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Datenwaffe am Zürichsee

Warum Palantir in Altendorf und Zürich für die Schweiz zur Gefahr werden kann

Was Palantir ist und was es tut

Palantir ist kein gewöhnliches Softwarehaus. Die amerikanische Firma, mit Geld des CIA-Fonds In-Q-Tel gegründet und von Peter Thiel und Alex Karp geprägt, verdichtet riesige, verstreute Datenmengen zu einem Lagebild, auf das Behörden und Armeen handeln können. Geheimdienste, Polizei und Streitkräfte nutzen die Programme, um Bewegungen zu erkennen, Muster zu finden und Ziele zu bestimmen. Aus Satellitenbildern, Funkverkehr, sozialen Netzen, Logistikdaten und Sensoren wird in Minuten ein Bild, das früher Tage brauchte. Der Name kommt aus Tolkiens «Herr der Ringe»: Palantíri sind sehende Steine. Die Metapher trifft den Kern. 2021 liess sich Palantir mit grossem Tamtam in Altendorf im Kanton Schwyz nieder und verkündete dort seinen europäischen Hub an der Bahnhofstrasse. Der Konzernchef residierte zeitweise in der Region, umgeben von Personenschützern. Später zog das operative Geschäft nach Zürich, mitten an den Bahnhofplatz, mit rund sechzig Mitarbeitenden. Entwickler arbeiten dort auch an Plattformen, die zivil und militärisch nutzbar sind. Altendorf blieb das Symbol: Ein US-Kriegsdatenkonzern hatte sich im Schwyzer Steuergunstgebiet festgesetzt, während der Schweizer Staat die Software selbst mehrfach ablehnte. Was dem Militär und mehreren Bundesämtern zu heikel war, galt der Standortförderung als Gewinn.

Palantir in der Ukraine

In der Ukraine ist Palantir kein neutraler Zulieferer. Die Software verbindet Satellitenbilder, Drohnenaufnahmen, Funkaufklärung und offene Quellen zu einer digitalen Schlachtkarte. Kommandeure sehen Truppenbewegungen, Schiffe und Flugzeuge in Echtzeit. Systeme wie MetaConstellation und Plattformen zur Zielerfassung flossen in die Planung von Schlägen, auch in die Tiefe des gegnerischen Raums. Ukrainische Stellen und der Konzern selbst haben die Zusammenarbeit bestätigt. Alex Karp reiste nach Kiew. Es geht nicht um Bürosoftware. Es geht um Tempo im Krieg: Wer zuerst sieht, schiesst als Erstes. Wer solche Werkzeuge liefert, liefert nicht nur Code. Er wird Teil der Kette, die vom Bildschirm bis zum Einschlag reicht. Ein Standort, der diese Kette stützt, steht nicht mehr abseits.

Warum die Schweiz zur Zielscheibe werden kann

Sobald Kriegssoftware von Schweizer Boden aus entwickelt, betreut oder vertrieben wird, sitzt das Land nicht mehr am Rand. Ein Gegner, der Lieferketten und digitale Kommandostrukturen treffen will, muss nicht nur Fabriken suchen. Er sucht Server, Entwickler und Drehscheiben. Ein Hub am Zürichsee, der europäische Geschäfte eines amerikanischen Militärzulieferers stützt, ist sichtbar. Die Schweiz importiert damit das Risiko, ohne die Kontrolle über den Einsatz zu haben. Fremdes Recht, fremde Geheimdienste und fremde Kriege rücken näher, als es der Standortbroschüre lieb ist. Wer die Augen einer Kriegspartei schärft, darf sich nicht wundern, wenn der Gegner denselben Ort auf die Karte setzt. Datenwaffen brauchen keine Grenze, aber sie brauchen Adressen. Diese Adressen liegen hier.

Neutralität als Briefkasten

Die Neutralität verlangt Abstand von fremden Kriegen. Wer einer Partei die digitale Zielhilfe stellt, gibt diesen Abstand auf. Die Behörden hielten Palantir vom Staat fern. Die Standortförderung holte denselben Konzern trotzdem ins Land. So wird aus Souveränität eine Dienstleistung: talentierte Köpfe, ruhige Adressen, wenig Fragen. Die Entscheidungen fallen in Palo Alto und Washington. Hier bleibt die Adresse und das Risiko. Ein Land, das sich als Drehscheibe fremder Kriegsdaten hergibt, dient nicht mehr nur sich selbst.

Wer Kriegssoftware exportiert, importiert den Krieg. Wer Zielsysteme liefert, importiert den Tod. Wer sich den Vasallen verkauft, muss fremdes Recht in Kauf nehmen. Nein zum Krieg und ja zur Neutralität.

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Behörden und die Namensreihenfolge

Gesetz hin oder her?

Was die Verordnung tatsächlich vorgibt

Die Zivilstandsverordnung führt die Namensdaten einer Person nicht in beliebiger Ordnung. In Art. 8 ZStV stehen der Familienname und der Ledigname vor den Vornamen. Diese Reihenfolge ist keine stilistische Empfehlung und kein Formularbrauch. Sie gehört zu den beurkundeten Registerdaten und dient der eindeutigen Identifikation. Wer eine Person in einem amtlichen Schriftstück bezeichnet, hat sich an dieser Ordnung zu orientieren und nicht an der umgangssprachlichen Formel «Vorname Name». Registerrecht und Behördensprache sind nicht dasselbe. Das Registerrecht geht vor.

Was viele Ämter trotzdem schreiben

Zahlreiche Gemeinden, Statthalterämter, Polizeistellen und Gerichtsverwaltungen kehren diese Ordnung um. Auf Vorladungen, Verfügungen, Rechnungen, Mahnungen und Zustellpapieren erscheint regelmässig zuerst der Vorname, danach der Familienname. Wird das beanstandet, folgt oft dieselbe Auskunft: Man wisse ja, wer gemeint sei. Das ist keine Rechtsgrundlage. Das ist eine Ausrede. Ebenso wenig trägt der Einwand, das sei schon immer so gewesen oder das sei nun einmal behördliche Praxis. Eine Praxis, die dem geschriebenen Recht widerspricht, wird durch Wiederholung nicht rechtmässig. Sie bleibt ein Fehler, auch wenn er jahrzehntelang unbeanstandet durchgegangen ist.

Warum das keine Formsache ist

Behördendokumente müssen eindeutig sein. Nicht ungefähr. Nicht nach Gutdünken. Nicht «Wir wissen schon». Art. 5 Abs. 1 BV bindet das staatliche Handeln an das Gesetz. Art. 5 Abs. 3 BV und Art. 2 ZGB verlangen Handeln nach Treu und Glauben. Art. 9 ZGB misst den öffentlichen Registern erhöhte Beweiskraft zu. Wer trotz ausdrücklichem Hinweis weiter die umgekehrte Reihenfolge verwendet, handelt weder gesetzeskonform noch sorgfältig. Die Formel «wir wissen, wer gemeint ist» ersetzt keine Norm. Sie unterläuft gerade jene Klarheit, die Register und amtliche Schriftstücke herstellen sollen. Im Streitfall zählt nicht, was eine Sachbearbeiterin intern erkannt haben will, sondern was auf dem Papier steht und wie es gelesen werden muss.

Die üblichen Ausreden halten nicht.

Besonders schwach wirkt der Verweis auf Gewohnheit. «Das war schon immer so» ist kein Rechtssatz. «Das ist behördliche Praxis» ebenfalls nicht. Praxis kann Recht erläutern, sie kann es nicht ersetzen. Wer nach einem Hinweis an der falschen Reihenfolge festhält, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Dokument weniger eindeutig ist, als es sein müsste. Das ist kein Versehen mehr. Das ist mangelnde Sorgfalt. Bei Zustellungen, Fristen, Vorladungen und Kostenverfügungen kann genau diese Unschärfe später zum Streitpunkt werden: Wer adressiert war, die Bezeichnung eindeutig war, durfte der Empfänger davon ausgehen, dass das Schriftstück ihn betrifft.

Schweigen nimmt die Praxis hin.

Wer schweigt, bestätigt den Brauch. Wer widerspricht, stellt eine berechtigte Frage: Gilt das Recht auch dann, wenn es einer Behörde unbequem ist? Die Antwort kann nicht lauten, man kenne die Person ja. Rechtssicherheit entsteht nicht aus Kenntnis im Amt, sondern aus der Form des Dokuments. Deshalb ist der Widerspruch gegen die falsche Namensreihenfolge kein Nörgeln. Er ist die Einforderung einer Selbstverständlichkeit: dass der Staat sich an die Ordnung hält, die er selbst in der Verordnung festgeschrieben hat.

Warum das zu Standpunkt gehört

Für Standpunkt ist das kein Randthema und keine Spitzfindigkeit. Es geht um die Verbindlichkeit des ⁷ Rechts im Alltag der Verwaltung. Genau dort entscheidet sich, ob Legalität nur auf dem Papier steht oder tatsächlich gilt. Wer bei der Namensreihenfolge schon «ungefähr» genügen lässt, wird sich auch an anderen Stellen auf Gewohnheit berufen. Darum lohnt der Widerspruch. Nicht weil der Vorname unwichtig wäre, sondern weil das Gesetz die Reihenfolge kennt und die Behörde sie nicht nach Belieben umstellen darf.

Autor und Redaktor: ReMer

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Der Staat kassiert – das Volk zahlt

Hohe Spritpreise, fette Mineralölsteuer und ein Bundesrat, der sich hinter dem «freien Markt» versteckt

Abzocke mit Staatsstempel

An der Zapfsäule wird nicht bloss der Rohstoffpreis sichtbar, sondern vor allem die Hand des Staates. Wer tankt, zahlt nicht nur für Benzin oder Diesel, sondern für eine Abgabe, die Bern seit Jahren fest im Griff hat und nicht anrührt, selbst wenn die Belastung für Haushalte, Pendler, Bauern und das Transportgewerbe unerträglich wird. Der Bund verdient an der Mineralölsteuer samt Zuschlag rund 4,4 Milliarden Franken im Jahr. Das ist kein Randposten und kein Zufallserlös, das ist eine zuverlässige Einnahmequelle, an der niemand im Bundesrat rütteln will, weil sie still, regelmässig und ohne grossen Widerstand fliesst. Je höher der Preis an der Säule, desto bequemer die Moralpredigt vom freien Markt.

Die Ausrede lautet stets gleich: Man mische sich nicht in den freien Markt ein. In Wahrheit mischt sich Bern sehr wohl ein, nur eben skrupellos auf der Einnahmeseite. Die Steuer sitzt auf jedem Liter, unabhängig vom Weltmarkt, unabhängig von der Kaufkraft, unabhängig davon, ob ein Familienvater zur Arbeit fahren, eine Bäuerin den Hof versorgen oder ein Gewerbebetrieb Ware ausliefern muss. Der Markt bestimmt den Rohstoffpreis. Den Rest bestimmt der Staat – und der Staat kassiert. Wer das «freien Markt» nennt, verdreht die Sprache und macht aus einer Abzocke eine Staatsphilosophie. Der Bürger soll die Teuerung schlucken, während die Kasse in Bern weiter klingelt und so tut, als sei das Schicksal.

Andere Länder greifen ein – Bern schaut zu

Mehrere europäische Staaten haben bereits gehandelt, als die Treibstoffpreise die Leute an die Wand drückten. Österreich und Italien senkten befristet die Mineralölsteuer. Deutschland setzte auf Tankrabatt und eine Absenkung der Energiesteuer. Andere Länder dämpften den Pumppreis direkt oder deckelten ihn zeitweise. Niemand behauptete dort ernsthaft, der Staat dürfe bei einer solchen Belastung nur zuschauen und gleichzeitig Milliarden aus derselben Quelle ziehen. In der Schweiz bleibt die Formel unverändert: hohe Abgaben, leere Worte, keine Entlastung. Man erklärt das Nichtstun zur Tugend und die Belastung der Bevölkerung zur Naturgewalt.
Mit Fug und Recht darf man deshalb behaupten, dass dem Bundesrat das Volk am Arsch vorbeigeht. Solange die Kasse stimmt, gilt Entlastung als Tabu. Die Strassenfinanzierung wird als Totschlagargument vorgeschoben, als gäbe es keine andere Möglichkeit, eine befristete Aussetzung zu verkraften, und als seien die Strassen über Nacht unbefahrbar, sobald der Staat zwei Monate lang etwas weniger abschöpft. Für den Bürger an der Tankstelle ist das kein Haushaltspoker in Bern. Es ist weniger Geld im Portemonnaie, höhere Transportkosten und am Ende teurere Waren im Laden. Wer täglich fahren muss, merkt den Unterschied sofort. Wer in der Landesregierung sitzt, offenbar nicht.

Kaufkraft stärken – jetzt unterschreiben

Genau deshalb zählt jetzt jede Unterschrift. Die Petition zur sofortigen Aussetzung der Mineralölsteuer ist der direkte Hebel, um die Treibstoffkosten spürbar zu senken und die Kaufkraft zu stärken. Entlastet würden nicht nur Autofahrer, sondern auch Landwirtschaft, Gewerbe und Spedition – also genau jene, die das Land am Laufen halten und die Teuerung zuerst spüren. Eine Aussetzung wäre sofort wirksam und für jeden an der Zapfsäule sichtbar. Sie würde nicht das Weltgeschehen ändern, aber sie würde dem Staat die bequemste Abzocke vorübergehend aus der Hand nehmen. Wer wartet, zahlt weiter. Wer unterschreibt, macht Druck, bevor Bern die nächste Ausrede formuliert.

Jetzt unterzeichnen: https://svp.jetzt/mineraloelsteuer-aussetzen-kaufkraft-staerken#unterschreiben

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Der Staat legt die Peitsche hin – und beweist damit, wie ernst die Gefahr nie war.

Der Ständerat streicht Strafen bei Impfverweigerung. Zürich hält an 50’000 Franken fest. Die Coronazeit war kein Gesundheitsnotstand, sondern ein Gehorsamkeitstest.

Was der Ständerat jetzt beschlossen hat

Der Ständerat hat in der Teilrevision des Epidemiengesetzes festgehalten, dass ein Verstoss gegen ein Impfobligatorium weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene strafrechtliche Folgen haben darf. Art. 22 EpG bleibt die Ermächtigung, Impfungen für bestimmte Gruppen bei erheblicher Gefahr für obligatorisch zu erklären. Bestrafen soll das aber niemand mehr. Der Bundesrat wollte das anders. Die kleine Kammer setzte sich durch und schrieb ausdrücklich ins Gesetz, dass eine Impfung nie mit körperlicher Gewalt erzwungen werden dürfe und dass niemand für die Weigerung gebüsst werden könne. Flavia Wasserfallen (SP) klagte sofort, das Obligatorium werde so zur «starken Empfehlung ohne Zähne». Genau das ist der Punkt. Sieben Kantone, die bereits Busse in ihren Gesundheitsgesetzen stehen haben, müssten diese nun streichen.

Zürich bleibt der harte Kanton.

Im Kanton Zürich steht seit der Revision von 2017 im Gesundheitsgesetz: Wer eine als obligatorisch erklärte Impfung verweigert, riskiert bis zu 50’000 Franken Busse. In der laufenden Totalrevision sollte diese Bestimmung still weiterlaufen. In den offiziellen Vernehmlassungsunterlagen fehlte sie. ABF Schweiz und andere deckten das auf und forderten eine Wiederholung des Verfahrens, weil Parteien und Bevölkerung sich zu der Drohung nicht äussern konnten. St. Gallen hatte eine ähnliche Klausel mit 20’000 Franken geplant, kassierte nach Tausenden Protestbriefen und über 90 Prozent Ablehnung in Umfragen den ganzen Passus. Basel-Landschaft kennt sogar Rahmen bis 100’000 Franken. Zürich zieht nicht nach und bleibt der bevölkerungsreichste Kanton mit der schärfsten Finanzkeule.

Der Rückzug verrät die Geschichte.

Wären die «Viren» so tödlich gewesen, wie es Jahre lang von Behörden, Medien und Experten behauptet wurde, würde kein Parlament der Welt freiwillig auf das schärfste Druckmittel verzichten. Man tritt nicht von fünfstelligen Bussen zurück, wenn man wirklich glaubt, Ungeimpfte gefährdeten das Gemeinwesen. Man tut es, wenn der Schrecken verflogen ist und der politische Preis zu hoch wird. Die Coronazeit war der Test, wie weit man eine Bevölkerung mit Angst, Ausschluss und indirektem Zwang treiben kann. Zertifikat, Homeoffice-Pflicht, gesperrte Türen, soziale Ächtung – das funktionierte erstaunlich gut. Die Drohung mit Bussen war nur die nächste Stufe. Hätte das Virus die behauptete Gefahr gehabt, wären die Sanktionen heute härter, nicht weicher.

Stimmen, die das von Anfang an sagten

Die Weltwoche schreibt ungeschminkt von einem «unseligen Obligatorium» und einem autoritären Massnahmenstaat, der die Maske fallen lässt, sobald er in die Defensive gerät. Zukunft CH und ABF Schweiz erinnern an die ursprünglichen Voten im Parlament von 2012: Es gehe nicht um Impfzwang, niemand werde gegen seinen Willen geimpft, Sanktionen seien bewusst nicht vorgesehen. Nationalrat Rémy Wyssmann verlangt die Streichung von Art. 22 ganz, weil unklare Delegationsnormen Machtmissbrauch einladen. Daniele Ganser und andere Kritiker beschrieben die Pandemiepolitik früh als Ablenkungs- und Gehorsamkeitsexperiment. Die Zahlen, die Sterblichkeit, die Nebenwirkungen der Spritzen – vieles davon wurde später relativiert oder verschwiegen. Der Staat zieht die Konsequenz erst, wenn der Widerstand wächst.

Was jetzt zu tun bleibt

Zürich muss dem Ständerat folgen und die Busse aus dem Gesetz streichen. Solange 50’000 Franken im Raum stehen, bleibt das Obligatorium ein indirekter Zwang. Wer die körperliche Unversehrtheit ernst nimmt, lässt den Bürger zwischen Arzt und Gewissen entscheiden – ohne Finanzkeule. Die Coronazeit hat gezeigt, wie schnell Grundrechte zur Disposition gestellt werden.

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Der Test läuft weiter

Der Ständerat hält am Corona-Instrumentarium fest – ohne unabhängige Aufarbeitung. Das sagt mehr über die Absicht als über irgendein Virus

Was im Ständerat zur Teilrevision des Epidemiengesetzes geschah, war kein Lernprozess. Es war die Fortsetzung. Maskenpflicht, Schutzkonzepte, Kontaktdatenerhebung und einschränkende Vorschriften für Betriebe und Veranstalter sollen im Gesetz bleiben, bereit für die nächste «besondere Gefährdung». Ständerätin Maya Graf berief sich dabei auf die kantonalen Gesundheitsdirektoren: Die wollten dieses Instrumentarium ausdrücklich. Der Rat folgte im Grundsatz.

Wenn Meinung die Evidenz ersetzt

Graf machte am Ende ihres Votums klar, worum es geht. Das Grundrecht, sich nicht impfen zu lassen, sei abzuwägen gegen das Recht auf Leben. Die Freiheit ende dort, wo sie die Freiheit des anderen berühre. Derselbe Satz schlägt jedoch in beide Richtungen aus: Wer sich nicht impfen lassen will, hat denselben Anspruch auf Schutz vor Zwang und Ausgrenzung, wie jener, der sich impfen lässt für den vermeindlichen Schutz. Das klingt nach Abwägung. Es ist die Sprache, mit der man Kerngehalte von Grundrechten relativiert. Die körperliche Unversehrtheit steht in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung. Ihr Kerngehalt ist unantastbar. Politisch opportune Mehrheiten dürfen ihn nicht zur Disposition stellen, sobald wieder eine Krise ausgerufen wird.

Genau das ist der Kern der Kritik von ABF Schweiz. Bevor man die Werkzeuge der Covid-Jahre dauerhaft ins ordentliche Recht schreibt, braucht es eine unabhängige, evidenzbasierte Prüfung ihrer Wirksamkeit, ihrer Verhältnismässigkeit und ihrer Folgen. Sie bestätigen das Narrativ derjenigen, die die Entscheidungen getroffen haben.

Ein Test, der nie beendet wurde

Rückblickend wirkt die ganze Corona-Zeit weniger wie der Kampf gegen einen aussergewöhnlich tödlichen Erreger als wie ein Grossversuch: Wie weit lässt sich eine Bevölkerung bringen? Wie bereitwillig trägt sie Masken, akzeptiert sie Zertifikate, schliesst sie Ungeimpfte aus dem öffentlichen Leben aus und hält sie still, während Grundrechte zur Verhandlungsmasse werden? Wäre das Virus so gefährlich gewesen, wie es jahrelang behauptet und teilweise noch immer behauptet wird, hätten Behörden und Politik niemals so rasch und so vollständig von den härtesten Zwangsmitteln Abstand genommen. Sie hätten die Impf-Bussen nicht fallen gelassen, Impfobligatorien nicht relativiert und Strafbestimmungen nicht abgeschwächt. Der Ständerat hat nun sogar festgehalten, dass niemand für die Verletzung eines allfälligen Impfobligatoriums bestraft werden darf. Das ist kein Zeichen von Grossmut. Es ist ein Eingeständnis.

Stimmen, die man nicht hören will

Alt-Bundesrat Ueli Maurer, der die Politik mitverantwortet hat, spricht von Hysterie und Massenhypnose. Wer kritische Fragen stellte, sei als Verschwörer oder Rechtsextremer aussortiert worden. Katharina Fontana schrieb in der NZZ, die Zustimmung des Ständerats sei das Zeichen, dass es keine ernsthafte Aufarbeitung geben werde. Das Zertifikat, das Ungeimpfte zu Paria machte, wird nun gesetzlich verankert. Weltwoche und andere kritische Stimmen stellen fest: Nichts gelernt, mehr Macht für den Bundesrat, die Möglichkeit, Zertifikate jederzeit wieder einzusetzen. In Deutschland fordern Virologen wie Alexander Kekulé eine transparente Aufarbeitung, weil sonst das Vertrauen dauerhaft zerstört bleibt. In der Schweiz bleibt diese Forderung Randposition.

ABF Schweiz hat die Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» lanciert. Wer die Instrumente der letzten Jahre nicht einfach in Dauerrecht überführen will, sollte das Parlament jetzt beobachten – und sich merken, was hier wirklich geprüft wird: nicht in erster Linie die nächste Epidemie, sondern die nächste Bereitschaft der Bevölkerung, mitzumachen.

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Forwarded from Corona Info Schweiz (Linda Kratky 🔥🔥🔥)
Fr 25. September 2026
De Irischi Wind

Theater 111
Grossackerstrasse 3
9000 St. Gallen

Zeit: 20 Uhr
Eintritt: 30 CHF

Im Programm "De Irischi Wind"- Lieder von Dieter Wiesmann interpretiert das Duo Hommage (Annette Démarais und Georg della Pietra) einige der schönsten Lieder und Melodien des Schaffhauser Liedermachers Dieter Wiesmann. Annette Démarais singt und spielt Gitarre und Geige und haucht so in einzigartiger Weise den tiefsinnigen, und zum Teil auch munteren Liedern von Dieter Wiesmann neues Leben ein. Sie wird begleitet vom Musiker Georg della Pietra, der früher zusammen mit Dieter Wiesmann aufgetreten ist und mit seinen musikalischen Arrangements und seiner feinfühligen Begleitung den Liedern von Dieter Wiesmann einen besonderen Glanz aufsetzt. Dauer: 80min ohne Pause

https://theater111.ch/veranstaltung/de-irischi-wind-2026-09-25-52a3a9e2
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Freiheit endet dort, wo man sie für sich beansprucht, um andere auszugrenzen

Der Satz von der Freiheit des anderen ist zweischneidig – und wird oft genau deshalb benutzt

Ein Satz, der in beide Richtungen schneidet

«Die Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des anderen berührt.» Der Satz klingt wie eine weise Begrenzung und wird gern als letzte Instanz vorgetragen, als sei damit jede weitere Diskussion erledigt. In Wahrheit ist er zweischneidig. Wer ihn in die eine Richtung führt, muss ihn auch in die andere gelten lassen. Wer sich nicht impfen lassen will, hat denselben Anspruch auf Schutz vor Zwang und Ausgrenzung wie jener, der sich impfen lässt – und sei es im vermeintlichen Interesse aller. Die Berührung zweier Freiheiten begründet keine Einbahnstrasse. Sie verpflichtet beide Seiten zur Zurückhaltung. Wer das eine verlangt, darf das andere nicht leugnen. Sonst ist der Satz kein Massstab mehr, sondern ein Werkzeug. Gerade darin liegt seine Gefahr: Er täuscht Fairness vor und dient doch oft nur einer Seite.

Wer ihn inflationär gebraucht, will durchsetzen, nicht überzeugen

Gerade jene, die diesen Satz besonders oft und besonders selbstverständlich im Mund führen, tun es selten aus Rücksicht auf den anderen. Sie glauben, dem Gegenüber etwas aufdrücken zu müssen: eine Haltung, eine Massnahme, eine moralische Pflicht. Ihre eigene Vorstellung von Schutz, Verantwortung oder Solidarität soll gelten, unabhängig davon, was der andere davon hält und unabhängig davon, ob er den Eingriff in seinen Körper überhaupt will. Der Satz dient dann nicht der Abgrenzung zweier Freiheiten, sondern der Durchsetzung einer einzigen. Er übt unmittelbaren Druck auf die Freiwilligkeit aus. Wer nicht folgt, gilt rasch als egoistisch, gefährlich oder verantwortungslos. Genau das ist der Zweck. Nicht das Argument soll gewinnen, sondern der Wille dessen, der den Satz zuerst ausgesprochen hat. Wer so spricht, sucht nicht den Ausgleich. Er sucht die Unterwerfung unter sein eigenes Verständnis von richtigem Verhalten.

Diskussionstod statt Argument

In dieser Funktion unterscheidet sich der Satz kaum von den bekannten Keulen «Nazi», «Antisemit» oder «Schwurbler». Er soll die Debatte abbrechen, nicht klären. Sobald er fällt, ist das Gegenüber nicht mehr Gesprächspartner, sondern Störer. Wer ihn so einsetzt, hat in der Regel nichts Gutes im Sinn, sondern nur sein Vorhaben. Das Gegenüber soll nachgeben, nicht nachdenken. Die Freiwilligkeit wird zur Formalie, die man mit einem moralischen Satz aushebeln zu dürfen glaubt. Wer widerspricht, steht nicht mehr in einer Sache, sondern unter einem Verdacht. Genau darin liegt die Gewalt des Satzes: Er ersetzt den Beweis durch den Vorwurf. Eine offene Gesellschaft braucht das Gegenteil. Sie braucht den Streit um Gründe, nicht die Beendigung des Streits durch ein Schlagwort.

Das Gesetz kennt keine Einbahnstrasse

Die Schweizer Bundesverfassung lässt daran keinen Zweifel. Artikel 10 Absatz 2 BV garantiert jedem Menschen das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Dieser Schutz gilt nicht nur gegenüber den Ausgegrenzten, sondern zieht die Grenze auch dort, wo Private oder die Mehrheit einen Eingriff für notwendig halten. Wer jemanden durch Drohung ernstlicher Nachteile oder durch Einschränkung seiner Handlungsfreiheit zu einer Duldung zwingt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach Artikel 181 StGB. Einschränkungen von Grundrechten sind nach Artikel 36 BV nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dienen und verhältnismässig sind. Ein Satz allein reicht dafür nicht. Die körperliche Integrität ist kein Verhandlungsgegenstand, den man mit einem Spruch über die Freiheit des anderen aushebeln darf. Wer das Gegenteil behauptet, stellt sich nicht über das Recht. Er stellt sich dagegen.
Freiheit endet nicht dort, wo jemand sie für sich beansprucht. Sie endet dort, wo man sie dem anderen nimmt.

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Der Bund kassiert weiter. Unsummen Mineralölsteuer – Parmelin lässt die Bevölkerung weiter bluten

Während Diesel und Benzin Rekorde knacken, weigert sich der Bundesrat, die Mineralölsteuer auch nur vorübergehend zu senken. Das Seco zieht den Schweizern im Auftrag des Bundesrates weiter das Geld aus der Tasche

Rekordpreise, volle Kasse, taube Ohren

Diesel hat in den vergangenen Tagen ein Allzeithoch erreicht, Benzin steht seit Längerem über zwei Franken. An den Zapfsäulen ist die Stimmung eindeutig: eine Katastrophe, beschissen, eine Frechheit. Wer auf den Lieferwagen, den Traktor oder den täglichen Arbeitsweg angewiesen ist, spürt das sofort im Portemonnaie. Gewerbe, Landwirtschaft und Pendler dürfen zahlen. Die Rufe nach Entlastung werden lauter, auch im Parlament. Der Blick geht zum Wirtschaftsdepartement – und prallt dort an der Ignoranz und Geldgier ab.

SVP-Nationalrat Thomas Knutti, selbst Mitinhaber eines Transportunternehmens, hat bereits im März Entlastungen verlangt und im Juni eine Interpellation eingereicht. Gehör? Keines. Zuständig ist Bundespräsident Guy Parmelin. Für ihn kommt eine Senkung der Mineralölsteuer nicht infrage. Der Bund verzichtet nicht. Er kassiert lieber weiter, als würde ihm das Geld der Bürger gehören.

Derzeit liegen die Sätze bei 76,82 Rappen je Liter für Autobenzin und 79,57 Rappen je Liter für Diesel – Mineralölsteuer plus Zuschlag, ohne Mehrwertsteuer. Das ist kein Zuschlag. Das ist der dauerhafte Griff in die Tasche jedes Autofahrers, jedes Pendlers, jedes Gewerblers. Andere Länder haben in vergleichbaren Lagen wenigstens vorübergehend an der Steuer geschraubt. Bern bleibt gierig.

Sparen soll der kleine Mann, der Bund wirft mit Steuergeld um sich

Das Staatssekretariat für Wirtschaft erklärt, die hohen Preise hätten eine wirtschaftliche Funktion. Im heutigen Umfeld sei zentral, dass Treibstoffpreise die Knappheitssignale anzeigen. Das schafft Anreize zum Sparen, zum Ausweichen, zu Effizienzsteigerungen und zu Investitionen in Alternativen. Andernfalls würden Anreize zur eigenständigen Vorsorge entzogen und damit die Resilienz der Wirtschaft geschwächt.

Das ist blanker Hohn aus dem Bundeshaus. Der Bund schmeisst mit fremdem Geld, also mit unseren Steuern, nur so um sich. Der kleine Mann soll sparen. Dieselben Sätze klingen nach reinem Zynismus, wenn man die verschwenderische Art dieses nichtsnutzigen Bundesrates danebenlegt. Nicht die Mineralölsteuer schwächt die Wirtschaft. Es ist das dreiste, mutlose Vorgehen einer Regierung, die lieber die Arbeitslosenversicherung und die Kurzarbeitsentschädigung belasten will, als von den hohen Treibstoffsteuern abzurücken.

Zwang statt Entlastung

Zugleich setzt der Bund Anreize für unausgegorene Alternativen und übt damit erneut, wie schon in der Coronazeit, einen faktischen Zwang auf die Bevölkerung aus. Wer nicht umsteigt, zahlt. Wer auf das Auto angewiesen bleibt, weil der Arbeitsweg, der Hof oder die Tour es verlangen, darf an der Zapfsäule weiter bluten. Eine konkrete Schmerzgrenze beim Diesel- oder Benzinpreis nennt das Seco nicht. Entscheidend sei, wie sich die gesamte Wirtschaft entwickle. Die Zapfsäule selbst bleibt tabu. Der Bürger auch.

Erst wenn das Kind im Brunnen liegt

Schwächelt die Konjunktur, sollen zuerst die Arbeitslosenversicherung und die Kurzarbeitsentschädigung greifen. Weitergehende wirtschaftspolitische Massnahmen wären laut Seco erst bei einer drohenden schweren Rezession zu prüfen. Für eine solche Entwicklung gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine Anzeichen. Mit anderen Worten: Der unnütze Bundesrat handelt erst, wenn das Kind mit dem Bade ausgeschüttet ist und es zu spät ist.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer heisst das vorerst nur eines. Tanken bleibt teuer. Nicht, weil der Markt das so will, sondern weil der Bundesrat es so will.
Wo bleiben die Trychler und die Hunderttausenden Betroffenen auf dem Bundesplatz? Geht euch der stattliche Diebstahl wirklich am Arsch vorbei? Es braucht nur einen Grund für die Strasse.

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67 Millionen pro Jahr für die Integration – kein Geld für die 13. AHV

Der Bund verteilt Steuergeld mit vollen Händen an Zuwanderer, während die eigene Bevölkerung um ihre Rente zittern darf.

Ein teurer Hohn aus Bern

Der Bundesrat stockt die Integrationsförderung auf. Rund 67 Millionen Franken sollen künftig jedes Jahr aus dem Steuertopf fliessen. Zwischen 2028 und 2032 summiert sich das auf sage und schreibe 334,5 Millionen. Eine Summe, bei der man sich unwillkürlich fragt, ob irgendwer in Bern noch rechnen kann – oder ob das schlicht egal ist. Für die 13. AHV, die genau jene Schweizerinnen und Schweizer entlasten würde, die ein Leben lang eingezahlt haben, fehlt das Geld. Das ist kein Versehen. Das ist blanker Hohn und ein Schlag in die Weichteile derer, die wirklich darauf angewiesen sind. Wer Jahrzehnte gearbeitet, Steuern bezahlt und das Land am Laufen gehalten hat, darf zusehen, wie das Geld dorthin wandert, wo der politische Nutzen grösser erscheint als die Pflicht gegenüber den eigenen Leuten.

Geld ohne Nachweis, Versprechen ohne Substanz

334,5 Millionen für Sprachkurse, Beratungen und den Berufseinstieg. Was das Land davon konkret hat, bleibt nebulös. Höhere Erwerbsquoten, bessere Sprachkenntnisse, Entlastung der Sozialwerke – so klingt die offizielle Melodie. Belegen lässt sich der Mehrwert dieser horrenden Summe nicht. Man kauft sich ein gutes Gewissen und nennt es Investition. Währenddessen sitzen alte Menschen daheim und rechnen nach, wie sie den nächsten Monat über die Runden kommen. Integration braucht Geld, sagt Beat Jans. Keine Integration kostet noch mehr. Ein Satz, der so glatt daherkommt wie eine Werbebroschüre und so leer bleibt wie die Kassen, wenn es um die eigene Bevölkerung geht. 334,5 Millionen, verteilt über fünf Jahre, ohne dass jemand ernsthaft nachweisen müsste, was davon am Ende übrig bleibt ausser gut bezahlten Programmen und einem Bundesrat, der sich als Weltenretter inszenieren darf.

Wenn es denn gelingt

An der Medienkonferenz formuliert Jans: Integration braucht Geld und Einsatz – «es profitieren aber auch alle, wenn sie gelingt». Wenn sie gelingt. Der Bundesrat selbst lässt die Tür einen Spalt offen. Er ist sich offenbar nicht sicher, ob das Geld etwas bringt. Trotzdem wirft er es mit beiden Händen zum Fenster hinaus. Was soll man von einem solchen Satz halten? Und was von einem Bundesrat, der schon mit Dreck an den Händen ins Amt gekommen zu sein scheint und nun so spricht, als wäre das Volk nur noch der Zahlmeister für Experimente, deren Erfolg er selbst nicht garantieren kann. «Wenn sie gelingt» ist kein Versprechen. Es ist eine Floskel, hinter der man sich versteckt, sobald die Rechnung nicht aufgeht. Das Geld ist dann trotzdem weg. Die AHV-Lücke bleibt.

Qualifizierte Arbeit – oder einfach länger alimentieren?

Ein Teil des Geldes soll den Berufseinstieg erleichtern. Dabei gehe es nicht zwingend darum, die Leute möglichst schnell in qualifizierte Arbeit zu bringen, heisst es. Eine nachhaltige Integration führe möglichst zu qualifizierter Arbeit, also könne man jemanden auch länger unterstützen, bis ein Abschluss da sei. Noch mehr Geld also, noch längere Betreuung, noch weniger Tempo. Die Fachkräfte, die das Land angeblich so dringend braucht, werden erst einmal weiter alimentiert. Man steckt Steuergeld in Menschen, die man dann noch länger begleitet, statt sie rasch in den Arbeitsmarkt zu bringen – und nennt das Nachhaltigkeit. Die Schweiz braucht diese Menschen, sagt Jans. Die Schweiz braucht vor allem eines: eine Regierung, die zuerst an diejenigen denkt, die das Land gebaut und finanziert haben – und nicht an diejenigen, für die man 334,5 Millionen bereitstellt, während die 13. AHV als unfinanzierbar gilt. Wer das noch Integration nennt, hat entweder den Überblick verloren oder den Respekt vor denen, die die Rechnung bezahlen.

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Salonkrieger aus dem Freiamt

Die Jungfreisinnigen sammeln für Kriegsdrohnen, die Staatsanwaltschaft prüft – und keiner von ihnen wird je an einer echten Front stehen

Die Jungfreisinnigen Freiamt wollten Europa retten. Nicht mit einer Armee, nicht mit einem eigenen Risiko, sondern mit einer Instagram-Anzeige und zwanzig Franken. «Heute Kiew. Morgen Wien. Übermorgen Muri? Freiämter Drohnen können Russen stoppen.« So klang der Heldenspruch jener Sektion, die Geld für Drohnen des Bataillons «Da Vinci Wolves» einsammelte. Eine ganze Drohne, rechneten die Nachwuchs-Liberalen vor, koste 750 bis 1000 Franken. Das Geld sollte an die Einheit gehen, die Leute an der Front würden dann kaufen, was sie brauchten. Ein «Beitrag zur europäischen Sicherheit», natürlich. Dass diese Einheit aus der rechtsextremen ukrainischen Szene stammt und später in die reguläre Armee integriert wurde, störte erst, als jemand nachfragte.

Wenn Neutralität plötzlich unbequem wird

In der Schweiz ist genau das verboten. Spenden, die für Rüstungsgüter oder andere kriegsrelevante Güter bestimmt sind, verstossen gegen Neutralitätsüberlegungen. Das Seco hat das schon früher klar gesagt. Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz oder das Güterkontrollgesetz sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft muss von Amtes wegen prüfen, eine Anzeige braucht es nicht. Die Aargauer Behörde bestätigt, sie habe Kenntnis von der Aktion und prüfe. Das Seco äussert sich zu Einzelfällen nicht. Nach wenigen Tagen war die Sammlung gestoppt. Präsidentin Eleah Paetsch nennt die Aktion falsch, bittet um Entschuldigung und beteuert, man habe weder Spenden entgegengenommen noch weitergeleitet. Über die Herkunft der Einheit sei man «nicht im Bild» gewesen. Erst sammeln, dann staunen, dann Reue. So sieht politischer Ernst aus, wenn er auf dem Handy beginnt.

Dienst an der Ideologie, nicht am Schützengraben

Die gesamte Jung-FDP darf sich nun an die Front bemühen. Nicht mit Appellen aus dem Freiamt, sondern mit dem eigenen Leib. Fotos im Schützengraben, Tarnanzug, ernster Blick in die Kamera – der ideologische Dienst soll endlich dort abgeleistet werden, wo es knallt, und nicht dort, wo man Spendenbuttons gestaltet. Dass man keinen dieser Salonhelden je an einer echten Front sehen wird, versteht sich von selbst. Sollte es einmal ernst werden, verkriechen sich dieselben Subjekte bei Mama und Papa, weinen wie kleine Kinder und erklären hinterher, Neutralität sei doch irgendwie kompliziert gewesen. Krieg führen per Instagram ist bequem. Sterben ist es nicht.
Nicolas Rimoldi von Mass-Voll sagt es ungeschminkt: Eine Partei, die Sanktionen mitträgt und zugleich eine fremde Armee finanzieren will, betreibt Heuchelei. Für ihn ist das Landesverrat. Die Linken, die sonst bei jedem abweichenden Satz den Faschismus entdecken, bleiben bei dieser Sammlung für eine historisch belastete Einheit merkwürdig still. Waffen für die richtige Seite sind plötzlich Moral. Neutralität gilt nur, wenn sie politisch passt. Wer rechts sammelt, ist gefährlich. Wer links oder liberal für denselben Krieg sammelt, ist solidarisch. Genau das ist die Verlogenheit.

Nachspiel ohne Helden

Die Justiz prüft. Die Jungfreisinnigen haben die hirnverbrannte Aktion selbst begraben, bevor aus der Pose ein Verfahren wurde. Bleibt das Bild: junge Liberale, die Krieg per Spendenbutton führen, eine Einheit mit dunkler Herkunft «übersehen» und sich hinterher entschuldigen, weil jemand das Gesetz gelesen hat. An der Front wird man sie nicht finden. Dort sterben andere. Hier sammelt man zwanzig Franken, nennt es Sicherheit und hofft, dass die Staatsanwaltschaft gnädig bleibt. Wer so tut, als rette er Wien und Muri vom Sofa aus, soll wenigstens den Anstand haben, nicht auch noch von Mut zu sprechen.


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Integration ohne Willen ist teurer Selbstbetrug

Der Bund stockt die Integrationskredite erneut auf. Die Erwerbsquoten bleiben mager. Das Geld der Bürger gehört nicht in Programme, die ohne den Willen der Zugewanderten ins Leere laufen

Der Wille fehlt, das Geld fliesst

Integration lässt sich nicht kaufen. Wer bleiben will, lernt die Sprache, sucht Arbeit und hält sich an das Recht des Landes. Wer das nicht will, bleibt ein Kostgänger – unabhängig davon, wie viele Kursstunden, Coachings und Beratungsstellen man ihm vorsetzt. Genau dort setzt der Bund aber jedes Jahr Hunderte Millionen ein, als wäre der fehlende Wille ein Budgetproblem und nicht eine Frage der Haltung. Kurse ersetzen keinen Entschluss.

Hunderte Millionen – und kaum Wirkung

Allein der Kredit «Integrationsmassnahmen Ausländer» verschlang 2024 rund 284 Millionen Franken. 2025 flossen noch 245 Millionen, budgetiert waren über 400. Die Integrationspauschale an die Kantone lag bei 19 040 Franken pro Person; ausbezahlt wurden rund 192 Millionen. Die Kantone steckten 2024 über 330 Millionen in ihre Integrationsprogramme, davon einen Teil aus eigenen Kassen. Gestern erst hat der Bundesrat nachgelegt: Für 2028 bis 2032 verlangt er einen Verpflichtungskredit von 334,5 Millionen – 84,5 Millionen mehr als in der Vorperiode. Justizminister Beat Jans sagt dazu kühl: Gute Integration habe ihren Preis. Dass fehlende Integration noch teurer komme, klingt nach Begründung. Es erklärt nicht, warum dieselbe Logik seit Jahren mehr Geld und kaum bessere Resultate hervorbringt.

Der viel grössere Brocken sitzt daneben. Die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge kostete den Bund 2025 knapp 1,95 Milliarden Franken, dazu kamen 700 Millionen für Schutzsuchende aus der Ukraine. Die Weltwoche rechnet für die Asylpolitik dieses Jahres mit vier Milliarden – und mit Folgekosten für Kantone und Gemeinden bei Gesundheit, Schule und Sicherheit mit bis zu zehn Milliarden. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse dünn: Im Asylbereich beziehen rund acht von zehn Personen Sozialhilfe. Das Ziel der Integrationsagenda, die Hälfte der Erwachsenen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt zu halten, ist mit rund 45 Prozent nicht erreicht. Wer zahlen muss, darf fragen, was diese Summen tatsächlich bewirken.

Wer das anprangert

Dass hier Steuergeld zum Fenster hinausgeschoben wird, sagen nicht nur Stammtische. Die Weltwoche spricht vom «AHV-Beschiss»: Der Asylapparat werde auch mit Mitteln gespeist, die man der AHV über Jahre entzogen hat – der K-Tipp kommt auf neun Milliarden. Die SVP-Fraktion selbst hat vorgerechnet, dass das Geld für die 13. AHV-Rente dort fehlt, wo man es den Bürgern versprochen hat. Gemeinden ächzen unter explodierenden Soziallasten, während Rückkehrhilfe und Vollzug einen Bruchteil dessen kosten, was Integration und Unterhalt verschlingen. Wer sparen will, fängt nicht bei der Rente an, sondern bei Ausgaben ohne nachweisbaren Ertrag.

Eine zahnlose SVP

Früher hätte die SVP hier mit Prankenhieb und lautem Gebrüll Klartext gesprochen. Heute wirkt sie oft wie ein zahmer, verfetteter Stubentiger: bedacht darauf, nicht allzu arg anzuecken, den zarten Parteigenossen recht zu machen, den Ton zu dämpfen. Wo einst Zähne und Krallen für die Schweiz eingesetzt wurden, herrscht Weichspülgang. Das zeichnet die heutige Partei ab – und erklärt, warum eine Politik, die den Steuerzahler ausnimmt, so lange ungestört weiterlaufen darf. Opposition, die höflich bleibt, ist keine Opposition.

Schweizer Geld für Schweizer Aufgaben

Dieses Geld gehört den Schweizerinnen und Schweizern. Es gehört in die AHV, in die Armee, in Schulen und Infrastruktur – nicht in eine vermeintliche Integration, die ohne den Willen der Zugewanderten nichts bringt. Ein Bruchteil derselben Summen würde für konsequente Remigration reichen: Rückkehrberatung, Rückkehrhilfe, Vollzug. Wer bleiben will, integriert sich. Wer das nicht tut, hat keinen Anspruch auf immer neue Programme aus dem Portemonnaie derjenigen, die das Land tragen.

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Die Post preist die Demokratie – und stellt ihr danach die Rechnung.

Wer das Volk zur Urne locken will, darf das Porto nicht zur Strafgebühr machen. Genau das tut der gelbe Riese, und er nennt es Service public.

Der Volkswille, solange er sich rechnet

Die Post wirbt noch immer mit Pathos. Eine möglichst hohe Stimmbeteiligung sei ein «breit abgestützter Ausdruck des Volkswillens», heisst es auf ihrer Website, und Behörden könnten darauf Einfluss nehmen, indem sie das Porto für die briefliche Stimmabgabe übernähmen. Das klingt nach Staatsräson in Gelb. Nun hebt sie den B-Post-Tarif für vorfrankierte Massensendungen per 1. Januar 2027 von 74 auf 130 Rappen. Fünfundsiebzig Prozent Aufschlag für denselben Umschlag, denselben Weg, denselben Bürgerwillen. Der Witz daran ist so billig wie die Begründung teuer: Es wäre für Kantone und Gemeinden künftig günstiger, jedem Couvert eine gewöhnliche B-Post-Marke zu 110 Rappen beizulegen, als das Angebot zu nutzen, das die Post selbst als Dienst an der Demokratie verkauft. Die Post verkauft Beteiligung und kassiert am Hindernis.

Drei Prozent Beteiligung, fünfundsiebzig Prozent Aufschlag

Eine Studie von Pierre Lüssi und Alina Zumbrunn an der Universität Bern zeigt, was die Post in der Werbung längst weiss: Vorfrankierte Antwortcouverts heben die Stimmbeteiligung um bis zu drei Prozentpunkte. Der Effekt braucht Zeit, er ist in Städten deutlicher, und er kehrt sich um, sobald das Porto wieder dem Bürger aufgebürdet wird. Casimir von Arx, der im Berner Grossen Rat überparteilich für die Portoübernahme kämpft, nennt den Schritt der Post «einigermassen skandalös». Gegenüber Radio BeO sagt er ungeschminkt, der Entscheid sabotiere die direkte Demokratie ein Stück weit, weil er das Vorfrankieren unattraktiv mache. Weitere Kantone würden es sich zweimal überlegen. Sein Satz trifft den Kern: Es ist ein komisches Signal, den Leuten zu sagen, man wolle sie an der Urne, sie sollten aber zuerst eine Marke kleben. Dass die Preisanpassung kaum ein Medienthema war, hält von Arx für kein Versehen. Dem gelben Riesen kommt die Stille offenbar gelegen.

Eigenwirtschaftlich, versteht sich.

Die Post weist den Sabotagevorwurf als «so hart wie falsch» zurück. Mediensprecher Jonathan Fisch erklärt, der bisherige Massentarif habe dem Verarbeitungsaufwand nicht mehr entsprochen. Die Anpassung sei mit dem Preisüberwacher vereinbart und Folge des Brief-Rückgangs. Die Post finanziere sich eigenwirtschaftlich, ohne Steuergelder. Das klingt nach Tugend, ist aber vor allem eine Ausrede mit Briefmarke. Derselbe Betrieb, der den Schwund der Briefpost beklagt, verteuert ausgerechnet jene Sendung, die das Gemeinwesen noch braucht und die er selbst als Hebel für mehr Beteiligung anpreist. Auch die Einzeltarife steigen: A-Post von 120 auf 140 Rappen, B-Post von 100 auf 110. Für Gemeinden, die das Angebot trotzdem weiterführen, bleibe man «eine verlässliche Partnerin». Verlässlich ist das allemal – verlässlich teurer. Wer den Volkswillen so teuer macht, darf sich nicht wundern, wenn weniger davon ankommt.

Der Flickenteppich bleibt, nur teurer.

Wer aus Zürich nach Bern zieht, staunt oft zuerst über das unfrankierte Couvert. Flächendeckend vorfrankiert sind die Unterlagen ausser in Zürich nur in Aargau, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Genf, Obwalden, St. Gallen und Zug. Überall sonst klebt der Stimmbürger die Marke selbst oder lässt es bleiben. Von Arx hat Parlamentarier aus fast allen Fraktionen hinter sich, der Berner Regierungsrat hat geantwortet, und aus der Antwort spricht vor allem die Preisliste der Post. Es ist kaum günstiger, wenn Zehntausende ihre Marken einzeln am Schalter kaufen, statt dass der Kanton die Rücksendungen gesammelt abrechnet. Genau das wird nun unwahrscheinlicher. Die Demokratie darf mitmachen. Sie darf nur nicht erwarten, dass es die Post etwas kostet. Der Service public bleibt erhalten. Er hat bloss ein neues Preisschild.

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Wer nicht stimmt, liefert die Schweiz den Vasallen aus

Wer nicht stimmt, verrät Land und Neutralität. Das Nein zur Neutralitätsinitiative ist das Vorspiel zum Knebelvertrag

Ein klares Urteil, kein Missverständnis

Die Neutralitätsinitiative ist mit rund siebzig Prozent Nein und ohne einen einzigen zustimmenden Kanton gescheitert. Wer das als blosse Abfuhr einer «starren» Formulierung verkauft, redet sich die Sache schön. Das Stimmvolk hat der Politik kein Signal gegeben, dass sich die Schweiz aus den Kriegen der Grossen heraushalten soll. Es hat den Spielraum bestätigt, den Bundesrat und Establishment benötigen, um weiter mitzuziehen – Sanktionen inklusive, Bündnisse inklusive, schrittweise Einbindung inklusive. Neutralität war nie Nostalgie und nie Folklore. Sie war die Strategie eines Kleinstaats ohne Grossmacht. Zwei Weltkriege hat das Land überstanden, nicht weil es moralisch besser war, sondern weil es sich nicht hineinziehen liess. Heute gilt genau das als überholt. Die Frage, wie ein kleiner Staat in einer Welt wachsender Konflikte überlebt, wurde nicht gestellt. Stattdessen wurde über Formulierungen, über einzelne Sanktionen und über Tagespolitik gestritten. Eine grundsätzliche Debatte über Sicherheit, Souveränität und den Preis der Parteinahme fand nicht statt. Wer Neutralität nur noch als flexible Haltung versteht, hat sie bereits aufgegeben. Ein Land, das seine Zurückhaltung preisgibt, ohne zu wissen, wofür es Partei ergreift, handelt nicht klug. Es handelt bequem. Damit ist die Schweiz, wie sie die Väter dachten, verloren. Wer in früheren Schlachten für sie fiel, ist umsonst gefallen.

Die Abwesenden sind keine Unschuldigen

Härter noch als das Nein wiegt die Beteiligung von knapp siebenundvierzig Prozent. Mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten blieb zu Hause. Das ist kein Desinteresse und kein privates Privileg. Das ist Landes- und Volksverrat. Wer die Urne meidet, während über den Kern der Eidgenossenschaft entschieden wird, gibt das Land preis. Er überlässt die Entscheidung jenen, die längst entschieden haben, dass Neutralität ein störendes Relikt sei. Propaganda trägt nicht nur bei den Linken faule und stinkende Früchte. Bei den Nichtwählern trägt sie dieselben. Sie haben sich einreden lassen, es gehe sie nichts an, die Vorlage sei zu kompliziert, die Politik mache ohnehin, was sie wolle. Es geht sie alle an. Ein Volk, das seine Neutralität nicht mehr verteidigt, hat bereits aufgegeben. Wer das Stimmrecht besitzt und es an einem solchen Tag nicht gebraucht, hat kein Recht, hinterher über den Verlust der Freiheit zu klagen. Die Abwesenheit an der Urne ist keine Neutralität. Sie ist Kapitulation. Wer nicht bereit ist, für die eigene Neutralität einzustehen, soll gleich in die EU auswandern. Dann kann der Rest versuchen, das Land im Geist der Väter wieder aufzubauen. Wer hier bleibt und schweigt, hat kein Recht, später über den Knebelvertrag zu jammern.

Das Vorspiel zum Beitritt

Das politische Establishment hat die grundsätzliche Frage umgangen: Wie schützt sich ein Kleinstaat, der weder militärisch noch wirtschaftlich eine Grossmacht ist? Stattdessen wurde über den Initiativtext, über die Ukraine und über Nato-Nähe gestritten. Die SVP fasste die Ja-Parole und liess die Mobilisierung weitgehend aus. Bei einem Kernthema war das ein schlechtes Signal. Wer die zunehmende Einbindung der Schweiz ablehnt, muss sie erklären und verteidigen können – nicht nur auf dem Papier. Das heutige Resultat ist deshalb kein Schlussstrich. Es ist ein Vorentscheid. Wer Neutralität so locker nimmt, wird den Rahmenvertrag und die schleichende EU-Anbindung nicht stoppen. Ein Volk, das bei der Neutralität zu Hause bleibt, wird beim Knebelvertrag erst recht zu Hause bleiben. Die nächste Krise kommt. Dann ist das Land noch weniger vorbereitet als heute. Wer das nicht begreift, hat die Freiheit bereits verloren – nicht erst an der Urne.

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Nichtwähler sind Volks- und Landesverräter

Wer der Urne fernbleibt, liefert die Schweiz den Vasallen der EU aus und gibt das Land preis

Die bequeme Ausrede und ihr Preis

Wer nicht wählt und sich hinter der Behauptung versteckt, «Wahlen brächten ohnehin nichts» oder «die da oben machten sowieso, was sie wollen», handelt nicht neutral und auch nicht klug. Er handelt gegen die Schweiz. Jede Stimme, die fehlt, ist eine Stimme, die denjenigen zugutekommt, die das Land Stück für Stück an Brüssel binden, Verträge ausweiten, Souveränität verwässern und die direkte Demokratie zur Kulisse machen wollen. Wer der Urne fernbleibt, macht den Weg frei. Er gibt vor, desillusioniert zu sein, und ist in Wahrheit bequem. Rückgratlosigkeit tarnt sich gern als Überlegenheit.

Die offene Frage an alle, die das Land umbauen wollen

Warum bleiben all jene, die die Schweiz umformen wollen, inklusive der Linken, nicht einfach im EU-Raum? Dort könnten sie ihre Vorstellungen von zentraler Steuerung, offenen Grenzen und ideologischer Umerziehung leben, ohne fortwährend gegen die Verfassung, die Kantone und den Volksentscheid zu arbeiten. Hier bliebe dann Raum, die Schweiz im Sinne der Väter zu gestalten: unabhängig, föderal, wehrhaft, sparsam und frei. Wer das Land an die Vasallen verscherbeln will, soll gehen. Wer bleiben will, soll es verteidigen. Es ist eine einfache, unbequeme Frage. Genau deshalb wird sie so selten gestellt.

Eine Partei, die ihre eigenen Buchstaben verraten hat

Auch die SVP ist zu einer linken Partei mutiert und der Schweiz nicht mehr dienlich. Eine Partei, die am eigenen Vater Christoph Blocher einen politischen Vatermord vollzieht, die Neutralität preisgibt, wo es opportun erscheint, und den Kurs der Anpassung statt den der Selbstbehauptung wählt, hat die Buchstaben «SV» nicht mehr verdient. Sie ist Teil jenes schlaffen Gebildes geworden, das sich Partei nennt und doch nur noch wie eine Qualle im Wasser treibt: formlos, reizbar, ohne festen Kern. Wer Neutralität preisgibt, gibt das Fundament preis. Wer den Gründer opfert, opfert die Linie.

Egomanen statt Patrioten

Wo bleiben die Menschen, die nicht zuerst das eigene Wohl, das eigene Mandat und die eigene Medienpräsenz im Sinn haben, sondern das des Landes? Egomanen gibt es reichlich: in der SP, bei den Grünen, der PdA, solidaritéS, der AL, der CSP, der Mitte, der GLP, der EVP und ja, auch in der SVP. Parteien, die ihren Mitgliedern, ihren Spendern und ihrem Apparat verpflichtet sind, statt dem Volk und dem Land, dienen nicht der Schweiz. Ein Staat, der nur noch aus Karrieren besteht, hört auf, ein Vaterland zu sein.

Eine Partei für das Land, nicht für den Apparat

Die Schweiz braucht eine Kraft, die nicht ihren Funktionären gehört, sondern dem Land und dem Volk. Eine Bürgerliche Volkspartei, BVP, wäre ein Name dafür: bürgerlich im besten Sinn, volksverbunden, dem Volk und der Freiheit verpflichtet, nicht dem Apparat, dem Staat. Wem es nicht passt, geht. Wer bleibt, dient. Das ist der Unterschied zwischen einer Gesinnungsgemeinschaft und einem Versorgungsbetrieb. Ohne diesen Unterschied bleibt alles beim Alten: weiche Formulierungen, weiche Entscheidungen, weiches Land.

Ideologen auf dem Vormarsch

Im Grunde gibt es keine Partei mehr, die Rückgrat hat. Alle liegen schlaff. Gleichzeitig sind die marxistisch-sozialistisch-kommunistisch verblendeten Ideologen auf dem Vormarsch. Das Muster ist alt und erkennbar. Es kehrt dort wieder, wo Macht sich konzentriert und Feindbilder bereitstehen: Klasse, Nation, «System». Ökonomischer Niedergang bei gleichzeitigem Ausbau staatlicher Kontrolle, wie in Venezuela. Anhaltende Unterdrückung bei gleichzeitiger Marktöffnung, wie in China. Die Lehre bleibt dieselbe: Ideologien, die den Menschen als formbares Material einer historischen Notwendigkeit behandeln, erzeugen zuerst die Rechtfertigung für Gewalt und danach die Katastrophe. Wer das nicht sieht, will es nicht sehen.

Die Schweiz braucht Menschen mit Rückgrat.

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Fälschungssicher, bis die KI klingelt

Ein Jahr nach dem knappen Ja zur staatlichen e-ID hat der Bund weder Ausweis noch Termin – und der Steuerzahler wieder die Rechnung.

Der digitale Pass, der sich selbst nicht ausweisen kann

Vor einem Jahr sagte die Schweiz knapp Ja zur staatlichen e-ID. Sie sollte fälschungssicher sein, den Alltag erleichtern und jenen umständlichen Tanz vor der Handykamera ersetzen: Ausweis hochhalten, Gesicht ins Oval schieben, Kopf nach links, Kopf nach rechts, blinzeln. Genau diese Prozedur hätte der digitale Ausweis überflüssig machen sollen. Pustekuchen. Ein Jahr später gibt es weder den Ausweis noch ein neues Startdatum. Ausgerechnet an dem Problem, das sie lösen sollte, bleibt die e-ID hängen. Betrüger könnten den Online-Antrag mit KI-gefälschten Videos austricksen, fürchtet der Bund. Was als Sicherheit und Bequemlichkeit verkauft wurde, entpuppt sich als Satz mit X. Das war wohl nix.

Gewarnt wurde nicht erst gestern.

Der Bund versprach trotzdem Dinge, von denen er damals schon wissen musste, dass er sie nicht halten kann. Nicht nur bei der Militärsoftware hat er Millionen zum Teufel gejagt. Das Debakel bei der e-ID war absehbar und kostet den Steuerzahler erneut Millionen, die sinnvoller in die 13. AHV gehört hätten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte das Projekt schon im Februar als Reputationsrisiko bezeichnet und gemahnt, beim Vertrauen der Bevölkerung gebe es «keine zweite Chance». Unter anderem war das Konzept für eine durchgehende Verschlüsselung der Nutzerdaten damals noch nicht fertig. Hinzu kam eine Lücke, die man kaum für möglich gehalten hätte: Laut Berichten wäre die AHV-Nummer in der ursprünglichen Fassung für Onlinehändler abrufbar gewesen, obwohl diese sie gar nicht brauchen. Der Bund will das nun korrigieren und eine manuelle Freigabe verlangen. Das spricht weniger für Weitsicht als für Feinarbeit in letzter Sekunde.

Sicherheit vor Tempo, Tempo vor Realität

Justizminister Beat Jans betont, Sicherheit gehe vor, und es brauche Mut, einmal kommunizierte Termine zu revidieren, selbst wenn kritische Schlagzeilen drohten. Mutig ist vor allem die Vorstellung, Bern könne zuverlässig echte Gesichter von Deepfakes unterscheiden, während Deutschland seine staatliche Wallet Anfang 2027 lancieren will – mit Partnern für Altersnachweis, Verträge und Bankgeschäfte. Das Gesetz kennt längst den Weg ohne Kamera: Wer will, beantragt die e-ID persönlich im Passbüro, biometrische Daten werden dort keine erfasst. Nationalrat Gerhard Andrey fordert deshalb die Ausgabe am Schalter ab nächstem Frühling. «Sicherheit heisst nicht Stillstand.» Beim Bund stösst das auf Vorbehalte. Ein vollständiger Verzicht auf den Online-Weg würde die Verbreitung stark bremsen, und die Kantone erwägen eine Gebühr von 29 Franken, obwohl die e-ID gratis versprochen war. Ganz ausgeschlossen ist die Variante nicht. Eine Arbeitsgruppe prüft sämtliche Optionen. Man kennt das Lied.

Wer den Schaden anrichtet, soll ihn tragen.

Alles, was der Bund in die Finger nimmt, ist zum Scheitern verurteilt und kostet den Steuerzahler sinnlos Milliarden. Es sollte das Verursacherprinzip eingeführt werden: Wer den Schaden verursacht, haftet mit dem Privatvermögen. Bundes-, Kantons- und Gemeindeangestellte inklusive Bundesräte würden sich zehnmal überlegen, wofür sie fremdes Geld ausgeben. Milliarden wären gerettet. Hierzulande läuft derweil vor allem der Unterbau weiter. Die technische Infrastruktur soll im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen, dann könnten wenigstens andere digitale Nachweise wie der elektronische Führerausweis folgen. Die Ironie bleibt unübersehbar: Die e-ID sollte beweisen, dass hinter einem Klick ein echter Mensch sitzt, gerade in einer Zeit, in der KI fast alles fälschen kann. Nun wartet sie selbst darauf, dass der Bund echte Gesichter von falschen unterscheiden kann. Bis dahin bleibt beim Onlinekonto alles beim Alten. Ausweis vor die Kamera, Kopf nach links, Kopf nach rechts.

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Wenn sich die Luzerner Polizei radikalisiert und zur Denunziation aufruft

Familien, beste Freunde und Kollegen sollen verdächtige Meinungen verpfeifen. Die Behörde nennt das Prävention und wundert sich über den Sturm

Vor zwei Wochen liess sich der Luzerner Mediensprecher Y. Probst auf das tiefste Niveau herab. Er rief die Bevölkerung dazu auf, Nachbarn, Angehörige und Bekannte zu denunzieren, sobald jemand eine unbequeme Meinung hat. Laut Luzerner Polizei gilt es bereits als extremes Gedankengut, das zu Gewalt führen könnte, wenn man die Bundesräte z. B. als Nichtsnutze bezeichnet. Ein Wunder, dass sie wenigstens den Konjunktiv bemühten. Wer den Staat, Bundesräte, Politiker, Linke oder schlicht dumme Menschen als Nichtsnutze bezeichnet, hat damit noch lange keinen Gewaltakt begangen oder hat vor, einen zu begehen. Das ist Meinung, oft grob, oft berechtigt, oft der einzige Rest an Klartext, der in diesem Land noch übrig ist – aber kein Sprengsatz und keine Kriegserklärung.

Wenn aus extremen Gedanken Gewalt werden könnte. Radikalisierung kann unterschiedliche Formen annehmen und ist nicht immer sofort erkennbar. Besonders tückisch wird sie, wenn eine Polizei die Bevölkerung auffordert, Nachbarn, Familie und Bekannte zu überwachen und zu denunzieren – und das Ganze dann «Prävention» nennt. Entscheidend ist, aufmerksam zu werden, wenn Behörden selbst immer aggressiver in Richtung Verdacht, Einschüchterung und Staatsgewalt denken. Wer solche Veränderungen bei der Luzerner Polizei oder anderen Polizeidienststellen wahrnimmt, sollte nicht einfach wegschauen. Das Volk berät sich gegenseitig, dokumentiert und schätzt die Lage ein – ohne kantonales «Bedrohungsmanagement», das Bürger zum Spitzel macht. Bei akuter Gefahr durch Behörden, die Denunziation als Bürgerpflicht verkaufen, sollte man nicht die Nummer 117 wählen, sondern es öffentlich machen.

Stasi-Romantik unter amtlichem Briefkopf

Im Instagram-Video der Luzerner Polizei fragt ein Beamter, ob man jemanden kenne, der bestimmte Menschen mit Gewalt dazu bringen wolle, wegzugehen oder sich nicht mehr zu zeigen. Daraufhin soll man beim kantonalen Bedrohungsmanagement anrufen. Unter dem Clip hagelt es zu Recht Kommentare wie «DDR 2.0» und «Stasi 2.0». Nutzer werfen der Behörde vor, Denunziantentum zu fördern, und fordern sie auf, endlich ihre eigentliche Arbeit zu tun, statt die Nachbarschaft zur Hilfspolizei umzubauen. Die Polizei beharrt darauf, niemanden zum Spitzel machen zu wollen, und verweist auf eine Charta gegen Radikalisierung. Zur Löschung des Videos sieht sie keinen Anlass. Radikalisierung passiere oft im Stillen, heisst es. Still ist vor allem die Selbstkritik. Wer den Nachbarn, den Bruder oder den Arbeitskollegen anschwärzt, weil dieser die Regierung für unfähig hält, der dient nicht der Sicherheit. Er dient einer Behörde, die längst nicht mehr unterscheiden kann zwischen einer scharfen Zunge und einer echten Gefahr.

Dass aus einer politischen Einschätzung noch lange keine Gewalt folgen muss, scheint in Luzern niemanden zu interessieren. Das wiederum lässt sich von der Luzerner Polizei nicht behaupten. Sie bastelte zu Coronazeiten ein Konstrukt zusammen, um einen Standpunkt-Journalisten fertigzumachen: Er soll bei einer Demo eine Polizistin geschubst haben, die beinahe zu Boden gegangen sein soll. Am Schluss stellte sich heraus, dass die besagte Polizistin an diesem Tag gar keinen Dienst hatte. Verhaftet wurde er trotzdem. Auch die Berner Polizei hat in der Coronazeit gezeigt, wie extrem sie gegen friedliche Bürger vorgeht, sie durch die Strassen hetzt und jagt, als ginge es um Staatsfeinde und nicht um Menschen, die einfach nicht mehr mitmachen wollten. Wer hier von Radikalisierung spricht, sollte zuerst in den eigenen Spiegel schauen – und aufhören, Meinungsfreiheit als Vorstufe zur Straftat zu verkaufen. Denn die eigentliche Radikalisierung sitzt nicht am Stammtisch. Sie sitzt hinter dem Schreibtisch, der aus einem Konjunktiv eine Anzeige macht.


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Forwarded from StandPunkt (Chrigi)
Wie Medien und Lohnschreiber uns in Kriege treiben

Ein Abend mit dem investigativen Journalisten Patrik Baab

Medienmacht und geopolitische Narrative

Patrik Baab, langjähriger Chefredakteur beim Norddeutschen Rundfunk, hat als investigativer Journalist zu Geheimdiensten, politischen Morden, dem Ukraine-Krieg, Russland und grossen geopolitischen Zusammenhängen recherchiert. In seinem Vortrag zeigt er, wie Public Relations, wirtschaftlicher Druck, Besitzverhältnisse, politische Netzwerke und journalistische Abhängigkeiten die Berichterstattung formen. Seine zentrale These: Bei geopolitischen Konflikten blenden Medien oft entscheidende Zusammenhänge aus, schenken Friedensbemühungen zu wenig Beachtung und erzeugen durch gezieltes Framing ein einseitiges Bild.

Was Sie mitnehmen

Sie erfahren, wie mediale Deutungsrahmen entstehen, warum wichtige Informationen systematisch unerwähnt bleiben und welche Strukturen hinter der Berichterstattung wirken. Und Sie erhalten Handwerkszeug, um Nachrichten künftig kritischer einzuordnen.

Veranstaltung
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Raum 1, Zeughausareal, Berchtoldstrasse 10, Uster
Türöffnung 19:00 Uhr
Vortrag 19:30 bis ca. 21:00 Uhr

Organisation: Ludwigs’ Events
Eintritt 40 Franken (Abendkasse)
Tickets: https://eventfrog.ch/baab2026 (Vorverkauf)

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