🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft 🇨🇭
Die Schweiz am Abgrund
Souveränität in Gefahr
Die Schweiz steht vor schweren Herausforderungen, die ihre Freiheit, ihren Frieden, ihre Souveränität und ihre Unabhängigkeit bedrohen. Während das Volk weitgehend zusieht, treiben Bundesrat und Parlament eine schleichende Annäherung an die EU voran – viele sprechen bereits von einem Ausverkauf eidgenössischer Werte.
Der Bundesrat auf EU-Kurs
Hinter verschlossenen Türen verhandelt die Regierung Abkommen, die der Schweiz vor allem Souveränitätsverluste bringen. Dazu gehören Steuerfreiheit und Immunität für EU-Beamte, Ausgleichsmassnahmen mit wirtschaftlichem Zwang sowie die Tolerierung von Sanktionen gegen eigene Bürger wie Jacques Baud. Unternehmer Giorgio Behr warnt eindringlich: Unser Wohlstand droht dem EU-Apparat geopfert zu werden.
Beschönigung statt Klartext
Aussenminister Ignazio Cassis versucht mit harmlos klingenden Vergleichen – etwa der Erdbeerkonfitüre-Metapher – die Übernahme von EU-Recht schönzureden. Tatsächlich aber ebnen solche Verträge den Weg in eine tiefere Abhängigkeit und höhlen die traditionelle Unabhängigkeit der Schweiz aus.
Parlament opfert die Neutralität
Auch das Parlament treibt diesen Prozess voran. Es hat die Neutralitätsinitiative klar abgelehnt, übernimmt seit 2022 EU-Sanktionen gegen Russland und beteiligt sich an NATO-Übungen. Die jahrhundertealte Neutralität, die der Schweiz Frieden und Erfolg gebracht hat, wird damit zunehmend preisgegeben.
Aufruf zum Widerstand
Zeige auch du Präsenz: Mit oder ohne Plakat auf die Strasse gehen. Die Gründe dafür sind überzeugend! Finde deinen eigenen und sage NEIN zu den totalitären Plänen der Eliten. Gemeinsam schützen wir die Eidgenossenschaft, bevor es zu spät ist. Nur auf der Strasse können wir etwas verändern – sie ist unser wahres Parlament, unser Bollwerk gegen die Unterjochung. Geh hinaus und lass es ertönen: «Schweiz zuerst, Freiheit für immer!»
Weitere Gründe:
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Die Schweiz am Abgrund
Souveränität in Gefahr
Die Schweiz steht vor schweren Herausforderungen, die ihre Freiheit, ihren Frieden, ihre Souveränität und ihre Unabhängigkeit bedrohen. Während das Volk weitgehend zusieht, treiben Bundesrat und Parlament eine schleichende Annäherung an die EU voran – viele sprechen bereits von einem Ausverkauf eidgenössischer Werte.
Der Bundesrat auf EU-Kurs
Hinter verschlossenen Türen verhandelt die Regierung Abkommen, die der Schweiz vor allem Souveränitätsverluste bringen. Dazu gehören Steuerfreiheit und Immunität für EU-Beamte, Ausgleichsmassnahmen mit wirtschaftlichem Zwang sowie die Tolerierung von Sanktionen gegen eigene Bürger wie Jacques Baud. Unternehmer Giorgio Behr warnt eindringlich: Unser Wohlstand droht dem EU-Apparat geopfert zu werden.
Beschönigung statt Klartext
Aussenminister Ignazio Cassis versucht mit harmlos klingenden Vergleichen – etwa der Erdbeerkonfitüre-Metapher – die Übernahme von EU-Recht schönzureden. Tatsächlich aber ebnen solche Verträge den Weg in eine tiefere Abhängigkeit und höhlen die traditionelle Unabhängigkeit der Schweiz aus.
Parlament opfert die Neutralität
Auch das Parlament treibt diesen Prozess voran. Es hat die Neutralitätsinitiative klar abgelehnt, übernimmt seit 2022 EU-Sanktionen gegen Russland und beteiligt sich an NATO-Übungen. Die jahrhundertealte Neutralität, die der Schweiz Frieden und Erfolg gebracht hat, wird damit zunehmend preisgegeben.
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⚠️Eilmeldung: Iran hat gerade den höchsten Zustand der Verteidigung eingeleitet.
Er beginnt damit die Protokolle für Kriegsvorbereitungen zu initiieren.
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Iran auf höchster Verteidigungsstufe
Teheran aktiviert die internen Protokolle für Kriegsvorbereitungen – die Spannungen mit den USA und Israel erreichen einen neuen Höhepunkt.
Iran hat seine Streitkräfte in den höchsten Zustand der Verteidigungsbereitschaft versetzt. Nach Informationen aus Teheran werden damit die formellen Protokolle in Kraft gesetzt, die eine umfassende Mobilisierung und Vorbereitung auf mögliche grössere Kampfhandlungen vorsehen. Die Massnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Berichte über einen möglichen neuen amerikanischen Grossangriff auf iranische Ziele kursieren und das US-Aussenministerium diplomatisches Personal in mehreren Ländern der Region vor einer «signifikanten Eskalation» warnt.
Hintergrund der Entscheidung
Die iranische Führung hat seit den schweren US-israelischen Luftschlägen vom Februar und März 2026 wiederholt betont, dass ihre Streitkräfte auf dem Höhepunkt der Einsatzbereitschaft stehen. Die fragile Waffenruhe, die im April in Kraft trat, wurde von Teheran ausdrücklich als Phase der Konsolidierung und Aufrüstung genutzt. Militärsprecher und Kommandeure erklärten in den vergangenen Wochen mehrfach, man habe die Zeit genutzt, um Schäden zu beheben, Raketenbestände zu erneuern und operative Pläne zu schärfen. Die jetzige formelle Anhebung auf den höchsten Verteidigungszustand und die Aktivierung der entsprechenden Vorbereitungsprotokolle markieren den Übergang von einer dauerhaften hohen Alarmbereitschaft zu einer klaren, institutionalisierten Kriegsvorbereitungsphase.
Was die Protokolle bedeuten
In der iranischen Militärdoktrin bedeutet die höchste Verteidigungsstufe mehr als nur eine rhetorische Ankündigung. Sie umfasst die volle Einsatzbereitschaft von Raketeneinheiten, Luftabwehr, Marinekräften in der Strasse von Hormus sowie der asymmetrischen Kapazitäten der Revolutionsgarden. Gleichzeitig werden die Koordinationsmechanismen mit regionalen Partnern und Proxys geschärft. Teheran hat in den vergangenen Tagen ausdrücklich davor gewarnt, dass ein neuer Angriff auf iranische Infrastruktur mit Gegenschlägen auf energiepolitisch kritische Anlagen in Israel und den Golfstaaten beantwortet würde. Die Botschaft lautet: Wer zuschlägt, riskiert eine Ausweitung des Konflikts über die iranischen Grenzen hinaus.
Die aktuelle Lage
Die Entscheidung fällt in eine Phase erhöhter Nervosität. US-Medien hatten über mögliche neue Schläge noch an diesem Wochenende berichtet. Parallel dazu verschärfte Teheran seine Rhetorik und liess erkennen, dass man die Entwicklung der amerikanischen Truppenbewegungen und diplomatischen Signale genau beobachtet. Die Aktivierung der Kriegsvorbereitungsprotokolle ist damit sowohl eine abschreckende Geste nach aussen als auch eine interne Weisung, die den Streitkräften unmissverständlich signalisiert, dass der Ausnahmezustand nun formal gilt.
Die Region steht erneut vor einer gefährlichen Weggabelung. Während formell noch diplomatische Kanäle bestehen, hat die militärische Realität die politische Rhetorik längst überholt. Iran macht mit der höchsten Verteidigungsstufe und den aktivierten Protokollen deutlich, dass es sich auf den Ernstfall vorbereitet – und dass ein neuer Schlag nicht ohne weitreichende Folgen bleiben würde.
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Teheran aktiviert die internen Protokolle für Kriegsvorbereitungen – die Spannungen mit den USA und Israel erreichen einen neuen Höhepunkt.
Iran hat seine Streitkräfte in den höchsten Zustand der Verteidigungsbereitschaft versetzt. Nach Informationen aus Teheran werden damit die formellen Protokolle in Kraft gesetzt, die eine umfassende Mobilisierung und Vorbereitung auf mögliche grössere Kampfhandlungen vorsehen. Die Massnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Berichte über einen möglichen neuen amerikanischen Grossangriff auf iranische Ziele kursieren und das US-Aussenministerium diplomatisches Personal in mehreren Ländern der Region vor einer «signifikanten Eskalation» warnt.
Hintergrund der Entscheidung
Die iranische Führung hat seit den schweren US-israelischen Luftschlägen vom Februar und März 2026 wiederholt betont, dass ihre Streitkräfte auf dem Höhepunkt der Einsatzbereitschaft stehen. Die fragile Waffenruhe, die im April in Kraft trat, wurde von Teheran ausdrücklich als Phase der Konsolidierung und Aufrüstung genutzt. Militärsprecher und Kommandeure erklärten in den vergangenen Wochen mehrfach, man habe die Zeit genutzt, um Schäden zu beheben, Raketenbestände zu erneuern und operative Pläne zu schärfen. Die jetzige formelle Anhebung auf den höchsten Verteidigungszustand und die Aktivierung der entsprechenden Vorbereitungsprotokolle markieren den Übergang von einer dauerhaften hohen Alarmbereitschaft zu einer klaren, institutionalisierten Kriegsvorbereitungsphase.
Was die Protokolle bedeuten
In der iranischen Militärdoktrin bedeutet die höchste Verteidigungsstufe mehr als nur eine rhetorische Ankündigung. Sie umfasst die volle Einsatzbereitschaft von Raketeneinheiten, Luftabwehr, Marinekräften in der Strasse von Hormus sowie der asymmetrischen Kapazitäten der Revolutionsgarden. Gleichzeitig werden die Koordinationsmechanismen mit regionalen Partnern und Proxys geschärft. Teheran hat in den vergangenen Tagen ausdrücklich davor gewarnt, dass ein neuer Angriff auf iranische Infrastruktur mit Gegenschlägen auf energiepolitisch kritische Anlagen in Israel und den Golfstaaten beantwortet würde. Die Botschaft lautet: Wer zuschlägt, riskiert eine Ausweitung des Konflikts über die iranischen Grenzen hinaus.
Die aktuelle Lage
Die Entscheidung fällt in eine Phase erhöhter Nervosität. US-Medien hatten über mögliche neue Schläge noch an diesem Wochenende berichtet. Parallel dazu verschärfte Teheran seine Rhetorik und liess erkennen, dass man die Entwicklung der amerikanischen Truppenbewegungen und diplomatischen Signale genau beobachtet. Die Aktivierung der Kriegsvorbereitungsprotokolle ist damit sowohl eine abschreckende Geste nach aussen als auch eine interne Weisung, die den Streitkräften unmissverständlich signalisiert, dass der Ausnahmezustand nun formal gilt.
Die Region steht erneut vor einer gefährlichen Weggabelung. Während formell noch diplomatische Kanäle bestehen, hat die militärische Realität die politische Rhetorik längst überholt. Iran macht mit der höchsten Verteidigungsstufe und den aktivierten Protokollen deutlich, dass es sich auf den Ernstfall vorbereitet – und dass ein neuer Schlag nicht ohne weitreichende Folgen bleiben würde.
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Wenn Polizisten interne Systeme zur privaten Unterhaltung missbrauchen
In Zürich häufen sich die Fälle von Amtsgeheimnisverletzung. Ein Whistleblower spricht von systematischem Missbrauch – und die grüne Sicherheitsvorsteherin sieht kein strukturelles Problem.
Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her. Bei der Stadtpolizei Zürich scheint genau das der Fall zu sein. Seit 2020 wurden bereits drei Stadtpolizisten rechtskräftig wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Nun laufen zwei weitere Strafverfahren. Ein aktiver Beamter soll geschützte Systeme wie eine private Unterhaltungsapp genutzt, Einsatzberichte und Fotos Dritten zugänglich gemacht und sein Umfeld systematisch ausgespäht haben. Eine weitere Polizistin steht wegen einer Liebesbeziehung zu einem mehrfach vorbestraften Schwerkriminellen im Visier der Staatsanwaltschaft.
Private Vorzeigeobjekte statt geschützter Daten
Es handelt sich um Bilder, die Unbefugte nie zu Gesicht bekommen dürften: Fotos eines tödlichen Verkehrsunfalls am Bahnhof Oerlikon, erkennungsdienstliche Aufnahmen der Verhaftung des Influencers Skorp. Laut einer Strafanzeige eines Whistleblowers sollen diese und weitere Aufnahmen vom Beschuldigten als private Vorzeigeobjekte missbraucht worden sein. Er habe Einsatzberichte vorgelesen und sich darüber lustig gemacht, die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft bestätigt das laufende Verfahren. Der Anwalt des Polizisten bestreitet die Vorwürfe und beruft sich auf die Unschuldsvermutung.
Kein Einzelfall, sondern Muster
Insidern zufolge ist dies kein Einzelfall. Unter den bereits Verurteilten findet sich eine einstige Vorzeigebeamtin, die ihrem kriminellen Schwarm streng geheime Daten beschaffte, sowie ein Polizist, der einen befreundeten DJ jahrelang illegal mit internen Informationen versorgte und ihn auf Streifenfahrten mitnahm. Nun wird gegen eine weitere Beamtin ermittelt, die eine Liebesbeziehung mit demselben Mann einging, der bereits die frühere Kollegin instrumentalisiert hatte. Der 35-Jährige wurde unter anderem wegen Drogendelikten und Vergewaltigung mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Polizistin arbeitet seit Dezember 2025 nicht mehr beim Korps. Eine Weiterbeschäftigung sei mit einer solchen Beziehung unvereinbar gewesen, heisst es.
Unterschiedliche Massstäbe und mangelnde Kontrolle
Auffällig ist die ungleiche interne Behandlung. Während die Polizistin mit der Liebesbeziehung das Korps verlassen musste, bleibt der mutmassliche Datenmissbraucher weiterhin im Dienst. Die Stadtpolizei begründet dies damit, dass sich keine Sofortmassnahmen aufgedrängt hätten und personalrechtliche Schritte die Untersuchung gefährden könnten. Der Whistleblower sieht darin ein strukturelles Defizit: Jeder Polizist könne jederzeit willkürlich auf intime Informationen zugreifen. Ein System, das ausschliesslich berufliche Abfragen sicherstellt, fehle.
Die Stadtpolizei widerspricht. Zugriffe würden aufgezeichnet und zwölf Monate gespeichert. Systematische automatisierte Kontrollen seien jedoch operativ und technisch nicht umsetzbar. Kontrollen fänden anlassbezogen statt.
Vom Kopf her stinkt es
Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart sieht keine Häufung von Amtsgeheimnisverletzungen. Bei rund 2050 Mitarbeitenden, die auf das Polis-System zugreifen können, und fehlenden Vergleichsstatistiken sei das kein Problem. Dass die Stadtpolizei selbst Verdachtsfälle anzeige, zeige vielmehr, dass die Kontrollmechanismen funktionieren. Technische Schutzmassnahmen könnten menschliches Fehlverhalten im Einzelfall nicht vollständig ausschliessen, betont sie. Deshalb lege man Wert auf Ausbildung und Sensibilisierung.
Von einer grünen Polizeivorsteherin, die lieber von funktionierenden Mechanismen spricht, während die Fälle sich häufen und ein Whistleblower von systematischem Missbrauch berichtet, ist kaum etwas anderes zu erwarten. Die Verantwortung für den Zustand der Kontrolle beginnt oben.
Quelle - Tages-Anzeiger
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In Zürich häufen sich die Fälle von Amtsgeheimnisverletzung. Ein Whistleblower spricht von systematischem Missbrauch – und die grüne Sicherheitsvorsteherin sieht kein strukturelles Problem.
Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her. Bei der Stadtpolizei Zürich scheint genau das der Fall zu sein. Seit 2020 wurden bereits drei Stadtpolizisten rechtskräftig wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Nun laufen zwei weitere Strafverfahren. Ein aktiver Beamter soll geschützte Systeme wie eine private Unterhaltungsapp genutzt, Einsatzberichte und Fotos Dritten zugänglich gemacht und sein Umfeld systematisch ausgespäht haben. Eine weitere Polizistin steht wegen einer Liebesbeziehung zu einem mehrfach vorbestraften Schwerkriminellen im Visier der Staatsanwaltschaft.
Private Vorzeigeobjekte statt geschützter Daten
Es handelt sich um Bilder, die Unbefugte nie zu Gesicht bekommen dürften: Fotos eines tödlichen Verkehrsunfalls am Bahnhof Oerlikon, erkennungsdienstliche Aufnahmen der Verhaftung des Influencers Skorp. Laut einer Strafanzeige eines Whistleblowers sollen diese und weitere Aufnahmen vom Beschuldigten als private Vorzeigeobjekte missbraucht worden sein. Er habe Einsatzberichte vorgelesen und sich darüber lustig gemacht, die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft bestätigt das laufende Verfahren. Der Anwalt des Polizisten bestreitet die Vorwürfe und beruft sich auf die Unschuldsvermutung.
Kein Einzelfall, sondern Muster
Insidern zufolge ist dies kein Einzelfall. Unter den bereits Verurteilten findet sich eine einstige Vorzeigebeamtin, die ihrem kriminellen Schwarm streng geheime Daten beschaffte, sowie ein Polizist, der einen befreundeten DJ jahrelang illegal mit internen Informationen versorgte und ihn auf Streifenfahrten mitnahm. Nun wird gegen eine weitere Beamtin ermittelt, die eine Liebesbeziehung mit demselben Mann einging, der bereits die frühere Kollegin instrumentalisiert hatte. Der 35-Jährige wurde unter anderem wegen Drogendelikten und Vergewaltigung mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Polizistin arbeitet seit Dezember 2025 nicht mehr beim Korps. Eine Weiterbeschäftigung sei mit einer solchen Beziehung unvereinbar gewesen, heisst es.
Unterschiedliche Massstäbe und mangelnde Kontrolle
Auffällig ist die ungleiche interne Behandlung. Während die Polizistin mit der Liebesbeziehung das Korps verlassen musste, bleibt der mutmassliche Datenmissbraucher weiterhin im Dienst. Die Stadtpolizei begründet dies damit, dass sich keine Sofortmassnahmen aufgedrängt hätten und personalrechtliche Schritte die Untersuchung gefährden könnten. Der Whistleblower sieht darin ein strukturelles Defizit: Jeder Polizist könne jederzeit willkürlich auf intime Informationen zugreifen. Ein System, das ausschliesslich berufliche Abfragen sicherstellt, fehle.
Die Stadtpolizei widerspricht. Zugriffe würden aufgezeichnet und zwölf Monate gespeichert. Systematische automatisierte Kontrollen seien jedoch operativ und technisch nicht umsetzbar. Kontrollen fänden anlassbezogen statt.
Vom Kopf her stinkt es
Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart sieht keine Häufung von Amtsgeheimnisverletzungen. Bei rund 2050 Mitarbeitenden, die auf das Polis-System zugreifen können, und fehlenden Vergleichsstatistiken sei das kein Problem. Dass die Stadtpolizei selbst Verdachtsfälle anzeige, zeige vielmehr, dass die Kontrollmechanismen funktionieren. Technische Schutzmassnahmen könnten menschliches Fehlverhalten im Einzelfall nicht vollständig ausschliessen, betont sie. Deshalb lege man Wert auf Ausbildung und Sensibilisierung.
Von einer grünen Polizeivorsteherin, die lieber von funktionierenden Mechanismen spricht, während die Fälle sich häufen und ein Whistleblower von systematischem Missbrauch berichtet, ist kaum etwas anderes zu erwarten. Die Verantwortung für den Zustand der Kontrolle beginnt oben.
Quelle - Tages-Anzeiger
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Links darf randaliert werden – während die Bürgerrechtsbewegung unter Generalverdacht steht
Bundesgericht zwingt den Nachrichtendienst im Fall MASS-VOLL! zu mehr Transparenz – und entlarvt eine peinliche Behördenbegründung
Ein Meilenstein für die Herausgabe von Fichen
Man kann von MASS-VOLL! und Nicolas Rimoldi halten, was man will. Der Sieg vor Bundesgericht bleibt dennoch ein klarer Meilenstein. Der Schweizer Nachrichtendienst muss nun detailliert begründen, warum er Daten über den Massnahmenkritiker und Bürgerrechtler zurückgehalten hat. Das ist mehr als verdient – und es zeigt, wie dünn die Argumentation der Behörden tatsächlich war.
Rimoldi hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Auskunft darüber verlangt, welche Informationen der Geheimdienst über ihn speichert. Bekannt wurde bisher nur, dass acht Presse- und Agenturmeldungen gesammelt und ein Eintrag in einer gemeinsamen Datenbank von Bund und Kantonen geführt wurde. Mit dieser Datenbank soll vor Demonstrationen die mögliche Gefährdung der inneren Sicherheit eingeschätzt werden. Der Nachrichtendienst verweigerte weitergehende Einsicht. Die Begründung des Bundesamts für Polizei (fedpol) war dabei äusserst schwach und geradezu peinlich: Man könne die Arbeitsweise des Dienstes nicht offenlegen, und die Preisgabe, an welchen Kundgebungen wer beobachtet worden sei, gefährde die innere Sicherheit. Das Bundesgericht liess diese oberflächliche Argumentation nicht gelten. Der Geheimdienst muss nun nachbessern und wesentlich präziser begründen, warum die Daten geheim bleiben sollen. Andernfalls droht die nächste Niederlage.
Zweierlei Mass bei der staatlichen Aufmerksamkeit
Während linke Gruppen in diesem Land immer wieder Städte, Institutionen und Strassen in Schutt und Asche legen dürfen und dabei oft mit bemerkenswerter Nachsicht rechnen können, werden jene, die seit der Corona-Zeit konsequent friedlich aufgetreten sind, systematisch unter Generalverdacht gestellt. Die Bürgerrechtsbewegung und Personen wie Rimoldi, die sich an Demonstrationen mit Vertretern rechter Kreise zeigten, gerieten in den Fokus des Nachrichtendienstes – wegen einer angeblichen möglichen Gefährdung der inneren Sicherheit. Die friedliche Haltung der einen wird misstrauisch beäugt, die wiederholte Gewalt der anderen hingegen erstaunlich selten mit vergleichbarer Intensität überwacht oder öffentlich gebrandmarkt. Dieses Missverhältnis ist nicht nur politisch, sondern auch rechtsstaatlich bedenklich.
Was auf dem Spiel stand
Hätte das Bundesgericht anders entschieden und die dürftige Geheimhaltungsbegründung des fedpol durchgewinkt, wäre eines unübersehbar geworden: Auch die höchste richterliche Instanz hätte dem Totalitarismus und dem Faschismus Tür und Tor geöffnet. Ein Staat, der Bürger ohne ausreichende und nachprüfbare Begründung unter Beobachtung stellen und die Herausgabe der gesammelten Daten verweigern darf, überschreitet die Grenze zum Willkürregime. Genau das hat das Bundesgericht verhindert. Rimoldi wertet das Urteil zu Recht als Erfolg und verlangt nun die vollständige Aushändigung sämtlicher Akten sowie das sofortige Ende der aus seiner Sicht illegalen Überwachung von MASS-VOLL!.
Das Urteil ist kein Freibrief für irgendeine Bewegung. Es ist ein Signal, dass der Staat nicht einfach so Bürger unter Beobachtung stellen und die Begründung dazu verweigern darf. Die peinlich schwache Argumentation des fedpol hat das Gegenteil dessen bewirkt, was sie beabsichtigte: Sie hat den Blick auf die Praxis der Geheimhaltung geschärft – und auf die Frage, wem der Staat eigentlich misstraut und wen er gewähren lässt.
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Bundesgericht zwingt den Nachrichtendienst im Fall MASS-VOLL! zu mehr Transparenz – und entlarvt eine peinliche Behördenbegründung
Ein Meilenstein für die Herausgabe von Fichen
Man kann von MASS-VOLL! und Nicolas Rimoldi halten, was man will. Der Sieg vor Bundesgericht bleibt dennoch ein klarer Meilenstein. Der Schweizer Nachrichtendienst muss nun detailliert begründen, warum er Daten über den Massnahmenkritiker und Bürgerrechtler zurückgehalten hat. Das ist mehr als verdient – und es zeigt, wie dünn die Argumentation der Behörden tatsächlich war.
Rimoldi hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Auskunft darüber verlangt, welche Informationen der Geheimdienst über ihn speichert. Bekannt wurde bisher nur, dass acht Presse- und Agenturmeldungen gesammelt und ein Eintrag in einer gemeinsamen Datenbank von Bund und Kantonen geführt wurde. Mit dieser Datenbank soll vor Demonstrationen die mögliche Gefährdung der inneren Sicherheit eingeschätzt werden. Der Nachrichtendienst verweigerte weitergehende Einsicht. Die Begründung des Bundesamts für Polizei (fedpol) war dabei äusserst schwach und geradezu peinlich: Man könne die Arbeitsweise des Dienstes nicht offenlegen, und die Preisgabe, an welchen Kundgebungen wer beobachtet worden sei, gefährde die innere Sicherheit. Das Bundesgericht liess diese oberflächliche Argumentation nicht gelten. Der Geheimdienst muss nun nachbessern und wesentlich präziser begründen, warum die Daten geheim bleiben sollen. Andernfalls droht die nächste Niederlage.
Zweierlei Mass bei der staatlichen Aufmerksamkeit
Während linke Gruppen in diesem Land immer wieder Städte, Institutionen und Strassen in Schutt und Asche legen dürfen und dabei oft mit bemerkenswerter Nachsicht rechnen können, werden jene, die seit der Corona-Zeit konsequent friedlich aufgetreten sind, systematisch unter Generalverdacht gestellt. Die Bürgerrechtsbewegung und Personen wie Rimoldi, die sich an Demonstrationen mit Vertretern rechter Kreise zeigten, gerieten in den Fokus des Nachrichtendienstes – wegen einer angeblichen möglichen Gefährdung der inneren Sicherheit. Die friedliche Haltung der einen wird misstrauisch beäugt, die wiederholte Gewalt der anderen hingegen erstaunlich selten mit vergleichbarer Intensität überwacht oder öffentlich gebrandmarkt. Dieses Missverhältnis ist nicht nur politisch, sondern auch rechtsstaatlich bedenklich.
Was auf dem Spiel stand
Hätte das Bundesgericht anders entschieden und die dürftige Geheimhaltungsbegründung des fedpol durchgewinkt, wäre eines unübersehbar geworden: Auch die höchste richterliche Instanz hätte dem Totalitarismus und dem Faschismus Tür und Tor geöffnet. Ein Staat, der Bürger ohne ausreichende und nachprüfbare Begründung unter Beobachtung stellen und die Herausgabe der gesammelten Daten verweigern darf, überschreitet die Grenze zum Willkürregime. Genau das hat das Bundesgericht verhindert. Rimoldi wertet das Urteil zu Recht als Erfolg und verlangt nun die vollständige Aushändigung sämtlicher Akten sowie das sofortige Ende der aus seiner Sicht illegalen Überwachung von MASS-VOLL!.
Das Urteil ist kein Freibrief für irgendeine Bewegung. Es ist ein Signal, dass der Staat nicht einfach so Bürger unter Beobachtung stellen und die Begründung dazu verweigern darf. Die peinlich schwache Argumentation des fedpol hat das Gegenteil dessen bewirkt, was sie beabsichtigte: Sie hat den Blick auf die Praxis der Geheimhaltung geschärft – und auf die Frage, wem der Staat eigentlich misstraut und wen er gewähren lässt.
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Cyberangriffe auf amerikanische Wasserwerke: Der Blick nach aussen
Iran steht im Verdacht – doch die eigentliche Gefahr liegt oft im eigenen Land
Über dreissig Wasserwerke in Minnesota und weiteren US-Bundesstaaten sind am Wochenende Ziel koordinierter Cyberangriffe geworden. Druckverluste und Überschwemmungen traten auf, teilweise musste auf Handbetrieb umgestellt werden. Amerikanische Behörden und Geheimdienste deuten auf iranische Akteure hin und verbinden die Vorfälle mit dem andauernden Konflikt. Donald Trump dagegen schiebt die Verantwortung dem demokratisch regierten Minnesota zu. Auch in Europa, von Polen bis Dänemark, wurden in den vergangenen Jahren Wasserwerke angegriffen – meist mit dem Fingerzeig auf Russland.
Verletzliche Alltagssysteme
Wasserwerke gehören zu den empfindlichsten Zielen überhaupt. Stromausfälle lassen sich überbrücken, ein gestörtes oder nur vermeintlich verunreinigtes Trinkwassersystem trifft die Bevölkerung sofort im Alltag und zerstört Vertrauen. Die Anlagen sind stark digitalisiert. Wer die Steuerungen übernimmt, kann Betrieb stören oder Versorger in den manuellen Notbetrieb zwingen. Genau deshalb rücken sie weltweit ins Visier.
Die gewohnte Schuldzuweisung
Verantwortliche reagieren nach einem bekannten Muster: Die Bedrohung kommt von aussen. Fremde Mächte, staatliche Hacker aus dem Iran, aus Russland oder China. Diese Erzählung ist politisch bequem. Sie rechtfertigt Aufrüstung, Geheimdienstbudgets und den Blick über die Grenzen. Doch die Realität ist komplizierter. In Deutschland haben Anschläge und Sabotageakte auf das Stromnetz in den vergangenen Jahren klar gezeigt, dass die Gefahr häufig im eigenen Land sitzt. Linksextreme Gruppen wie die sogenannten Vulkangruppen haben wiederholt Masten und Umspannwerke angegriffen und Blackouts verursacht. Die allermeisten politisch motivierten Taten gegen Energieinfrastruktur werden dem linksextremen Spektrum zugerechnet – nicht ausländischen Geheimdiensten.
False-Flag-Angriffe sind keine Theorie
Ein Angriff auf kritische Infrastruktur unter falscher Flagge ist mindestens so wahrscheinlich wie ein offener Angriff einer fremden Macht – in manchen Fällen sogar wahrscheinlicher. Attribution in der Cyberwelt ist schwierig und oft monatelang unklar. Staaten und nichtstaatliche Akteure haben wiederholt Spuren gelegt, die auf Rivalen oder Dritte deuten. Die technische Möglichkeit, Code und Infrastruktur so zu manipulieren, dass ein anderer Urheber vermutet wird, ist längst erprobt. Wer die politische Eskalation will oder von eigenen Schwächen ablenken möchte, findet hier ein wirkungsvolles Instrument.
Die Schweiz bleibt nüchtern
In der Schweiz nimmt man die Meldungen aus den USA ernst, ohne in Panik zu verfallen. Seit Jahren wird an Mindeststandards für Wasserwerke gearbeitet, Cybersicherheit gehört zur Ausbildung, und eine Meldepflicht für Angriffe auf kritische Infrastrukturen gilt. Der Nachrichtendienst warnt vor staatlichen Akteuren aus Russland, China, dem Iran und Nordkorea, stellt aber fest, dass es derzeit keine konkreten Hinweise auf Sabotageangriffe in der Schweiz gibt. Das ist keine Entwarnung, sondern realistische Einschätzung sagen die Verantwortlichen.
Die jüngsten Vorfälle in den USA zeigen vor allem eines: Zivile Infrastruktur ist längst Teil moderner Konfliktführung. Solange der Blick aber reflexartig nach aussen gerichtet bleibt und die eigenen, oft ideologisch motivierten Gefahren im Inneren unterschätzt werden, bleibt die Verwundbarkeit gross.
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Iran steht im Verdacht – doch die eigentliche Gefahr liegt oft im eigenen Land
Über dreissig Wasserwerke in Minnesota und weiteren US-Bundesstaaten sind am Wochenende Ziel koordinierter Cyberangriffe geworden. Druckverluste und Überschwemmungen traten auf, teilweise musste auf Handbetrieb umgestellt werden. Amerikanische Behörden und Geheimdienste deuten auf iranische Akteure hin und verbinden die Vorfälle mit dem andauernden Konflikt. Donald Trump dagegen schiebt die Verantwortung dem demokratisch regierten Minnesota zu. Auch in Europa, von Polen bis Dänemark, wurden in den vergangenen Jahren Wasserwerke angegriffen – meist mit dem Fingerzeig auf Russland.
Verletzliche Alltagssysteme
Wasserwerke gehören zu den empfindlichsten Zielen überhaupt. Stromausfälle lassen sich überbrücken, ein gestörtes oder nur vermeintlich verunreinigtes Trinkwassersystem trifft die Bevölkerung sofort im Alltag und zerstört Vertrauen. Die Anlagen sind stark digitalisiert. Wer die Steuerungen übernimmt, kann Betrieb stören oder Versorger in den manuellen Notbetrieb zwingen. Genau deshalb rücken sie weltweit ins Visier.
Die gewohnte Schuldzuweisung
Verantwortliche reagieren nach einem bekannten Muster: Die Bedrohung kommt von aussen. Fremde Mächte, staatliche Hacker aus dem Iran, aus Russland oder China. Diese Erzählung ist politisch bequem. Sie rechtfertigt Aufrüstung, Geheimdienstbudgets und den Blick über die Grenzen. Doch die Realität ist komplizierter. In Deutschland haben Anschläge und Sabotageakte auf das Stromnetz in den vergangenen Jahren klar gezeigt, dass die Gefahr häufig im eigenen Land sitzt. Linksextreme Gruppen wie die sogenannten Vulkangruppen haben wiederholt Masten und Umspannwerke angegriffen und Blackouts verursacht. Die allermeisten politisch motivierten Taten gegen Energieinfrastruktur werden dem linksextremen Spektrum zugerechnet – nicht ausländischen Geheimdiensten.
False-Flag-Angriffe sind keine Theorie
Ein Angriff auf kritische Infrastruktur unter falscher Flagge ist mindestens so wahrscheinlich wie ein offener Angriff einer fremden Macht – in manchen Fällen sogar wahrscheinlicher. Attribution in der Cyberwelt ist schwierig und oft monatelang unklar. Staaten und nichtstaatliche Akteure haben wiederholt Spuren gelegt, die auf Rivalen oder Dritte deuten. Die technische Möglichkeit, Code und Infrastruktur so zu manipulieren, dass ein anderer Urheber vermutet wird, ist längst erprobt. Wer die politische Eskalation will oder von eigenen Schwächen ablenken möchte, findet hier ein wirkungsvolles Instrument.
Die Schweiz bleibt nüchtern
In der Schweiz nimmt man die Meldungen aus den USA ernst, ohne in Panik zu verfallen. Seit Jahren wird an Mindeststandards für Wasserwerke gearbeitet, Cybersicherheit gehört zur Ausbildung, und eine Meldepflicht für Angriffe auf kritische Infrastrukturen gilt. Der Nachrichtendienst warnt vor staatlichen Akteuren aus Russland, China, dem Iran und Nordkorea, stellt aber fest, dass es derzeit keine konkreten Hinweise auf Sabotageangriffe in der Schweiz gibt. Das ist keine Entwarnung, sondern realistische Einschätzung sagen die Verantwortlichen.
Die jüngsten Vorfälle in den USA zeigen vor allem eines: Zivile Infrastruktur ist längst Teil moderner Konfliktführung. Solange der Blick aber reflexartig nach aussen gerichtet bleibt und die eigenen, oft ideologisch motivierten Gefahren im Inneren unterschätzt werden, bleibt die Verwundbarkeit gross.
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