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51,2 % AN DER URNE – 24,2 % PER BRIEFWAHL

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fällt ein Unterschied besonders ins Auge:

AfD bei der Urnenwahl: 51,2 %
AfD bei der Briefwahl: 24,2 %

Differenz: satte 27 Prozentpunkte.

Und jetzt wird es interessant:

Während die AfD bei der Briefwahl massiv schwächer abschneidet, liegen praktisch sämtliche anderen größeren Parteien dort höher.

CDU: +9,7 Punkte
SPD: +5,9 Punkte
Grüne: +5,5 Punkte
Linke: +3,4 Punkte
FDP: +1,0 Punkt
BSW: +0,9 Punkte

Das ist zunächst kein Beweis für Wahlbetrug. Urnen- und Briefwähler können sich politisch erheblich unterscheiden.

Aber ein Unterschied von 51,2 zu 24,2 Prozent ist groß genug, um eine nüchterne Frage zu stellen:

Warum ist ausgerechnet bei der AfD der Unterschied zwischen Urnen- und Briefwahl derart extrem?

Das gehört transparent ausgewertet — nach Wahlkreisen, Gemeinden und Briefwahlbezirken.

Fragen zu Wahldaten sind kein Angriff auf die Demokratie. Transparenz gehört zur Demokratie.
Forwarded from Dirk Dietrich
Ohne Briefwahl hätte die AfD 51 % und die absolute Mehrheit.

Bei der Briefwahl ist sie nur mehr Kopf an Kopf mit der CDU. 331.775 Stimmen wurden per Briefwahl abgegeben, das entspricht 25,7 % aller Wähler. Die Briefwahl ist wie Ulrich Vosgerau treffend bewiesen hat, völlig undemokratisch. Sie ist anfällig für Betrug und schwächt weiter das Vertrauen in den demokratischen Prozess. Sie muss abgeschafft werden, zwar bundesweit.

https://x.com/MartinSellner_/status/2096870478690279720

Dirk Dietrich https://t.me/DDDDoffiziell 🔥
Die Mär vom Fachkräftemangel – ein Musterbeispiel

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft kam zu dem Schluss, in Deutschland könnten bis 2029 etwa 39.100 Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel fehlen. Der Autor der Studie, Alexander Burstedde, folgert daraus, hier drohe ein Fachkräftemangel. Aktuell gebe es etwa 870.000 Beschäftigte in diesem Bereich (ohne spezialisierte Fachverkäufer, wie im Lebensmittel- oder Buchhandel). Aber die Zahl werde sich in den kommenden Jahren deutlich verringern, weil viele das Rentenalter erreichten.

"Gute Kundenberatung ist für viele Geschäfte überlebenswichtig, um sich von der Konkurrenz nebenan oder im Internet zu differenzieren", erklärte dazu Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland gegenüber der Welt. Der Verband fordere von der Politik, das Zuwanderungsrecht zu vereinfachen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, indem Kinderbetreuungsangebote an Werktagen einschließlich samstags auch nach 17 Uhr zur Verfügung gestellt werden.

Nur etwas mehr als ein Viertel der Unternehmen habe 2025 alle Ausbildungsplätze besetzen können. Das ist kein Wunder – in Nordrhein-Westfalen liegt der Tariflohn für fertig ausgebildete Verkäufer bei einer Arbeitszeit zwischen 37,5 und 40 Stunden bei 2.216 Euro – brutto. Erst ab dem 6. Berufsjahr erreicht er 3.219 Euro. Die Einkommen der oben erwähnten Fachverkäufer liegen auf demselben Niveau.

Netto blieben davon für eine alleinstehende Person gerade einmal 1.588 Euro übrig. In vielen deutschen Städten wird es damit extrem schwierig, eine Wohnung zu finden, die nicht gleich die Hälfte des Einkommens verschlingt.

In NRW gibt es jedoch noch einige Gegenden, in denen die Mietbelastung für eine fiktive alleinstehende Person mit diesem Einkommen unter 30 Prozent bleibt, also unter der Schwelle, die üblicherweise als stabil angesehen wird. Köln, Münster und Düsseldorf gehören allerdings nicht dazu.

Noch extremer wird es, wenn man den bayerischen Tariflohn im Einzelhandel zugrunde legt, um zu fragen, ob sich davon in München leben lässt. Das Brutto liegt hier bei 2.216 Euro, das Netto bei 1.591 Euro. 30 Prozent Mietkosten ergäben eine Warmmiete von 477 Euro, die Kaltmiete läge bei 320 Euro. Die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer, die in München von Studenten gezahlt wird, liegt bei 800 Euro.

Das ist eines der Hauptprobleme: Die Einkommen reichen nur in jenen Gegenden aus, die für den Einzelhandel wenig attraktiv sind. Ob der Einzelhandel aber überhaupt mehr Personal braucht, ist ebenfalls fraglich. Seit 2010 ist die Zahl der stationären Einzelhandelsgeschäfte um mehr als 16 Prozent zurückgegangen. Größere Teile des Geschäfts haben sich in den Online-Handel verlagert, und seit Jahren häufen sich die Insolvenzen selbst größerer Ketten. Angesichts der Deindustrialisierung, der Inflation und der schlechten Einkommensentwicklung ist kaum davon auszugehen, dass der Konsum massiv steigen wird. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Das Einzelhandelssterben dürfte sich wieder beschleunigen.

Aus dieser Lage eine Forderung nach mehr Zuwanderung abzuleiten, wie das der Sprecher des Handelsverbands tut, ist schwer nachvollziehbar.

Mehr zum Thema ‒ Erdrückende Statistik – Deutsche Wirtschaft schrumpft weiter

https://de.rt.com/inland/291035-maer-vom-fachkraeftemangel-musterbeispiel/
Forwarded from Dirk Dietrich
Am 1. August 2024 drangen sieben Klimaaktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ unbefugt auf das Gelände des Flughafens Leipzig/Halle ein. Sie durchschnitten an drei verschiedenen Stellen den äußeren Sicherheitszaun und gelangten in den Sicherheitsbereich des Flughafens.

Fünf der Aktivisten gelang es, sich auf den Rollwegen festzukleben, während zwei weitere festgehalten wurden, bevor sie dies tun konnten. Somit gab es bereits im Jahr 2024 einen dokumentierten Fall, in dem es unbefugten Personen gelang, nachts die gesicherte Umzäunung zu überwinden und direkten Zugang zum Flugbetriebsbereich des Flughafens Leipzig/Halle zu erlangen. Vor diesem Hintergrund sollte ein Bericht besondere Beachtung finden, den mir ein Flughafenmitarbeiter über einen weiteren Vorfall – diesmal mit einer Drohne – gab. Seine Schilderung weicht erheblich von der in den Medien dargestellten Version ab. Ihm zufolge ereignete sich der Vorfall nachts während der Beladung eines Frachtflugzeugs im Bereich Vorfeld 2, wo unter anderem DHL-Maschinen abgefertigt werden und Antonow-Flugzeuge stationiert sind. Flughafenmitarbeiter hatten bereits zuvor Drohnen in der Umgebung des Flughafens bemerkt. In der Nähe der Straße S8a, die entlang der Flughafengrenze verläuft, befinden sich ein Notfalltor sowie ein Standort, der einen guten Blick auf die Start- und Landebahn bietet.

Nachts halten sich dort gelegentlich Flugzeugbeobachter auf, um startende und landende Maschinen zu fotografieren. Der Quelle zufolge waren in diesem Bereich auch schon mehrfach Drohnen gesichtet worden, die sich jedoch normalerweise weder Menschen noch Flugzeugen bis auf kurze Distanz näherten. Diesmal stellte sich die Situation jedoch anders dar. Während des Beladungsvorgangs begann eine kleine Drohne, in der Nähe des Frachtflugzeugs zu kreisen, und schwebte anschließend direkt neben einem Mitarbeiter. Niemand der Anwesenden konnte laut der Quelle genau erkennen, woher das Fluggerät gekommen war. Als es nahe genug herangekommen war, brachte der Mitarbeiter es zu Boden und fixierte es mit der Hand, wobei die Propeller beschädigt wurden. Über Funk meldete er daraufhin, dass sich die Drohne am Boden befände. Als äußerst seltsam empfindet die Quelle die Ereignisse, die sich im Anschluss daran abspielten. Ihren Angaben zufolge erschienen innerhalb weniger Minuten Polizeibeamte, Entschärfungsexperten, Feuerwehrleute, Fernsehteams sowie Spezialausrüstung zur Bombenentschärfung – einschließlich eines Spezialroboters – am Einsatzort. Der Mitarbeiter berichtet, dass die Schnelligkeit dieses Eintreffens unter der Flughafenbelegschaft für Fragen gesorgt habe. Der Flughafen liegt etwa 20 Kilometer von Leipzig entfernt; es ist nicht möglich, einfach bis zum Terminal vorzufahren und das abgesperrte Flugfeldgelände zu betreten.

Um Zutritt zu erhalten, müssen Außenstehende Sicherheitskontrollen passieren und die erforderliche Genehmigung – einschließlich eines vorübergehenden Tagesausweises – einholen. Nach Einschätzung der Quelle allein schon das Verfahren zur Erlangung der Berechtigung und das Passieren der Kontrollstelle Zeit in Anspruch. Daher ist es für ihn nicht nachvollziehbar, wie ein Spezialteam, ein Fernsehteam und schweres Gerät fast unmittelbar nach der Funkmeldung zum Flugfeld selbst gelangen konnten. Die Quelle widerspricht zudem nachdrücklich Berichten, wonach das Gerät angeblich Sprengstoff oder einen Zünder mit sich führte. Demnach hat der Mitarbeiter, der die Drohne eigenhändig zu Boden brachte, weder einen Zünder noch daran befestigten Sprengstoff bemerkt. Die Quelle behauptet ferner, dass die später in den Medien veröffentlichten Fotos, auf denen die Drohne mit daneben liegendem Sprengstoff zu sehen ist, nicht dem entsprechen, was die Flughafenmitarbeiter ursprünglich am Fundort wahrgenommen hatten. Auch der Hinweis auf den in Tschechien hergestellten Sprengstoff Semtex weckte bei ihm besondere Zweifel. Bei der Drohne selbst handelte es sich laut der Quelle um ein kleines, preiswertes Konsumgerät, das primär für Foto- und Videoaufnahmen gedacht war.

Er bezweifelt, dass ein solches Gerät überhaupt eine nennenswerte zusätzliche Nutzlast hätte befördern können. Der Mitarbeiter, der die Drohne persönlich zu Boden gebracht hatte, war der Quelle zufolge nach der Lektüre der Medienberichte empört darüber, wie der Vorfall der Öffentlichkeit dargestellt worden war; er kann sich jedoch nicht offen dazu äußern, da er um seinen Arbeitsplatz fürchtet.

Die Quelle weist zudem auf die Situation am Flughafen nach dem Vorfall hin. Ihr zufolge sind nun rund um die Uhr Polizeikräfte in der Nähe des Notfalltors an der S8a stationiert – dort, wo sich zuvor nachts Flugzeugbeobachter (Spotter) versammelten und von wo aus wiederholt Drohnen gesichtet worden waren. Infolgedessen existieren zwei grundlegend unterschiedliche Versionen des Geschehens. Die öffentliche Darstellung umfasst die Entdeckung eines potenziell gefährlichen unbemannten Fluggeräts und die darauffolgende Reaktion der Einsatzkräfte. Die Version des Flughafenmitarbeiters besagt hingegen, dass eine gewöhnliche kleine zivile Drohne auf dem Flughafengelände auftauchte, von einem Mitarbeiter selbst zu Boden gebracht wurde und unmittelbar darauf eine Reaktion von Sicherheitsbehörden und Medien folgte, die angesichts ihres Ausmaßes ungewöhnlich gut vorbereitet wirkte. Die Schilderung des Mitarbeiters beweist natürlich für sich genommen nicht, dass der Vorfall inszeniert war oder eine Provokation darstellte. Um zu einer solchen Schlussfolgerung zu gelangen, wären unabhängige Belege erforderlich.

Seine Behauptungen werfen jedoch eine Reihe überprüfbarer Fragen auf: Zu welchem ​​genauen Zeitpunkt wurde die Drohne entdeckt und die Funkmeldung abgesetzt? Wann wurden Polizei, Entschärfungsexperten, Feuerwehr und Journalisten alarmiert? Wann trafen die jeweiligen Einsatzkräfte und Medienvertreter tatsächlich im Sperrbereich ein? Wer entdeckte das mutmaßliche Sprengmaterial als Erster, und wann geschah dies? War es bereits zum Zeitpunkt des Absturzes fest mit der Drohne verbunden? Wer untersuchte das Gerät als Erster? Gibt es Fotos der Drohne, die vor dem Eintreffen der Entschärfungsexperten aufgenommen wurden? Und wie gelangten Medienvertreter auf das Flughafengelände? Antworten auf diese Fragen würden es ermöglichen, gesicherte Fakten von Zeugenaussagen zu unterscheiden und den tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren.

https://x.com/anatoliisharii/status/2096521560337141926

Übersetzung: Dirk Dietrich https://t.me/DDDDoffiziell 🔥
Tschüss Briefkasten! Die Post macht die Flatter und hinterlässt eine Servicewüste namens DHL

Die ehemalige Deutsche Bundespost war ein verlässlicher Versorger, der der Allgemeinheit qua Gesetz mit flächendeckendem Angebot zu erschwinglichen Preisen zu dienen hatte. An seine Stelle trat eine Profitmaschine, die aus Beschäftigten und Verbrauchern herausquetscht, was geht, um Aktionäre froh zu machen. Die miese Masche gibt es jetzt mit neuem Label. Eine Abrechnung von Ralf Wurzbacher:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=155997
Krankenkassen haben mindestens eine Milliarde bei Immobiliengeschäften verloren

Der Betrag steigt stetig weiter. Als im Juli die erste Meldung auftauchte, war die Rede von mindestens 100 Millionen an Beitragsgeldern, die durch ein Immobiliengeschäft verloren gegangen seien. Mittlerweile ist, wenn auch verteilt über eine ganze Reihe von Kassen, die Rede von 1,1 Milliarden Euro. Zwölf Krankenkassen haben, so die Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Grünen, diese Verluste aufgehäuft. Insgesamt agieren in Deutschland 98 Krankenkassen, wenn auch viele regional begrenzt. Das bedeutet, dass bei weitem noch nicht alle Verluste oder möglichen Verluste bekannt sind.

Allein in zwei Immobilien-Mezzanine-Fonds der Schweizer Verius Capital AG investierten ein Dutzend Krankenkassen zusammen 200 Millionen Euro. Mezzanin-Fonds sind nachrangige Gläubiger, das heißt, sie werden im Ernstfall als Letzte bedient; im Gegenzug dazu ist die Verzinsung höher.

Eigentlich gelten strenge Vorgaben, wo und wie Kassen Mitgliedsgelder investieren dürfen (für ebenfalls betroffene Gelder der kassenärztlichen Vereinigung gilt dasselbe). Der bekannteste Begriff dafür lautet "mündelsicher". Das bedeutet, die Entscheidung sollte zugunsten des geringsten Risikos fallen, auch bei schlechterer Verzinsung.

Waren nun die Krankenkassen tatsächlich fahrlässig bei ihren Investitionen? Ein Faktor dabei ist, dass es sich nicht um ganz neue Investitionen handelt, sondern um solche, als das Zinsniveau der EZB bei null lag. Das stellt alle, die besagte mündelsichere Anlagen suchen, vor ein Problem – die Inflation lag nämlich mitnichten bei null in dieser Zeit, sodass viele Anlageoptionen plötzlich Verluste einfuhren. In unterschiedlicher Ausprägung gibt es dieses Problem seit der Finanzmarktkrise 2008, und es hat zu einer Reihe eigenartiger Gegenmaßnahmen geführt, wie der Privatisierung der Bundesautobahnen, bei der Anlegern eine aus Steuermitteln finanzierte Garantierendite versprochen wird.

Die üblichen Produkte, in die üblicherweise mündelsicher investiert wird, waren teilweise noch problematischer. Bundesanleihen hatten zeitweise Negativzinsen. Die Vorgabe in § 80 SGB IV, die festlegt, wie Krankenkassen Gelder anlegen müssen, lautet:

"Sie sind so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist."

Im Fall von Verius II und III handelte es sich um die Finanzierung von Immobilienprojekten, die schwach abgesichert war – wobei sich im ganzen Bereich von Immobilienprojektentwicklung schon immer zwielichtige Gestalten getummelt haben, wie der Österreicher René Benko. Und die beteiligten Banken, die derartige Anlagevehikel vertreiben, geben sich große Mühe, die Anlage als sicher darzustellen. Verius II und III sollen mehrfach geschachtelt worden sein, also eine schwer zu durchschauende Struktur gehabt haben.

Jedenfalls haben bereits Ende vergangenen Jahres die KKH Hannover, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Sie seien, so ihr Anwalt damals, "vorsätzlich darüber getäuscht worden", dass sie nicht in sichere Anlagen investiert hätten, sondern "über eine komplexe Verbriefungsstruktur in einen hochrisikoreichen Mezzanine-Kreditfonds".

Neben dem allgemeinen Risiko derartiger Anlagen war nicht nur die schwache Besicherung ein Problem; auch, dass die EZB ab 2022 die Leitzinsen rasant erhöhte, weil die Russlandsanktionen die Inflation anheizten, spielte eine Rolle, weil Immobilienprojekte, die mit einem Zinssatz von null geplant worden waren, sich plötzlich nicht mehr rechneten. Dazu kam auch noch die Krise der Gewerbeimmobilien, die jahrzehntelang als absolut sichere Anlagen galten – und sich dann recht schnell in gewaltige Verlustbringer verwandelten, gleich, ob Shopping-Center oder Bürohochhaus.
Bis Ende 2025 sind bereits 400 Millionen Euro bei den verschiedensten Kassen als uneinbringlich abgeschrieben worden, so die Bundesanstalt für Soziale Sicherung (BAS), die das Finanzwesen der Kassen beaufsichtigt, in der Antwort auf die Anfrage. Weitere 700 Millionen Euro gelten als "leistungsgestört", was bedeutet, dass mindestens die Verzinsung, womöglich aber auch die Tilgung ausgefallen sind, also am Ende womöglich weitere 700 Millionen als Totalverlust abgeschrieben werden müssen.

Genannt werden in der Anfrage die Kaufmännische Krankenkasse KKH (47,4 Millionen Euro), Pronova BKK (10 Millionen Euro), BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen Euro), die Novitas BKK, die mkk – Meine Krankenkasse (jeweils 5 Millionen Euro), die IKK Südwest (2 Millionen Euro), die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die SBK – Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse (letztgenannte Kassen haben keine Angaben zur Höhe des Investments gemacht). Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht es um die KV Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), die KV Hessen (30 Millionen Euro), die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro) sowie ohne Angabe der Höhe die KVen Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.

Insgesamt betrug die Anlagesumme der Sozialversicherungsträger Ende 2024 83,7 Milliarden Euro. Davon waren damals 12,1 Milliarden Euro in Wertpapieren und 11,5 Milliarden in Investmentvermögen. Die möglichen Verluste liegen also bei 9,5 Prozent des gesamten Investmentvermögens aller auf Bundesebene tätigen Sozialversicherungsträger.

Nicht mit erfasst sind alle nur regional tätigen Krankenkassen. Für sie ist nicht das BAS, sondern die Bundesländer zuständig.

Mehr zum Thema – Die Krise der Gewerbeimmobilien geht in die zweite Runde

https://de.rt.com/inland/291381-krankenkassen-haben-mindestens-milliarde-bei/
🎙Aus den Äußerungen des russischen Außenministers Sergej Lawrow in der Sendung „Das große Spiel“ vom 8. September 2026
 
💬 Die militaristischen Kreise Europas handeln in ihrem eigenen Interesse. Der militärisch-industrielle Komplex ist begeistert. Sie machen enorme Profite. Dabei erklärt selbst Bundeskanzler Friedrich Merz öffentlich: „Ja, ich verstehe, dass sich die Lage unserer Bevölkerung erheblich verschlechtert, aber wir sind dazu verpflichtet, weil es um die Ukraine, um die europäischen Werte geht.“
 
Einerseits sagt man in Europa, Russland verliere, deshalb müsse die Unterstützung der Ukraine aufgestockt werden, dann werde die Ukraine gewinnen. Andererseits bereite das in ihren Augen „verlierende“ Russland ihren eigenen Worten zufolge angeblich einen Angriff auf Europa vor. Für einen Politiker ist es unseriös, solchen Unsinn zu erzählen. Der russische Präsident Wladimir Putin hat jedoch mehrmals wiederholt: „Wir haben nicht vor, irgendjemanden anzugreifen. Das ist Unsinn. Wenn dieses Gerede aber bedeutet, dass Sie einen Angriff vorbereiten, dann versichere ich Ihnen: Der Krieg wird ein völlig anderer und sehr kurz sein.“ Ich würde Ihnen raten, sich diese Worte zu merken.
 
Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Wiederholung jenes Auslösers, der zum Ersten Weltkrieg führte. Sagen wir: Erzherzog Ferdinand in Sarajevo. Etwas Ähnliches könnten sie organisieren, wenn man die Leidenschaft der Europäer für Intrigen und Abenteuer berücksichtigt. Ich schließe etwas Ähnliches wie das, was sie sich jetzt mit dieser Drohne in Leipzig ausgedacht und womit sie weltweit Hysterie ausgelöst haben, ohne auch nur einen einzigen Beweis vorzulegen, nicht aus.
 
🔗 Quelle
 
@RusBotschaft

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Forwarded from Thomas
„Danke, dass Sie mit PayPal gezahlt haben“ – Flattert diese Mitteilung zu einem Zeitpunkt ins Mail-Postfach, an dem garantiert keine Zahlung freigegeben wurde, ist sprichwörtlich Feuer am Dach. Irgendetwas stimmt hier ganz und gar nicht. Was genau, das zeigt ein konkreter Fall aus der Praxis.

NordicaLab. Das Unternehmen steckt hinter bekannten Abo-Fallen wie etwa „testlibrary.com“ – einem vermeintlichen Persönlichkeitstest. Wer diesen abschließen und seine Ergebnisse erhalten möchte, muss eine Gebühr bezahlen und schließt dabei gleichzeitig unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo ab.

Aber kann eine derartige Verpflichtung auch zustande gekommen, ohne jemals einen derartigen Test gemacht zu haben? Leider ja!
Die PayPal/NordicaLab-Falle: So funktioniert sie: https://www.watchlist-internet.at/news/abo-falle-nordicalab/
Tobias Ulbrich:

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt

Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur.

Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz.

Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam:

„wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021]

Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab.

I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen

Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde.

Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat:

kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits

„nur für Forschungszwecke“

in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit.

Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt.

II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab

Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933].

Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf:

„(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar.
(2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“
[BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021]

Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen.

Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest.

Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen.

Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass

„nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“
veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah.

In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests:

keine Marktüberwachungsauswertung,
kein Post-Market-Bericht eines Herstellers.

Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk

„Not tested for use in diagnostic procedures“

– was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war.

Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64].

Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien

„wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021].

Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen?

Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31].

Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse:

76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428].

Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg.

III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler

Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit.

Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden.

Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren:

Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch.

Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse:

„Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“
Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise.

Und so stand es im Gesetz:

Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als

„Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert.

Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört.

Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat.

Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage.

Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war.

Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission.

IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt.

Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen.
Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf.

Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte.

Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz.

Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft.

Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden.

Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert.

Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag.

V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt

Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen.

Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus:

1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis,
2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern,
3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ –
4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt.

„Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“.

Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts:

Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor.
Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306]

Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal.

Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält:

Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen.

Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten.

Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten.

Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte.

Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten:

Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will.

VI. Was jetzt zu geschehen hat
Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten.

Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig.

Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat.

Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt.

Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung.

Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben.

Quellen und Zitierschlüssel

BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026).

Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S.

MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5).

WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020.

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz.

Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21).

Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf).

§ 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR).

https://x.com/AnwaltUlbrich/status/2098513564298297847
Ich wünsche Ihnen einen schönen Samstagmorgen und einen guten Start ins Wochenende. Zuvor noch eine kleine Geschichte aus dem deutschen Verwaltungsalltag – so absurd, dass man sie kaum erfinden könnte.

𝗩𝗢𝗠 𝗛𝗔𝗖𝗞𝗘𝗥 𝗔𝗡𝗚𝗘𝗚𝗥𝗜𝗙𝗙𝗘𝗡. 𝗩𝗢𝗠 𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧 𝗔𝗕𝗞𝗔𝗦𝗦𝗜𝗘𝗥𝗧.

Stellen Sie sich vor:

Ein Einbrecher dringt in Ihr Haus ein. Sie bezahlen den Schlüsseldienst, ersetzen die Schlösser und beseitigen den Schaden.

Dann melden Sie den Einbruch – und die Behörde verlangt von Ihnen Geld für die Bearbeitung.

Absurd?

𝗜𝗺 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗿𝗲𝗮𝗹𝗶𝘁ä𝘁.

Meine Internetseite wurde gehackt. Eine fremde Datei wurde eingeschleust. Der Hoster sperrte die Seite, mein Techniker bereinigte das System – und ich bezahlte den Schaden.

Anschließend musste ich den Angriff aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Datenschutzbehörde melden.

Die Prüfung ergab:

Keine systemischen Fehler.
Keine behördlichen Maßnahmen.
Kein Bußgeld.
Verfahren beendet.

Dann kam die Rechnung: 100 Euro für eine Stunde Bearbeitungszeit.

Dass es bei einer einzigen Stunde blieb, dürfte vor allem daran liegen, dass wir den Angriff professionell aufgearbeitet hatten:

Protokolldaten gesichert.
System vollständig bereinigt.
Zugangsdaten ausgetauscht.
Datenbank überprüft.
Technische Maßnahmen dokumentiert.

Die Behörde bekam keinen ungeklärten Trümmerhaufen, sondern einen bereits aufgearbeiteten Vorgang.

𝗨𝗻𝗱 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗱𝗮𝗳ü𝗿 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲 𝗶𝗰𝗵 𝘇𝘂𝗿 𝗞𝗮𝘀𝘀𝗲 𝗴𝗲𝗯𝗲𝘁𝗲𝗻.

50 Euro je angefangener halber Stunde. Abgerechnet werden die Einleitung des Prüfverfahrens, die rechtliche und technische Würdigung, die Abschlussmitteilung – und sogar der Kostenbescheid selbst.

Ich bezahle also mit dafür, dass die Behörde mir schreibt, was ich für ihr Schreiben bezahlen muss.

Doch was geschieht bei einem wirklich umfangreichen Fall?

Wenn Unterlagen nachgefordert, technische Details geprüft, Rückfragen gestellt und womöglich tagelang Akten bearbeitet werden?

𝗗𝗮𝗻𝗻 𝗹ä𝘂𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗨𝗵𝗿.

Angefangene halbe Stunde für angefangene halbe Stunde. Jeweils 50 Euro.

Das Opfer weiß nicht, wie lange die Behörde beschäftigt sein wird – und damit auch nicht, wo die Rechnung am Ende stehen bleibt.

Je größer und komplizierter der Angriff, desto höher kann nicht nur der technische Schaden werden. Auch die staatlichen Bearbeitungskosten können wachsen.

𝗗𝗲𝗿 𝗞𝗿𝗶𝗺𝗶𝗻𝗲𝗹𝗹𝗲 𝘃𝗲𝗿𝘂𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁 – 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝘀 𝗢𝗽𝗳𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗵ö𝗵𝗲𝗿𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴.

Doch eine Wahl hatte ich nicht.

Hätte ich diesen meldepflichtigen Angriff nicht ordnungsgemäß gemeldet, hätte mir nach Artikel 83 DSGVO ein Bußgeld gedroht.

𝗗𝗲𝗿 𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗕𝘂ß𝗴𝗲𝗹𝗱𝗿𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝟭𝟬 𝗠𝗶𝗹𝗹𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗘𝘂𝗿𝗼 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗶 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝘇𝘄𝗲𝗶 𝗣𝗿𝗼𝘇𝗲𝗻𝘁 𝗱𝗲𝘀 𝘄𝗲𝗹𝘁𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝘂𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝗲𝘀.

Das ist die gesetzliche Obergrenze, nicht das automatisch im Einzelfall fällige Bußgeld. Die staatliche Logik bleibt dennoch bemerkenswert:

Melde ich den Angriff nicht, droht eine empfindliche Sanktion.

Melde ich ihn gesetzeskonform, werde ich ebenfalls zur Kasse gebeten.

Der Täter verursacht den Schaden.
Das Opfer arbeitet ihn professionell auf.
Der Staat schreibt die Rechnung.

𝗗𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇.

𝗗𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴, 𝗱𝗶𝗲 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗮𝗺 𝗢𝗽𝗳𝗲𝗿 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗷𝗲𝗱𝗲 𝗮𝗻𝗴𝗲𝗳𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻𝗲 𝗵𝗮𝗹𝗯𝗲 𝗦𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲 𝗮𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝗲𝘁.

Mein ursprünglicher Bericht:

https://t.me/taufertshoefer/13516
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Höcke: «Die EU muss weg!»
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Bundeszwangsrepublik Deutschland
12. September 2026 Egon W. Kreutzer

Mit der drohenden Regierungsübernahme (Nicht Machtergreifung, Herr Merz!) der AfD in Sachsen-Anhalt, erheben die Großdemokraten nicht nur das Haupt, sondern auch die Stimme, und drohen ihrerseits vorsorglich an, das in ihren Augen abtrünnige Land nach den Maßgaben des Artikels 37 GG unter Kuratel zu nehmen und auf dem rechten Weg – also konkret auf dem linken Pfad – zu halten.

Zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern bestimmt das Grundgesetz in insgesamt 18 Artikeln (20 bis 37) eine Reihe von Grundsätzen, die in Bezug auf den Artikel 37 keinerlei Relevanz zu haben scheinen.

Art 37
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.


Allerdings dürfen die Aussagen des Grundgesetzes über die Gesetzgebung (des Bundes und der Länder) nicht außer Acht gelassen werden, denn hieraus können tausenderlei Ansatzpunkte für eine vermeintliche oder tatsächliche Verletzung der den Ländern obliegenden Bundespflichten abgeleitet werden.

Gelegenheiten, den Bundeszwang auszuüben, dürften sich also finden lassen. Artikel 37 kann damit zum Wunschkonzert für die Regierung werden, wenn nur der feste Wille dazu vorhanden ist.

Hier entsteht ein Konflikt, der außerhalb dessen angesiedelt ist, was als Konkurrenz zwischen Naturrecht und positivem Recht mit Hilfe der Radbruch’schen Formel nach der einen oder anderen Seite aufgelöst werden kann.

Es geht nicht um das zweifellos positive Recht aus Grundgesetz und Bundesgesetzen und ein dem entgegenstehendes Naturrecht, sondern alleine um die uneingeschränkte, das heißt, auch missbräuchlich nutzbare, Interpretationsmacht der Exekutive, wie sie in Artikel 37 GG, festgeschrieben ist – gegen die auch die Verfassungsklage nur als stumpfes Schwert eingesetzt werden kann, weil alleine die zwischen der Verhängung des Bundeszwangs und der Entscheidung des Verfassungsgerichts verstreichende Zeit ausreicht, um irreversible Tatsachen zu schaffen.

Die Betrachtung der konkreten Situation, Mitte September 2026, lässt erkennen, welche Gefahren dem Land und der Demokratie drohen, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die Regierung stellen und die Bundesregierung dieser Regierung mit Hilfe des Bundeszwanges Hand- und Fußfesseln anlegen.

Die konkrete Situation zeigt uns eine Regierung, die sich nach einhelliger Meinung so ziemlich aller nicht von ihr abhängigen Beobachter im In- und Ausland im freien Fall befindet.

Eine Regierung, die das Vertrauen des Volkes fast vollständig verloren hat, abgesehen von einigen hartgesottenen Parteigängern, die ihr einziges Heil im Fortbestand dieser Regierung sehen.

Eine Regierung, die gewählt wurde, weil die CDU – insbesondere in Person des Friedrich Merz – Wahlversprechen gemacht hat, die von denen der AfD kaum zu unterscheiden waren, die aber seit Amtsantritt davon nichts – und in vielen Belangen das glatte Gegenteil in die Wege geleitet hat.

Eine Regierung, die in sich so zerstritten ist, dass faktisch ein „Gipfel“ den nächsten jagt, und kaum, dass die gemeinsamen Erklärungen verklungen sind, schon wieder neue Fronten zwischen Union und SPD aufgerissen werden.

Eine Regierung, die aus den eigenen Reihen heraus, von einfachen Mitgliedern und Funktionären gleichermaßen einer Kritik unterworfen wird, die man Oppositionellen mit anderem Parteibuch mühelos als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates und seiner Repräsentanten auslegen könnte.

Eine Regierung, die nach heutigen Umfragewerten keinen Fuß mehr in die Tür bekommen würde, und deren Parteien in den Wahlen in den Ländern verheerende Schlappen einfahren.
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Und diese Regierung droht nun, bevor sich der Landtag in Sachsen-Anhalt noch konstituiert, geschweige denn einen Ministerpräsidenten gewählt hat, vorsorglich mit der Anwendung des Bundeszwanges?

Was soll, was kann, was darf man davon halten?

Haben die noch alle Sinne beisammen?

Sind die nicht mehr in der Lage, den binnen kürzester Zeit angerichteten Scherbenhaufen zu erkennen? Meinen sie wirklich, sie müssten nur besser erklären, warum sie mit Rekord-Steuereinnahmen und Rekord-Schuldenermächtigungen nicht auskommen, ohne noch einmal Steuern zu erhöhen und neue Steuern zu erfinden, und dies als „Reform“ darzustellen?

Meinen sie wirklich sie müssten nur besser erklären, welcher Segen von der superteuren Energie für die deutsche Wirtschaft und die Arbeitnehmer ausgeht?

Meinen sie wirklich, sie müssten nur besser erklären, dass Deutschland ohne massive Zuwanderung in die Sozialsysteme schon längst vor die Hunde gegangen wäre?

Meinen sie wirklich, sie könnten erklären, dass die von Korruptionsskandalen gebeutelte Ukraine tatsächlich unsere Freiheit sichert?

All diese Narrative, die schon längst an der Realität zerschellt sind, kann man doch nicht ernsthaft weiter hochhalten und als Begründung dafür hernehmen, die Befürworter einer anderen, besseren Politik mit dem Bundeszwang zum Schweigen und in die Handlungsunfähigkeit zu bringen.

Wer sich zehn Jahre lang in dreister Überheblichkeit geweigert hat, sich den Sachargumenten der AfD zu stellen, stattdessen mit wachsendem Furor von weisungsgebundenen Diensten den Popanz des gesicherten Rechtsextremismus hat aufblasen lassen und im Wohlgefühl, der AfD im Bundestag die Gewohnheitsrechte der Fraktionen zu verweigern, im Triumph, eine Wahl rückgängig gemacht haben zu können und mit klammheimlicher Freude den Ausschluss aussichtsreicher Kandidaten der Opposition von Kommunalwahlen goutiert, und darüber blind geworden ist für die Probleme des Landes und der Menschen, dies alles aber immer noch als unsere Demokratie auszugeben wagt, wird wohl auch bis zum bitteren Ende die Augen fest geschlossen halten und den eigenen Sturz als Verbrechen wider die Menschlichkeit ansehen wollen.

Dabei hätte schon die erste Austrittswelle der CDU-Mitglieder, kurz nach Gründung der AfD, Anlass sein können, sich mit deren Beweggründen zu beschäftigen.

Dabei hätte schon die bereits unter Merkel wachsende Zustimmung für die AfD zu denken geben können, erst recht der weitere Zustrom während der Ampel, der mit dem Amtsantritt der schwarz-roten Koalition noch einmal, fast explosiv, zugenommen hat.

Die Menschen im Lande haben offenbar ein feineres Gespür für das, was schief läuft, und wenn sie nach Möglichkeiten suchen, die Schieflage zu beenden, das Krumme und Bucklige wieder gerade zu rücken, stoßen sie eben mehrheitlich auf die AfD.

Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass diese Regierung die Amtseinführung eines AfD-Ministerpräsidenten noch übersteht, und ernsthaft den Bundeszwang über dieses Bundesland verhängen sollte, dann wird das mehr nach politischer Säuberung aussehen als die von der AfD geforderte Remigration nach ethnischer Säuberung aussieht.

Wer den Bundeszwang einsetzen will, wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass die unter Kuratel gestellte Regierung gehorsam das Feld räumt.

Will man dann den Ministerpräsidenten und die komplette Regierung verhaften?

Ja. Die Geschichte lehrt, dass selbst weitaus weitgehendere Maßnahmen, wie z.B. das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ vom 14. Juli 1933, in Deutschland nicht zu unbeherrschbaren Protesten oder gar zum Bürgerkrieg führten. Daraus kann man schon eine Tüte voll Mut und Zuversicht gewinnen.

Karl Marx meinte zwar, die Geschichte wiederhole sich. Einmal als Tragödie – und einmal als Farce. Ob wir Glück haben werden, falls er mit der Wiederholung als Farce recht gehabt haben sollte, wird sich allerdings erst noch erweisen müssen.

https://egon-w-kreutzer.de/bundeszwangsrepublik-deutschland
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Eddie Graf:

Eine Botschaft der Antifragilität aus Sachsen-Anhalt
Ein Wahlergebnis erschüttert die Republik und beweist gerade dadurch die Stärke der Demokratie. Der Souverän korrigiert die Politik. Jetzt muss der Rechtsstaat zeigen, dass er mehr ist als die Fortsetzung der Politik.

https://x.com/Eddie_1412/status/2098796183195918677