Polizei- & Staatswillkür – Rechtsbankrott Schweiz
In Wildegg AG ist mitten im Dorf, direkt am Bahnhof, eine Asylunterkunft geplant. Es sollen ausschliesslich 140 männlichen Nordafrikaner einquartiert werden.
Viele, vor allem der Einwohnerinnen, fühlen sich bei diesem Gedanken sehr unwohl und fürchten sich davor, alleine auf den Zug zu gehen oder einfach das Dorfzentrum zu besuchen.
Freiheitstrychler wurden gehindert, um auf Asylmissstände in Wildegg AG hinzuweisen, währendem die Befürworter gewährt und durchgelassen wurden um den Boden zu beschmieren.
Weitere Bilder findest Du unter: https://t.me/standpunkt/40689
——
-> Sei dir bewusst, die Veränderung beginnt bei dir selber !
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In Wildegg AG ist mitten im Dorf, direkt am Bahnhof, eine Asylunterkunft geplant. Es sollen ausschliesslich 140 männlichen Nordafrikaner einquartiert werden.
Viele, vor allem der Einwohnerinnen, fühlen sich bei diesem Gedanken sehr unwohl und fürchten sich davor, alleine auf den Zug zu gehen oder einfach das Dorfzentrum zu besuchen.
Freiheitstrychler wurden gehindert, um auf Asylmissstände in Wildegg AG hinzuweisen, währendem die Befürworter gewährt und durchgelassen wurden um den Boden zu beschmieren.
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Freiheitstrychler wurden gehindert, um auf Asylmissstände in Wildegg AG hinzuweisen, währendem die Befürworter gewährt und durchgelassen wurden um den Boden zu beschmieren.
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«Linksextremer» und vielleicht der "Antifa" nahe Journalist schwafelt sich um Kopf und Kragen 1/2
Daniel Krähenbühl, «Journalist» beim Schwafler-Blatt 20 Min, schmeisst inflationär mit dem Wort "Rechtsextreme" um sich, als wolle er seine Lügen mit einem klaren Framing übertünchen. Es darf davon ausgegangen werden, dass eben dieser Schwafler nicht vor Ort war, aber genau weiss, was abgegangen ist. Um seinen Schwachsinn zu untermauern, zitiert er einen vermutlich ebenfalls der Linksextremen und Antifa nahen Gruppierung zählende Raimond Lüppken, der ebenfalls nicht vor Ort war. Dieser schwafelte was von 70 Protestierenden und schmeisst die Junge Tat mal hinter her, sodass die Trychler sogleich mit ihnen in Verbindung gebracht werden.
Wie gesagt, der eine Schwafler, der nicht vor Ort war, zitiert den anderen Schwafler, der ebenfalls nicht vor Ort war und schmeisst, die Gruppen: "Neonazis der Jungen Tat», "Rechtsextreme der (Männer WG)», "Massnahmengegner» und «Freiheitstrychler» in einen Topf, um das Framing komplett zu machen. Auch verschweigen beide Dummschwätzer, dass die Junge Tat und die anderen Gruppierungen mindestens 1 KM auseinander waren. Doch das passt nicht in ihr Framing!
Weiterlesen unter:https://t.me/standpunkt/40730
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Daniel Krähenbühl, «Journalist» beim Schwafler-Blatt 20 Min, schmeisst inflationär mit dem Wort "Rechtsextreme" um sich, als wolle er seine Lügen mit einem klaren Framing übertünchen. Es darf davon ausgegangen werden, dass eben dieser Schwafler nicht vor Ort war, aber genau weiss, was abgegangen ist. Um seinen Schwachsinn zu untermauern, zitiert er einen vermutlich ebenfalls der Linksextremen und Antifa nahen Gruppierung zählende Raimond Lüppken, der ebenfalls nicht vor Ort war. Dieser schwafelte was von 70 Protestierenden und schmeisst die Junge Tat mal hinter her, sodass die Trychler sogleich mit ihnen in Verbindung gebracht werden.
Wie gesagt, der eine Schwafler, der nicht vor Ort war, zitiert den anderen Schwafler, der ebenfalls nicht vor Ort war und schmeisst, die Gruppen: "Neonazis der Jungen Tat», "Rechtsextreme der (Männer WG)», "Massnahmengegner» und «Freiheitstrychler» in einen Topf, um das Framing komplett zu machen. Auch verschweigen beide Dummschwätzer, dass die Junge Tat und die anderen Gruppierungen mindestens 1 KM auseinander waren. Doch das passt nicht in ihr Framing!
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«Linksextremer» und vielleicht der "Antifa" nahe Journalist schwafelt sich um Kopf und Kragen 2/2
Wie die Kantonspolizei am Sonntag in einer Mitteilung schreibt, ging bei der Gemeinde Möriken-Wildegg AG kein Gesuch für eine Kundgebung ein, somit lag auch keine Bewilligung vor. Was zum einen nicht stimmt, denn Einwohner reichten wohl ein Gesuch ein, das einfach nicht erteilt wurde und zum anderen verschweigt die Kantonspolizei Aarau, dass es überhaupt keine Bewilligung braucht! In der Bundesverfassung steht unter Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit: «1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet." Das heisst nicht, wenn es der Polizei genehm ist! Weiter steht in der Bundesverfassung dazu: «2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Auch hier ist es nicht der Polizei ihre Aufgabe, dies zu verhindern und zu entscheiden, wo dies zu geschehen hat. Und zu guter Letzt heisstes: «3) Jede Person hat das Recht, Informationen [...] zu verbreiten.» Das hat zu bedeuten, dass dies auch ungehindert auf der Strasse oder Plätzen geschehen darf ohne von der Polizei daran gehindert zu werden.
Weiter sagt die Bundesverfassung im Art. 22 Versammlungsfreiheit: «1) Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet." Auch hier heisst das nicht, dass wenn es der Polizei genehm ist. Weiter ist in diesem Artikel zu lesen: «2) Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben." Da steht nichts von, dass man um eine Bewilligung betteln muss. Dies wiederum bedeutet, wenn die Polizei jemanden daran hindert, jeder einzelne Polizist sich strafbar macht und zur Rechenschaft gezogen werden kann. Doch dazu ist zu sagen, dass im Übrigen sagte eine Polizistin aus Stäfa gegenüber Albert: «Wer soll das durchziehen.»
Weiter sprach Kapo-Sprecher Dominic Zimmerli von irgendwelchen möglichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen und eventuellen Sachbeschädigungen. Dass die Auseinandersetzungen jedoch von den Linksextremen angekündigt waren, verschwieg er geflissentlich. Weiter hiess es: «Ausser Sprayereien auf der Strasse sind der Polizei keine Sachbeschädigungen bekannt.» Das genau diese Schmierereien aber von Linksextremisten verübt wurden, verschweigen sie natürlich auch.
Während Tele M1 einen objektiven und recht fairen Bericht veröffentlichte, scheint es so zu sein, dass der 20 Min Schwafler sich in gebückter Haltung noch oben schreiben will.
Teil 1 unter: https://t.me/standpunkt/40729
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Wie die Kantonspolizei am Sonntag in einer Mitteilung schreibt, ging bei der Gemeinde Möriken-Wildegg AG kein Gesuch für eine Kundgebung ein, somit lag auch keine Bewilligung vor. Was zum einen nicht stimmt, denn Einwohner reichten wohl ein Gesuch ein, das einfach nicht erteilt wurde und zum anderen verschweigt die Kantonspolizei Aarau, dass es überhaupt keine Bewilligung braucht! In der Bundesverfassung steht unter Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit: «1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet." Das heisst nicht, wenn es der Polizei genehm ist! Weiter steht in der Bundesverfassung dazu: «2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Auch hier ist es nicht der Polizei ihre Aufgabe, dies zu verhindern und zu entscheiden, wo dies zu geschehen hat. Und zu guter Letzt heisstes: «3) Jede Person hat das Recht, Informationen [...] zu verbreiten.» Das hat zu bedeuten, dass dies auch ungehindert auf der Strasse oder Plätzen geschehen darf ohne von der Polizei daran gehindert zu werden.
Weiter sagt die Bundesverfassung im Art. 22 Versammlungsfreiheit: «1) Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet." Auch hier heisst das nicht, dass wenn es der Polizei genehm ist. Weiter ist in diesem Artikel zu lesen: «2) Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben." Da steht nichts von, dass man um eine Bewilligung betteln muss. Dies wiederum bedeutet, wenn die Polizei jemanden daran hindert, jeder einzelne Polizist sich strafbar macht und zur Rechenschaft gezogen werden kann. Doch dazu ist zu sagen, dass im Übrigen sagte eine Polizistin aus Stäfa gegenüber Albert: «Wer soll das durchziehen.»
Weiter sprach Kapo-Sprecher Dominic Zimmerli von irgendwelchen möglichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen und eventuellen Sachbeschädigungen. Dass die Auseinandersetzungen jedoch von den Linksextremen angekündigt waren, verschwieg er geflissentlich. Weiter hiess es: «Ausser Sprayereien auf der Strasse sind der Polizei keine Sachbeschädigungen bekannt.» Das genau diese Schmierereien aber von Linksextremisten verübt wurden, verschweigen sie natürlich auch.
Während Tele M1 einen objektiven und recht fairen Bericht veröffentlichte, scheint es so zu sein, dass der 20 Min Schwafler sich in gebückter Haltung noch oben schreiben will.
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«Linksextremer» und vielleicht der "Antifa" nahe Journalist schwafelt sich um Kopf und Kragen 1/2
Daniel Krähenbühl, «Journalist» beim Schwafler-Blatt 20 Min, schmeisst inflationär mit dem Wort "Rechtsextreme" um sich, als wolle er seine Lügen mit einem…
Daniel Krähenbühl, «Journalist» beim Schwafler-Blatt 20 Min, schmeisst inflationär mit dem Wort "Rechtsextreme" um sich, als wolle er seine Lügen mit einem…
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