.
Die Urteilseröffnung erfolgte am 10. September 2026 im Amthaus in Bern. Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es wären bestimmt noch mehr Zuschauer gekommen. Das Regionalgericht lässt es nicht zu, dass auf einen grösseren Gerichtssaal gewechselt wird. So waren dann 16 Zuschauer und 3 Journalisten anwesend.
Die Urteilsberatung dauerte über ein Jahr. Der Richter hat entschieden, dass Wyler in 79 von 80 Anklagepunkten freigesprochen wird. Der „einsame“ Schuldspruch gilt dem Fall von Cyrill Pinto. Dieser Fall ist bereits abgeschlossen und die Busse bezahlt. Pinto ist ein Medienschaffender, der das Vertrauen von Wyler ausnutzte und sich ein Maskendispens unter falschen Angaben erschlichen hatte.
Der Richter begründete die 79 Freisprüche unter anderem mit der Verletzung des Beschleunigungsgebots. Er erwähnte mehrmals, dass dies eher ein Vorteil sei für Dr. med. Ruke Wyler, da die Zeit für sie gearbeitet habe. Es lägen nun neue Studien vor, die das Maskentragen als gesundheitsschädigend beurteilen. Aha, so ist das?
Des Weiteren hätte jeder konkrete Fall beurteilt werden müssen, und es hätte nachgewiesen werden müssen, wo die Anamnese nicht korrekt erstellt wurde. Staatsanwalt Fleischhackl konnte nicht nachweisen, dass eine Abklärung der Patienten nicht stattgefunden hat und eine angebliche fehlende Konsultation konnte nicht nachgewiesen werden. Eine Pauschalbegründung reicht nicht aus, die Anklageschrift ist ungenau betreffend der Zeugnisse und enthält keine Unstimmigkeiten. Auch wenn eine ärztliche Diagnose nicht stimmt, macht dies das Zeugnis nicht per se unwahr.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss eine Beratung oder Behandlung möglichst sorgfältig durchführen. Dies kann vor Ort durch eine Konsultation oder auch am Telefon vorgenommen werden. Art. 7 der Standesregel FMH regelt die Fernbehandlung und Telemedizin in der Schweiz. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine telemedizinische Behandlung möglich ist.
Ausserdem gibt es keine Garantie auf eine Vollständigkeit des Patientendossiers. Dieses darf unvollständig sein, denn es ist nicht auf Strafprozesse ausgelegt.
Mit einer bedingten Strafzumessung für Pinto, von 40 Tagessätzen à CHF 110.00 wird noch etwas abgemahnt. Auf Verfahrenskosten wird wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots verzichtet. Eine Genugtuung oder Entschädigung wird nicht ausgezahlt, denn die Hausdurchsuchung habe ja nur kurz gedauert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Hoffnung, dass Staatsanwalt Fleischhackl nicht in Berufung gehen wird.
Artikel von Christa Urech
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Die nächste Pandemie wird schon mal vorverkauft
In Genf tauschen sie Erreger, Gene und Milliardengeschäfte – und tun so, als ginge es um Gesundheit
Während die Öffentlichkeit längst wieder bei Alltagsangst, Strompreisen und Wetterberichten angekommen ist, sitzen in Genf hinter verschlossenen Türen die Architekten der nächsten globalen Gesundheitsordnung. Vom 14. bis 18. September 2026 verhandeln die WHO-Staaten den PABS-Anhang zum Pandemieabkommen: Pathogen Access and Benefit-Sharing. Ohne diesen Anhang bleibt der 2025 beschlossene Vertrag nichtig. Also wird weiterverhandelt, als hänge das Schicksal der Menschheit davon ab, dass gefährliche Erreger, ihre DNA, RNA, Proteine und sogar «modifizierte Pathogene» möglichst reibungslos durch ein WHO-koordiniertes Labornetzwerk zirkulieren. Die Öffentlichkeit soll möglichst wenig davon mitbekommen. Das Narrativ bleibt dasselbe: Wer zweifelt, ist unverantwortlich. Wer nachfragt, gefährdet die Vorbereitung. Wer den Geldfluss sieht, hat angeblich nichts verstanden.
Die Leihbibliothek für den nächsten Weltuntergang
Klingt nach Wissenschaft. Ist vor allem Infrastruktur. Proben aus aller Welt, Sequenzdaten in anerkannten Datenbanken, Zugang für ausgewählte Labore und Konzerne – und im Gegenzug sollen Impfstoffe, Medikamente, Diagnostika und Geld fliessen. Die Hersteller sollen rechtlich bindende Verträge mit der WHO abschliessen. Genau hier beisst sich der Hund in den Schwanz. Die einen sollen die Viren liefern und hinterher wieder am Ende der Schlange stehen. Die anderen wollen die Viren nutzen und möglichst wenig davon abgeben. Der Nord-Süd-Konflikt ist das offizielle Feigenblatt. Dahinter steht die schlichte Frage, wer künftig die Rohstoffe der Angst besitzt und wer die fertigen Produkte verkauft. Kritiker wie die US-Ärztin Meryl Nass nennen das Ding eine globale Pathogen-Leihbibliothek. Die WHO nennt es sicher, transparent und gerecht. Beides kann nicht gleichzeitig wahr sein.
Wer verdient, wenn die nächste Welle kommt?
Am Anfang der Kette stehen Staaten und Labore, die Proben und genetische Baupläne liefern. In der Mitte sitzt die WHO als Vermittlerin, Buchhalterin und moralische Instanz. Am Ende der Geldkette stehen jene, die aus dem Material Impfstoffe, Therapien und Tests machen: Pharmakonzerne, Diagnostikfirmen, Plattformen und ihre Investoren. Stiftungen, Impfallianzen und die üblichen Grossspender der globalen Gesundheitspolitik stehen nicht als Wohltäter daneben, sondern als Teil des Systems, das von Vorbereitung, Überwachung und dem nächsten Alarm lebt. Die Bevölkerung zahlt zweimal: zuerst mit Proben, Daten und Souveränität, später mit Steuern, Mandaten und dem nächsten Produkt, das als der heilsbringer verkauft wird. Ob der Nutzen unten ankommt, ist Verhandlungssache. Dass oben verdient wird, ist der einzig verlässliche Teil des Plans.
Das Narrativ stirbt nie, es wird nur neu verpackt
Dass ausgerechnet jetzt, da kaum noch jemand vom Pandemievertrag spricht, ausgerechnet der heikelste Teil nachgeschoben wird, ist kein Zufall. Man braucht den dauerhaften Verdacht, dass irgendwo schon der nächste Erreger wartet. Man braucht das Labornetz, die Sequenzdatenbank, die Verträge – und man braucht die öffentliche Erinnerung daran, dass ohne all das die Welt wieder unvorbereitet dastehe. Ob die Pandemie kommt oder nicht, ist Nebensache. Wichtig ist, dass sie planbar, teilbar und vermarktbar bleibt. Deshalb wird alles Mögliche und vor allem Unmögliche getan, um vorab geplante Pandemien zu hypen: Fachsprache statt Klartext, geschlossene Türen statt Debatte, moralische Erpressung statt Beweis. Für die Geld- und Machtelite ist jedes Mittel recht. Die Regeln werden jetzt geschrieben. Nicht später, wenn irgendwann wirklich etwas ausbricht. Jetzt, solange noch niemand genauer hinschaut.
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In Genf tauschen sie Erreger, Gene und Milliardengeschäfte – und tun so, als ginge es um Gesundheit
Während die Öffentlichkeit längst wieder bei Alltagsangst, Strompreisen und Wetterberichten angekommen ist, sitzen in Genf hinter verschlossenen Türen die Architekten der nächsten globalen Gesundheitsordnung. Vom 14. bis 18. September 2026 verhandeln die WHO-Staaten den PABS-Anhang zum Pandemieabkommen: Pathogen Access and Benefit-Sharing. Ohne diesen Anhang bleibt der 2025 beschlossene Vertrag nichtig. Also wird weiterverhandelt, als hänge das Schicksal der Menschheit davon ab, dass gefährliche Erreger, ihre DNA, RNA, Proteine und sogar «modifizierte Pathogene» möglichst reibungslos durch ein WHO-koordiniertes Labornetzwerk zirkulieren. Die Öffentlichkeit soll möglichst wenig davon mitbekommen. Das Narrativ bleibt dasselbe: Wer zweifelt, ist unverantwortlich. Wer nachfragt, gefährdet die Vorbereitung. Wer den Geldfluss sieht, hat angeblich nichts verstanden.
Die Leihbibliothek für den nächsten Weltuntergang
Klingt nach Wissenschaft. Ist vor allem Infrastruktur. Proben aus aller Welt, Sequenzdaten in anerkannten Datenbanken, Zugang für ausgewählte Labore und Konzerne – und im Gegenzug sollen Impfstoffe, Medikamente, Diagnostika und Geld fliessen. Die Hersteller sollen rechtlich bindende Verträge mit der WHO abschliessen. Genau hier beisst sich der Hund in den Schwanz. Die einen sollen die Viren liefern und hinterher wieder am Ende der Schlange stehen. Die anderen wollen die Viren nutzen und möglichst wenig davon abgeben. Der Nord-Süd-Konflikt ist das offizielle Feigenblatt. Dahinter steht die schlichte Frage, wer künftig die Rohstoffe der Angst besitzt und wer die fertigen Produkte verkauft. Kritiker wie die US-Ärztin Meryl Nass nennen das Ding eine globale Pathogen-Leihbibliothek. Die WHO nennt es sicher, transparent und gerecht. Beides kann nicht gleichzeitig wahr sein.
Wer verdient, wenn die nächste Welle kommt?
Am Anfang der Kette stehen Staaten und Labore, die Proben und genetische Baupläne liefern. In der Mitte sitzt die WHO als Vermittlerin, Buchhalterin und moralische Instanz. Am Ende der Geldkette stehen jene, die aus dem Material Impfstoffe, Therapien und Tests machen: Pharmakonzerne, Diagnostikfirmen, Plattformen und ihre Investoren. Stiftungen, Impfallianzen und die üblichen Grossspender der globalen Gesundheitspolitik stehen nicht als Wohltäter daneben, sondern als Teil des Systems, das von Vorbereitung, Überwachung und dem nächsten Alarm lebt. Die Bevölkerung zahlt zweimal: zuerst mit Proben, Daten und Souveränität, später mit Steuern, Mandaten und dem nächsten Produkt, das als der heilsbringer verkauft wird. Ob der Nutzen unten ankommt, ist Verhandlungssache. Dass oben verdient wird, ist der einzig verlässliche Teil des Plans.
Das Narrativ stirbt nie, es wird nur neu verpackt
Dass ausgerechnet jetzt, da kaum noch jemand vom Pandemievertrag spricht, ausgerechnet der heikelste Teil nachgeschoben wird, ist kein Zufall. Man braucht den dauerhaften Verdacht, dass irgendwo schon der nächste Erreger wartet. Man braucht das Labornetz, die Sequenzdatenbank, die Verträge – und man braucht die öffentliche Erinnerung daran, dass ohne all das die Welt wieder unvorbereitet dastehe. Ob die Pandemie kommt oder nicht, ist Nebensache. Wichtig ist, dass sie planbar, teilbar und vermarktbar bleibt. Deshalb wird alles Mögliche und vor allem Unmögliche getan, um vorab geplante Pandemien zu hypen: Fachsprache statt Klartext, geschlossene Türen statt Debatte, moralische Erpressung statt Beweis. Für die Geld- und Machtelite ist jedes Mittel recht. Die Regeln werden jetzt geschrieben. Nicht später, wenn irgendwann wirklich etwas ausbricht. Jetzt, solange noch niemand genauer hinschaut.
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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭
Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels
Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.
Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient
Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.
Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»
Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.
Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte
Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.
Sanktionen statt Partnerschaft
Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.
Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.
Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk
Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.
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Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels
Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.
Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient
Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.
Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»
Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.
Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte
Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.
Sanktionen statt Partnerschaft
Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.
Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.
Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk
Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.
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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭
Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels
Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.
Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient
Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.
Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»
Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.
Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte
Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.
Sanktionen statt Partnerschaft
Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.
Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.
Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk
Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.
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Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels
Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.
Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient
Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.
Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»
Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.
Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte
Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.
Sanktionen statt Partnerschaft
Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.
Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.
Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk
Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.
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