Nein zur Mega-Moschee in St. Gallen
Ein Bauwerk, das die Schweiz verändert – und warum jetzt gehandelt werden muss
Die islamische Gemeinschaft El-Hidaje plant in St. Gallen eine der grössten Moscheen der Deutschschweiz. Für 15 Millionen Franken soll mitten im Quartier, direkt neben einem wichtigen Naherholungsgebiet und dem historischen Tröcknerturm, ein Bau mit 400 Plätzen und einer weithin sichtbaren Glaskuppel entstehen. Was hier als religiöses Projekt verkauft wird, ist in Wahrheit ein Eingriff von grundsätzlicher Tragweite.
Was dieser Bau für die Schweiz bedeutet
Eine solche Anlage verändert nicht nur ein Quartier. Sie verändert das Verhältnis von Raum, Öffentlichkeit und Identität. Verkehr und Parkplatznot werden im dicht besiedelten Gebiet zum Dauerzustand. Die Ruhe des Naherholungsgebiets geht verloren. Das Ortsbild neben einem Kulturgut von nationaler Bedeutung wird dauerhaft überformt. Vor allem aber entsteht ein sichtbares Zeichen für Strukturen, die eigene Regeln und Wertesysteme pflegen. Parallelgesellschaften wachsen nicht durch Zufall. Sie wachsen, wenn man ihnen den Raum dafür gibt und gleichzeitig die Herkunft der Millionen im Dunkeln lässt. Die fehlende Transparenz über die Finanzierungsquellen lässt den Einfluss ausländischer Staaten oder Organisationen nicht ausschliessen. Wer das zulässt, öffnet Tür und Tor für Entwicklungen, die sich später nicht mehr zurückdrehen lassen.
Warum die Petition entscheidend ist
Wer jetzt nicht handelt, akzeptiert vollendete Tatsachen. Baubewilligungen schaffen Fakten. Einmal genehmigt und errichtet, bleibt dieses Bauwerk stehen – mit allen Folgen für das Quartier, für die Stadt und für das Land. Die Petition fordert nichts Unzumutbares: vollständige, öffentlich nachvollziehbare Transparenz über die Geldquellen vor jeder Bewilligung, eine unabhängige Prüfung von Verkehr, Lärm, Sicherheit und Ortsbild sowie die klare Aussage, dass Schweizer Recht und Schweizer Werte Vorrang haben. Wer die Petition nicht unterzeichnet, überlässt die Entscheidung jenen, die das Projekt vorantreiben. Dann entscheiden nicht die Bürger, sondern die Bauherren und ihre Unterstützer.
Andere Möglichkeiten bestehen längst.
Muslimische Gemeinschaften haben in der Schweiz genügend Raum, Gotteshäuser in bestehenden Gebäuden einzurichten oder eigene, massvolle Bauten aus eigener Kraft zu finanzieren. Das ist möglich und wird an vielen Orten bereits praktiziert. Es gibt keinen Anspruch darauf, mit einem Millionenprojekt und einer monumentalen Kuppel das Stadtbild umzugestalten und dabei dem Schweizer Steuerzahler – direkt oder indirekt – auf der Tasche zu liegen. Wer glaubt, Religion brauche solche Symbole der Macht und Grösse, verkennt den Charakter dieses Landes. Die Schweiz ist kein Freilichtmuseum für Parallelwelten.
Der Stadtrat und die Regierung von St. Gallen sind aufgefordert, dieses Vorhaben mit der gebotenen Strenge zu prüfen und abzulehnen. Schweizer Rechtsordnung, Baurecht und die Interessen der ansässigen Bevölkerung haben uneingeschränkten Vorrang. Eine Mega-Moschee an diesem Ort darf nicht genehmigt werden.
Aussage in eigener Sache
Und während die Gemeinde mir eine kleine und einfache Tür auf die eigene Terrasse mit dem Hinweis verweigert, sie belaste das Ortsbild, soll ausgerechnet dieser monströse Bau das Stadtbild unberührt lassen? Willkommen in Absurdistan!
Zur Partition
https://www.svp-stgallen.ch/keine-mega-moschee-in-der-stadt-st-gallen
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Ein Bauwerk, das die Schweiz verändert – und warum jetzt gehandelt werden muss
Die islamische Gemeinschaft El-Hidaje plant in St. Gallen eine der grössten Moscheen der Deutschschweiz. Für 15 Millionen Franken soll mitten im Quartier, direkt neben einem wichtigen Naherholungsgebiet und dem historischen Tröcknerturm, ein Bau mit 400 Plätzen und einer weithin sichtbaren Glaskuppel entstehen. Was hier als religiöses Projekt verkauft wird, ist in Wahrheit ein Eingriff von grundsätzlicher Tragweite.
Was dieser Bau für die Schweiz bedeutet
Eine solche Anlage verändert nicht nur ein Quartier. Sie verändert das Verhältnis von Raum, Öffentlichkeit und Identität. Verkehr und Parkplatznot werden im dicht besiedelten Gebiet zum Dauerzustand. Die Ruhe des Naherholungsgebiets geht verloren. Das Ortsbild neben einem Kulturgut von nationaler Bedeutung wird dauerhaft überformt. Vor allem aber entsteht ein sichtbares Zeichen für Strukturen, die eigene Regeln und Wertesysteme pflegen. Parallelgesellschaften wachsen nicht durch Zufall. Sie wachsen, wenn man ihnen den Raum dafür gibt und gleichzeitig die Herkunft der Millionen im Dunkeln lässt. Die fehlende Transparenz über die Finanzierungsquellen lässt den Einfluss ausländischer Staaten oder Organisationen nicht ausschliessen. Wer das zulässt, öffnet Tür und Tor für Entwicklungen, die sich später nicht mehr zurückdrehen lassen.
Warum die Petition entscheidend ist
Wer jetzt nicht handelt, akzeptiert vollendete Tatsachen. Baubewilligungen schaffen Fakten. Einmal genehmigt und errichtet, bleibt dieses Bauwerk stehen – mit allen Folgen für das Quartier, für die Stadt und für das Land. Die Petition fordert nichts Unzumutbares: vollständige, öffentlich nachvollziehbare Transparenz über die Geldquellen vor jeder Bewilligung, eine unabhängige Prüfung von Verkehr, Lärm, Sicherheit und Ortsbild sowie die klare Aussage, dass Schweizer Recht und Schweizer Werte Vorrang haben. Wer die Petition nicht unterzeichnet, überlässt die Entscheidung jenen, die das Projekt vorantreiben. Dann entscheiden nicht die Bürger, sondern die Bauherren und ihre Unterstützer.
Andere Möglichkeiten bestehen längst.
Muslimische Gemeinschaften haben in der Schweiz genügend Raum, Gotteshäuser in bestehenden Gebäuden einzurichten oder eigene, massvolle Bauten aus eigener Kraft zu finanzieren. Das ist möglich und wird an vielen Orten bereits praktiziert. Es gibt keinen Anspruch darauf, mit einem Millionenprojekt und einer monumentalen Kuppel das Stadtbild umzugestalten und dabei dem Schweizer Steuerzahler – direkt oder indirekt – auf der Tasche zu liegen. Wer glaubt, Religion brauche solche Symbole der Macht und Grösse, verkennt den Charakter dieses Landes. Die Schweiz ist kein Freilichtmuseum für Parallelwelten.
Der Stadtrat und die Regierung von St. Gallen sind aufgefordert, dieses Vorhaben mit der gebotenen Strenge zu prüfen und abzulehnen. Schweizer Rechtsordnung, Baurecht und die Interessen der ansässigen Bevölkerung haben uneingeschränkten Vorrang. Eine Mega-Moschee an diesem Ort darf nicht genehmigt werden.
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Und während die Gemeinde mir eine kleine und einfache Tür auf die eigene Terrasse mit dem Hinweis verweigert, sie belaste das Ortsbild, soll ausgerechnet dieser monströse Bau das Stadtbild unberührt lassen? Willkommen in Absurdistan!
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Das Theater der Weltverbesserer trieft vor Pathos
Die links-absurden bitten zum letzten Gefecht und ihre Parolen scheinen einem kommunistischen Gruselkabinett entsprungen
Wieder einmal bittet die linksalternative Szene zum letzten Gefecht – diesmal in Winterthur. Die Besetzer der über 340 Jahre alten «Gisi» an der General-Guisan-Strasse hätten das heruntergekommene Haus eigentlich bis Ende Juli verlassen müssen. Doch statt zu gehen, sprayen sie in grossen Lettern «Freiräume verteidigen» an die Mauern und fordern die Enteignung und Kollektivierung von Wohnraum. Eine von ihnen erscheint zur Pressekonferenz mit der Maske eines Rotfuchses – ganz im Stil des Disney-Robin-Hood – und verkündet feierlich, hier führe der Angriff der Reichen und Mächtigen gegen die Besitzlosen. Vom ersten Stock hallen die altbekannten Schlachtrufe hinunter: «Eigentum ist Diebstahl!», «Unsere Gesetze sind nicht eure Gesetze!», «Gisi bleibt!!». Das Ganze trieft vor Pathos und wirkt so weltfremd, dass es bereits an pure Absurdität grenzt. Man könnte glauben, die Parolen seien einem kommunistischen Gruselkabinett entsprungen und würden seit Jahrzehnten unverändert von einer Besetzung zur nächsten weitergereicht – von der Wohlgroth über das Koch-Areal bis zur Zentralwäscherei.
Ohne Reiche gäbe es nichts zu besetzen
Man muss es diesen selbsternannten Weltverbesserern langsam und unmissverständlich sagen: Ohne Kapitalismus und ohne die «reichen Säcke», die Häuser bauen, kaufen, unterhalten und das Risiko tragen, hätten sie schlicht nichts, was sie besetzen, kollektivieren oder den Eigentümern wegnehmen könnten. Ihre gesamte Ideologie lebt vom parasitär genutzten Besitz anderer und stilisiert die eigene Bequemlichkeit zum heldenhaften Widerstand. Sie zahlen für Wasser und Strom, aber keine Miete – und das seit 1997. Man darf die Frage ruhig in den Raum stellen, von welchen reichen Säcken bekommen sie das Geld für Wasser und Strom? Die Stiftung, die das Erbe des verstorbenen Immobilienmoguls Bruno Stefanini verwaltet, wollte an der Stelle günstige Wohnungen schaffen. Genau das, was die Besetzer angeblich so dringend fordern. Gleichzeitig verhindern sie es mit allen Mitteln und stilisieren sich dabei zum Opfer einer repressiven Staatsgewalt und eines «zu Tode kommerzialisierten» Kulturbetriebs. Die Verwalterin klagt öffentlich, wie aufwendig und teuer es sei, das eigene Recht durchzusetzen. Die Dummen sind einmal mehr die Eigentümer, die monatelang, manchmal jahrelang, auf eine Zwangsräumung warten müssen, während die Besetzer in ihrer pseudorevolutionären Parallelwelt weiterleben und die eingeforderten Werte von Toleranz und Dialog selbstgerecht mit Füssen treten.
Herzlich willkommen, liebe Besetzer
In den links-grün-versifften Stadträten der grösseren Städte scheint der inoffizielle Leitspruch längst zu lauten: «In unserer Stadt sind Besetzer herzlich willkommen!» Zürich rühmt sich seines «pragmatischen Umgangs» und räumt nur, wenn eine Abbruch- oder Baubewilligung, ein neuer Mietvertrag oder gravierende Sicherheitsbedenken vorliegen. Besetzte Liegenschaften werden als kulturelle Bereicherung verklärt, verschmierte Fassaden irgendwie cool gefunden und gerne mit der Roten Fabrik verglichen, auch wenn der Vergleich hinkt. Man erinnert sich an den spektakulären Helikoptereinsatz bei der Wohlgroth-Räumung 1993 oder an den Stadtrat, der 2016 in den Ausstand treten musste, weil seine Söhne auf dem Koch-Areal verkehrten. Die Behörden hantieren mit Samthandschuhen, während Eigentümer die Folgen tragen. Eine kleine Gesetzesänderung erleichtert neuerdings die Selbsthilfe und die Zwangsräumung auch gegen Unbekannte – ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Doch solange die Politik diese Szene weiter hofiert, ihre Theaterstücke als Widerstand feiert und die Schweiz als Bühne für dieses absurde Spektakel bereitstellt, bleibt die Nachsicht gegenüber den Immobilien-Rabauken unerträglich gross.
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Die links-absurden bitten zum letzten Gefecht und ihre Parolen scheinen einem kommunistischen Gruselkabinett entsprungen
Wieder einmal bittet die linksalternative Szene zum letzten Gefecht – diesmal in Winterthur. Die Besetzer der über 340 Jahre alten «Gisi» an der General-Guisan-Strasse hätten das heruntergekommene Haus eigentlich bis Ende Juli verlassen müssen. Doch statt zu gehen, sprayen sie in grossen Lettern «Freiräume verteidigen» an die Mauern und fordern die Enteignung und Kollektivierung von Wohnraum. Eine von ihnen erscheint zur Pressekonferenz mit der Maske eines Rotfuchses – ganz im Stil des Disney-Robin-Hood – und verkündet feierlich, hier führe der Angriff der Reichen und Mächtigen gegen die Besitzlosen. Vom ersten Stock hallen die altbekannten Schlachtrufe hinunter: «Eigentum ist Diebstahl!», «Unsere Gesetze sind nicht eure Gesetze!», «Gisi bleibt!!». Das Ganze trieft vor Pathos und wirkt so weltfremd, dass es bereits an pure Absurdität grenzt. Man könnte glauben, die Parolen seien einem kommunistischen Gruselkabinett entsprungen und würden seit Jahrzehnten unverändert von einer Besetzung zur nächsten weitergereicht – von der Wohlgroth über das Koch-Areal bis zur Zentralwäscherei.
Ohne Reiche gäbe es nichts zu besetzen
Man muss es diesen selbsternannten Weltverbesserern langsam und unmissverständlich sagen: Ohne Kapitalismus und ohne die «reichen Säcke», die Häuser bauen, kaufen, unterhalten und das Risiko tragen, hätten sie schlicht nichts, was sie besetzen, kollektivieren oder den Eigentümern wegnehmen könnten. Ihre gesamte Ideologie lebt vom parasitär genutzten Besitz anderer und stilisiert die eigene Bequemlichkeit zum heldenhaften Widerstand. Sie zahlen für Wasser und Strom, aber keine Miete – und das seit 1997. Man darf die Frage ruhig in den Raum stellen, von welchen reichen Säcken bekommen sie das Geld für Wasser und Strom? Die Stiftung, die das Erbe des verstorbenen Immobilienmoguls Bruno Stefanini verwaltet, wollte an der Stelle günstige Wohnungen schaffen. Genau das, was die Besetzer angeblich so dringend fordern. Gleichzeitig verhindern sie es mit allen Mitteln und stilisieren sich dabei zum Opfer einer repressiven Staatsgewalt und eines «zu Tode kommerzialisierten» Kulturbetriebs. Die Verwalterin klagt öffentlich, wie aufwendig und teuer es sei, das eigene Recht durchzusetzen. Die Dummen sind einmal mehr die Eigentümer, die monatelang, manchmal jahrelang, auf eine Zwangsräumung warten müssen, während die Besetzer in ihrer pseudorevolutionären Parallelwelt weiterleben und die eingeforderten Werte von Toleranz und Dialog selbstgerecht mit Füssen treten.
Herzlich willkommen, liebe Besetzer
In den links-grün-versifften Stadträten der grösseren Städte scheint der inoffizielle Leitspruch längst zu lauten: «In unserer Stadt sind Besetzer herzlich willkommen!» Zürich rühmt sich seines «pragmatischen Umgangs» und räumt nur, wenn eine Abbruch- oder Baubewilligung, ein neuer Mietvertrag oder gravierende Sicherheitsbedenken vorliegen. Besetzte Liegenschaften werden als kulturelle Bereicherung verklärt, verschmierte Fassaden irgendwie cool gefunden und gerne mit der Roten Fabrik verglichen, auch wenn der Vergleich hinkt. Man erinnert sich an den spektakulären Helikoptereinsatz bei der Wohlgroth-Räumung 1993 oder an den Stadtrat, der 2016 in den Ausstand treten musste, weil seine Söhne auf dem Koch-Areal verkehrten. Die Behörden hantieren mit Samthandschuhen, während Eigentümer die Folgen tragen. Eine kleine Gesetzesänderung erleichtert neuerdings die Selbsthilfe und die Zwangsräumung auch gegen Unbekannte – ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Doch solange die Politik diese Szene weiter hofiert, ihre Theaterstücke als Widerstand feiert und die Schweiz als Bühne für dieses absurde Spektakel bereitstellt, bleibt die Nachsicht gegenüber den Immobilien-Rabauken unerträglich gross.
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Facebookkonzern soll für psychische Schäden aufkommen
567 Millionen Dollar Strafe: Meta muss Rekordstrafe an Kinderschutzfonds zahlen
Ein Gericht in New Mexico nimmt Meta wegen des Schutzes von Kindern auf seinen Plattformen in die Pflicht.
Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta zu Zahlungen in Höhe von 567 Millionen US-Dollar (459 Millionen Franken) verpflichtet. Das Unternehmen soll damit für psychische Schäden und Sicherheitsrisiken von Kindern durch die Nutzung seiner Plattformen aufkommen. Richter Bryan Biedscheid entschied am Donnerstag (Ortszeit), dass 420 Millionen Dollar für Behandlungsangebote für junge Menschen eingesetzt werden sollen. Der Rest soll in den kommenden fünf Jahren in Aufklärung, Prävention, Untersuchungen und weitere Massnahmen fliessen.
Die neue Zahlung kommt zu einerbereits im März verhängten zivilrechtlichen Strafevon 375 Millionen Dollar hinzu. Damals hatten Geschworene entschieden, dass Meta die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt und Informationen über sexuelle Ausbeutung von Kindern auf seinen Plattformen verschwiegen habe.
Neue Vorgaben für Facebook und Instagram
In der zweiten Phase des Verfahrens hatten die Staatsanwälte grundlegende Änderungen bei Meta gefordert. Dazu gehörten Einschränkungen süchtig machender Funktionen, bessere Alterskontrollen sowie Massnahmen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Das Gericht verpflichtete Meta, auf Facebook und Instagram regelmässig Hinweise und Informationsseiten zu Schutzfunktionen, empfohlenen Einstellungen und Meldemöglichkeiten für unangemessene Kommentare einzublenden. Die Massnahmen sowie eine Aufklärungskampagne in New Mexico sollen vom Bundesstaat überprüft werden.
Eine verpflichtende Altersüberprüfung für Kinder unter 13 Jahren untersagte das Gericht wegen bundesweiter Datenschutzregeln. Der sogenannte Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) verhindert, dass Meta Kinder zur Abgabe persönlicher Daten auffordert oder sie zu diesem Zweck online überwacht.
Meta kündigt Berufung an
Insgesamt belaufen sich Metas Zahlungen in dem Verfahren damit auf 942 Millionen Dollar. Das entspricht nur einem kleinen Teil des Jahresgewinns des Konzerns, der 2025 bei rund 60 Milliarden Dollar lag. Anleger reagierten im nachbörslichen Handel am Donnerstag kaum auf die Entscheidung; die Meta-Aktie gab um weniger als ein halbes Prozent nach.
Trotzdem ist das Urteil ein weiterer Rückschlag für Meta. Der Konzern sieht sich mit einer Vielzahl von Klagen tausender Familien konfrontiert, die ihre Kinder durch soziale Medien geschädigt sehen. Der Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, sagte, das Urteil sende eine klare Botschaft: Unternehmen müssten zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Produkte Kinder wissentlich Risiken aussetzten. Meta kündigte Berufung an.
«Wir arbeiten hart daran, Menschen auf unseren Plattformen zu schützen und haben die Herausforderungen beim Erkennen und Entfernen schädlicher Inhalte und missbräuchlicher Nutzer transparent gemacht», erklärte das Unternehmen. Meta sei weiterhin überzeugt, Jugendliche online zu schützen.
Weitere Verfahren gegen Meta
Meta bereitet sich unterdessen auf einen weiteren Prozess in Kalifornien vor. Ende des Monats soll vor einem Bundesgericht in Oakland ein Verfahren beginnen, in dem sich der Konzern den Klagen der ersten vier von insgesamt 29 US-Bundesstaaten stellen muss. Diese werfen Meta vor, mit bewusst suchtfördernden Funktionen auf Instagram und Facebook zur Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen beigetragen zu haben.
Acht Bundesstaaten haben eigene Verfahren eingeleitet. Zudem verklagten Familien von vier Jugendlichen, die durch Suizid starben, Meta und andere Social-Media-Plattformen wie TikTok und YouTube. Sie machen jahrelange schädliche Auswirkungen der Plattformnutzung für den Tod ihrer Kinder verantwortlich.
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567 Millionen Dollar Strafe: Meta muss Rekordstrafe an Kinderschutzfonds zahlen
Ein Gericht in New Mexico nimmt Meta wegen des Schutzes von Kindern auf seinen Plattformen in die Pflicht.
Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico hat den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta zu Zahlungen in Höhe von 567 Millionen US-Dollar (459 Millionen Franken) verpflichtet. Das Unternehmen soll damit für psychische Schäden und Sicherheitsrisiken von Kindern durch die Nutzung seiner Plattformen aufkommen. Richter Bryan Biedscheid entschied am Donnerstag (Ortszeit), dass 420 Millionen Dollar für Behandlungsangebote für junge Menschen eingesetzt werden sollen. Der Rest soll in den kommenden fünf Jahren in Aufklärung, Prävention, Untersuchungen und weitere Massnahmen fliessen.
Die neue Zahlung kommt zu einerbereits im März verhängten zivilrechtlichen Strafevon 375 Millionen Dollar hinzu. Damals hatten Geschworene entschieden, dass Meta die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt und Informationen über sexuelle Ausbeutung von Kindern auf seinen Plattformen verschwiegen habe.
Neue Vorgaben für Facebook und Instagram
In der zweiten Phase des Verfahrens hatten die Staatsanwälte grundlegende Änderungen bei Meta gefordert. Dazu gehörten Einschränkungen süchtig machender Funktionen, bessere Alterskontrollen sowie Massnahmen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Das Gericht verpflichtete Meta, auf Facebook und Instagram regelmässig Hinweise und Informationsseiten zu Schutzfunktionen, empfohlenen Einstellungen und Meldemöglichkeiten für unangemessene Kommentare einzublenden. Die Massnahmen sowie eine Aufklärungskampagne in New Mexico sollen vom Bundesstaat überprüft werden.
Eine verpflichtende Altersüberprüfung für Kinder unter 13 Jahren untersagte das Gericht wegen bundesweiter Datenschutzregeln. Der sogenannte Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) verhindert, dass Meta Kinder zur Abgabe persönlicher Daten auffordert oder sie zu diesem Zweck online überwacht.
Meta kündigt Berufung an
Insgesamt belaufen sich Metas Zahlungen in dem Verfahren damit auf 942 Millionen Dollar. Das entspricht nur einem kleinen Teil des Jahresgewinns des Konzerns, der 2025 bei rund 60 Milliarden Dollar lag. Anleger reagierten im nachbörslichen Handel am Donnerstag kaum auf die Entscheidung; die Meta-Aktie gab um weniger als ein halbes Prozent nach.
Trotzdem ist das Urteil ein weiterer Rückschlag für Meta. Der Konzern sieht sich mit einer Vielzahl von Klagen tausender Familien konfrontiert, die ihre Kinder durch soziale Medien geschädigt sehen. Der Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, sagte, das Urteil sende eine klare Botschaft: Unternehmen müssten zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Produkte Kinder wissentlich Risiken aussetzten. Meta kündigte Berufung an.
«Wir arbeiten hart daran, Menschen auf unseren Plattformen zu schützen und haben die Herausforderungen beim Erkennen und Entfernen schädlicher Inhalte und missbräuchlicher Nutzer transparent gemacht», erklärte das Unternehmen. Meta sei weiterhin überzeugt, Jugendliche online zu schützen.
Weitere Verfahren gegen Meta
Meta bereitet sich unterdessen auf einen weiteren Prozess in Kalifornien vor. Ende des Monats soll vor einem Bundesgericht in Oakland ein Verfahren beginnen, in dem sich der Konzern den Klagen der ersten vier von insgesamt 29 US-Bundesstaaten stellen muss. Diese werfen Meta vor, mit bewusst suchtfördernden Funktionen auf Instagram und Facebook zur Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen beigetragen zu haben.
Acht Bundesstaaten haben eigene Verfahren eingeleitet. Zudem verklagten Familien von vier Jugendlichen, die durch Suizid starben, Meta und andere Social-Media-Plattformen wie TikTok und YouTube. Sie machen jahrelange schädliche Auswirkungen der Plattformnutzung für den Tod ihrer Kinder verantwortlich.
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Ceuta war kein Unfall – und der Blick-Artikel eine wohlklingende Illusion
Während Politiker TikTok überwachen wollen, rollt die nächste Welle schon heran. Das System scheitert nicht trotz der Politik, sondern wegen ihr
Bundesrat Beat Jans erklärte nach dem Sturm auf Ceuta, das Schengen-System funktioniere. Tausende Marokkaner hatten die spanische Enklave überrannt und durch nicht bestätigte Meldungen sollen mindestens fünfundsiebzig Menschen auf den ca. 100 Meter, um den Grenzzaun, ertrunken sein. Ausgelöst hatte den Ansturm eine Falschmeldung in den sozialen Medien, die behauptete, die Grenze sei offen. Jans’ Antwort fiel erwartbar aus: Man werde TikTok und ähnliche Plattformen künftig stärker überwachen. Das klingt nach Entschlossenheit. Es ist Augenwischerei. Wer glaubt, mit der Kontrolle von Kurzvideos lasse sich eine Migrationsbewegung dieser Grössenordnung stoppen, verkennt die Wirklichkeit gründlich. Die Bilder von Ceuta zeigen nicht ein Versagen der Technik, sondern ein Versagen der Politik.
Nur ein kleiner Prozentsatz der Ankommenden sind echte Kriegsflüchtlinge. Der grosse Teil folgt den Signalen der merkel’schen Willkommenskultur und den Hochglanzbroschüren, die Europa seit Jahren als Land der unbegrenzten Möglichkeiten verkaufen. Man darf mittlerweile davon ausgehen, dass diese Bewegungen nicht zufällig entstehen. Sie werden gesteuert, perfide und zielgerichtet. Die Netzwerke wissen genau, wann und wo der Druck am wirksamsten ist. Ceuta war der Vorgeschmack. Was noch auf Europa zurollt, wird die bisherigen Zahlen in den Schatten stellen. Die Schengen-Aussengrenzen sind längst nicht mehr sicher kontrollierbar. Wer sie überwinden will, findet Wege – und das ist kein Geheimnis mehr. Die Vorstellung, man könne dieses System mit etwas mehr Überwachung und ein paar zusätzlichen Abkommen in den Griff bekommen, ist eine Illusion.
Unsere Asylzahlen steigen und fallen nicht, weil gerade ein linker oder rechter Justizminister amtiert. Sie folgen dem europäischen Trend, weil die Schweiz ein kleiner Teil eines grösseren Systems ist. Doch das entlastet die Verantwortlichen nicht. Die Politdarsteller sind schwach. Manche profitieren politisch und finanziell von der Asylbewirtschaftung. Solange hier nicht rigoros aufgeräumt wird, ändert sich nichts. Es liegt an den Wählern, das zu beenden. Die Medien geben derweil jedem die Schuld, nur nicht der Politik, die das Dilemma zu verantworten hat. Kriege, Armut, Klimawandel – alles wird bemüht, nur nicht das eigene Versagen und die jahrzehntelange Einladungspolitik.
Die Linken setzen alles daran, die Invasoren ins Land zu holen – in der satyrischen Hoffnung, die emsigen Neuankömmlinge würden dann die eigenen faulen Anhänger versorgen. Gleichzeitig blockieren sie jede Massnahme, die das System tatsächlich steuern könnte. Die Rechte fordert harte Aussengrenzen, bleibt aber bei der Umsetzung oft halbherzig und bleibt in den eigenen Widersprüchen stecken. Am Ende bleibt das Ergebnis dasselbe: Zehntausende gelangen nach Europa, viele davon ohne Bleiberecht, und bleiben trotzdem. Geduldet, nicht integriert, ohne Perspektive. Das ist kein Zufall, sondern die logische Folge einer Politik, die seit Jahren den Druck von aussen unterschätzt und die eigenen Grenzen vernachlässigt.
Der Artikel im Blick liest sich elegant und differenziert. Er beschreibt, wie Links und Rechts sich gegenseitig blockieren, und schlägt humanitäre Kontingente vor. Das klingt vernünftig und ausgewogen. Es hat mit der Realität wenig zu tun. Weder die Linken noch die Rechten tragen die alleinige Schuld an diesem Desaster. Die Verantwortung tragen die schön sprechenden Medien und die nichtsnutzigen Politiker, die seit Jahren zusehen, wie das System aus dem Ruder läuft – und davon leben. Sie beschreiben das Problem, ohne es beim Namen zu nennen, und bieten Lösungen an, die das eigentliche Dilemma unberührt lassen.
Ceuta war kein Betriebsunfall. Es war eine Warnung. Wer sie ignoriert, wird die nächste Welle nicht mehr mit TikTok-Überwachung aufhalten.
Ursprungsquelle - Massenmedien
StandPunkt
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Während Politiker TikTok überwachen wollen, rollt die nächste Welle schon heran. Das System scheitert nicht trotz der Politik, sondern wegen ihr
Bundesrat Beat Jans erklärte nach dem Sturm auf Ceuta, das Schengen-System funktioniere. Tausende Marokkaner hatten die spanische Enklave überrannt und durch nicht bestätigte Meldungen sollen mindestens fünfundsiebzig Menschen auf den ca. 100 Meter, um den Grenzzaun, ertrunken sein. Ausgelöst hatte den Ansturm eine Falschmeldung in den sozialen Medien, die behauptete, die Grenze sei offen. Jans’ Antwort fiel erwartbar aus: Man werde TikTok und ähnliche Plattformen künftig stärker überwachen. Das klingt nach Entschlossenheit. Es ist Augenwischerei. Wer glaubt, mit der Kontrolle von Kurzvideos lasse sich eine Migrationsbewegung dieser Grössenordnung stoppen, verkennt die Wirklichkeit gründlich. Die Bilder von Ceuta zeigen nicht ein Versagen der Technik, sondern ein Versagen der Politik.
Nur ein kleiner Prozentsatz der Ankommenden sind echte Kriegsflüchtlinge. Der grosse Teil folgt den Signalen der merkel’schen Willkommenskultur und den Hochglanzbroschüren, die Europa seit Jahren als Land der unbegrenzten Möglichkeiten verkaufen. Man darf mittlerweile davon ausgehen, dass diese Bewegungen nicht zufällig entstehen. Sie werden gesteuert, perfide und zielgerichtet. Die Netzwerke wissen genau, wann und wo der Druck am wirksamsten ist. Ceuta war der Vorgeschmack. Was noch auf Europa zurollt, wird die bisherigen Zahlen in den Schatten stellen. Die Schengen-Aussengrenzen sind längst nicht mehr sicher kontrollierbar. Wer sie überwinden will, findet Wege – und das ist kein Geheimnis mehr. Die Vorstellung, man könne dieses System mit etwas mehr Überwachung und ein paar zusätzlichen Abkommen in den Griff bekommen, ist eine Illusion.
Unsere Asylzahlen steigen und fallen nicht, weil gerade ein linker oder rechter Justizminister amtiert. Sie folgen dem europäischen Trend, weil die Schweiz ein kleiner Teil eines grösseren Systems ist. Doch das entlastet die Verantwortlichen nicht. Die Politdarsteller sind schwach. Manche profitieren politisch und finanziell von der Asylbewirtschaftung. Solange hier nicht rigoros aufgeräumt wird, ändert sich nichts. Es liegt an den Wählern, das zu beenden. Die Medien geben derweil jedem die Schuld, nur nicht der Politik, die das Dilemma zu verantworten hat. Kriege, Armut, Klimawandel – alles wird bemüht, nur nicht das eigene Versagen und die jahrzehntelange Einladungspolitik.
Die Linken setzen alles daran, die Invasoren ins Land zu holen – in der satyrischen Hoffnung, die emsigen Neuankömmlinge würden dann die eigenen faulen Anhänger versorgen. Gleichzeitig blockieren sie jede Massnahme, die das System tatsächlich steuern könnte. Die Rechte fordert harte Aussengrenzen, bleibt aber bei der Umsetzung oft halbherzig und bleibt in den eigenen Widersprüchen stecken. Am Ende bleibt das Ergebnis dasselbe: Zehntausende gelangen nach Europa, viele davon ohne Bleiberecht, und bleiben trotzdem. Geduldet, nicht integriert, ohne Perspektive. Das ist kein Zufall, sondern die logische Folge einer Politik, die seit Jahren den Druck von aussen unterschätzt und die eigenen Grenzen vernachlässigt.
Der Artikel im Blick liest sich elegant und differenziert. Er beschreibt, wie Links und Rechts sich gegenseitig blockieren, und schlägt humanitäre Kontingente vor. Das klingt vernünftig und ausgewogen. Es hat mit der Realität wenig zu tun. Weder die Linken noch die Rechten tragen die alleinige Schuld an diesem Desaster. Die Verantwortung tragen die schön sprechenden Medien und die nichtsnutzigen Politiker, die seit Jahren zusehen, wie das System aus dem Ruder läuft – und davon leben. Sie beschreiben das Problem, ohne es beim Namen zu nennen, und bieten Lösungen an, die das eigentliche Dilemma unberührt lassen.
Ceuta war kein Betriebsunfall. Es war eine Warnung. Wer sie ignoriert, wird die nächste Welle nicht mehr mit TikTok-Überwachung aufhalten.
Ursprungsquelle - Massenmedien
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Wie Medien und Lohnschreiber uns in Kriege treiben
Ein Abend mit dem investigativen Journalisten Patrik Baab
Medienmacht und geopolitische Narrative
Patrik Baab, langjähriger Chefredakteur beim Norddeutschen Rundfunk, hat als investigativer Journalist zu Geheimdiensten, politischen Morden, dem Ukraine-Krieg, Russland und grossen geopolitischen Zusammenhängen recherchiert. In seinem Vortrag zeigt er, wie Public Relations, wirtschaftlicher Druck, Besitzverhältnisse, politische Netzwerke und journalistische Abhängigkeiten die Berichterstattung formen. Seine zentrale These: Bei geopolitischen Konflikten blenden Medien oft entscheidende Zusammenhänge aus, schenken Friedensbemühungen zu wenig Beachtung und erzeugen durch gezieltes Framing ein einseitiges Bild.
Was Sie mitnehmen
Sie erfahren, wie mediale Deutungsrahmen entstehen, warum wichtige Informationen systematisch unerwähnt bleiben und welche Strukturen hinter der Berichterstattung wirken. Und Sie erhalten Handwerkszeug, um Nachrichten künftig kritischer einzuordnen.
Veranstaltung
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Raum 1, Zeughausareal, Berchtoldstrasse 10, Uster
Türöffnung 19:00 Uhr
Vortrag 19:30 bis ca. 21:00 Uhr
Organisation: Ludwigs’ Events
Eintritt 40 Franken (Abendkasse)
Tickets: https://eventfrog.ch/baab2026 (Vorverkauf)
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Ein Abend mit dem investigativen Journalisten Patrik Baab
Medienmacht und geopolitische Narrative
Patrik Baab, langjähriger Chefredakteur beim Norddeutschen Rundfunk, hat als investigativer Journalist zu Geheimdiensten, politischen Morden, dem Ukraine-Krieg, Russland und grossen geopolitischen Zusammenhängen recherchiert. In seinem Vortrag zeigt er, wie Public Relations, wirtschaftlicher Druck, Besitzverhältnisse, politische Netzwerke und journalistische Abhängigkeiten die Berichterstattung formen. Seine zentrale These: Bei geopolitischen Konflikten blenden Medien oft entscheidende Zusammenhänge aus, schenken Friedensbemühungen zu wenig Beachtung und erzeugen durch gezieltes Framing ein einseitiges Bild.
Was Sie mitnehmen
Sie erfahren, wie mediale Deutungsrahmen entstehen, warum wichtige Informationen systematisch unerwähnt bleiben und welche Strukturen hinter der Berichterstattung wirken. Und Sie erhalten Handwerkszeug, um Nachrichten künftig kritischer einzuordnen.
Veranstaltung
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Raum 1, Zeughausareal, Berchtoldstrasse 10, Uster
Türöffnung 19:00 Uhr
Vortrag 19:30 bis ca. 21:00 Uhr
Organisation: Ludwigs’ Events
Eintritt 40 Franken (Abendkasse)
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Logik durch Empirik – Was ist Wissenschaft?
Ein Abend mit Andreas Thiel
Von Thomas von Aquin zum modernen Materialismus
Indem Thomas von Aquin Religion und Wissenschaft voneinander trennte, löste er nicht nur den Geist von der Vernunft, sondern auch die Materie vom Sinn. Er ersetzte Logik durch Empirie und Denken durch Statistik und legte damit den Grundstein für den naturwissenschaftlichen Materialismus, der unser heutiges Weltbild prägt. Andreas Thiel geht diesen Weg nach und fragt, was Wissenschaft eigentlich ist – und was sie vielleicht verloren hat.
Der Referent
Andreas Thiel stand zwanzig Jahre als Politsatiriker auf der Bühne und hat mehrere Bücher veröffentlicht. Heute arbeitet er als Drehbuchautor und hält linguistisch-philosophische Vorträge.
Veranstaltung
Freitag, 4. September 2026
Restaurant Turandot, Aathalstrasse 5, Uster
Türöffnung 19:00 Uhr
Vortrag 19:30 bis ca. 21:30 Uhr
Energieausgleich: Spende in bar
Organisation: Ludwigs’ Events
Anmeldung: ludwiglingg.ch/thiel-sep
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Von Thomas von Aquin zum modernen Materialismus
Indem Thomas von Aquin Religion und Wissenschaft voneinander trennte, löste er nicht nur den Geist von der Vernunft, sondern auch die Materie vom Sinn. Er ersetzte Logik durch Empirie und Denken durch Statistik und legte damit den Grundstein für den naturwissenschaftlichen Materialismus, der unser heutiges Weltbild prägt. Andreas Thiel geht diesen Weg nach und fragt, was Wissenschaft eigentlich ist – und was sie vielleicht verloren hat.
Der Referent
Andreas Thiel stand zwanzig Jahre als Politsatiriker auf der Bühne und hat mehrere Bücher veröffentlicht. Heute arbeitet er als Drehbuchautor und hält linguistisch-philosophische Vorträge.
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Mantra Jans bleibt seiner Linie treu – das Wohlergehen der Schweiz geht ihm nach wie vor am Arsch vorbei
Asylkrise: Haben wir wirklich alles im Griff, wie Bundesrat Beat Jans behauptet? Die Zahlen und die Realität in den Kantonen sagen das Gegenteil
Zehntausende illegal Eingereiste leben im Land, Gemeinden und Kantone stehen am Anschlag. Wie lange kann sich die Schweiz das noch leisten?
Kleinst-Politik, die das grosse Bild systematisch ausblendet
Ceuta liegt geografisch weit weg, politisch ist der Ansturm ein klares Warnsignal. Während Europa härtere Massnahmen und Rückführungszentren fordert, bleibt Bern gelassen. Beat Jans betont, das Schengen-System habe funktioniert und die Asylzahlen stiegen nicht. Zusätzliche Grenzkontrollen lehnt er ab; Partnerschaft mit Marokko sei wirkungsvoller als Druck.
In dieser Klein-Politik geht das grosse Bild verloren: In der Schweiz leben über 235 000 Flüchtlinge – dreimal so viele wie vor fünfzehn Jahren. Jährlich kommen 20 000 bis 30 000 neue Gesuche dazu. Asylsuchende stellen unter einem Prozent der Bevölkerung, begehen aber sechs Prozent aller Delikte; bei Maghreb-Personen liegt die Quote bei 60 Prozent. Die Zahl der Abgetauchten steigt, Zehntausende leben als Sans-Papiers. Wie viele Abgewiesene tatsächlich bleiben, weiss niemand.
Das persönliche grosse Bild des Ministers
Jans bleibt seiner Linie treu und wiederholt mantraartig, die Schweiz habe die Lage im Griff. Die Asylzahlen gingen zurück, die Pendenzen wurden abgebaut. An der desaströsen Situation ändert diese ständige Wiederholung der Lüge kein bisschen. Während das SEM von funktionierendem Wegweisungsvollzug spricht, zeigen die Zahlen des ersten Halbjahrs 2026 das Gegenteil: weniger freiwillige Ausreisen, weniger Zwangsrückführungen und weniger Dublin-Überstellungen als im Vorjahreshalbjahr. Der eigentliche Blick des Ministers richtet sich nicht auf die überlasteten Kantone und Gemeinden, sondern auf Brüssel. Dort winkt ein überbezahltes Jöbchen.
Die Realität in den Kantonen und Gemeinden
In Zürich, einem der wichtigsten Asylkantone, spricht Sicherheitsdirektor Mario Fehr von einem Bund, der schläft. Tausende offene Fälle, verlängerte Verfahrensdauern und eine verfrühte Abschiebung der Personen an die Kantone belasten das System massiv. Im Aargau hält der Regierungsrat an der 2023 ausgerufenen Asylnotlage fest. Die Situation sei schlechter geworden, die Zahl der Personen im Asylbereich so hoch wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Acht unterirdische Notunterkünfte sind in Betrieb. Wer behaupte, die Lage sei in Ordnung, solle sich das vor Ort anschauen.
Die Gemeinden warnen vor dem Asylkollaps. Es fehlt an Wohnraum, an Betreuungspersonal und zunehmend an Akzeptanz in der Bevölkerung. Viele abgelehnte Asylsuchende bleiben de facto in den Gemeinden, weil sie Verfahren anfechten oder untertauchen. Die Sozialhilfekosten explodieren, die Integration in den Arbeitsmarkt stagniert. 80 Prozent der Flüchtlinge provitieren von der Sozialhilfe.
Nur Remigration ändert etwas.
Wer seine Ausweispapiere nicht mehr besitzt, hat auch kein Bleiberecht. Das ist keine besondere Härte, sondern die einfache Logik eines Rechtsstaats. Alles andere führt zu einer schleichenden Regularisierung durch Untertauchen und Laissez-faire. Nur die konsequente Remigration illegal Zugereister und straffällig gewordener Invasoren kann die Lage wirklich entschärfen. Alles andere ist Verwaltung der Überlastung und Beschönigung eines Systems, das längst an seine Grenzen gestossen ist.
Solange in Bern weiter mantrahaft behauptet wird, man habe alles im Griff, während die Kantone und Gemeinden die realen Kosten und Konflikte tragen, wird sich nichts ändern.
Ursprungsquelle ohne Zahlschranke
http://archive.today/qiqtG
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Asylkrise: Haben wir wirklich alles im Griff, wie Bundesrat Beat Jans behauptet? Die Zahlen und die Realität in den Kantonen sagen das Gegenteil
Zehntausende illegal Eingereiste leben im Land, Gemeinden und Kantone stehen am Anschlag. Wie lange kann sich die Schweiz das noch leisten?
Kleinst-Politik, die das grosse Bild systematisch ausblendet
Ceuta liegt geografisch weit weg, politisch ist der Ansturm ein klares Warnsignal. Während Europa härtere Massnahmen und Rückführungszentren fordert, bleibt Bern gelassen. Beat Jans betont, das Schengen-System habe funktioniert und die Asylzahlen stiegen nicht. Zusätzliche Grenzkontrollen lehnt er ab; Partnerschaft mit Marokko sei wirkungsvoller als Druck.
In dieser Klein-Politik geht das grosse Bild verloren: In der Schweiz leben über 235 000 Flüchtlinge – dreimal so viele wie vor fünfzehn Jahren. Jährlich kommen 20 000 bis 30 000 neue Gesuche dazu. Asylsuchende stellen unter einem Prozent der Bevölkerung, begehen aber sechs Prozent aller Delikte; bei Maghreb-Personen liegt die Quote bei 60 Prozent. Die Zahl der Abgetauchten steigt, Zehntausende leben als Sans-Papiers. Wie viele Abgewiesene tatsächlich bleiben, weiss niemand.
Das persönliche grosse Bild des Ministers
Jans bleibt seiner Linie treu und wiederholt mantraartig, die Schweiz habe die Lage im Griff. Die Asylzahlen gingen zurück, die Pendenzen wurden abgebaut. An der desaströsen Situation ändert diese ständige Wiederholung der Lüge kein bisschen. Während das SEM von funktionierendem Wegweisungsvollzug spricht, zeigen die Zahlen des ersten Halbjahrs 2026 das Gegenteil: weniger freiwillige Ausreisen, weniger Zwangsrückführungen und weniger Dublin-Überstellungen als im Vorjahreshalbjahr. Der eigentliche Blick des Ministers richtet sich nicht auf die überlasteten Kantone und Gemeinden, sondern auf Brüssel. Dort winkt ein überbezahltes Jöbchen.
Die Realität in den Kantonen und Gemeinden
In Zürich, einem der wichtigsten Asylkantone, spricht Sicherheitsdirektor Mario Fehr von einem Bund, der schläft. Tausende offene Fälle, verlängerte Verfahrensdauern und eine verfrühte Abschiebung der Personen an die Kantone belasten das System massiv. Im Aargau hält der Regierungsrat an der 2023 ausgerufenen Asylnotlage fest. Die Situation sei schlechter geworden, die Zahl der Personen im Asylbereich so hoch wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Acht unterirdische Notunterkünfte sind in Betrieb. Wer behaupte, die Lage sei in Ordnung, solle sich das vor Ort anschauen.
Die Gemeinden warnen vor dem Asylkollaps. Es fehlt an Wohnraum, an Betreuungspersonal und zunehmend an Akzeptanz in der Bevölkerung. Viele abgelehnte Asylsuchende bleiben de facto in den Gemeinden, weil sie Verfahren anfechten oder untertauchen. Die Sozialhilfekosten explodieren, die Integration in den Arbeitsmarkt stagniert. 80 Prozent der Flüchtlinge provitieren von der Sozialhilfe.
Nur Remigration ändert etwas.
Wer seine Ausweispapiere nicht mehr besitzt, hat auch kein Bleiberecht. Das ist keine besondere Härte, sondern die einfache Logik eines Rechtsstaats. Alles andere führt zu einer schleichenden Regularisierung durch Untertauchen und Laissez-faire. Nur die konsequente Remigration illegal Zugereister und straffällig gewordener Invasoren kann die Lage wirklich entschärfen. Alles andere ist Verwaltung der Überlastung und Beschönigung eines Systems, das längst an seine Grenzen gestossen ist.
Solange in Bern weiter mantrahaft behauptet wird, man habe alles im Griff, während die Kantone und Gemeinden die realen Kosten und Konflikte tragen, wird sich nichts ändern.
Ursprungsquelle ohne Zahlschranke
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Wenn die Flüsse ihr Gedächtnis preisgeben
Dürre bringt Bauern und Natur in Not – und lässt alte Zeugen auftauchen, die eine andere Geschichte erzählen als die gängige Erzählung der Panikmedien.
Die anhaltende Trockenheit setzt vielen Landwirten schwer zu. Felder verdorren, das Gras auf den Weiden wird knapper, Futtermittel müssen teurer zugekauft werden, und in manchen Regionen drohen Ernteausfälle, die existenzbedrohend werden können. Was die Bauern täglich spüren, trifft zugleich die Natur mit voller Härte. Bäche und kleinere Flüsse führen kaum noch Wasser, Feuchtgebiete schrumpfen, und die Lebewesen, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind – Fische, Amphibien, Insekten und unzählige Pflanzen – geraten unter massiven Stress. Solche Perioden hinterlassen Spuren, die weit über den aktuellen Sommer hinausreichen und ganze Ökosysteme belasten.
Doch die niedrigen Wasserstände legen zugleich etwas frei, das in der öffentlichen Darstellung oft untergeht oder nur am Rande erwähnt wird. In Elbe, Rhein und anderen Flüssen treten seit Wochen die sogenannten Hungersteine wieder ans Tageslicht. Diese grossen Steine und Felsblöcke, die sonst den grössten Teil des Jahres unter Wasser verborgen liegen, tragen eingemeisselte Jahreszahlen und Inschriften aus früheren Jahrhunderten. Sie belegen, dass extreme Trockenperioden schon lange vor unserer Zeit auftraten – und zwar immer wieder, über Generationen hinweg.
Steine als stille Chronisten vergangener Not
Besonders eindrücklich ist der bekannte Hungerstein bei Děčín an der Elbe, unweit der deutschen Grenze. Die älteste heute noch sicher lesbare Markierung stammt von 1616. Ältere Spuren verweisen auf die Jahre 1417 und 1473, auch wenn sie durch ankernde Schiffe über die Jahrhunderte teilweise abgerieben wurden. Weitere Jahre wie 1707, 1746, 1790, 1800, 1842, 1868 oder 1904 finden sich auf zahlreichen Steinen in Sachsen und am Rhein. Bei Pirna-Oberposta trägt ein einzelner Block mehr als zwanzig solcher Einträge, die bis ins frühe 18. Jahrhundert zurückreichen. Auch am Rhein, etwa bei Leverkusen und Worms-Rheindürkheim, sind in diesen Wochen Steine mit den Jahreszahlen 1857, 1959 und 2003 wieder sichtbar geworden. Manche tragen schlichte Initialen, andere Warnsprüche.
Diese Markierungen entstanden nicht aus Zufall oder aus touristischer Laune. Frühere Generationen hielten damit fest, wann der Fluss so tief fiel, dass die Schifffahrt zum Erliegen kam, Mühlen stillstanden und die Ernten ausfielen. Ein niedriger Wasserstand bedeutete damals oft Hunger. Der bekannte Satz «Wenn du mich siehst, dann weine» fasst die damalige Not in wenigen Worten zusammen. Die Steine zeigen damit unmissverständlich: Trockenperioden gehören zur Geschichte dieser Landschaften. Sie waren keine Ausnahmeerscheinung, sondern traten über Jahrhunderte hinweg wiederholt auf.
Eine andere Geschichte als die gängige Darstellung
Wer die aktuellen Berichte liest, erkennt schnell, dass die Hungersteine in diesem Sommer erneut zahlreich zum Vorschein gekommen sind – von der Elbe bei Pirna und Coswig bis zum Rhein bei Leverkusen. Die Steine selbst sprechen eine klarere Sprache als mancher Kommentar, der die gegenwärtige Lage als beispiellos oder als reines Produkt der jüngsten Jahrzehnte darstellt. Sie erinnern daran, dass die Natur solche Extreme schon lange kennt und dass die Menschen früherer Zeiten sie als wiederkehrende Herausforderung erlebten, die sie in Stein festhielten.
Die Dürre bleibt real und belastend – für die Bauern, die um ihre Existenz bangen, und für die Natur, die unter dem Wassermangel leidet. Doch die freigelegten Steine machen deutlich, dass extreme Niedrigwasserstände und die damit verbundenen Härten kein neues Phänomen sind. Sie sind Teil einer langen Geschichte, die in den Flussbetten sichtbar wird, sobald das Wasser weicht.
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Dürre bringt Bauern und Natur in Not – und lässt alte Zeugen auftauchen, die eine andere Geschichte erzählen als die gängige Erzählung der Panikmedien.
Die anhaltende Trockenheit setzt vielen Landwirten schwer zu. Felder verdorren, das Gras auf den Weiden wird knapper, Futtermittel müssen teurer zugekauft werden, und in manchen Regionen drohen Ernteausfälle, die existenzbedrohend werden können. Was die Bauern täglich spüren, trifft zugleich die Natur mit voller Härte. Bäche und kleinere Flüsse führen kaum noch Wasser, Feuchtgebiete schrumpfen, und die Lebewesen, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind – Fische, Amphibien, Insekten und unzählige Pflanzen – geraten unter massiven Stress. Solche Perioden hinterlassen Spuren, die weit über den aktuellen Sommer hinausreichen und ganze Ökosysteme belasten.
Doch die niedrigen Wasserstände legen zugleich etwas frei, das in der öffentlichen Darstellung oft untergeht oder nur am Rande erwähnt wird. In Elbe, Rhein und anderen Flüssen treten seit Wochen die sogenannten Hungersteine wieder ans Tageslicht. Diese grossen Steine und Felsblöcke, die sonst den grössten Teil des Jahres unter Wasser verborgen liegen, tragen eingemeisselte Jahreszahlen und Inschriften aus früheren Jahrhunderten. Sie belegen, dass extreme Trockenperioden schon lange vor unserer Zeit auftraten – und zwar immer wieder, über Generationen hinweg.
Steine als stille Chronisten vergangener Not
Besonders eindrücklich ist der bekannte Hungerstein bei Děčín an der Elbe, unweit der deutschen Grenze. Die älteste heute noch sicher lesbare Markierung stammt von 1616. Ältere Spuren verweisen auf die Jahre 1417 und 1473, auch wenn sie durch ankernde Schiffe über die Jahrhunderte teilweise abgerieben wurden. Weitere Jahre wie 1707, 1746, 1790, 1800, 1842, 1868 oder 1904 finden sich auf zahlreichen Steinen in Sachsen und am Rhein. Bei Pirna-Oberposta trägt ein einzelner Block mehr als zwanzig solcher Einträge, die bis ins frühe 18. Jahrhundert zurückreichen. Auch am Rhein, etwa bei Leverkusen und Worms-Rheindürkheim, sind in diesen Wochen Steine mit den Jahreszahlen 1857, 1959 und 2003 wieder sichtbar geworden. Manche tragen schlichte Initialen, andere Warnsprüche.
Diese Markierungen entstanden nicht aus Zufall oder aus touristischer Laune. Frühere Generationen hielten damit fest, wann der Fluss so tief fiel, dass die Schifffahrt zum Erliegen kam, Mühlen stillstanden und die Ernten ausfielen. Ein niedriger Wasserstand bedeutete damals oft Hunger. Der bekannte Satz «Wenn du mich siehst, dann weine» fasst die damalige Not in wenigen Worten zusammen. Die Steine zeigen damit unmissverständlich: Trockenperioden gehören zur Geschichte dieser Landschaften. Sie waren keine Ausnahmeerscheinung, sondern traten über Jahrhunderte hinweg wiederholt auf.
Eine andere Geschichte als die gängige Darstellung
Wer die aktuellen Berichte liest, erkennt schnell, dass die Hungersteine in diesem Sommer erneut zahlreich zum Vorschein gekommen sind – von der Elbe bei Pirna und Coswig bis zum Rhein bei Leverkusen. Die Steine selbst sprechen eine klarere Sprache als mancher Kommentar, der die gegenwärtige Lage als beispiellos oder als reines Produkt der jüngsten Jahrzehnte darstellt. Sie erinnern daran, dass die Natur solche Extreme schon lange kennt und dass die Menschen früherer Zeiten sie als wiederkehrende Herausforderung erlebten, die sie in Stein festhielten.
Die Dürre bleibt real und belastend – für die Bauern, die um ihre Existenz bangen, und für die Natur, die unter dem Wassermangel leidet. Doch die freigelegten Steine machen deutlich, dass extreme Niedrigwasserstände und die damit verbundenen Härten kein neues Phänomen sind. Sie sind Teil einer langen Geschichte, die in den Flussbetten sichtbar wird, sobald das Wasser weicht.
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Bundesgericht stoppt Berner Alleingänge bei Bodycams und Fahrzeugfahndung
Kantonale Polizeien überschreiten erneut Grenzen – und müssen zurückrudern
Das Bundesgericht hat Teile des teilrevidierten Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde linker Parteien, Menschenrechtsorganisationen und der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern wurde in zentralen Punkten gutgeheissen. Besonders die Regelungen zu Bodycams und zur automatisierten Fahrzeugfahndung halten einer Überprüfung nicht stand. Das Urteil vom Mittwoch zeigt einmal mehr, wie den kantonalen Polizeikorps die Grenze zwischen notwendiger Sicherheit und unzulässiger Überwachung immer wieder aus dem Blick gerät.
Bodycams und Fahrzeugdaten: Bern muss nachbessern
Im Berner Gesetz war vorgesehen, dass Körperkameras der Strafverfolgung dienen. Das Bundesgericht stellt klar: Das liegt in der Kompetenz des Bundes, nicht der Kantone. Nur wenn der Einsatz klar präventiv ausgerichtet wäre, bliebe er möglich. Die entsprechende Bestimmung muss gestrichen werden. Bei der automatisierten Fahrzeugfahndung scannt die Polizei Kennzeichen und speichert auch Daten ohne Treffer bis zu sechzig Tage. Diese anlasslose Speicherung von Nichttreffern ist laut Gericht nicht verfassungskonform und birgt die Gefahr einer Massenüberwachung. Bis der Kanton die Löschung regelt und klare Protokollierungspflichten schafft, darf das System nicht mehr eingesetzt werden. Auch Bildaufnahmen von Fahrzeuginsassen sind unzulässig. Die Richter liessen die Videoüberwachung an neuralgischen Orten hingegen unangetastet, weil die Beschwerdeführer dort nicht persönlich betroffen waren.
Wiederholte Eigenmächtigkeit der Kantonspolizeien
Bern steht damit nicht allein. Schon früher mussten die Kantone Thurgau, Solothurn und Luzern bei der automatisierten Fahrzeugfahndung und der Datenspeicherung zurückrudern. Sie hatten die Systeme eigenmächtig eingeführt oder betrieben, ohne die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und ohne die Anforderungen an Zweckbindung, Löschung und Verhältnismässigkeit zu erfüllen. Das Bundesgericht beanstandete dort denselben übermässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Linke und rechtsstaatlich orientierte Gruppierungen klagten erfolgreich und setzten durch, dass solche Alleingänge gestoppt wurden. Die diversen Kantonspolizeien, allen voran die Berner, erweisen sich in diesen Fragen als übergriffig. Sie handeln, bevor der Gesetzgeber die Grenzen klar gezogen hat, und legen damit Fakten, die sich später nur mühsam korrigieren lassen.
Überwachung ohne klare Regeln ist untragbar
Es geht nicht an, dass Bürgerinnen und Bürger überwacht werden, bevor die gesetzlichen Grundlagen stehen und bevor Betroffene vor Ort eingreifen oder die Massnahme unterbinden können. Gleichzeitig untersagen Polizeikräfte Privatpersonen immer wieder, polizeiliche Einsätze zu filmen – teilweise mit erheblichem Nachdruck und unter Hinweis auf angebliche Verbote –, obwohl dies rechtlich erlaubt ist. Die Polizei selbst filmt derweil munter weiter, und niemand weiss genau, was mit den Aufnahmen geschieht, wer sie sieht, wie lange sie aufbewahrt werden und ob sie jemals gelöscht werden.
In Zürich zeigte sich jüngst, wohin der sorglose Umgang mit Daten führen kann: Polizistinnen und Polizisten leiteten vertrauliche Informationen an Dritte weiter oder zeigten sie jedenfalls unbefugten Personen. Solche Vorfälle untergraben das Vertrauen in die Behörden und machen deutlich, warum strenge gesetzliche Schranken und echte Kontrolle unverzichtbar sind.
Das Bundesgericht hat dem Kanton Bern in wichtigen Punkten Grenzen gesetzt. Der Sicherheitsdirektor kündigte rasche Nachbesserungen an und betonte, das Instrument der automatisierten Fahrzeugfahndung bleibe grundsätzlich zulässig. Die Beschwerdeführer werteten den Entscheid als wichtigen Erfolg für den Grundrechtsschutz.
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Kantonale Polizeien überschreiten erneut Grenzen – und müssen zurückrudern
Das Bundesgericht hat Teile des teilrevidierten Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerde linker Parteien, Menschenrechtsorganisationen und der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern wurde in zentralen Punkten gutgeheissen. Besonders die Regelungen zu Bodycams und zur automatisierten Fahrzeugfahndung halten einer Überprüfung nicht stand. Das Urteil vom Mittwoch zeigt einmal mehr, wie den kantonalen Polizeikorps die Grenze zwischen notwendiger Sicherheit und unzulässiger Überwachung immer wieder aus dem Blick gerät.
Bodycams und Fahrzeugdaten: Bern muss nachbessern
Im Berner Gesetz war vorgesehen, dass Körperkameras der Strafverfolgung dienen. Das Bundesgericht stellt klar: Das liegt in der Kompetenz des Bundes, nicht der Kantone. Nur wenn der Einsatz klar präventiv ausgerichtet wäre, bliebe er möglich. Die entsprechende Bestimmung muss gestrichen werden. Bei der automatisierten Fahrzeugfahndung scannt die Polizei Kennzeichen und speichert auch Daten ohne Treffer bis zu sechzig Tage. Diese anlasslose Speicherung von Nichttreffern ist laut Gericht nicht verfassungskonform und birgt die Gefahr einer Massenüberwachung. Bis der Kanton die Löschung regelt und klare Protokollierungspflichten schafft, darf das System nicht mehr eingesetzt werden. Auch Bildaufnahmen von Fahrzeuginsassen sind unzulässig. Die Richter liessen die Videoüberwachung an neuralgischen Orten hingegen unangetastet, weil die Beschwerdeführer dort nicht persönlich betroffen waren.
Wiederholte Eigenmächtigkeit der Kantonspolizeien
Bern steht damit nicht allein. Schon früher mussten die Kantone Thurgau, Solothurn und Luzern bei der automatisierten Fahrzeugfahndung und der Datenspeicherung zurückrudern. Sie hatten die Systeme eigenmächtig eingeführt oder betrieben, ohne die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und ohne die Anforderungen an Zweckbindung, Löschung und Verhältnismässigkeit zu erfüllen. Das Bundesgericht beanstandete dort denselben übermässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Linke und rechtsstaatlich orientierte Gruppierungen klagten erfolgreich und setzten durch, dass solche Alleingänge gestoppt wurden. Die diversen Kantonspolizeien, allen voran die Berner, erweisen sich in diesen Fragen als übergriffig. Sie handeln, bevor der Gesetzgeber die Grenzen klar gezogen hat, und legen damit Fakten, die sich später nur mühsam korrigieren lassen.
Überwachung ohne klare Regeln ist untragbar
Es geht nicht an, dass Bürgerinnen und Bürger überwacht werden, bevor die gesetzlichen Grundlagen stehen und bevor Betroffene vor Ort eingreifen oder die Massnahme unterbinden können. Gleichzeitig untersagen Polizeikräfte Privatpersonen immer wieder, polizeiliche Einsätze zu filmen – teilweise mit erheblichem Nachdruck und unter Hinweis auf angebliche Verbote –, obwohl dies rechtlich erlaubt ist. Die Polizei selbst filmt derweil munter weiter, und niemand weiss genau, was mit den Aufnahmen geschieht, wer sie sieht, wie lange sie aufbewahrt werden und ob sie jemals gelöscht werden.
In Zürich zeigte sich jüngst, wohin der sorglose Umgang mit Daten führen kann: Polizistinnen und Polizisten leiteten vertrauliche Informationen an Dritte weiter oder zeigten sie jedenfalls unbefugten Personen. Solche Vorfälle untergraben das Vertrauen in die Behörden und machen deutlich, warum strenge gesetzliche Schranken und echte Kontrolle unverzichtbar sind.
Das Bundesgericht hat dem Kanton Bern in wichtigen Punkten Grenzen gesetzt. Der Sicherheitsdirektor kündigte rasche Nachbesserungen an und betonte, das Instrument der automatisierten Fahrzeugfahndung bleibe grundsätzlich zulässig. Die Beschwerdeführer werteten den Entscheid als wichtigen Erfolg für den Grundrechtsschutz.
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655 Millionen für die Taschen der Leistungserbringer
Während Pharma, Spitäler und Ärzte profitieren, zahlen die Prämienzahler die Zeche – und das System entpuppt sich längst als krank. –heitssystem
Arztpraxen, Apotheken und Spitäler behalten jährlich rund 655 Millionen Franken an Pharmarabatten für sich. Nur 88 Millionen davon gelangen an die Krankenkassen und damit an die Versicherten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle legt diese Zahlen erstmals vor und kritisiert das Bundesamt für Gesundheit scharf: Seit 2020 bin ich meiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider musste das Amt schliesslich anweisen, Praxen, Apotheken und Spitäler gezielt zu kontrollieren.
Ein System, das Profit vor Patient stellt
Das ist kein Betriebsunfall. Pharmafirmen gewähren Rabatte und geldwerte Vorteile, damit ihre Produkte bevorzugt verschrieben oder empfohlen werden. Die Leistungserbringer kassieren den vollen Preis bei den Kassen, behalten den Nachlass aber weitgehend selbst. Nur wer eine Vereinbarung abgeschlossen hat – 16 Prozent der Arztpraxen, 24 Prozent der Spitäler, keine einzige der 1800 Apotheken – muss wenigstens 51 Prozent weitergeben. Der Rest bleibt als Anreiz für «Qualitätsmassnahmen» in der eigenen Kasse. In Wahrheit füllen sich Pharma, Spitäler und Ärzte die Taschen, während die Prämienzahler das Nachsehen haben und sich die Krankenkasse und die Behandlungen bald nicht mehr leisten können.
Genau dieses Muster kennen wir. StandPunkt berichtete bereits über die auffällig hohen Kaiserschnittraten in manchen Kantonen: Wo der Eingriff besser vergütet und planbarer ist als eine natürliche Geburt, wird operiert – medizinisch oft nicht erklärbar, finanziell aber sehr wohl. Das Gesundheitssystem, das wir einst hatten, ist längst einem Krankheitssystem gewichen, in dem schamlos auf Kosten der Patienten Profit gemacht wird.
Weitere Stimmen gegen das Rabattsystem
Gesundheitsökonom Felix Schneuwly hält fest, dass konsequent weitergegebene Rabatte von 10 bis 15 Prozent Millionenbeträge freisetzen und die Prämienzahler spürbar entlasten würden. SVP-Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri stellt die 49-Prozent-Regelung grundsätzlich infrage und fragt, ob die angeblichen Qualitätsinvestitionen messbar seien – oder ob es nicht besser wäre, die Rabatte vollständig den Versicherten gutzuschreiben. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert gar ein Verbot solcher intransparenten Rabattsysteme und tiefere Medikamentenpreise von vornherein. Auch aus der Politik kommt der Vorwurf, das BAG habe mit seiner laschen Kontrolle über Jahre hinweg einen Schaden von weit über einer Milliarde Franken zugelassen.
Die Pharmabranche selbst begrüsst strengere Kontrollen, stellt aber die Idee infrage, dass Rabatte in Praxen investiert werden sollen. Das BAG bereitet nun eine Verordnungsänderung vor und will den Vollzug intensivieren – mit gerade einmal 7,5 Stellen. Ob das reicht, um ein System zu korrigieren, das seit Jahren die falschen Anreize setzt, bleibt abzuwarten. Die Prämienzahler jedenfalls zahlen weiter.
Stark gekürzte Version. Ganze Version auf 𝕏
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Während Pharma, Spitäler und Ärzte profitieren, zahlen die Prämienzahler die Zeche – und das System entpuppt sich längst als krank. –heitssystem
Arztpraxen, Apotheken und Spitäler behalten jährlich rund 655 Millionen Franken an Pharmarabatten für sich. Nur 88 Millionen davon gelangen an die Krankenkassen und damit an die Versicherten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle legt diese Zahlen erstmals vor und kritisiert das Bundesamt für Gesundheit scharf: Seit 2020 bin ich meiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider musste das Amt schliesslich anweisen, Praxen, Apotheken und Spitäler gezielt zu kontrollieren.
Ein System, das Profit vor Patient stellt
Das ist kein Betriebsunfall. Pharmafirmen gewähren Rabatte und geldwerte Vorteile, damit ihre Produkte bevorzugt verschrieben oder empfohlen werden. Die Leistungserbringer kassieren den vollen Preis bei den Kassen, behalten den Nachlass aber weitgehend selbst. Nur wer eine Vereinbarung abgeschlossen hat – 16 Prozent der Arztpraxen, 24 Prozent der Spitäler, keine einzige der 1800 Apotheken – muss wenigstens 51 Prozent weitergeben. Der Rest bleibt als Anreiz für «Qualitätsmassnahmen» in der eigenen Kasse. In Wahrheit füllen sich Pharma, Spitäler und Ärzte die Taschen, während die Prämienzahler das Nachsehen haben und sich die Krankenkasse und die Behandlungen bald nicht mehr leisten können.
Genau dieses Muster kennen wir. StandPunkt berichtete bereits über die auffällig hohen Kaiserschnittraten in manchen Kantonen: Wo der Eingriff besser vergütet und planbarer ist als eine natürliche Geburt, wird operiert – medizinisch oft nicht erklärbar, finanziell aber sehr wohl. Das Gesundheitssystem, das wir einst hatten, ist längst einem Krankheitssystem gewichen, in dem schamlos auf Kosten der Patienten Profit gemacht wird.
Weitere Stimmen gegen das Rabattsystem
Gesundheitsökonom Felix Schneuwly hält fest, dass konsequent weitergegebene Rabatte von 10 bis 15 Prozent Millionenbeträge freisetzen und die Prämienzahler spürbar entlasten würden. SVP-Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri stellt die 49-Prozent-Regelung grundsätzlich infrage und fragt, ob die angeblichen Qualitätsinvestitionen messbar seien – oder ob es nicht besser wäre, die Rabatte vollständig den Versicherten gutzuschreiben. Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert gar ein Verbot solcher intransparenten Rabattsysteme und tiefere Medikamentenpreise von vornherein. Auch aus der Politik kommt der Vorwurf, das BAG habe mit seiner laschen Kontrolle über Jahre hinweg einen Schaden von weit über einer Milliarde Franken zugelassen.
Die Pharmabranche selbst begrüsst strengere Kontrollen, stellt aber die Idee infrage, dass Rabatte in Praxen investiert werden sollen. Das BAG bereitet nun eine Verordnungsänderung vor und will den Vollzug intensivieren – mit gerade einmal 7,5 Stellen. Ob das reicht, um ein System zu korrigieren, das seit Jahren die falschen Anreize setzt, bleibt abzuwarten. Die Prämienzahler jedenfalls zahlen weiter.
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Faucis geheime Zweifel – und das laute Schweigen der Leitmedien
Während der Impfstoff öffentlich als sicher für Schwangere gepriesen wurde, diskutierte Anthony Fauci intern das Risiko von Fehlgeburten. Europäische Medien schweigen dazu.
Die republikanischen Senatoren Rand Paul und Ron Johnson haben die ersten Textnachrichten aus Anthony Faucis dienstlichem Handy freigegeben. Die Nachrichten stammen aus dem Januar 2021 und zeigen ein Gespräch zwischen Fauci, der damaligen CDC-Direktorin Rochelle Walensky und Vivek Murthy, dem späteren Surgeon General. Es geht um die Frage, ob und wann schwangere Frauen den Covid-19-Impfstoff erhalten sollten.
Fauci schrieb zunächst, es gebe weder Daten noch einen theoretischen Grund, eine Impfung früh oder spät in der Schwangerschaft zu bevorzugen. Kurz darauf kam er auf einen entscheidenden Punkt: Viele Menschen erlitten nach der zweiten Dosis einen erheblichen Zytokinsturm und Fieber. Das könne theoretisch mit einer Fehlgeburt im ersten Trimester in Verbindung stehen. Walensky antwortete prompt, das sei „definitely a good point, especially after dose two“. Murthy schloss sich an und sprach selbst von Sorgen, die mRNA könnte Mutationen beim ungeborenen Kind auslösen. Gleichzeitig räumte Fauci ein, dass Schwangere in den Zulassungsstudien weitgehend ausgeschlossen worden waren und man die potenziellen Risiken gegen den Nutzen abwägen müsse.
Wenige Tage später trat Fauci öffentlich auf und erklärte, es gebe „no red flags“ bei den bereits geimpften Schwangeren. Die Behörden empfahlen den Impfstoff später ausdrücklich auch für Schwangere. Die internen Bedenken blieben unerwähnt. Genau diese Diskrepanz ist der Kern des Problems. Der Impfstoff war von Anfang an mit grossen Unsicherheiten behaftet und barg für die gesamte Bevölkerung erhebliche, damals unzureichend erforschte Risiken. Für Schwangere und die ungeborenen Kinder war die Gefahr besonders gross, weil belastbare Daten fehlten und mögliche Auswirkungen auf den Fötus kaum untersucht worden waren. Wer damals auf diese Lücken hinwies, wurde öffentlich als Impfgegner oder Verschwörungstheoretiker abgestempelt. Fauci und seine Kollegen kannten die theoretischen Risiken und sprachen trotzdem von Sicherheit.
Kritische Stimmen haben diese Doppelzüngigkeit längst klar benannt. Senator Rand Paul wirft Fauci vor, Frauen und ihre ungeborenen Kinder bewusst in Gefahr gebracht zu haben, statt zuzugeben, dass er sich geirrt hatte. Der heutige NIH-Direktor Jay Bhattacharya nannte das Vorgehen „schockierend“ und „unverantwortlich“. Fauci sei das öffentliche Gesicht der Impfkampagne gewesen und habe Sicherheit versprochen, obwohl er die Unsicherheiten kannte. Der Mediziner Vinay Prasad weist darauf hin, dass Fauci privat Zweifel äusserte, die er öffentlich als Desinformation abtat, sobald andere sie vorbrachten. Auch der Investor Bill Ackman reagierte mit scharfer Kritik und verwies auf die persönlichen Schicksale von Frauen, die in jener Zeit Fehlgeburten erlitten.
Während in den Vereinigten Staaten zumindest Teile der Medien und der Politik diese Texte diskutieren, herrscht bei den europäischen Leitmedien weitgehend Schweigen. Die grossen Zeitungen und Sender, die während der Pandemie jede kritische Frage zum Impfstoff als gefährlich oder unsolide brandmarkten, finden zu diesen internen Eingeständnissen kaum Worte. Das ist kein Zufall. Wer jahrelang die offizielle Linie mitgetragen, Zweifler ausgegrenzt und den Impfstoff als quasi risikofrei dargestellt hat, kann die eigene Glaubwürdigkeit nicht riskieren. Das laute Schweigen ist eine Form der fortgesetzten Täuschung. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was hinter den Kulissen tatsächlich besprochen wurde – und wie dünn die Grundlage war, auf der Millionen Menschen, darunter Schwangere, zu einer experimentellen Impfung gedrängt wurden.
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Während der Impfstoff öffentlich als sicher für Schwangere gepriesen wurde, diskutierte Anthony Fauci intern das Risiko von Fehlgeburten. Europäische Medien schweigen dazu.
Die republikanischen Senatoren Rand Paul und Ron Johnson haben die ersten Textnachrichten aus Anthony Faucis dienstlichem Handy freigegeben. Die Nachrichten stammen aus dem Januar 2021 und zeigen ein Gespräch zwischen Fauci, der damaligen CDC-Direktorin Rochelle Walensky und Vivek Murthy, dem späteren Surgeon General. Es geht um die Frage, ob und wann schwangere Frauen den Covid-19-Impfstoff erhalten sollten.
Fauci schrieb zunächst, es gebe weder Daten noch einen theoretischen Grund, eine Impfung früh oder spät in der Schwangerschaft zu bevorzugen. Kurz darauf kam er auf einen entscheidenden Punkt: Viele Menschen erlitten nach der zweiten Dosis einen erheblichen Zytokinsturm und Fieber. Das könne theoretisch mit einer Fehlgeburt im ersten Trimester in Verbindung stehen. Walensky antwortete prompt, das sei „definitely a good point, especially after dose two“. Murthy schloss sich an und sprach selbst von Sorgen, die mRNA könnte Mutationen beim ungeborenen Kind auslösen. Gleichzeitig räumte Fauci ein, dass Schwangere in den Zulassungsstudien weitgehend ausgeschlossen worden waren und man die potenziellen Risiken gegen den Nutzen abwägen müsse.
Wenige Tage später trat Fauci öffentlich auf und erklärte, es gebe „no red flags“ bei den bereits geimpften Schwangeren. Die Behörden empfahlen den Impfstoff später ausdrücklich auch für Schwangere. Die internen Bedenken blieben unerwähnt. Genau diese Diskrepanz ist der Kern des Problems. Der Impfstoff war von Anfang an mit grossen Unsicherheiten behaftet und barg für die gesamte Bevölkerung erhebliche, damals unzureichend erforschte Risiken. Für Schwangere und die ungeborenen Kinder war die Gefahr besonders gross, weil belastbare Daten fehlten und mögliche Auswirkungen auf den Fötus kaum untersucht worden waren. Wer damals auf diese Lücken hinwies, wurde öffentlich als Impfgegner oder Verschwörungstheoretiker abgestempelt. Fauci und seine Kollegen kannten die theoretischen Risiken und sprachen trotzdem von Sicherheit.
Kritische Stimmen haben diese Doppelzüngigkeit längst klar benannt. Senator Rand Paul wirft Fauci vor, Frauen und ihre ungeborenen Kinder bewusst in Gefahr gebracht zu haben, statt zuzugeben, dass er sich geirrt hatte. Der heutige NIH-Direktor Jay Bhattacharya nannte das Vorgehen „schockierend“ und „unverantwortlich“. Fauci sei das öffentliche Gesicht der Impfkampagne gewesen und habe Sicherheit versprochen, obwohl er die Unsicherheiten kannte. Der Mediziner Vinay Prasad weist darauf hin, dass Fauci privat Zweifel äusserte, die er öffentlich als Desinformation abtat, sobald andere sie vorbrachten. Auch der Investor Bill Ackman reagierte mit scharfer Kritik und verwies auf die persönlichen Schicksale von Frauen, die in jener Zeit Fehlgeburten erlitten.
Während in den Vereinigten Staaten zumindest Teile der Medien und der Politik diese Texte diskutieren, herrscht bei den europäischen Leitmedien weitgehend Schweigen. Die grossen Zeitungen und Sender, die während der Pandemie jede kritische Frage zum Impfstoff als gefährlich oder unsolide brandmarkten, finden zu diesen internen Eingeständnissen kaum Worte. Das ist kein Zufall. Wer jahrelang die offizielle Linie mitgetragen, Zweifler ausgegrenzt und den Impfstoff als quasi risikofrei dargestellt hat, kann die eigene Glaubwürdigkeit nicht riskieren. Das laute Schweigen ist eine Form der fortgesetzten Täuschung. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was hinter den Kulissen tatsächlich besprochen wurde – und wie dünn die Grundlage war, auf der Millionen Menschen, darunter Schwangere, zu einer experimentellen Impfung gedrängt wurden.
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