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Swissmedic wollte «nicht zu penetrant» sein – und die Verantwortlichen kommen davon

SRF- Recherchen zeigen, wie die Heilmittelbehörde bei den ersten Cardioband-Einsätzen am USZ bewusst zurückhaltend blieb. Wer glaubt, die Mächtigen kämen ungeschoren davon, liegt richtig.

Der gefeierte Pionier und die tödliche Realität

Das Universitätsspital Zürich feierte sich 2016 als «Pionierin der Herzklappen-Medizin». Francesco Maisano versprach eine «sichere Behandlungsmethode». Was verschwiegen wurde: Die Herzklappe der Patientin blieb undicht, während der Implantation brach der Draht, und ein zweites Cardioband musste über das erste gelegt werden. Herzchirurg André Plass, der den Skandal ins Rollen brachte und seinen Job verlor, nennt den Eingriff eine Katastrophe. Das von Maisano mitentwickelte Produkt hätte wegen grundlegender technischer Mängel – die Schrauben liessen sich im schlagenden Herzen nicht richtig verankern – zu keinem Zeitpunkt am Menschen eingesetzt werden dürfen. Gerade bei neuartigen Implantaten seien solche Komplikationen lebensgefährlich.

Zwischen 2016 und 2020 kam es unter Maisano zu über 70 unerwarteten Todesfällen. Die Administrativuntersuchung stellte «schwerwiegende Mängel» fest. In 13 Fällen war der Einsatz innovativer Produkte unangemessen. Ergebnisse wurden selektiv dargestellt, Komplikationen verschwiegen. Ein konventioneller chirurgischer Eingriff hätte vermutlich bessere Resultate gebracht. Maisano hielt Aktienoptionen an der Herstellerfirma. Der Spitalrat kündigte an, elf nicht erwartbare Todesfälle und die 13 unangemessenen Einsätze der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Die Behörde, die nicht nachfragen wollte

Das Produkt hatte keine CE-Zertifizierung und war nie am Menschen getestet worden. Swissmedic bewilligte den experimentellen Eingriff ohne Fragen zur Sicherheit. ETH- Professor Jörg Goldhahn spricht von einem Prüfverzicht, der sich nicht mit dem Auftrag der Behörde vereinbaren lasse. Swissmedic verweist auf risikobasierte Aufgaben und die Verantwortung des Arztes. Goldhahn kontert: Läge die Verantwortung allein beim Arzt, wäre die Bewilligungspflicht sinnlos. Plass weist das Notfall-Argument zurück; undichte Klappen sind chronisch, Zeit für Abklärungen bestand.

Interne Mails und das bewusste Wegsehen

Das USZ meldete die Komplikation nicht über das vorgeschriebene System. Der Hersteller lieferte keinen Ursachenbericht. Eine Swissmedic-Inspektorin schrieb im August 2016, man habe nicht «zu penetrant» sein wollen. Die Kollegin bestätigte, keine zusätzlichen Berichte anzufordern. Plass: Gerade bei neuartigen Implantaten und Drahtbruch müsse eine Behörde penetrant nachfragen. Swissmedic zog keine Konsequenzen und prüfte die angekündigte Schulung nicht.

Zehn Wochen später erteilte sie eine zweite Ausnahmebewilligung, im Januar 2017 die dritte – ohne Sicherheitsfragen. Plass hält fest: Nutzt eine Behörde ihre Möglichkeiten zum Patientenschutz nicht, verfehlt sie ihren Auftrag. Swissmedic war die einzige externe Kontrollstelle und fiel aus.

Keine Konsequenzen – wie erwartet

Swissmedic rechtfertigt sich mit damaligen Vorgaben und eingereichten Angaben. Unabhängige Nachprüfungen blieben aus. Wer davon ausgeht, dass die, die das Sagen haben, mit allem davonkommen, hat recht. Plass betont, es sei noch schlimmer gewesen als der Bericht zeigt; finanzielle Interessen und Systemversagen hätten das ermöglicht. Der Whistleblower wurde entlassen und verunglimpft, während Maisano in Mailand weiteroperiert. Frühere Verfahren wurden abgeblockt, strafrechtliche Schritte drohen zu verjähren. Die Kritik von Plass und Goldhahn fällt scharf aus: Aufsichtsorgane haben versagt, Interessenkonflikte wurden nicht hinterfragt. Konsequenzen für die Verantwortlichen sind nicht erkennbar – und es spricht wenig dafür, dass sich daran noch etwas ändert. Irgendwie kommt einem das Versagen der Swissmedic, bei den Prüfungen der vermeintlichen Covid-Impfung, bekannt vor.

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Die lukrative Neutralität – «Neutralitäts-Girl» bei der Rheinmetall

Stephanie Gartenmann, Gesicht der Neutralitätsinitiative, arbeitete monatelang in der Rechtsabteilung des grössten Profiteurs der Schweizer Waffenexporte.

Die Kampagne und die Familie

Vor einem Monat lehnte die Schweiz die Neutralitätsinitiative mit klarer Mehrheit ab. Siebzig Prozent der Abstimmenden sagten Nein. Die Initiantin Pro Schweiz hatte 1,3 Millionen Franken in den Abstimmungskampf investiert. Christoph Blocher steuerte allein fast vier Millionen bei. Die SVP selbst beschränkte sich auf bescheidene 50 000 Franken und hielt sich in der Kampagne auffällig zurück.

Die Organisation Pro Schweiz wurde in dieser Phase weitgehend von der Familie Gartenmann geprägt. Werner Gartenmann führt die Geschäftsstelle, seine Frau Ami arbeitet dort ebenfalls, und die Tochter Stephanie sitzt im Vorstand. Die NZZ sprach im Sommer von «einer schrecklich neutralen Familie». Stephanie Gartenmann, seit einem Jahr SVP-Grossrätin im Kanton Bern, gehörte seit 2022 dem Initiativkomitee an. Sie moderierte Podien, organisierte Anlässe und galt als das freundliche Gesicht der Bewegung, das der Kampagne ein zugängliches und überzeugendes Auftreten verlieh.

Die Forderungen und die Praxis

Pro Schweiz und die Initiative forderten eine permanente und bewaffnete Neutralität. Die Schweiz sollte keine Sanktionen mittragen, die nicht von der UNO beschlossen wurden, und keinem Militärbündnis beitreten. Früher hatte Pro Schweiz ausdrücklich angekündigt, jede Aufweichung des Kriegsmaterialgesetzes mit dem Referendum zu bekämpfen. Direkte oder indirekte Waffenlieferungen in Kriegsgebiete oder an Kriegsparteien lehnte die Organisation ab. Diese klare Linie bildete den Kern der Argumentation für eine strengere Neutralitätspraxis.

Das Praktikum bei Rheinmetall

Von Oktober 2024 bis Oktober 2025 war Stephanie Gartenmann als Legal Trainee bei der Rheinmetall Air Defence AG in Zürich tätig. In der Rechtsabteilung eines Rüstungsunternehmens dreht es sich typischerweise um Verträge, Compliance und Exportkontrollen. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind Rheinmetall und seine Schweizer Tochtergesellschaften für mehr als 70 Prozent der bewilligten Schweizer Kriegsmaterialexporte verantwortlich. Der Konzern profitiert stark von den geltenden Regeln und würde von den geplanten Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes, über die die Schweiz in fünf Wochen abstimmt, noch stärker profitieren. Das Unternehmen selbst bezeichnet ein Ja zur Änderung als «wichtig für den Konzern». Waffenteile oder Komponenten aus der Schweiz werden teilweise über Drittländer weiter exportiert.

Das Spannungsfeld

Während ihrer Tätigkeit bei Rheinmetall Air Defence sass Gartenmann gleichzeitig im Komitee der Neutralitätsinitiative – mitten in der Phase der öffentlichen Debatte um die Vorlage. Auf ihrer eigenen Website erwähnt sie das Praktikum lediglich als Arbeit bei einem «internationalen Konzern in der Rechtsabteilung». Der Name Rheinmetall taucht nicht auf. Öffentliche Äusserungen zum möglichen Spannungsfeld oder eine Interessenoffenlegung waren nicht bekannt. Damit blieb die Doppelrolle weitgehend unsichtbar.

Glaubwürdigkeit und Ironie

Pro Schweiz und die Neutralitätsinitiative hatten mit Glaubwürdigkeit und einer klaren Linie argumentiert. Glaubwürdigkeit hängt jedoch davon ab, wie die Akteure mit Interessen umgehen, die der eigenen Position widersprechen. Ob das Praktikum zur Niederlage an der Urne beigetragen hat, lässt sich nicht sagen – bestimmt nicht entscheidend. Dennoch bleibt die Ironie unübersehbar: Das freundliche Gesicht der Neutralitätsinitiative arbeitete monatelang in der Rechtsabteilung jener Firma, die am meisten von genau den Exportregeln profitiert, gegen die Pro Schweiz und die Initiative angetreten sind. Wie Inside Paradeplatz berichtet, wirft dieser Umstand Fragen zur Konsistenz der Position auf.

Quelle zum Bericht:
https://insideparadeplatz.ch/2026/10/26/die-neutralitaets-tochter-bei-der-rheinmetall

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🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭

Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

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Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels

Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.

Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient

Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.

Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»

Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.

Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte

Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.

Sanktionen statt Partnerschaft

Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.

Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.

Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk

Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.

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